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Armutsrisiko | Rentenpolitik | bpb.de

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Armutsrisiko

Der Begriff dient als Indikator der Beschreibung der sozialen Lage in einer Gesellschaft/Region. Er vermittelt, wie viele Personen mit ihrem Einkommen ein bestimmtes Niveau (Armutsschwelle) unterschreiten. Dabei wird heute materielle Armut üblicherweise auf zwei Arten definiert:

Erstens durch die bei der Grundsicherung geltende Grundsicherungsschwelle (plus durchschnittlichen Kosten für die Unterkunft). Die sich ergebende Grundsicherungsquote bezeichnet den Anteil von Beziehern von Grundsicherungsleistungen an der jeweiligen Bevölkerung. Sie misst die "bekämpfte Armut"; ihre Aussagekraft ist durch die Dunkelzifferproblematik eingeschränkt (Leistungsberechtigte, die die Leistung nicht beantragen).

Der zweite Weg ist die Ermittlung von Armutsrisikoquoten. Dabei wird das Nettoäquivalenzeinkommen in den Haushalten auf Basis von Befragungsdaten ermittelt. Die Armutsrisikoschwelle wird üblicherweise bei 60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens (Median) festgestellt. Die Armutsrisikoquote ist dann der Anteil der Personen an der jeweiligen Population, deren Nettoäquivalenzeinkommen unter der Armutsrisikoschwelle liegt.

Fussnoten