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Pflegeversicherung | Rentenpolitik | bpb.de

Rentenpolitik Rentenpolitik kompakt Altersbilder und Lebenslagen Alterseinkommen und Altersarmut Grundsicherung Grundlagen der Gesetzlichen Rentenversicherung Rentenfinanzen im Überblick Organisation und Selbstverwaltung Geschichte der Rentenversicherung Traditionen und Vorläufer Bismarcks Sozialgesetze Die Entwicklung bis 1945 Nachkriegsgeschichte bis 1990 Von 1990 bis heute Leistungen der Rentenversicherung Altersrenten und Altersgrenzen Erwerbsminderungsrenten Hinterbliebenenrenten Kindererziehungs- und Pflegezeiten Rehabilitation Finanzierung Rentenversicherung als Parafiskus Beitragseinnahmen Bundeszuschüsse Versicherungsfremde Leistungen Ausgaben Umlageverfahren und Rücklagen Rentenberechnung Teilhabeäquivalenz Die Rentenformel Rentenrechtliche Zeiten Alters- und Erwerbsminderungsrenten Hinterbliebenenrenten Beitragsabzüge und Besteuerung Rentenanpassung Die lohndynamische Rente Die Rentenanpassungsformel Das Rentenniveau Höhe und Verteilung Bestimmungsfaktoren für die Rentenhöhe Durchschnittliche Altersrenten, alte Bundesländer Rentenschichtung Niedrigrenten Versichertenrenten von Frauen Erwerbsminderungsrenten Hinterbliebenenrenten Kumulation von Renten Renten in den neuen Bundesländern Deutsche Einigung und Rentenversicherung Unterschiedliche Rentenberechnung Durchschnittliche Altersrenten Rentenschichtung Abschluss der Rentenüberleitung Betriebliche Altersversorgung Stellenwert und Charakteristika Durchführungswege Unverfallbarkeit Rentenhöhe und Rentenanpassung Entgeltumwandlung Empirische Befunde Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst Perspektiven: Betriebsrentenstärkungsgesetz Private Vorsorge/"Riester-Rente" Vorsorgeprodukte Riester-Förderung Verbreitung und Nutzung Lebensstandardsicherung? Altersgrenzen, Alterserwerbstätigkeit Heraufsetzung der Altersgrenzen Erwerbstätigkeit im Alter (Langzeit-)Arbeitslosigkeit Erwerbsaustritt und Renteneintritt Berufliche Leistungsfähigkeit im Alter Rente erst ab 70? Fachkräftesicherung Flexible Altersübergänge Flexibilisierung der Altersgrenzen Gleitender Ruhestand Altersteilzeit und Teilrente Weiterarbeit trotz Rente Altersgrenzen nach Art der Beschäftigung? Destandardisierung des Lebenslaufs? Demografischer Wandel und Rentenfinanzierung Bevölkerungsvorausberechnungen Verschiebung der Altersstruktur Demografie und Beschäftigung Demografie und gesamtwirtschaftliche Entwicklung Ein drohender Generationenkonflikt? Rentenversicherung zwischen Krisen und Konjunkturen Finanzierung im Umlageverfahren Rentenversicherung und Arbeitsmarkt Einschnitte im Leistungsrecht Rentenfinanzen während und nach der Finanzkrise Kapitaldeckungsverfahren als Finanzierungsalternative? Umlage- versus Kapitaldeckungsverfahren Eine kurze Historie Pro und Contra Kapitalmarktfundierung und Demografie Risiken im Überblick Kapitalmarktfundierung und Finanzkrise Alterssicherung von Frauen Der Fortschritt als Schnecke Auswirkungen der Alterssicherungspolitik Höhere eigenständige Renten von Frauen Armutsfeste Renten Ansatzpunkte zur Vermeidung von Altersarmut Reformen auf dem Arbeitsmarkt Solidarausgleich in der Rentenversicherung Mindestrenten Systemwechsel: Grundrente Ausbau der Grundsicherung im Alter Absicherung von Selbstständigen Lebensstandardsicherung Ziele der Alterssicherung Versorgungslücken Obligatorische betriebliche bzw. private Vorsorge? Stabilisierung des Rentenniveaus Finanzierbarkeit trotz demografischer Belastungen? Alterssicherungssysteme in Europa Gestaltungsvarianten Alterssicherungssysteme im empirischen Vergleich Altersgrenzen und Alterserwerbstätigkeit Länderbeispiele Alterssicherungspolitik der EU Die EU: Wirtschaftsunion − aber keine Sozialunion Empfehlungen zur Ausgestaltung der Rentensysteme Das europäische Semester Finanzkrise, Rettungsschirme und Rentenkürzungen Alterssicherung und grenzüberschreitende Beschäftigung Quiz Infografiken Literaturverzeichnis Glossar Redaktion

Pflegeversicherung

Eingeführt im Jahr 1994 bildet die Pflegeversicherung die 5. Säule der Sozialversicherung; organisatorisch ist sie der Krankenversicherung angebunden. Die Leistungen werden überwiegend älteren pflegebedürftigen Personen gewährt. Dies sind Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem Maß der Hilfe bedürfen. Pflichtversichert sind alle gesetzlich und privat Krankenversicherten, somit annähernd die gesamte Bevölkerung. Bei den Leistungen werden häusliche und stationäre Pflege, Geld- und Sachleistungen sowie Leistungen an den Pflegebedürftigen selbst und an Pflegepersonen unterschieden. Die Leistungen werden von der Pflegekasse auf Antrag und nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst gewährt.

Fussnoten