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Abschluss der Rentenüberleitung | Rentenpolitik | bpb.de

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Abschluss der Rentenüberleitung

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

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Nach langwierigen Auseinandersetzen hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2017 ein Gesetz zum Abschluss der Rentenüberleitung beschlossen. Damit hat die Debatte, wie die Überleitung geregelt werden soll, ein Ende gefunden. Im Ergebnis wird es im Jahr 2024 keine rechtlichen Unterschiede mehr zwischen West und Ost geben.

Arbeiter bei der LKW-Montage in Ludwigsfelde 1990. Im Jahr 2022 wird es keine rechtlichen Unterschiede mehr zwischen West und Ost geben. (© picture-alliance/dpa, Paul Glaser)

Die Regelung sieht wie folgt aus

  • Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird in sieben Schritten an den aktuellen Rentenwert (West) angeglichen, beginnend ab 1. Juli 2018, endend am am 1. Juli 2024 (Angleichungstreppe).

  • Die Anhebung des aRW (Ost) erfolgt um einen festgelegten Prozentsatz des Westwertes: ab 01.07.2018 auf 95,8%. In den Folgejahren steigt dieser Prozentsatz um jeweils 0,7 Prozentpunkte.

  • Die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze werden zeitgleich entsprechend angehoben.

  • Ab 2025 erfolgen die Rentenanpassung und die Fortschreibung der Bezugsgröße so wie der Beitragsbemessungsgrenze auf Grundlage der gesamtdeutschen Lohnentwicklung.

  • Ab Januar 2019 erfolgt die schrittweise Abschmelzung des Umrechnungsfaktors für die Hochwertung der Entgelte von Beschäftigten in den neuen Bundesländern bis zum Jahr 2025.

  • Die bis zum 31.12.2024 hochgewerteten Entgelte bzw. Entgeltpunkte bleiben erhalten.

  • Die Finanzierung der Rentenüberleitung erfolgt gemischt bzw. zeitversetzt: Bis 2021 allein aus den Einnahmen der Rentenversicherung (Beitragseinnahmen und reguläre Bundeszuschüsse), ab 2022 aus zusätzlichen Steuermitteln. Im ersten Jahr soll der Bundeszuschuss um 200 Mio. Euro erhöht werden, in den nachfolgenden Jahren 2023 bis 2025 um Jährlich 600 Mio. Euro.

  • Mit dem dann erreichten Gesamtbetrag eines zusätzlichen Bundeszuschusses von 2 Mrd. Euro wird damit die Hälfte der Kosten der Rentenangleichung abgedeckt.

Weitere Inhalte

Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee ist Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.