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Gewerbe | bpb.de

Gewerbe

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Wer ein Geschäft oder ein Gewerbe betreiben will, braucht einen Gewerbeschein. (© picture alliance)

Arbeiten auf eigene Verantwortung

Jemand beschließt, seinen Posten in einem Amt aufzugeben und stattdessen ein Geschäft aufzumachen. Er wird selbstständig, arbeitet jetzt auf eigene Verantwortung, eigene Rechnung und damit auf eigenes Risiko.Er betreibt nun ein Gewerbe. Alle Handwerksbetriebe bezeichnete man früher als Gewerbebetriebe. Auch das sogenannte Kleingewerbe (kleine Geschäfte und Handel treibende Unternehmen) zählten dazu.

In diesem Gewerbe braucht man viel Geschick: Ein Uhrmacher bei der Herstellung einer Armbanduhr. (© picture alliance)

Große Betriebe, Gewerbegebiete

Heute werden mit dem Begriff "Gewerbe" auch industrielle Unternehmen und andere größere Betriebe bezeichnet. Man spricht auch von Gewerbegebieten, wo sich viele große und kleine Unternehmen vom Autohaus bis zu Heimwerkermärkten ansiedeln können. Nach der Gewerbeordnung in Deutschland zählen landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe sowie alles, was mit Fischerei zu tun hat, nicht zum Gewerbe. Auch die sogenannten „freien“ Berufe, zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Architekten oder Künstler, betreiben kein Gewerbe.

Gewerbefreiheit

In Deutschland hat übrigens jede Person das Recht, ein Gewerbe zu betreiben, sofern man dabei nicht gegen ein Gesetz verstößt. Dieses Recht nennt man Gewerbefreiheit.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten