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Die Problematik der Wiedervereinigung Koreas aus der Sicht beider Staaten | APuZ 36-37/1988 | bpb.de

Archiv Ausgaben ab 1953

APuZ 36-37/1988 Das „Land der Morgenstille“ — ein Brennpunkt der Weltpolitik Die Problematik der Wiedervereinigung Koreas aus der Sicht beider Staaten Die wirtschaftliche Entwicklung Südkoreas Die Demokratische Volksrepublik Korea im Vorfeld des Umbruchs

Die Problematik der Wiedervereinigung Koreas aus der Sicht beider Staaten

Jens Hacker

/ 46 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Die innerkoreanische Szenerie läßt sich nur verdeutlichen, wenn man die Entstehung und wichtigsten Etappen der Entwicklung der Teilung sowie die politischen Grundpositionen der beiden koreanischen Staaten in die Betrachtung einbezieht. Mit der militärischen Besetzung durch die Sowjetunion und die USA 1945 gingen die früheren japanischen Souveränitätsrechte auf die sowjetischen und amerikanischen Befehlshaber über, die sie bis zur Etablierung einer koreanischen Regierungsgewalt treuhänderisch ausüben sollten. So war es unvermeidlich, daß die am 38. Breitengrad gezogene Demarkationslinie auch politische und administrative Bedeutung erlangte. Eine Analyse des Verlaufs und Scheiterns der innerkoreanischen Dialoge seit 1971 hat neben den innenpolitischen Verhältnissen in beiden Staaten auch die Interessen der am ostasiatischen Kräftespiel beteiligten vier Großmächte — der UdSSR, der Volksrepublik China, Japans und der USA — zu berücksichtigen. Wenn sich jetzt im Vorfeld der Sommer-Olympiade in Seoul ein neuer innerkoreanischer Dialog abzeichnet, so sind dafür — wie in der Vergangenheit — wiederum innere und äußere Faktoren maßgebend.

I. Einführung

Als das Internationale Olympische Komitee 1981 beschloß, die Sommer-Olympiade 1988 durch Seoul. die Hauptstadt der Republik Korea (Süd-Korea). ausrichten zu lassen, erwartete man weltweit, daß die beiden Staaten Koreas nun endlich eine Politik des fruchtbaren Dialogs einleiten würden. Seit Anfang der sechziger Jahre hat die politische Führung der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nord-Korea) häufig die innenpolitischen Verhältnisse Süd-Koreas zum Vorwand genommen, die Aufnahme von Kontakten abzulehnen oder begonnene Dialoge abzubrechen. Dieses Argument wurde mit der 1987 in Süd-Korea eingeleiteten Demokratisierung unglaubwürdig. Mit der Verkündung der neuen Verfassung vom 29. Oktober 1987 und der aufgrund einer demokratischen Wahl vom 16. Dezember 1987 erfolgten Vereidigung des neuen Staatspräsidenten Roh Tae Woo am 25. Februar 1988 hat es die Führung Nord-Koreas sehr viel schwerer, ihre verständigungsfeindliche Politik plausibel zu machen. Der neue Staatspräsident SüdKoreas betonte von Anfang an seine Bereitschaft, auf eine Politik des Ausgleichs mit dem Norden hinzuwirken. Schließlich muß sich Pjöngjang vergegenwärtigen. daß die unterschiedlichen Vorstellungen der süd-koreanischen Opposition, die in der Nationalversammlung über die Mehrheit verfügt, über die richtige „Nord-Politik" nicht mit seinen eigenen Positionen identisch sind.

Auch das internationale Umfeld befürwortet seit langem einen innerkoreanischen Neuanfang. Das gilt vor allem für die vier Großmächte, die am ostasiatischen Kräftespiel beteiligt sind: die Sowjetunion, die Volksrepublik China, Japan und die USA. Für die Führung Nord-Koreas ist es besonders hart, daß selbst seine beiden Verbündeten, die UdSSR und die Volksrepublik China, an den Olympischen Sommerspielen in Seoul teilnehmen. Daß sich Kuba mit Nord-Korea solidarisierte und eine Beteiligung an den Olympischen Spielen ablehnte, ist für Pjöngjang wenig tröstlich. Mit den Zusagen von 161 der 167 Nationalen Olympischen Komitees wird der Teilnahmerekord von 140 Ländern bei den Boykott-Spielen von Los Angeles 1984 weit übertroffen. Bis Anfang Januar 1988 hatte die Teilnahme der kommunistischen Staaten wegen des von Pjöngjang erhobenen Anspruchs als unsicher gegolten. Am 12. Januar 1988. einen Tag nach der Zusage der UdSSR, lehnte Nord-Korea die Teilnahme an den Olympischen Sommerspielen mit dem Hinweis ab, sein Wunsch, neben Süd-Korea als Gastgeber aufzutreten, sei abgelehnt worden. Dieses Argument war insofern fadenscheinig, als das Olympische Komitee Nord-Korea das großzügige Angebot gemacht hatte, mehrere Wettbewerbe — entgegen der olympischen Charta, die ausdrücklich die Aufteilung der Wettbewerbe auf Städte zweier Staaten untersagt — nach Nord-Korea zu verlegen

Die innerkoreanische Szenerie läßt sich nur verdeutlichen. wenn man die Entstehung und die wichtigsten Etappen der Entwicklung der Teilung Koreas sowie die politischen Grundpositionen der beiden koreanischen Staaten im Auge behält. Eine Analyse des Verlaufs und Scheiterns der bisherigen Dialoge hat neben den innenpolitischen Verhältnissen in beiden Staaten auch die Interessen der UdSSR, der Volksrepublik China. Japans und der USA zu berücksichtigen. Bei der Formulierung der „Nord-Politik“ Seouls dient die vertragliche Regelung zwischen den beiden Staaten in Deutschland als Vorbild. Bei den von nord-koreanischer Seite seit 1960 vorgeschlagenen Konföderations-Varianten haben die von Ende 1956 bis zur Jahreswende 1966/67 von der DDR der Bundesrepublik Deutschland unterbreiteten Konföderations-Pläne eine Rolle gespielt. Bemerkenswert ist, wie sehr NordKorea und die DDR in zentralen politischen Fragen unterschiedliche Ansichten vertreten.

II. Entstehung und Entwicklung der Teilung Koreas

Da die Situation Koreas oft mit der des geteilten Deutschland verglichen wird und unzulässige Parallelen gezogen werden, erscheint es nützlich, zumindest kurz die unterschiedlichen historischen Voraussetzungen zu skizzieren. Die Teilung Deutschlands und Koreas geht auf sehr verschiedene Ursachen zurück. 1. Korea unter japanischer Vormundschaft (1905-1945)

Für ihre exponierte geographische und geostrategische Lage hat die koreanische Halbinsel, die seit 668 einen ethnisch und sprachlich geeinten Staat unter verschiedenen Dynastien, mit dem gleichen Recht und der gleichen Religion bildet, bitter büßen müssen. Über zweieinhalb Jahrhunderte war Korea ein Vasall Chinas, das 1895 nach seiner militärischen Niederlage gegen Japan auf seine Rechte in Korea verzichten mußte. Danach wurde Korea zum Objekt des außenpolitischen Ringens zwischen Rußland und Japan. Nachdem Japan Rußland militärisch vernichtend geschlagen hatte, erkannte Rußland im Friedensvertrag von Portsmouth vom 5. September 1905 das vorherrschende politische, militärische und wirtschaftliche Interesse Japans in Korea an und verpflichtete sich, sich jeder Einmischung zu enthalten. Damit erlangte Japan die Vorherrschaft über Korea. Im japanisch-koreanischen Vertrag vom 17. November 1905 trat Korea ganz unter die japanische Vormundschaft. Das Protektorats-Verhältnis wurde durch den zwischen Japan und Korea am 29. August 1910 geschlossenen Vertrag über die Einverleibung Koreas abgelöstSeptember 1905 das vorherrschende politische, militärische und wirtschaftliche Interesse Japans in Korea an und verpflichtete sich, sich jeder Einmischung zu enthalten. Damit erlangte Japan die Vorherrschaft über Korea. Im japanisch-koreanischen Vertrag vom 17. November 1905 trat Korea ganz unter die japanische Vormundschaft. Das Protektorats-Verhältnis wurde durch den zwischen Japan und Korea am 29. August 1910 geschlossenen Vertrag über die Einverleibung Koreas abgelöst.

Da die Großmächte nach der Beendigung des Ersten Weltkriegs in Versailles nicht bereit waren, auch dem koreanischen Volk das vom amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson in den „ 14 Punkten“ im Januar 1918 verkündete Recht auf Selbstbestimmung zuzugestehen, behielt Korea den Status eines von Japan annektierten Landes bis in die Zeit des Zweiten Weltkrieges hinein 3).

Erst mit dem Kriegseintritt der USA am 8. Dezember 1941 konnte das koreanische Volk hoffen, endlich seine Unabhängigkeit nach der militärischen Niederwerfung Japans, das mit Deutschland verbündet war. zu erlangen. Nachdem der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt und der britische Premierminister Winston S. Churchill in der Atlantik-Charta vom 14. August 1941 da Dezember 1941 konnte das koreanische Volk hoffen, endlich seine Unabhängigkeit nach der militärischen Niederwerfung Japans, das mit Deutschland verbündet war. zu erlangen. Nachdem der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt und der britische Premierminister Winston S. Churchill in der Atlantik-Charta vom 14. August 1941 das Selbstbestimmungsrecht der Völker bestätigt hatten, begann die jüngste Geschichte Koreas am 1. Dezember 1943 — jenem Tag, an dem Roosevelt, Churchill und Generalissimus Chiang Kai-shek in Kairo ihr Kriegsziel-Programm für Ostasien verkündeten. Darin wurde dem koreanischen Volk versprochen: „Die drei Großmächte sind sich der Versklavung des koreanischen Volkes wohl bewußt und entschlossen, daß zu gegebener Zeit Korea frei und unabhängig sein soll.“ 4)

Damit erlangte das koreanische Volk einen völkerrechtlichen Anspruch auf Freiheit und Unabhängigkeit. Die Deklaration von Kairo behandelte Korea als eine national-geographische Einheit und sah in keiner Weise die Möglichkeit vor, das Land später zu teilen. Spätestens mit der Konferenz der „Großen Drei“ — Roosevelt, Churchill und Generalissimus Josef Stalin — in Jalta vom 4. bis zum 11. Februar 1945 stand fest, daß auch die Sowjetunion bei der Regelung im Fernen Osten ein Wort mitsprechen würde.

Während Roosevelt auf der Konferenz der „Großen Drei“ am 30. November 1943 in Teheran eine gemeinsame Treuhandschaft der USA, der Sowjetunion und Chinas über Korea für 40 Jahre vorgeschlagen hatte 6), wiederholte er diesen Plan in Jalta mit dem einzigen Unterschied, daß er nun 20 bis 30 Jahre für ausreichend hielt, damit sich die Koreaner auf die Selbstregierung vorbereiten konnten 7). Stalin beschränkte sich in Jalta auf die Feststellung, daß die Periode der Treuhandschaft — unter Einbeziehung Großbritanniens — so kurz wie möglich und ohne starke militärische Präsenz sein sollte 8). Entscheidend ist. daß auf der Konferenz von Jalta kein formeller Beschluß über die Zukunft Koreas gefaßt worden ist. Das gilt gleichfalls für die Potsdamer Konferenz vom 17. Juli bis zum 2. August 1945.

Als die Sowjetunion am 8. August 1945 in den Krieg gegen Japan eintrat, machte sie sich aus-drücklich das von Truman. Churchill und Chiang Kai-shek am 26. Juli 1945 an Japan gerichtete „Potsdamer Ultimatum“ zu eigen, das sich auf die Erklärung von Kairo vom 1. Dezember 1943 bezog und damit das Versprechen wiederholte, ein freies und unabhängiges Korea zu schaffen Zwei Tage später, am August 1945, erklärte die japanische Regierung ihre Bereitschaft, bedingungslos zu kapitulieren; gleichzeitig suchte sie um einen Waffenstillstand nach, nahm das „Potsdamer Ultimatum“ an und stimmte damit der Beendigung der japanischen Herrschaft über Korea zu 10). Mit der Kapitulation Japans am 2. September 1945 war der Zweite Weltkrieg beendet.

Die USA. die die militärische Stärke Japans weit überschätzt hatten, waren auf diese Situation nur unzureichend vorbereitet: Sie verfügten weder über ein politisches Konzept noch über Truppen, um das Machtvakuum in Korea nach dem Abzug der Japaner auszufüllen. Da sie bis zu diesem Zeitpunkt keine konkrete Absprache mit Stalin getroffen hatten. konnten die USA eine vollständige militärische Besetzung Koreas durch die UdSSR nicht ausschließen. Um dies soweit wie möglich zu verhindern, beschlossen die Amerikaner am August 1945, daß Japan gegenüber der UdSSR nördlich des 38. Breitengrades und gegenüber den USA südlich dieser Linie kapitulieren sollte. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung war der von Stalin akzeptierte Plan nicht ausschließlich militärischer Natur. Das verhängnisvolle Dokument bestimmte, daß bis zur militärischen Kapitulation Japans die Verwaltung ziviler Angelegenheiten in die Verantwortlichkeit der jeweiligen Kommandeure der nördlichen sowjetischen und der südlichen amerikanischen Besatzungszone fiel 11).

Mit der militärischen Besetzung gingen die früheren japanischen Souveränitätsrechte auf die sowjetischen und amerikanischen Befehlshaber über, die sie bis zur Etablierung einer koreanischen Regierungsgewalt treuhänderisch ausüben sollten. So war es unvermeidlich, daß die am 38. Breitengrad gezogene Demarkationslinie politische und administrative Bedeutung erlangte. Mit dieser weitreichenden Entscheidung war die Teilung Koreas vorbestimmt. Die Tragik der Geschichte des koreanischen Volkes liegt darin, daß es aufgrund amerikanischer Fehlentscheidungen und ohne jede eigene Schuld geteilt wurde und in der Folgezeit in die machtpolitische Auseinandersetzung zwischen den USA und der UdSSR geriet.

Zahlreiche Analysen legen dafür Zeugnis ab, wie sehr Stalin seine Chance in Korea zu nutzen wußte und wie gut er die Sowjetunion auf die militärische Besetzung des Landes vorbereitet hatte. Diese Entwicklung braucht hier nicht noch einmal nach-gezeichnet zu werden Erinnert sei nur daran, daß die UdSSR schon am 12. August 1945 mit der militärischen Besetzung Koreas begann, während die USA sich erst am 8. September 1945 — sechs Tage nach der Kapitulation Japans — in der Lage sahen, eigene Streitkräfte an der Okkupation Koreas zu beteiligen. Als Pikanterie gilt festzuhalten, daß die UdSSR ohne den Einsatz auch nur eines eigenen Soldaten am 11. August 1945 ein Mitspracherecht über genau jenen nördlich des 38. Breitengrades gelegenen Teils Koreas zugesprochen erhielt, den Japan Rußland 1896 angeboten hatte: Damals lehnte Rußland den japanischen Vorschlag, Korea in eine russische undjapanische Einflußzone einzuteilen, in der Erwartung ab, eines Tages die Kontrolle über die strategisch so bedeutungsvolle gesamte Halbinsel zu gewinnen. Nach der Niederlage im Krieg gegen Japan mußte Ruß-land 1905 diese Hoffnung für genau 40 Jahre begraben

Der entscheidende Unterschied in den Ausgangssituationen Koreas und Deutschlands am Ende des Zweiten Weltkrieges resultiert aus der Tatsache, daß die Hauptalliierten Korea von Anbeginn nicht als feindlichen, sondern als befreiten Staat, Deutschland und dessen Verbündete und damit auch Japan als Feindstaaten behandelt haben. Auch wenn die „Anti-Hitler-Koalition“ — die USA, Großbritannien und die UdSSR — während des Zweiten Weltkriegs eine Aufteilung Deutschlands in mehrere Staaten oder staatliche Einheiten diskutiert hatte, entschied sie sich 1944/45 unter Einschluß Frankreichs, das Land lediglich in Besatzungszonen aufzuteilen und unter das Kontrollsystem der Alliierten zu stellen. Die Teilung Deutschlands ist — ebenso wie jene Koreas — eine Folge der nach 1945 einsetzenden politischen Entwicklung, die im Laufe des Kalten Krieges zur Spaltung Europas und zu der damit verbundenen Errichtung der beiden Machtblöcke in West und Ost geführt hat und die drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands und die Sowjetische Besatzungszone (SBZ) trennende Demarkationslinie zur ostwestlichen Grenze in Mitteleuropa werden ließ. 2. Vom Zweiten Weltkrieg bis zum Korea-Krieg (1945-1950) Ähnlich wie das Deutschland-Problem entwickelte sich die koreanische Frage in den Jahren ab 1945 zu einem außenpolitischen und bald zu einem weltpolitischen Problem. Der auf der Potsdamer Konferenz beschlossene Rat der Außenminister einigte sich auf seiner Konferenz Ende Dezember 1945 in Moskau, eine „provisorische koreanische demokratische Regierung“ und eine sowjetisch-amerikanische „Gemeinsame Kommission“ zu bilden, die den Koreanern bei der Regierungsbildung und der „Entwicklung einer demokratischen Selbstverwaltung“ behilflich sein sollte. Für alle nationalistisch gesonnenen Koreaner, die nun die Unabhängigkeit ihres Landes anstrebten, war es unverzeihlich, daß der Rat der Außenminister außerdem vorschlug, ein Abkommen über eine „Vier-Mächte-Treuhänderschaft“ über Korea auf die Dauer bis zu fünf Jahren zu errichten; Treuhänder sollten die USA. die UdSSR. Großbritannien und China sein

Da die Moskauer Korea-Vereinbarungen ausdrücklich die „Herbeiführung der staatlichen Unabhängigkeit Koreas“ als Endziel bestimmten und von der „Entwicklung des Landes auf demokratischer Grundlage“ sprachen, schienen sie für die westliche Seite als ein Erfolg. Bald sollte sich jedoch herausstellen, daß die Amerikaner mit diesem Abkommen „lediglich einen Pyrrhussieg errungen hatten. Bei der Interpretation des Moskauer Abkommens verlangten die Sowjets eine . befreundete 1 Regierung in Korea, also offensichtlich eine kommunistisch kontrollierte Satelliten-Regierung. Die Sowjets wollten alle jene Organisationen als . reaktionär 4 und . anti-demokratisch‘ ausschalten, die gegen die Moskauer Entscheidung einer Treuhandschaft opponiert hatten.“

Da sich die UdSSR und die USA in anderthalbjährigen Verhandlungen nicht zu einigen vermochten, brachte die amerikanische Regierung das Korea-Problem am 17. September 1947 vor die Vollversammlung der Vereinten Nationen (UNO). Am 14. November 1947 beschloß die UNO-Vollversammlung mit überwältigender Mehrheit, eine Kommission zu bilden, die freie Wahlen in ganz Korea für eine Nationalversammlung überwachen sollte. Im Fall Deutschlands faßte die UNO vier Jahre später, am 2. Dezember 1951.den Beschluß, ebenfalls einen Auss September 1947 vor die Vollversammlung der Vereinten Nationen (UNO). Am 14. November 1947 beschloß die UNO-Vollversammlung mit überwältigender Mehrheit, eine Kommission zu bilden, die freie Wahlen in ganz Korea für eine Nationalversammlung überwachen sollte. Im Fall Deutschlands faßte die UNO vier Jahre später, am 2. Dezember 1951.den Beschluß, ebenfalls einen Ausschuß einzusetzen, der die Vor-aussetzungen für die Abhaltung freier Wahlen in ganz Deutschland prüfen sollte. In beiden Fällen wandte die UdSSR in rechtlich unzulässiger Weise ein, daß die UNO für die Lösung beider Probleme nicht zuständig sei und verwies dabei vor allem auf die sogenannte Feindstaaten-Klausel des Artikels 107 der UNO-Charta.

Diese Bestimmung der UNO-Charta stellt die ehemaligen Feindstaaten — Deutschland und dessen Verbündete im Zweiten Weltkrieg — unter ein Sonderrecht. In der Korea-Frage ging der sowjetische Einwand insofern völlig fehl, als Korea kein Feindstaat war, da Japan auch während des Zweiten Weltkriegs die Souveränitätsrechte über Korea in Anspruch genommen hatte. Korea wurde — wie bereits ausgeführt — als ein befreiter Staat behandelt, so daß die militärische Okkupation keine kriegerische, sondern eine friedliche Besetzung im völkerrechtlichen Sinne war 16) -Nach den südkoreanischen Wahlen vom 10. Mai 1948, die unter der Aufsicht einer UNO-Kommission stattfanden, und der Annahme einer Verfassung durch die erste koreanische Nationalversammlung wurde eine Regierung unter dem Präsidenten Syngman Rhee gebildet, auf der die amerikanische Militärverwaltung ihre bis dahin ausgeübten Hoheitsrechte übertrug. Am 15. August 1948 wurde die „Demokratische Republik Korea“ offiziell proklamiert 17).

In Nord-Korea fanden am 25. August 1948 — nach bekanntem kommunistischem Muster — Wahlen zu einer „Obersten Volksversammlung“ statt, die am 3. September eine Verfassung annahm; am 9. September 1948 wurde die „Demokratische Volksrepublik Korea“ ausgerufen. Damit hatte in Korea der Prozeß der politischen Spaltung auch seinen staatsrechtlichen Ausdruck gefunden; gleichzeitig wurde die Treuhandschaft der UdSSR über Nord-Korea beendet. Von nun an oblag die Aufgabe, die staatliche Einheit des Landes wiederherzustellen, den politischen Führungen in Seoul und Pjöngjang

Seit Herbst 1948 standen sich somit zwei rivalisierende Regierungen in Korea gegenüber, von denen jede den Anspruch erhob, die Souveränitätsrechte über das ganze Land auszuüben, während sie die andere als „Strohpuppe auswärtiger Mächte“ zu diskreditieren und auszuschalten trachtete Für die weitere Entwicklung des Landes war wichtig, daß die UdSSR bis zum Jahresende 1948 ihre Streitkräfte aus Nord-Korea zurückzog, während die letzten amerikanischen Einheiten mit Ausnahme einer kleinen Gruppe militärischer Berater Ende Juni 1949 — „viel zu zeitig und trotz Warnungen verschiedener Mitglieder der UNO-Kommission in Korea“ — das Land verließen. Während die Sowjets eine starke und gut ausgebildete nord-koreanische Armee zurückließen, mit deren Ausbildung frühzeitig begonnen worden war, hatten die USA nach dem Abzug ihrer Truppen in Süd-Korea ein militärisches Vakuum hinterlassen 3. Nord-Koreas Versuch, das Land gewaltsam zu vereinigen, und das Waffenstillstands-Abkommen (1950-1953)

In eine äußerst bedrohliche Situation geriet nicht nur Süd-Korea, sondern der Weltfrieden insgesamt, als am 25. Juni 1950 nord-koreanische Streitkräfte Süd-Korea überfielen, das militärisch nicht in der Lage war, den Angriff allein abzuwehren. Am 27. Juni 1950 verurteilte der Weltsicherheitsrat der UNO Nord-Korea als Aggressor und forderte alle Mitglieder der Weltorganisation auf, Süd-Korea militärisch beizustehen. Gleichzeitig ordnete der amerikanische Präsident Harry S. Truman die Unterstützung der süd-koreanischen Armee mit Luft-und Seestreitkräften gegen nord-koreanische Einheiten südlich des 38. Breitengrades an. Am 7. Oktober 1950 autorisierte die UNO-Generalversammlung die UNO-Truppen, Frieden und Stabilität in ganz Korea wiederherzustellen. Nachdem am 9. Oktober 1950 UNO-Truppen den 38. Breitengrad überschritten und anschließend die nord-koreanische Hauptstadt Pjöngjang sowie nahezu das gesamte Territorium des Landes eingenommen hatten, schien die militärische Niederlage der Nord-Koreaner nur noch eine Frage der Zeit. Nun griff die Volksrepublik China an der Seite Nord-Koreas aktiv in das Geschehen ein, und die militärische Auseinandersetzung erhielt damit eine neue Dimension. Am 1. Februar 1951 erklärte die General-versammlung der UNO die Volksrepublik China zum Aggressor, und nach schweren Verlusten wurde die Offensive der Kommunisten am 20. Februar 1951 zum Stehen gebracht. Nach weiteren verlustreichen Kämpfen wurde im Frühjahr 1951 der Führung Nord-Koreas klar, daß auch mit Hilfe der Volksrepublik China das Land mit Waffengewalt nicht geeint werden konnte

Die am 26. Juli 1951 unter Einschluß der UNO aufgenommenen Verhandlungen über einen Waffenstillstand zogen sich bis zum 27. Juli 1953 hin. Mit der Festlegung einer Demarkationslinie, die zum Teil wenige Kilometer nördlich des 38. Breitengrades verläuft, wurde eine entmilitarisierte Zone errichtet und ein UNO-Kommando eingesetzt, das seitdem über die Einhaltung des Waffenstillstands wacht. Von nun an war die Wiedervereinigung der beiden Teile Koreas in immer weitere Ferne gerückt. 4. Die Periode des fortbestehenden Antagonismus (1953-1970)

Der gewaltsame Versuch Nord-Koreas, seinen kommunistischen Machtbereich auf die gesamte Halbinsel auszudehnen, hat die Kluft zwischen beiden Staaten wesentlich vertieft. Dazu trugen nicht nur die hohe Anzahl von Toten — die Schätzungen belaufen sich auf über anderthalb Millionen Soldaten und Zivilpersonen — und die enormen Zerstörungen bei, sondern auch die Tatsache, daß die Führung Nord-Koreas mit Kim II Sung an der Spitze in den folgenden Jahren eine „Wiedervereinigung“ des Landes mit militärischen Mitteln trotz des fehlgeschlagenen Versuches 1950/51 und des am 1. Oktober 1953 zwischen den USA und Süd-Korea geschlossenen Sicherheitspakts nicht ausschloß.

In den knapp zwei Jahrzehnten vom 27. Juli 1953 bis zum Sommer 1971 beschränkten sich die direkten Kontakte zwischen dem Süden und Norden auf Grenzgefechte und Guerilla-Aktionen. Die Grenze zwischen den beiden Staaten Koreas wurde in einem Ausmaß geschlossen, wie es — mit Ausnahme von Teilen der arabisch-israelischen Grenze — nirgendwo auf der Welt eine Parallele gibt. Alle Formen der Kommunikation — wie Reise-, Post-und Telefonverkehr — wurden total unterbunden. Auch hat die Teilung des Landes dazu geführt, daß mehrere tausend Familien auseinandergerissen wurden. Als Folge der Teilung wurde auch die ökonomische Einheit Koreas vollständig zerstört Erst Anfang der siebziger Jahre konnten viele Koreaner auf eine politische Wende in ihrem Land hoffen. Bis 1969 verfolgte die Führung Nord-Koreas gegenüber dem Süden eine militante Politik, die es sich vor allem nach dem Abschluß der Bündnisverträge mit der UdSSR und der Volksrepublik China meinte erlauben zu können Den politischen Intentionen Pjöngjangs war auch die Unterzeichnung des „Normalisierungs“ -Vertrags zwischen Japan und Süd-Korea vom 22. Juni 1965 entgegengerichtet, mit dem beide Staaten die Aufnahme diplomatischer und konsularischer Beziehungen vereinbarten

Spätestens 1969/70 mußte Kim II Sung immer mehr einsehen, daß mit den subversiven und feindlichen Aktivitäten seines Landes gegen den Süden eine Vereinigung Koreas unter kommunistischem Vorzeichen nicht zu erreichen war. Auch die Führung Süd-Koreas entschloß sich 1970, mit einer diplomatischen Initiative eine neue Ära des „friedlichen Wettbewerbs und guten Willens“ mit Nord-Korea zu beginnen. Präsident Park Chung Hee, der nach einem Staatsstreich im Juli 1961 an die Spitze der Junta getreten war und 1963 die Präsidentenwahlen mit knapper Mehrheit gewonnen hatte, versuchte mit seiner Erklärung vom 15. August 1970, eine neue Ära des „friedlichen Wettbewerbs“ einzuleiten; Voraussetzung sei, daß Nord-Korea sein Ziel aufgebe, das Land gewaltsam zu vereinen und dem Süden das kommunistische System aufzuzwingen. Kim II Sung wies den Vorschlag des „Verräters“ Park Chung Hee wenige Tage später, am 22. August 1970, als „Unsinn“ zurück; die „Park Chung Hee-Clique" stehe unter den „Instruktionen der amerikanischen Imperialisten“

