Volkssouveränität
Grundlegendes demokratisches Prinzip, nach dem im Staat die oberste Gewalt (= Souveränität) vom Volk ausgeht. Die Volkssouveränität ist im
Grundgesetz verankert [Art. 20 GG] und kommt dadurch zum Ausdruck, dass das Volk durch Wahlen direkt oder indirekt seine Regierung, seine Gesetzgeber und seine Richter selbst bestimmt.
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.
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