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Vereinte Nationen | Krieg in den Medien | bpb.de

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Vereinte Nationen

Vereinte Nationen, die; Staatenverbindung zur Sicherung des Weltfriedens und zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Die Vereinten Nationen wurden 1945 in San Francisco gegründet, ihr Hauptsitz ist New York, drei weitere Sitze befinden sich in Genf, Nairobi und Wien. Den Vereinten Nationen gehören derzeit 192 Mitgliedsstaaten an; 1973 traten ihnen die Deutsche Demokratische Republik (DDR) und die Bundesrepublik Deutschland (BRD) bei. Die wichtigsten Ziele der Vereinten Nationen sind die Erhaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit durch kollektiven Beistand gegen einen Angriffskrieg oder gegen Gewaltanwendung, die friedliche Schlichtung aller Streitigkeiten, freundschaftliche Zusammenarbeit der Mitglieder sowie der Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Die Vereinten Nationen bekennen sich zu den Grundsätzen Gleichheit der Staaten, Vertragstreue, Verzicht auf Gewaltanwendung in internationalen Beziehungen sowie Selbstbestimmungsrecht der Völker.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele der Vereinten Nationen sowie die von ihnen angeordneten Zwangsmaßnahmen zu unterstützen. Diese Ziele und Grundsätze sowie alle anderen Regelungen stehen in der Satzung oder – wenn man so will – Verfassung, der Charta der Vereinten Nationen. Sie wurde am 26. Juni 1945 auf der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen in San Francisco verabschiedet und trat am 24. Oktober 1945 in Kraft. Änderungen der Charta erfordern eine Zweidrittelmehrheit, darunter die Zustimmung der fünf ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates, der USA, Russlands, Großbritanniens, Frankreichs und der Volksrepublik China. Der UNO-Sicherheitsrat, auch Weltsicherheitsrat genannt, gehört wie die Generalversammlung, das Sekretariat, der Wirtschafts- und Sozialrat und der Internationale Gerichtshof zu den Hauptorganen der Vereinten Nationen. Er trägt die Hauptverantwortung für die Einleitung und Durchführung von Verfahren, mit denen internationale Streitigkeiten friedlich beigelegt oder ein friedlicher Ausgleich beziehungsweise eine Politik der friedlichen Veränderung herbeigeführt werden sollen. Im Falle eines Konflikts kann der UNO-Sicherheitsrat mit der Zustimmung aller am Konflikt Beteiligten die UN-Mitgliedsstaaten ersuchen, freiwillig Truppenkontingente für die Bildung einer UNO-Friedenstruppe zur Verfügung zu stellen. Die UNO-Friedenstruppe, auch Blauhelme genannt, hat neben Beobachtermissionen auch dafür zu sorgen, dass in dem Einsatzgebiet keine erneuten Kämpfe aufflammen, die Ruhe und Ordnung wiederhergestellt und die Rückkehr zu normalen Lebensbedingungen befördert wird. Neben den fünf ständigen Mitgliedern gehören dem UNO-Sicherheitsrat zehn nichtständige Mitglieder an. Die nichtständigen Mitglieder werden alle zwei Jahre unter Berücksichtigung einer gerechten geographischen Verteilung von der Generalversammlung gewählt.

Das Sekretariat ist das Verwaltungsorgan der Vereinten Nationen. Es steht unter der Leitung des Generalsekretärs, des höchsten Verwaltungsbeamten der Vereinten Nationen. Er wird auf Empfehlung des UNO-Sicherheitsrates von der Generalversammlung für fünf Jahre gewählt, wobei eine Wiederwahl möglich ist.
Dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag gehören 15 Richter an. Sie werden auf jeweils neun Jahre von der Generalversammlung und vom UNO-Sicherheitsrat gewählt. Der Internationale Gerichtshof kann nur von Staaten angerufen werden. Als universelles völkerrechtliches Gericht entscheidet er Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten, die seine Gerichtsbarkeit anerkennen, und erstattet Gutachten.

Neben den Hauptorganen der Vereinten Nationen hat die Generalversammlung eine Reihe an Spezialorganen – wie zum Beispiel das Kinderhilfswerk UNICEF, die Welthandelskonferenz, UNCTAD oder das Umweltprogramm der Vereinten Nationen, UNEP – sowie viele Sonderorganisationen geschaffen.
Siehe auch: Völkerrecht

Fussnoten