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Ratifizierung /Ratifikation | bpb.de

Ratifizierung /Ratifikation

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon R blau (© Stefan Eling)

Einen Vertrag wirksam machen

Ein internationaler Vertrag wurde zwischen den Vertretern verschiedener Staaten ausgehandelt. Nehmen wir an, es handelt sich um einen Abrüstungsvertrag, in dem zwei oder mehrere Staaten sich verpflichten, im Falle einer bewaffneten Auseinandersetzung keine Chemiewaffen einzusetzen. Damit dieser Vertrag auch wirksam werden kann, muss das Parlament, bei uns also der Deutsche Bundestag, dem Vertrag zustimmen, und das Staatsoberhaupt, der Bundespräsident, muss den Vertrag unterzeichnen. Dieses Verfahren, das dazu führt, dass der Vertrag auch gültig wird, nennt man „Ratifizierung“ oder "Ratifikation". Bevor der Vertrag nicht ratifiziert ist, ist er nicht wirksam und nicht völkerrechtlich verbindlich.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten