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Abrüstungsamt der Bundesregierung— Ein Vorschlag für eine aktive Friedenspolitik | APuZ 8/1978 | bpb.de

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APuZ 8/1978 Artikel 1 Zur Diskussion um die Neutronenwaffe Abrüstungsamt der Bundesregierung— Ein Vorschlag für eine aktive Friedenspolitik

Abrüstungsamt der Bundesregierung— Ein Vorschlag für eine aktive Friedenspolitik

Hans Günter Brauch

/ 29 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Die Friedens-und Konfliktforscher haben bisher weitgehend darauf verzichtet, aus der Kritik der Rüstungsdynamik politische Schlußfolgerungen zu ziehen und realistische Zwischenschritte für eine Beschränkung des Kriegsrisikos sowie eine Verminderung von Rüstungsaufwendungen zu entwickeln. Am Beispiel der Neutronenwaffe wird ein Entscheidungsaufschub und ein umfassendes Verhandlungsangebot des Westens für die Begrenzung taktisch-nuklearer Waffen befürwortet und als Teilabkommen ein Vertrag über die gegenseitige Nicht-Stationierung von Neutronengefechtsköpfen in Europa als Zwischenschritt zu einem umfassenden Teststoppabkommen empfohlen. Für eine dritte Verhandlungsebene (neben SALT und MBFR) für die taktisch-nuklearen Waffen scheint eine Reorganisation unserer Rüstungskontroll-und Abrüstungspolitik, deren konzeptionelle und organisatorische Voraussetzungen bereits jetzt unzureichend sind, unausweichlich zu sein. Ausgehend von einer Forderung der 27. Pugwash-Konferenz in München, einem Beschluß des SPD-Parteitages vom November 1977 und einem Antrag für den DGB-Kongreß (1978), durch die Schaffung effektiver Abrüstungsämter u. a. die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen von Rüstungsverminderungen durch eine rechtzeitige Umstellungsplanung zu reduzieren, wird dargestellt, warum ein früherer Versuch, in der Bundesrepublik ein Abrüstungsamt zu schaffen, scheiterte. Drei alternative Modelle werden skizziert: Die Rüstungskontroll-und Abrüstungsbehörde in den USA, der Abrüstungsminister in Schweden und der Staatsminister für Abrüstungsfragen in Großbritannien. Ferner wird ein Zusammenhang zwischen der organisatorischen Vorbereitung von Rüstungskontroll-und Abrüstungspolitik, der institutionalisierten Befürwortung von Abrüstungs-und Rüstungskontrollmaßnahmen im außenpolitischen Entscheidungsprozeß, der Bedeutung der Rüstungskontroll-und Abrüstungspolitik im Rah-men der außenpolitischen Ziele und dem Abschluß von Rüstungskontroll-und Abrüstungsmaßnahmen vermutet. Hieraus wird die Schlußfolgerung gezogen, daß auch in der Bundesrepublik die Abrüstungspolitik eine eigene Behörde erfordert. Einige Vorteile eines deutschen Abrüstungsamtes werden aufgeführt. Ziel dieses Beitrages ist es des Weiteren, zu einer inhaltlichen Diskussion über mögliche unilaterale Beiträge der Bundesrepublik Deutschland zur Sonderkonferenz der UNO über Abrüstungsfragen im Mai/Juni 1978 anzuregen.

Die Aktualität dieses Satzes wurde im Zusammenhang mit der Neutronenwaffe erneut bestätigt. Die Neutronenwaffe die bereits 1958 entworfen und 1963 getestet wurde, war zunächst als Gefechtskopf für das amerikanische Raketenabwehrsystem (ABM) vorgesehen mit dem Ziel, gegnerische Interkontinentalraketen außerhalb der Atmosphäre abzufangen und ohne Schaden für das eigene Land zu neutralisieren. Nach der Streichung der Mittel für ABM fanden amerikanische Waffentechnologen und Strategen für die Neutronenwaffe auf dem europäischen Schauplatz einen neuen Verwendungszweck. Während amerikanische Kommandeure wegen der verstärkten Strahlenwirkung der Neutronenwaffe mit der Beschaffung lange zögerten, waren nach Verlust der ABM-„mission" mächtige in-

Die Entscheidungen, die wir heute auf dem Gebiet der Wissenschait und Technologie treffen, bestimmen die Taktiken, dann die Strategie und schließlich die Politik von morgen.“ Lord Solly Zuckerman, langjähriger 'Wissenschaftsberater der britischen Regierung

stitutionelle Gründe und die Befürchtung, ohne die Neutronenwaffe den nuklearen Kampfauftrag nicht voll erhalten zu können, für den Sinneswandel in der amerikanischen Armee verantwortlich. Der frühere US-Verteidigungsminister Laird kündigte am 13. April 1972 an, daß nach dem erfolgreichen Abschluß von SALT I den taktisch-nuklearen (d. h. auch den Neutronenwaffen) Waffen größeres Gewicht beigemessen werde. Die Neutronenwaffe als Ergebnis einer Verbindung technologischer Entwicklungen, bürokratischer und industrieller Interessen, die erst im nachhinein ihre wechselnde Funktion und strategische Begründung erhielt und die als Ergebnis von Rüstungskontrollverhandlungen beschleunigt entwickelt wurde, bestätigt erneut die kritischen Thesen, die in Arbeiten zur amerikanischen Rüstungsdynamik entwickelt wurden

Wollen die Politiker und die Publizisten nicht die unkritischen Vollstrecker und Legitimatoren eigendynamischer Rüstungsprozesse werden, die zunehmend die Bemühungen um Abrüstung und kontrollierte Rüstungssteuerung und die laufenden Rüstungskontrollverhandlungen zu gefährden und die nukleare Abschreckung zu destabilisieren drohen, dann müssen sie die jeweiligen Begründungen für neue Waffensysteme kritisch durchleuchten und bereits vor der Einführung neuer Waffensysteme sich um vertragliche Abkommen bemühen, die dem qualitativen Rüstungswettlauf Einhalt gebieten. Ein dokumentarischer Überblick über die Verteidigungsdebatte zur Neutronenwaffe am 8. September und die öffentlichen Stellungnahmen von Parlamentariern ergaben, daß zunächst weitgehend die befürwortenden Argumente von selten des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) übernommen und die Gegenargumente nicht behandelt wurden Nachdem die parlamentarische Diskussion durch befürwortende Expertisen der Exekutive und ihr nahestehender Forschungsinstitute vorbestimmt war, blieb zunächst nur der moralisch-ethische Protest Egon Bahrs, um eine sofortige positive Zustimmung des Bundestages zur Stationierung von Neutronenwaffen auf dem Gebiet der Bundesrepublik zu verhindern. Dieses Beispiel illustiert die rüstungsdynamischen Mechanismen und bestätigt die von Lord Zucker-man genannten Entwicklungstendenzen. Dies führt mich zu folgenden Überlegungen: 1. Es fehlt innerhalb der Bundesregierung ein Abrüstungsamt, das bei jeder waffentechnologischen Entwicklung auf die Auswirkungen für die Entspannungs-und Abrüstungspolitik aufmerksam macht. 2. Der Bundestag, d. h.der Unterausschuß für Abrüstung und Rüstungskontrolle, ist personell überfordert, neben der Routinearbeit gegenüber den Expertisen des BMVg dieses administrative Defizit auszugleichen. 3. Es fehlt an einer mit sicherheitspolitischen Fragen vertrauten und an neuen Entspannungs-und Abrüstungsinitiativen interessierten Öffentlichkeit. 4. Die meisten Friedens-und Konfliktforscher beschränkten sich bisher auf die Analyse von Aspekten des „organisierten Unfriedens". Sie verzichten oft darauf, aus ihrer kritischen Analyse politische Schlußfolgerungen zu ziehen und konkrete Vorschläge zu entwickeln. Politische Praktiker in Parlament und Regierung, aber auch Journalisten, Gewerkschaftler und Multiplikatoren im Bildungsbereich und in kirchlichen Gruppen können mit dem kritischen Wissen jedoch allein wenig anfangen.

Wicklung langfristiger Friedensutopien jenseits der Abschreckung beschränken, sie soll-Eine sich politisch verstehende Friedens-und Konfliktforschung darf sich nicht auf die Ent-te vielmehr realistische Zwischenschritte für eine Beschränkung des Kriegsrisikos und eine Verminderung von Rüstungsaufwendungen und Truppenstärken entwickeln. Die Kenntnis der vielfältigen internationalen, blockinternen und innergesellschaftlichen Widerstände gegen Abrüstungsmaßnahmen der negativen Auswirkungen von Rüstungskontrollverhandlungen, die häufig zur Rechtfertigung neuer Aufrüstungsmaßnahmen bzw. zur Verhinderung einseitiger Verminderungen benutzt wurden sollten die Friedensforscher für Vorschläge nutzen, die die Voraussetzungen dafür schaffen, daß sich z. B. die innenpolitischen Widerstände (z. B.der Betriebsräte aus wehrtechnischen Unternehmen, die um die Arbeitsplätze bangen) nicht öffentlichkeitswirksam artikulieren können. Die Konsequenz aus einer derart realitätsbezogenen Analyse könnte z. B.sein: Forcierung der Forschung über die Umstellung von der militärischen zur zivilen Produktion Schaffung der administrativen Problemlösungskapazitäten für die Entwicklung und Verwirklichung von Umstellungsplänen.

Hinsichtlich der Neutronenwaffe kann die empirisch gewonnene Erkenntnis, daß ein als Verhandlungspfand („bargaining chip") eingeführtes Waffensystem nach der Produktion und Stationierung aufgrund bürokratischer, ökonomischer und strategischer „Sach" -zwänge nicht mehr verhandlungsfähig ist (z. B. die Mehrfachsprengköpfe MIRV) zu dem Schluß führen, Rüstungskontrollabkommen vor deren Einführung zu schließen. Die Vorphase von SALT I zeigte auch, daß die Sowjetunion erst verhandlungsbereit war, als sie selbst bei der Entwicklung der MIRV-Technologie große Fortschritte machte. Schließlich führt die Entwicklung neuer Waffensysteme sogleich zur Entwicklung der Gegensysteme (technologischer Impuls bzw. die These des „Wettrüstens mit sich selbst" All diese empirisch gewonnenen Erkenntnisse aus der Analyse rüstungsdynamischer Prozesse und der Theorie und Praxis der Rüstungskontrollverhandlungen veranlassen mich zu der folgenden, politisch realisierbaren Empfehlung:

Neutronenwaffe für Abrüstungsinitiative nutzen

Während der 22. Tagung der Nuklearen Planungsgruppe in Bari wurde am /12. Oktober 1977 von den NATO-Verteidigungsministern die Entscheidung über die Lagerung der Neutronenwaffe in den Bündnisländern — insbesondere auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland — auf das Frühjahr 1978 vertagt. Da die Stationierung von Neutronengefechtsköpfen auf unserem Gebiet einer bilateralen vertraglichen Regelung bedarf und der Bundesregierung bei der Lagerung der Neutronenwaffe ein Mitentscheidungsrecht im Rahmen der NATO zusteht, sollte die Bundesregierung dieses Mitentscheidungsrecht und die Zeit bis zum Frühjahr 1978 für die Vorbereitung einer neuen, mit den anderen NATO-Ländern abgestimmten Entspannungsund Abrüstungsinitiative nutzen, die jene „Waffensysteme der Grauzone" zwischen SALT und MBFR (z. B. Neutronenwaffe, Marschflugkörper, Backfire und sowjetische Mittelstreckenraketen) umfaßt.

Der Vorsitzende der sozialistischen Internationale und ehemalige Bundeskanzler Willy Brandt führte hierzu in seinen Thesen zur Abrüstung, die einer Sitzung der Internationale am 15. und 16. Oktober 1977 in Madrid vorlagen, u. a. aus:

„Anlaß zu großer Sorge bietet die Entwicklung solcher Waffensysteme, die bisher we-der bei SALT noch bei MBFR in die Verhandlungen einbezogen sind. Die sogenannten Grau-Zonen-Waffen unterlaufen ebenso wie technologische Innovationen bisher erzielte Verhandlungsergebnisse in anderen Bereichen. Es ist daher von großer Wichtigkeit, daß die Rüstungskontrollverhandlungen auf diesen Bereich ausgedehnt werden. Eine be-sondere Gefahr stellt die Fortentwicklung der Nuklearwaffen durch die Atommächte dar. Vor der Entscheidung über die Einführung qualitativ neuer Waffensysteme sollte sehr sorgfältig darauf geachtet werden, welche Folgen dies für die Entspannungspolitik und die Rüstungskontrollverhandlungen haben kann. Dies gilt vor allem für die außerhalb des MBFR-Raumes stationierten, aber auf die-sen einwirkenden Waffensysteme, insbesondere das sowjetische Mittelstrecken-Potential auf der einen und die entsprechenden „Cruise-Missiles" auf der anderen Seite. In diesen Zusammenhang gehört auch die sogenannte Neutronenwaffe... Der Unterschied zwischen konventioneller und nuklearer Kriegsführung muß weiterhin deutlich sichtbar bleiben, und Rüstungsentscheidungen müssen neben den militärisch-strategischen Erwägungen auch die berechtigten Ängste der Bürger berücksichtigen." 11)

Da die Sicherheit unseres Landes ohne die Gefahr einer weitgehenden Selbstzerstörung, die auch durch Neutronenwaffen nicht vermieden werden kann, bei einem Versagen der Abschreckung mit militärischen Mitteln allein nicht bewahrt werden kann, gibt es für die Bundesrepublik zu einer konsequenten und realistischen Friedens-und Entspannungspolitik langfristig keine Alternative. Bei der Einführung qualitativ neuer Waffensysteme ist darauf zu achten, daß deren Auswirkungen die Rüstungskontrollverhandlungen und die Entspannungspolitik insgesamt nicht behindern. Aufgrund ihres Mitentscheidungsrechts lassen sich für die Bundesregierung drei Alternativen denken: a) Befürwortung der Produktion und Lagerung der Neutronenwafie auf dem Gebiet der Bundesrepublik: Dies dürfte die qualitativen Rüstungsanstrengungen auf sowjetischer Seite beschleunigen, die Erfolgsaussichten bei SALT II, MBFR und bei den Verhandlungen über einen umfassenden Teststoppvertrag mindern und den Westen in die Defensive drängen.

b) Einseitiger Verzicht: Dieser dürfte kaum von der Sowjetunion honoriert werden. Auf den einseitigen Verzicht der USA auf den B-1-Bomber erfolgte kein vergleichbarer sowjetischer Verzicht.

c) Entscheidungsaufschub und umfassendes Verhandlungsangebot für taktisch-nukleare Waffen (TALT): Der Westen sollte seine technologische Überlegenheit bei den Neutronenwaffen und bei den Marschflugkörpern nut-zen und ein umfassendes Angebot für eine neue Rüstungskontrollebene für die Waffen der Grauzone, die Weder von SALT noch von MBFR erfaßt werden, vorbereiten. Im Rahmen eines Verhandlungspakets über taktische Nuklearwaffen ist als Teilabkommen ein Vertrag über die gegenseitige Nicht-Stationierung von Neutronengefechtsköpfen in Europa als Zwischenschritt zu einem umfassenden Teststoppabkommen denkbar. Aufgrund ihres Mitentscheidungsrechts bei der Stationierung sollte die Bundesregierung bis zur Frühjahrstagung der Nuklearen Planungsgruppe der NATO in enger Abstimmung mit den anderen Bündnispartnern eine diesbezügliche Abrüstungsinitiative entwickeln.

Damit könnte die Bundesregierung im Rah-men ihrer Sicherheits-und Abrüstungspolitik die politischen und strategischen Voraussetzungen dafür schaffen, daß eine Lagerung der Neutronenwaffe auf dem Gebiet der Bundesrepublik nicht notwendig wird. Durch diesen Vorschlag würde der Westen der Anti-Neutronen-Kampagne die Spitze nehmen, die Sowjetunion an den Verhandlungstisch bringen und einen positiven Beitrag für die UNO-Sonderkonferenz für Abrüstungsfragen leisten.

Reichen bei einem die Vorschläge aufgreifenden politischen Willen die administrativen und konzeptionellen Voraussetzungen für die Entwicklung einer 2. Phase der Entspannungspolitik aus, die von der politischen Entspannung zur militärischen Verminderung des Kriegsrisikos und der Rüstungsaufwendungen fortschreitet? Gibt es angesichts der sicherheitspolitisch prekären geographischen Lage der Bundesrepublik eine Alternative zu einer aktiven, beharrlichen und konsequenten Entspannungs-und Friedenspolitik? Kann sich die Bundesrepublik aus finanziellen, blockinternen und gesamteuropäischen Erwägungen eine „reale" Aufrüstung leisten? Welche Optionen sind möglich?

Zur Entspannungs-und Abrüstungspolitik gibt es keine Alternative

Die Weizsäcker-Studie und die neue Arbeit von Horst Afheldt haben gezeigt, daß die Bundesrepublik bei einem Versagen der Abschreckung ohne die Gefahr der Selbstvernichtung mit nuklearen, d. h. auch mit Neutronenwaffen, nicht verteidigt werden kann. Helmut Schmidt schrieb bereits zu Beginn der sechziger Jahre über das NATO-Manöver Carte Blanche: „Selbst wenn die Verwendung taktischer Nuklearwaffen nicht bis zum Endpunkt der Spirale, nämlich bis zum totalen, strategisch-nuklear geführten Kriege führen sollte, so würde sie zu weitestgehender Vernichtung der in Europa lebenden Völker führen." Das Schauerszenario des belgischen Generals Robert Close zeigt, daß die ordnungsgemäße Freigabe taktischer Atomwaffen (z. B. Neutronenwaffe) durch den US-Präsidenten im Falle eines Überraschungsangriffs, der allerdings für äußerst unwahrscheinlich gehalten wird, zu spät kommt Durch die Ostpolitik der Bundesregierung wurde diese Wahrscheinlichkeit weiter verringert; in seinen Madrider Thesen zur Abrüstung schrieb Brandt: „Mit Hilfe einer nüchternen und realistischen Politik gelang es, über die in Europa bestehenden politischen, militärischen und ideologischen Trennungslinien hinweg eine Reihe von bedeutsamen Abkommen und Vereinbarungen zu schließen, durch die der Gewalt-verzicht zu einem zentralen Element der zwischenstaatlichen Beziehungen in Europa geworden ist. Dadurch wurde mehr Zusammenarbeit möglich. Zur Entspannungspolitik gibt es keine realistische Alternative ... Das Ringen um den Abbau von Spannungen und der Versuch, dem Wettrüsten Einhalt zu gebieten, gehören untrennbar zusammen ... Entspannung wird nur dann von Dauer sein, wenn es bald gelingt, auch im militärischen Bereich zu wirksamen Vereinbarungen zu kommen. Zugleich können wir nur hoffen, auch in diesen sensiblen Fragen eine Verständigung herbeizuführen, wenn sich alle Beteiligten weiterhin darum bemühen, Mißtrauen abzubauen und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit zu stärken . . . Der Rüstungswettlauf schafft Instabilität und bedroht den Frieden. In einer Zeit, in der jeder Krieg zum Untergang der Menschheit führen kann, wird das Bemühen um Rüstungskontrolle und Abrüstung zum kategorischen Imperativ ... Der Rüstungswettlauf ist eine gigantische Verschwendung der ohnehin knappen . materiellen und geistigen Ressourcen, die für den Aufbau einer internationalen Friedensordnung so dringend benötigt werden. Diese Verschwendung verschärft den Konflikt zwischen Satten und Hungrigen und ist damit Teil der großen sozialen Frage unserer Zeit. Jeder Schritt, an welchem Ort auch immer, der geeignet ist, diese Entwicklung aufzuhalten, ohne die äußere Sicherheit zu verletzen, muß daher unsere uneingeschränkte Unterstützung finden."

Drei Entwicklungen setzen einer weiteren Aufrüstung auch in der Bundesrepublik Grenzen: Aufgrund der Preis-und Kostenexplosion im Rüstungssektor sieht sich die Bundesregierung vor die Entscheidung gestellt, mehr Qualität zu Lasten geringerer Quantität zu beschaffen. Die Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Truppenstärke bei modernster Ausrüstung wird zwangsläufig zu einer Zunahme des Anteils der Verteidigungsausgaben am Bundeshaushalt führen. Die Forderung der Staaten der Dritten Welt nach einer weltweiten Umverteilung der Ressourcen und einer Steigerung der Entwicklungshilfe würde bereits bei der anvisierten Hilfe von 1 v. H.des Bruttosozialprodukts zusätzliche Belastungen für den Bundeshaushalt mit sich bringen. Der Preis-und Kostenanstieg im Sozialbereich dürfte schon bei einer bloßen Fortschreibung bzw. Erhaltung der bereits verwirklichten Reformen zusätzliche Haushaltsmittel erfordern. Diese zunehmenden Belastungen für und Ansprüche an den Bundeshaushalt lassen eine Steigerung der Rüstungsausgaben bei qualitativ gleichbleibender oder erhöhter Qualität der Ausrüstung nicht zu. Da neue aufwendige Beschaffungsprogramme heute schneller und direkter in Konkurrenz zu sozialpolitischen Programmen geraten, erhöht sich der innenpolitische Problemdruck. Diese innenpolitischen Impulse für Rüstungsverminderung und Truppenabbau bedürfen der Absicherung durch Abrüstungsvereinbarungen. Reichen hierzu die administrativen Problemlösungskapazitäten aus?

Unzureichende konzeptionelle und organisatorische Voraussetzungen

Uwe Nerlich vom Forschungsinstitut für internationale Politik und Sicherheit in Eben-hausen kam in einem Beitrag über die Politik des Streitkräfteabbaus in Europa zu der Feststellung, daß es „notwendig wäre, gemeinsame Zielsetzungen der Allianz für künftige Rüstungsbegrenzungs-Verhandlungen zu erarbeiten und diese dann zweckmäßig auf die jeweiligen Verhandlungsgremien so anzuwenden, daß zwischen den Verhandlungsebenen auch Verknüpfungsmöglichkeiten genutzt werden. Die sachlichen Zusammenhänge zwischen MBFR und SALT, CCD und den Verhandlungen über das humanitäre Völkerrecht liegen auf der Hand ... Aber für eine solche

Politik sind sowohl innerhalb der Allianz wie vor allem innerhalb der meisten Regierungsbürokratien bisher nicht nur die konzeptionellen, sondern auch die organisatorischen Voraussetzungen unzureichend. In diesem Sinne ist die Forderung nach Anhebung auf die politische Ebene jenseits aller Parteiungen ein politischer Imperativ." Es erscheint zweifelhaft, ob gegenwärtig die innenpolitische Problemlösungskapazität der Bundesregierung ausreicht, um die Abrüstungsgespräche vorzubereiten und die innenpolitischen Folgeprobleme von Rüstungsverminderungen mit einzubeziehen. Dies wurde auch an der wenig konsistenten, von konjunkturabhängigen Brancheninteressen beeinflußten Rüstungsexportpolitik (z. B. Verkauf von zwei Unterseebooten an Indonesien und Gewährung einer Ausfuhrbürgschaft, um da-mit Arbeitsplätze bei norddeutschen Werften zu erhalten) und an der gegenwärtigen Perspektivlosigkeit für etwaige zivilwirtschaftliche Umstellungen bei rüstungsabhängigen Unternehmen deutlich. Die Einrichtung einer zusätzlichen Verhandlungsebene für taktischnukleare Waffen würde möglicherweise die bereits unzureichenden administrativen Problemlösungskapazitäten überfordern. Aus die-sen Überlegungen folgt, daß die innenpolitische Absicherung jedes außenpolitischen Schrittes zur Rüstungsverminderung in Europa neue Problemlösungskapazitäten erfordert. Nach Ansicht der internationalen Pugwash-Konferenz, die anläßlich ihres 20. Jahrestages ihrer Gründung Ende August 1977 in München tagte würde die Schaffung effektiver Abrüstungsäm Jahrestages ihrer Gründung Ende August 1977 in München tagte 18), würde die Schaffung effektiver Abrüstungsämter nicht nur die Verhandlungen über Rüstungsverminderungen erleichtern, sondern auch helfen, eventuelle negative wirtschaftliche Auswirkungen in den einzelnen Ländern durch rechtzeitige Umstellungsplanung zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Die gesellschaftlichen Kräfte wie Kirchen, Gewerkschaften und Parteien sollten sich diese Forderung zu eigen machen und nach Möglichkeiten ihrer Realisierung in der Bundesrepublik suchen. In einem Antrag für den DGB-Kongreß 1978 wurde diese Forderung bereits aufgegriffen: „Mit der Schaffung eines deutschen Abrüstungsamtes und mit einer verstärkten Förderung von Projekten zur Umstellungsplanung könnten günstige Voraussetzungen für echte Schritte zur Truppenreduzierung und Rüstungsverminderung eingeleitet werden. Diese Maßnahmen könnten nach Ansicht der Konferenz einseitig ergriffen werden. Sie würden die äußere Sicherheit der Bundesrepublik nicht beeinträchtigen und wichtige Voraussetzungen für eine zweite Phase der Entspannungspolitik schaffen . .. Durch beide Entscheidungen könnte auch ein konkreter deutscher Beitrag für die im Mai/Juni 1978 stattfindende Sonderkonferenz der Vereinten Nationen über Abrüstungsfragen geleistet werden." 19) In drei Anträgen für den Hamburger SPD-Parteitag im November 1977 wurde diese Forderung bestärkt. Einstimmig wurde folgender Beschluß gefaßt: „Der Parteivorstand und die SPD-Bundestagsfraktion werden gebeten, den alten sozialdemokratischen Vorschlag, in der Bundesrepublik ein Abrüstungsamt zu errichten mit dem Ziel, eine ausgewogene und gleichgewichtige Abrüstung von Ost und West zu erreichen, auf eine Realisierbarkeit in der laufenden Legislaturperiode zu überprüfen und ihre Ergebnisse binnen eines Jahres den Parteigremien vorzulegen." 20)

Warum ein früherer Versuch, ein Abrüstungsamt zu schaffen, scheiterte

Auf die Mängel westdeutscher Abrüstungspolitik war von der parlamentarischen Opposition seit Beginn der Wiederaufrüstung hingewiesen worden. Bereits 1955 hatte die SPD ein Abrüstungsamt verlangt und in ihrem Regierungsprogramm vom 18. April 1961 die Verstärkung des Abrüstungsapparates der Bundesregierung gefordert sowie auf die Unzulänglichkeit der vorhandenen Stellen hinge-wiesen. Am 8. September 1961 forderte Willy Brandt in Dortmund: „es (ist) dringend erfor-derlich ... ein Abrüstungsamt zu schaffen, d. h. eine sachverständige Stelle, die alle Fragen untersucht, die mit der Begrenzung und Kontrolle von Rüstungen Zusammenhängen." In der Debatte über die Regierungserklärung von Bundeskanzler Erhard am 24. Oktober 1963 trat Erler für die Schaffung eines Abrüstungsamte Oktober 1963 trat Erler für die Schaffung eines Abrüstungsamtes ein und am 16. April 1964 brachte die SPD-Bundestagsfraktion einen Entschließungsantrag im Bundestag ein, in dem die Bundesregierung beauftragt wurde, „ein Abrüstungsamt zu errichten". Auf dem Karlsruher SPD-Parteitag wurde in einer Entschließung „ein Abrüstungsamt im Bereich der Bundesregierung" verlangt. Erler schrieb am 24. April 1964 im SPD-Pressedienst: „Ein Referat im Auswärtigen Amt und eine entsprechende Gegenstelle im Verteidigungsministerium reichen nicht einmal aus, um die internationalen Verhandlungen zu verfolgen ... Zu diesem Zweck braucht die Bundesregierung ein Abrüstungsamt, das die Dinge nicht nur unter dem Gesichtspunkt eines einzelnen Ressorts behandelt, sondern die Vielfalt der Fragen übersieht." 23) Nach dem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion vom 16. April 1964 sollte das Abrüstungsamt die Aufgabe haben, „die vielfältigen Probleme, die sich aus den Zusammenhängen zwischen militärischer Sicherheit, außenpolitischen Fragen, Wirtschaftsproblemen und technologischer Entwicklung und den verschiedenen Möglichkeiten der Abrüstung, der Rüstungsbegrenzung und der Rüstungskontrolle ergeben, laufend zu untersuchen. Es soll der Bundesregierung die Beurteilung der Vorschläge anderer Länder auf dem Gebiet der Abrüstung und Rüstungskontrolle erleichtern und deutsche Vorschläge auf dem genannten Gebiet entwikkelh." 24)

In der Sitzung des Verteidigungsausschusses vom 7. und 8. Oktober 1964 in Berlin verwarf der CDU-Abgeordnete Kliesing den Gedanken eines eigenen Abrüstungsamtes der Bundesregierung, „da dieses einen erheblichen finanziellen Aufwand erfordern und die Gefahr der Zweigleisigkeit implizieren würde". Der da-malige Verteidigungsminister von Hassel sprach sich ebenfalls gegen ein Abrüstungsamt aus. Am 13. Januar 1965 kamen der CDU-Abgeordnete Dr. Kliesing und der SPD-Fraktionsvorsitzende Fritz Erler überein, den SPD-Antrag dahin gehend zu ändern, daß ein solches Amt in Form einer Abteilung dem Auswärtigen Amts angegliedert werden sollte. Die Mitglieder aller drei Fraktionen einigten sich auf einen gemeinsamen Antrag, in dem die Bundesregierung gebeten wurde, „ 1. im Rahmen des Auswärtigen Amtes einen . Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und der Rüstungskontrolle'zu bestellen sowie Vorschläge für eine Verstärkung der vorhandenen Einrichtungen im Auswärtigen Amt und im Verteidigungsministerium in einem Nachtrag zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1965 vorzulegen, und 2. Vorschläge für die Schaffung einer unabhängigen Forschungsstelle für Fragen der Strategie, der Abrüstung und der Rüstungskontrolle sowie verwandter Gebiete zu erarbeiten." Dieser Entschließungsentwurf wurde am 21. Januar 1965 vom Bundestag einstimmig angenommen. Seitens der SPD-Fraktion erklärte Erler: „Es geht uns nicht um den Namen der Einrichtung, sondern um den Inhalt."

Nach Kompetenzstreitigkeiten innerhalb der Regierung Erhard und nach einer interfraktionellen Kleinen Anfrage im Bundestag am 1. Juni 1965 beschloß das Bundeskabinett am 15. Juni die Bestellung des Botschafters Schnippenkoetter zum Abrüstungsbeauftragten, der am 16. August sein Amt übernahm. Bis Mitte 1966 hatte die Bundesregierung im Auswärtigen Amt (AA), im Verteidigungsministerium und im Kanzleramt einen administrativen Apparat für die Probleme der Abrüstungs-und Rüstungskontrollpolitik geschaffen. Im Mai 1966 beauftragte das Bundeskabinett die Stiftung Wissenschaft und Politik in Ebenhausen mit der Wahrnehmung einer unabhängigen Forschungsstelle für Fragen der Strategie, der Abrüstung und der Rüstungskontrolle. Die strittige Kompetenzfrage wurde im Sinne einer Zuordnung zum Bundeskanzleramt gelöst. Helga Haftendorn ist zuzustimmen, wenn sie feststellt: „Die Berufung eines Abrüstungsbeauftragten war in erster Linie ein innen-und in gewissem Maße auch außenpolitischer Entlastungszug. Für sie (die CDU/CSU, H. G. B) erschöpfte sich die Problembewältigung in ei-25) ner formalen Lösung: In der institutionellen Innovation." Erlers weitergehende Vorschläge, die durch die Erfahrungen mit der amerikanischen Rüstungskontroll-und Abrüstungsbehörde (ACDA) beeinflußt waren, wurden mit diesem Kompromiß nur teilweise und völlig unzureichend verwirklicht.

Das neu geschaffene Abrüstungsinstrumentarium sollte aus der Sicht der SPD einer aktiveren Außen-, Bündnis-und Ostpolitik den Weg bereiten und die Abrüstungspolitik aus der Unterordnung unter andere politische Ziele lösen. Nach Ansicht Haftendorns wäre verfassungsrechtlich (Art. 87, 3 GG) „die Errichtung einer selbständigen Bundesbehörde oder einer neuen bundesunmittelbaren Körperschaft durchaus zulässig gewesen. Als Modell hätte z. B. das dem Bundeskanzleramt unterstellte Presse-und Informationsamt dienen können. Für eine derartige Lösung hätten gesprochen: — Konzentration der Zuständigkeiten für alle Abrüstungs-und Rüstungskontrollfragen an einer Stelle;

— Unabhängigkeit von Gesichtspunkten anderer Ressorts ..

— Eigengewicht innerhalb der Bundesregierung, besonders wenn der Leiter des , Abrüstungsamtes'den Rang eines Staatssekretärs erhalten hätte; Teilnahme an Kabinettssitzungen und Sitz im Bundessicherheitsrat;

— Rederecht vor dem Bundestag (z. B. direkte Beantwortung von Kleinen Anfragen) und Möglichkeit größerer parlamentarischer Kontrolle .. .; — Zentralisation der Forschungsplanung auf dem Gebiet der Abrüstung und Rüstungskontrolle, insbesondere durch Zuordnung der geplanten Forschungsstelle;

— eigener, für politische Planungs-und Verhandlungsaufgaben sowie für wissenschaftliche Arbeiten qualifizierter Beamtenstab (keine Karrierediplomaten oder Generalstabsoffiziere); — Ausdruck der besonderen Bedeutung, die die Regierung der Abrüstung und Rüstungskontrolle zumißt."

Helga Haftendorn kommt in ihrem Aufsatz (1972) über den Abrüstungsbeauftragten und die Organistion der Abrüstungspolitik in der Bundesrepublik zu dem Schluß, „daß eine Problemlösung über organisatorische Veränderungen erleichtert werden kann". Sie macht zugleich aber auch deutlich, „daß institutionelle Arrangements allein nicht ausreichen für die Lösung außenpolitischer Probleme; sie können bestenfalls ein flexibel handhabbares Instrumentarium sein. Voraussetzung für eine aktive Abrüstungs-und Entspannungspolitik bleibt der Wille der politischen Führung zu einer solchen, die jedoch nur dann erfolgreich sein wird, wenn sie sich im Innern auf eine politische Mehrheit stützen kann, und im Äußeren von einer zutreffenden Einschätzung des politischen Handlungsspielraumes ausgeht." — Wie wird die Abrüstungs-und Rüstungskpntrollpolitik in den USA, in Schweden und in Großbritannien administrativ vorbereitet? Lassen sich hieraus Schlußfolgerungen für eine Reorganisation unserer Abrüstungspolitik gewinnen?

Amerikanisches Abrüstungsamt und schwedisches Abrüstungsministerium

Das Beispiel der amerikanischen Rüstungskontroll-und Abrüstungsbehörde (ACDA) zeigt, daß Veränderungen im Entscheidungsprozeß dazu neigen, „eine gewisse Eigendynamik zu entfalten und damit Prioritäten zu verändern" (Helga Haftendorn). Nach der Errichtung im Jahre 1961 hatte die amerikanische Rüstungskontroll-und Abrüstungsbehörde (ACDA) maßgeblichen Anteil an der planerischen Vorbereitung und teilweise auch an der Aushandlung der ersten Rüstungskontrollabkommen mit der Sowjetunion: dem Teststoppvertrag (1963), dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (1968) und dem SALT-I-Abkommen. Der Vorschlag, eine Abrüstungsbehörde zu schaffen, wurde 1959 von einem Ausschuß der Demokraten entwickelt, von Präsident Kennedy übernommen und von John Mc Cloy 1961 konkretisiert. ACDA wurde als selbständige Behörde sowohl dem Außenministerium als auch dem Weißen Haus zugeordnet. Neben der For27) schung im Bereich der Rüstungskontrolle (einschließlich der innenpolitischen und wirtschaftlichen Auswirkungen verminderter, Rüstungsaufwendungen) wurde ACDA die Koordination der Rüstungskontrollaktivitäten innerhalb der Administration und auch die Vorbereitung und Durchführung von Rüstungskontroll-und Abrüstungsgesprächen übertragen.

Von der Verteidigungsbürokratie wurde ACDA immer mißtrauisch beobachtet, und Ende 1972 nahm das Weiße Haus vor Beginn der SALT-II-Verhandlungen auf Drängen des rechten Flügels im Kongreß eine „Säuberung" vor. Das Budget der ACDA wurde um ein Drittel gekürzt, ein großer Teil der Führungsmannschaft, darunter langjährige Rüstungskontrollexperten, wurde entlassen. Die Personalunion des ACDA-Direktors und des Leiters der SALT-Delegation wurde beendet. Die Schwächung von ACDA, die zunehmende Kritik der Entspannungsgegner und Rüstungslobbyisten setzten Kissingers Bemühungen, im Wahljahr 1976 die SALT-II-Verhandlungen zum Abschluß zu bringen, enge Grenzen. Gert Krell konnte in seiner Arbeit über die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um SALT in den USA (1969— 1975) nachweisen, daß sich innerhalb der amerikanischen Regierung die ACDA und Ende der sechziger Jahre einige Vertreter der zivilen Pentagon-Führung am stärksten für Rüstungsbegrenzungen einsetzten

Auf Initiative des demokratischen Abgeordneten Michael Harrington wurden seit 1974 mehrere Anhörungen in Kongreßausschüssen durchgeführt mit dem Ziel einer erneuten Stärkung des administrativen und politischen Gewichts von ACDA im außenpolitischen Entscheidungsprozeß. Ende 1975 wurden vom Kongreß Zusätze zum Rüstungskontroll-und Abrüstungsgesetz beschlossen, die u. a. vorsehen:

— Die Stellung des ACDA-Direktors als wichtiger Berater des Nationalen Sicherheitsrates wird der Stellung des Vorsitzenden der Joint Chiefs of Staff und des Direktors der CIA angeglichen. — Bei neuen Rüstungsprogrammen, die jährlich 50 Millionen Dollar überschreiten, wird eine Stellungnahme der ACDA über die Auswirkung neuer Militärtechnologien auf Rüstungskontrollentscheidungen verlangt. — In einem erweiterten Jahresbericht der ACDA sollen analytische Stellungnahmen zu Rüstungskontroll-und Abrüstungszielen, Verhandlungen und Aktivitäten ebenso enthalten sein wie eine Einschätzung über den Stand und die Aussichten verschiedener Verhandlungen über Rüstungsbeschränkungen Der Versuch des rüstungsfreundlichen konservativen Flügels im Kongreß, die Ernennung von Paul C. Warnke als Direktor der ACDA und vor allem als Delegationsleiter für die SALT-II-Verhandlungen zu verhindern, läßt erkennen, daß eine abweichende Einschätzung von Rüstungskohtrollfragen innerhalb der Exekutive von der militärisch-industriell-bürokratischen Interessenkoalition als Bedrohung empfunden wurde Am 6. Juli 1977 berichtete die Washington Post, daß der ACDA in einem geheimen Bericht das Weiße Haus vor den negativen Auswirkungen der Neutronenwaffe auf Rüstungskontrollinitiativen der USA gewarnt habe. Dadurch würden die Gespräche über ein neues SALT-Abkommen, die MBFR-Verhandlungen und die Bemühungen für einen umfassenden Teststoppvertrag beeinträchtigt und die Nonproliferationsbemühungen unglaubwürdig

Als einziges Land verfügt Schweden seit 1966 über einen Abrüstungsminister, eine Position, die von 1955— 1973 von Alva Myrdal (mit Kabinettsrang) und seit 1973 von Inga Thorsson (als Staatsminister ohne Kabinettsrang) wahrgenommen wird. Als einzige Sozialdemokratin hat Frau Thorsson diese Position im bürgerlichen Kabinett Fälldin beibehalten. Schweden hat jedoch keine eigene Abrüstungsbehörde eingerichtet. Die Ministerin für Abrüstungsfragen verfügt über einen kleinen Stab, der durch Experten für Abrüstungsfragen, Probleme der Kernenergie und militärische Fragen aus dem Außenministerium, dem Verteidigungsministerium sowie aus wissen-schaftlichen Instituten ergänzt wird. Frau Thorsson ist auch Vorsitzende der schwedischen Abrüstungsdelegation in Genf, der Parlamentarier und Beamte angehören

Auf Initiative der britischen Labour Party wurde nach dem Wahlsieg von 1964 von Premierminister Wilson Lord Chalfont zum „Minister of State, responsible for disarmament" ernannt. Die Mitarbeiter der britischen Abrüstungsabteilung im Foreign Office und der Genfer Abrüstungskonferenz wurden Anfang der siebziger Jahre von einer kleinen Arms Control and Disarmament Research Unit unterstützt. Ein wissenschaftlicher Beirat, dem u. a. Philip Noel-Baker und Alastair Buchan angehörten, steht dem Foreign Office zur Seite. Gegenüber dem amerikanischen System wies das britische Modell hohe Flexibilität auf; dies führte dazu, daß es bei einem Regierungswechsel — abgesehen von wechselnden Titeln und Personen — keine großen Veränderungen gab

Die Entwicklung der administrativen Vorbereitung der amerikanischen, schwedischen und britischen Rüstungskontroll-und Abrüstungspolitik läßt einen Zusammenhang vermuten zwischen:

— organisatorischer Vorbereitung von Rüstungskontroll-und Abrüstungspolitik, — institutionalisierter Befürwortung von Abrüstungs-und Rüstungskontrollmaßnahmen im außenpolitischen Entscheidungsprozeß, — Bedeutung der Rüstungskontroll-und Abrüstungspolitik im Rahmen der außenpolitischen Ziele und dem — Abschluß von Rüstungskontroll-und Abrüstungsabkommen

Haftendorn wies bei ihrem Vergleich der Abrüstungsapparate dieser Staaten darauf hin, daß die Initiative zur Verstärkung der Abrüstungsapparate in den meisten Staaten von nicht-konservativen Parteien ausging: „den Nordstaaten-Demokraten in den USA, der Labour Party in Großbritannien und den Sozialdemokraten in Schweden und der Bundesrepublik"

Die Verwirklichung der deutschen Friedens-und Ostpolitik wurde bis 1969 durch das enge Vertrauensverhältnis zwischen Willy Brandt als Außenminister und Egon Bahr als Leiter des Planungsstabes eingeleitet und nach 1969 im Kanzleramt fortgesetzt. Kanzler Brandt, Außenminister Scheel und Staatssekretär Bahr bestimmten die außenpolitischen Aktivitäten, und Bahr trug durch seine Doppelfunktion als außenpolitischer Berater Brandts und ost-und deutschlandpolitischer Unterhändler maßgeblich zum Gelingen der sozialliberalen Entspannungspolitik bei Alle diese Erfahrungen sollten bei einer Reform der administrativen Vorbereitung deutscher Abrüstungspolitik ausgewertet werden mit dem Ziel, neue deutsche Initiativen für die zweite Phase der Entspannungspolitik zu erleichtern.

Abrüstungspolitik erfordert eigene Behörde

Der bestehende administrative Rahmen in der Bundesrepublik Deutschland scheint bereits bei der Abstimmung und Zusammenschau unterschiedlicher Verhandlungsebenen sowohl konzeptionell als auch organisatorisch überfordert zu sein, ganz zu schweigen von der Analyse und Bearbeitung der innenpolitischen Folgeprobleme von Rüstungsverminderungen. Für die zweite Etappe der Entspannungs-und Abrüstungspolitik sind deshalb neue Problemlösungskapazitäten notwendig. Das Aufgaben-gebiet des Abrüstungsbeauftragten beschränkt sich auf die Vorbereitung und Durchführung der Abrüstungs-und Rüstungskontrollverhandlungen. Innenpolitische Folge-probleme fallen in das Aufgabengebiet anderer Ministerien. Es fehlt eine gesamtgesellschaftliche Problemsicht, die außenpolitische Initiativen und innenpolitische Konsequenzen zusammenfaßt.

Der Abrüstungsbeauftragte hat zwar als Botschafter Weisungsrecht und Berichtspflicht, er ist jedoch dem Außenminister bzw.dessen Staatssekretär unterstellt. Er ist nicht Mitglied der Direktorenkonferenz, dem politisch entscheidenden Koordinationsgremium im Auswärtigen Amt. Er hat kein direktes Vortragsrecht beim Bundeskanzler und er gehört auch nicht von Amts wegen dem Bundessicherheitsrat an. Der Abrüstungsbeauftragte hat kein Rederecht im Bundestag.

Die schwache Stellung des Abrüstungsbeauftragten im außenpolitischen Entscheidungsprozeß verhindert die Formulierung einer eigenen Position und die Bildung einer bürokratischen Interessengruppe für eine kooperative Rüstungssteuerung und Rüstungs-sowie Truppenverminderungen. Seine Stellung ist deshalb nicht mit der Stellung der schwedischen Abrüstungsministerin, des britischen Staatssekretärs für Abrüstungsfragen und des Direktors der amerikanischen Rüstungskontroll-und Abrüstungsbehörde vergleichbar.

Durch die Errichtung eines Abrüstungsamtes, das möglichst beim Kanzleramt angebunden werden sollte, könnten folgende Ziele verwirklicht werden:

— Verbindung der Rüstungskontrollverhandlungen mit den innenpolitischen Folgeproblemen von Rüstungsverminderungen;

— bessere Abstimmung der MBFR, der Genfer CCD-, der Abrüstungsgespräche beim UNO-Hauptquartier in New York sowie der zu erwartenden Gespräche über taktisch-nukleare Waffen (TALT);

— bessere Koordination der Stellungnahmen des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums der Verteidigung, des Bundesministeriums für Wirtschaft, des Bundesministeriums für Forschung und Technologie, des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung;

— Institutionalisierung einer unabhängigen Stimme für Rüstungskontroll-und Abrüstungsfragen; — Verbindung von Forschung, Verhandlungsvorbereitung (Koordination) und Verhandlungsführung für die Bereiche Rüstungskontrolle und Abrüstung, Rüstungsexporte, Umstellungsprobleme bei Rüstungsverminderung bzw. Beschränkungen von Rüstungsexporten.

Die Vorteile eines deutschen Abrüstungsamtes

Durch die enge Verknüpfung von Innen-und Außenpolitik sollte das Abrüstungsamt für jeden Abrüstungsschritt die innenpolitischen Folgeprobleme (z. B. für die Arbeitsplätze) erörtern, um Loyalitätskonflikte in der Bevölkerung zu vermeiden. Der Leiter des Abrüstungsamtes sollte den Rang eines Staatssekretärs bzw. Staatsministers bekommen, um ihm — eigenes Gewicht innerhalb der Regierung zu verleihen;

— Rederecht im Bundestag zu gewähren und das — besondere politische Gewicht der Abrüstungspolitik zu betonen.

Der Staatsminister für Abrüstungsfragen sollte Mitglied des Bundessicherheitsrates sein und den Vorsitz in einem interministeriellen Ausschuß für Rüstungskontroll-und Abrüstungsfragen übernehmen. Bei der Rekrutierung seines Stabes sollten die traditionellen Karrieremuster durchbrochen und sowohl Be-amte aus dem Auswärtigen Amt und dem Verteidigungsministerium als auch hochqualifizierte Vertreter der Wissenschaft auf Zeit gewonnen werden. Auch hierbei sollten die Erfahrungen der amerikanischen Abrüstungsbehörde berücksichtigt werden. Das Spezialistenkonzept sollte hierbei gegenüber dem Generalistenkonzept des Auswärtigen Amtes den Vorzug erhalten.

Die Forschungsabteilung des Abrüstungsamtes sollte eng mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Vereinigungen zusammenarbeiten und gemeinsam mit diesem Gesprächskreise einrichten, um den Meinungsaustausch zwischen Wissenschaft und Politik zu erleichtern. Informationstagungen über Rüstungskontroll-und Abrüstungsfragen sollten für Journalisten, Wissenschaftler sowie mit Vertretern gesellschaftlicher Organisationen und von Behörden veranstaltet werden, um über diese Multiplikatoren in differenzierter Weise auf die öffentliche Meinung einzuwirken, Durch die Schaffung eines Abrüstungsamtes sollten bestehende administrative und konzeptionelle Defizite überwunden, die Voraussetzung für eigene Abrüstungs-und Entspannungsinitiativen im Rahmen der NATO und der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) erleichtert, negative Folgeprobleme durch die Erstellung von Umstellungsplänen ausgeräumt und eine gesamtstrategische Analyse, die neben den militärischen Mitteln auch die nichtmilitärischen ökonomischen, politischen und sonstigen Mittel miteinbezieht, erleichtert werden. Nach Angaben von Schössler wurde durch den Modernisierungsvorsprung des Verteidigungsressorts „der Zwang zur Entwicklung eigener Planungskapazität insbesondere beim Bundeskanzleramt mit beschleunigt. Doch scheint bislang der Versuch einer integrierten Gesamtplanung (auf Ebene der Bundesregierung) über eine grobe Richtliniensteuerung und die vertraute Negativkoordination kaum hinaus gelangt zu sein." Für Schössler ist eine Modernisierung der Regierungsplanung nur unter Einbeziehung ihres Vorfeldes denkbar. Er weist auf folgende Schwachstellen im sicherheitspolitischen Management hin: „— Es fehlt — weiterhin — an einer ressort-übergreifenden Planungsinstanz auf Kabinetts-ebene. — Die supranationale Bürokratisierung (NATO) führt zu einem Verlust an politischer Steuerung und demokratischer Transparenz. — Das Auswärtige Amt ... muß mit dem Problemdruck und der Eigenkomplexität, der vom Verteidigungs-und Wirtschaftsressort verwalteten Materie fertig werden (MBFR, Außenwirtschaftsbeziehungen)! Abstrakt formuliert: die Binnenorganisation des AA scheint nicht jene für die Steuerung dieser Materie benötigte Kapazität und Modernität zu besitzen.

— Rüstungskontrollpolitik und Streitkräfte-planung werden voneinander abgeschottet betrieben. MBFR-Politik und die Militärplanung laufen über verschiedene Organisationssegmente von AA und BMVg. Es fehlt auf Kabinettsebene ein sicherheitspolitischer Orientierungsrahmen, der alle Aspekte der Verteidigungs-, Außen-und Rüstungskontrollpolitik incl.der neuartigen Probleme einer organisierten Detente einschließt. (Dies geschieht jetzt lediglich global über die allgemeine Richtlinienkompetenz des Kanzlers.)"

Verschiedene Möglichkeiten einer Reorganisation einer deutschen Abrüstungspolitik

Zumindest drei Möglichkeiten einer besseren administrativen Vorbereitung der Abrüstungspolitik sind denkbar: — Ausbau der interministeriellen Ausschüsse bei einer Beibehaltung der bestehenden Organisationsstruktur; — Errichtung eines Abrüstungs-und Rüstungskontrollamtes beim Bundeskanzleramt nach dem Modell des Presse-und Informationsamtes der Bundesregierung; — Schaffung eines selbständigen Abrüstungsund Rüstungskontrollministeriums, das alle Kompetenzen im Bereich der Rüstungskon-troll-und Abrüstungspolitik in sich vereint, mit Kabinettsrang.

Während die erste Option kaum zu grundlegenden Verbesserungen führen würde, dürfte die dritte Möglichkeit bei der gegebenen Kräftekonstellation nicht realisierbar sein. Folgende Fragen bedürfen einer eingehenden rechtlichen und politischen Prüfung: Welche rechtliche Form kann ein Abrüstungsamt nach Art. 87, 3 GG erhalten? Kann ein Abrüstungsamt mit operativen Abteilungen anderer Ressorts nach der Geschäftsordnung der Bundesregierung (insbesondere § 11, 2) ausgestattet werden? Müßte nicht eine Anbindung des Abrüstungsamtes beim Kanzleramt zu Umgruppierungen führen, die aus politischen Gründen bei einer Koalitionsregierung schwerlich durchsetzbar sein dürften? Der Vorschlag von Wolf-Dieter Eberwein, analog zum Bundespresseamt beim Bundeskanzleramt eine Stelle einzurichten, „die sich vor allem mit der stabsmäßigen Vorbereitung der Abrüstungspolitik, auch im wissenschaftlichen Sinne befaßt" und hinsichtlich des operativen Teils einen entsprechenden Staatsminister für Abrüstungsfragen im Auswärtigen Amt zu berufen, bedarf eingehender Erörterung

Andere organisatorische Lösungen, wie z. B. die Schaffung einer Koordinierungsinstanz für friedens-und sicherheitspolitische Forschungen sind denkbar. Wie die bestehenden administrativen und konzeptionellen Defizite der Vorbereitung der westdeutschen Abrüstungs-und Entspannungspolitik überwunden werden und damit bessere Voraussetzungen für eine zweite Phase der Entspannungspolitik geschaffen werden können, bedarf einer breiteren politischen Diskussion. Um abschließend nochmals Fritz Erler zu zitieren: „Es geht uns nicht um den Namen der Einrichtung, sondern um den Inhalt." Diese inhaltliche Diskussion auszulösen, zum Widerspruch herauszufordern und zum Entwurf besserer und im gegebenen Rahmen politisch realisierbarer Problemlösungskapazitäten zu motivieren, um neue Entspannungs-und Abrüstungsinitiativen erleichtern, war Ziel dieses Beitrages.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Lord Solly Zuckerman, zitiert nach: Milton Leitenberg, Die Dynamik der Militärtechnologie, in: Rüstung und Abrüstung im Atomzeitalter. Ein Handbuch, hrsg. von SIPRI, Reinbek bei Hamburg, Oktober 1977, S. 229.

  2. Jo Rodejohann, Entwicklung, Wirkungsweise und Gefahren der Neutronen-Bombe (ERW), in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 8/1977, S. 939— 948; Gert Krell/Dieter Senghaas, Stichwort Neutronenbombe: Sicherheitspolitik als Sicherheitsrisiko, in: Vorwärts, 4. 8. 1977, S. 10; Jorma K. Miettinen, Tactical Nuclear Weapons in Europe and Trends in Their Development, in: Bulletin of Peace Proposals, 1/1977, S. 32— 46; ders., in: Technologie und Politik 9, Beiträge zu Nuklear-unfällen und zur Neutronenbombe, rororo aktuell November 1977; A. Andreas Guha (Hrsg.), Die Neutronenbombe oder Die Perversion menschlichen Denkens, Fischer Taschenbuch, Frankfurt 1977; Hubert Feigl, Zur Entwicklung der Neutronenwaffe, in: Europäische Wehrkunde, 9/1977, S. 433— 436; Herbert Gaertner, Neutronen-Gefechtsfeldwaffe, in: Wehrtechnik, 10/1977, S. 13— 16; Lichtblitz über der Elbe, in: Der Spiegel, Nr. 30/1977, 18. 7. 1977, S. 19 bis 27; Gert Krell/Peter Schlotter, Zur Diskussion über die taktischen Nuklearwaffen in Europa. Analyse und Dokumentation, HSFK-Papier, September 1977; Hans Günter Brauch, mehrere Beiträge zur Neutronenwaffe in: Frankfurter Hefte, 12/1977; Die Neue Gesellschaft, 12/1977, Neue Politik, 10/1977.

  3. Dieter Senghaas, Rüstung und Militarismus, Frankfurt 1972; Gert Krell, Rüstungsdynamik und Rüstungskontrolle. Die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um SALT in den USA 1969— 1975, Frankfurt 1977; Hans Günter Brauch, Struktureller Wandel und Rüstungspolitik der USA (1940— 1950). Zur Weltführungsrolle und inren innenpolitischen Bedingungen, Ann Arbor — London 1977; ders., Entwicklungen und Ergebnisse der Friedensforschung (I) —(IV)), in: Neue Politische Literatur, Jahrgang XXII, Heft 2, S. 174— 201, Heft 3, S. 385— 412; Heft 4/1977 und Heft 1/1978.

  4. Hans Günter Brauch, Die amerikanische und die westdeutsche Debatte zur Neutronenwaffe. Ein dokumentarischer Überblick und einige politische Schlußfolgerungen, unveröffentlichtes Manuskript, September 1977, 36 Seiten; ders., Die Auseinandersetzung um die Neutronenwaffe in der Bundesrepublik, in: Neue Politik, 10/1977.

  5. Raimo Väyrynen, Abrüstung und Entspannung: Divergierende oder konvergierende Phänomene? in: Annemarie Große-Jütte, Rüdiger Jütte (Hrsg.), Entspannung ohne Frieden, Versäumnisse europäischer Politik, Frankfurt 1977, S. 218— 241; Gert Krell, Zur Theorie der Rüstungsdynamik im Ost-West-Konflikt — Ein kritischer Überblick über die verschiedenen Ansätze, in: Politische Vierteljahresschrift, 17. Jahrgang 1976, Heft 4, S. 437— 473.

  6. William Epstein/Toshiyuki Toyoda, A New Design for Nuclear Disarmament, Pugwash Symposion, Kyoto Japan, Nottingham 1977; David T. Johnson, Barry R. Schneider, Current Issues in U. S. Defense Policy, New York, Washington, London 1976; Dieter Senghaas, Aufrüstung durch Rüstungskontrolle, Stuttgart 1972; zu MBFR vgl. Militärpolitik-Dokumentation, 3— 4/1977.

  7. Vgl. Hans Günter Brauch, Rüstungsindustrie und Abrüstung: Statt Rüstung Produktion ziviler Güter. In einem Abrüstungsamt beim Bundeskanzleramt könnte die Umstellungsplanung zusammengefaßt werden (unveröffentlichtes Manuskript).

  8. Hierzu führt Prof. Ulrich Albrecht (Freie Universität Berlin) im Auftrag der DGFK z. Z. eine Bestandsaufnahme durch: Der Stand der Rüstungskonversionsforschung in Westeuropa. Der Abschluß ist für Sommer 1978 vorgesehen.

  9. Ronald Leon Tammen, MIRV and the Arms Race, New York 1973; Ted Greenwood, Qualitative Improvements in Offensive Strategie Arms, The Case of MIRV, Cambridge 1973.

  10. Herbert York, Race to Oblivion, New York 1970.

  11. Willy Brandt, Thesen zur Abrüstung, vorqelegt dem Büro der sozialistischen Interpationale am 15. und 16. Oktober 1977 in Madrid.

  12. Carl Friedrich von Weizsäcker (Hrsg.), Kriegsfolgen und Kriegsverhütung, München 1971.

  13. Horst Afheldt, Verteidigung und Frieden. Politik mit militärischen Mitteln, München, Wien 1976.

  14. Helmut Schmidt, Verteidigung oder Vergeltung, 5. Auflage, Stuttgart 1968, S. 121.

  15. General Robert Close, Europa ohne Verteidigung? 48 Stunden, die das Gesicht der Welt verändern, Bad Honnef/Erpel und Saarbrücken 1977, S. 213.

  16. Willy Brandt (Anm. 11), a. a. O.

  17. Uwe Nerlich, Die Politik des Streitkräfteabbaus in Europa. Vorschläge für eine politische Neuorientierung der MBFR-Verhandlungen, in: Europa-Archiv, Folge 7, 1977, S. 197— 204, (Zitat S. 204.)

  18. Hans Günter Brauch, Wissenschaftler warnen vor der Neutronenwaffe — Abrüstung, Unterentwicklung, Kernenergie und Menschenrechte waren zentrale Themen der Pugwash-Konferenz, in: Vorwärts, Nr. 36, 8. 9. 1977, S. 10; ders., Zwanzig Jahre im Dienste des Weltfriedens — Anmerkungen zur 27. Pugwash-Konferenz in München, in: Frankfurter Hefte, 10/1977, S. 4— 6.

  19. Vgl. Antrag Nr. 26, sowie Nr. 24 und 481, Antragsbuch für den Hamburger SPD-Parteitag, November 1977.

  20. Helga Haftendorn, Der Abrüstungsbeauftragte. Zur Organisation der Abrüstungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland, in: Politische Vierteljahresschrift, Heft 1/1972, S. 2— 38; dies., Abrüstungs-und Entspannungspolitik zwischen Sicherheitsbefriedigung und Friedenssicherung. Zur Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland, 1955 bis 1973, Düsseldorf 1974; Lothar Wilker, Die Sicherheitspolitik der SPD 1956— 1966. Zwischen Wiedervereinigungs-und Bündnisorientierung, Bonn-Bad Godesberg 1977.

  21. Willy Brandt, Abrüstungsamt, Rede in Dortmund am 8. 9. 1961 und Salzgitter-Lebenstedt, am 26. 4. 1964, SPD-Pressemitteilungen vom 25. 4. 1964.

  22. Haftendorn 1972, S. 14; Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 1964, hier Einzelplan 04 — Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes, in: Deutscher Bundestag, Stenographische Berichte, 4. Wahlperiode, 123. Sitzung, 15. 4. 1964, Anlage 22, S. 5941 f.

  23. Haftendorn 1972, a. a. O., S. 17.

  24. Haftendorn 1974, a. a. O., S. 94.

  25. Haftendorn 1972, a. a. O., S. 33; Haftendorn 1974, a. a. O„ S. 91.

  26. Haftendorn 1972, a. a. O., S. 33; Haftendorn 1974, a. a. O, S. 94.

  27. Gert Krell (Anm. 3).

  28. Arms Control Amendments pass in the House, in: Arms Control Today, Band 5, 7/8, Juli/August 1975, S. 4— 5; Arms Control Amendments Approved, in: Arms Control Today, Band 5, No. 12, Dezember 1975, S. 3— 4; Betty Goetz Lall, Arms Control Impact Statements: A New Approach to Slowing the Arms Race? in: Arms Control Today, Band 6, No. 7/8, Juli/August 1976, S. 1— 5.

  29. Thomas A. Halsted, Warnke Confirmed as ACDA Director, SALT Negotiator, in: Arms Control Today, Band 7, No. 3, März 1977, S. 3.

  30. Walter Pincus, Impact Statement Set: ACDA to Weigh in on Killer Warhead, in: Washington Post, 28. 6. 1977, ders., In Secret ACDA Analysis: Neutron Arms Deemed Danger to SALT, in: Washington Post, 6. 7. 1977.

  31. Haftendorn 1972, a. a. O., S. 28— 29; H. G. Brauch und Volker Rittberger, Abrüstung braucht einen neuen Impuls. Ein konkreter Vorschlag für die Organisation der Abrüstungspolitik: Das Abrüstungsamt, in: Vorwärts, Nr. 34, 25. 8. 1977, S. 9; dies., Erlers Vorschlag ist noch heute aktuell. Abrüstungspolitik erfordert eigene Behörde, in: Vorwärts, Nr. 40, 6. 10. 1977, S. 11.

  32. Haftendom 1972, a. a. O„ S. 26— 28.

  33. Brauch, Rittberger, 25. 8. 1977, S. 9.

  34. Haftendorn 1972, a. a. O., S. 31— 32.

  35. H. Haftendorn, W. D. Karl, J. Krause, L. Wilker (Hrsg.), Die verwaltete Außenpolitik. Sicherheitsund entspannungspolitische Entscheidungsprozesse in Bonn, Köln 1977.

  36. Dietmar Schössler, Die Herstellung einer . sicherheitspolitischen Öffentlichkeit'als Problem der Verbindung zwischen Forschung und praktisch-politischem Prozeß, Arbeitspapier für die Arbeitsgruppe B 6 des Bonner Kongresses der DVPW, Okt. 1977; H. Schatz, Politische Planung im Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, Göttingen 1974.

  37. Schössler, a. a. O., S. 10— 11; Helga Haftendorn, Management der Sicherheitspolitik, in: K. D. Schwarz, Sicherheitspolitik, Bad Honnef/Erpel, 2. Auflage 1977.

  38. Vgl. W. -D. Eberwein, Personelle und institutioneile

  39. Anpassung des Auswärtigen Amtes an den Strukturwandel in der Außenpolitik: Theoretische Probleme, alternative Modelle und die Realität, Arbeitspapier für die Gruppe B 6 des Bonner Kongresses der DVPW, Okt. 1977.für Sicherheitsfragen geprüft.

Weitere Inhalte

Hans Günter Brauch, Dr. phil., geb. 1947, Wissenschaftlicher Angestellter am Institut für Politische Wissenschaft an der Universität Heidelberg, z. Z. Honorary Research Fellow am Program for Science and International Affairs im Center for International Affairs, Harvard University, USA. Veröffentlichungen u. a.: Struktureller Wandel und Rüstungspolitik der USA (1940— 1950). Zur Weltführungsrolle und ihren innenpolitischen Bedingungen, Ann Arbor — London 1977 (University Microfilms International); Entwicklungen und Ergebnisse der Friedensforschung I—IV, in: Neue Politische Literatur, 2/1977, 3/1977, 4/1977, 1/1978; Eurokommunismus und europäische Sicherheit aus der Sicht der USA, in: Gerhard Kiersch, Reimund Seidelmann (Hrsg.), Sicherheit und Entspannung in Europa, Frankfurt—Köln 1977; Rüstungsabhängigkeit und amerikanische Präsidentschaftswahlen. Eine Fallstudie zum Verhältnis von Rüstungsabhängigkeit und Wahlverhalten. Einige heuristische Anmerkungen zu einem vernachlässigten Thema, in: Hans Günter Brauch, Gert Krell, Dieter S. Lutz (Hrsg.), Die Rüstungspolitik der USA, Baden-Baden 1978 (in Vorbereitung); Atomare Diplomatie und der Beginn des Kalten Krieges — Ein Literaturbericht, in: Zeitschrift für Politik, 3/1977.