Dieser verbale „Schlagabtausch“ war nicht geeignet, die seit 1953 nicht-existierenden innerkoreanischen Beziehungen auf eine neue Grundlage zu stellen. Erst im Sommer 1971 fand ein erster innerkoreanischer Kontakt auf der Ebene der Rot-Kreuz-Gesellschaften statt, der ein Jahr später in den so hoffnungsvoll begonnenen Dialog mündete

III. Politische Grundpositionen der beiden koreanischen Staaten

Die unterschiedlichen Vorstellungen über die Wiederherstellung der staatlichen Einheit des Landes spiegeln sich in den Aussagen der Verfassungen Nord-und Süd-Koreas wider. Hingegen haben beide Seiten seit 1948 die Fortexistenz der einen koreanischen Nation immer bejaht. In diesem zentralen Punkt unterscheidet sich die Position Pjöngjangs ebenso von der Haltung der DDR zur „nationalen Frage“ in Deutschland wie hinsichtlich seiner Konföderations-Vorschläge. 1. Die Aussagen der Verfassungen Während Nord-Korea seine Verfassung vom 8. September 1948 durch die „Sozialistische Verfassung“ vom 27. Dezember 1972 ersetzte, hatten die politischen Umstürze in Süd-Korea zumeist auch die Proklamierung einer neuen Verfassung zur Folge. Ebenso wie für die politische Führung des Nordens waren auch für Seoul sowohl innen-als auch außenpolitische Entwicklungen und Motive dafür maßgebend, daß Präsident Park Chung Hee, der aus den Wahlen vom 27. April 1971 knapp vor seinem Hauptrivalen Kim Dae Jung als Sieger hervorgegangen war, eine neue Verfassung erließ, die am 27. Dezember 1972 in Kraft trat. Die Ermordung Präsident Park Chung Hees am 26. Oktober 1979 stürzte Süd-Korea in eine schwere Krise. Aus den Wirren der innenpolitischen Konflikte ging Chun Doo Hwan, der bisherige Vorsitzende des Sonderkomitees für die Sicherheit des Landes, als Sieger hervor, der am 27. August 1980 zum fünften Präsidenten der Republik Korea gewählt wurde und am 27. Oktober 1980 eine neue Verfassung verkündete. Nach dem 1987 eingeleiteten politischen Umschwung in Süd-Korea wurde die neue Verfassung, für die sich rund 93 Prozent der Bevölkerung ausgesprochen hatte, am 29. Oktober 1987 verkündet. Mit der Vereidigung des neuen Präsidenten Roh Tae Woo am 25. Februar 1988, mit der sich der erste friedliche und verfassungsgemäße Machtwechsel in der gesamten Geschichte Süd-Koreas vollzog trat die neue Verfassung in Kraft. Die demokratische Legitimation verleiht auch der um einen Ausgleich mit dem Norden und langfristig um eine Wiedervereinigung des Landes bemühten neuen politischen Führung erhöhtes Gewicht und erschwert es Pjöngjang, an seinen bisherigen Positionen festzuhalten.

Gemäß Art. 1 der Verfassung vom 27. Dezember 1972 ist die Demokratische Koreanische Volksrepublik „ein souveräner sozialistischer Staat, der die Interessen des ganzen koreanischen Volkes vertritt“. Und in Art. 2 heißt es: „Die Demokratische Koreanische Volksrepublik basiert auf der politisch-ideologischen Einheit des ganzen Volkes.“ Art. 5 der Verfassung umreißt die zentralen Aufgaben und Ziele der nord-koreanischen Führung: „Die Demokratische Koreanische Volksrepublik kämpft dafür, in der nördlichen Hälfte den vollen Sieg des Sozialismus zu erreichen, im gesamten Landesmaßstab die fremden Kräfte zu vertreiben, das Vaterland auf demokratischer Grundlage friedlich zu vereinigen und die volle nationale Unabhängigkeit zu erringen.“

Pjöngjang möchte also den „Sieg des Sozialismus“ erreichen, die amerikanischen Streitkräfte aus SüdKorea vertreiben und das Land einigen. Die große Mehrheit der Süd-Koreaner, die das politische System des Nordens als ihren Interessen feindlich wertet, meint, daß Nord-Korea, wenn man ihm eine Chance gäbe, versuchen würde, dem Süden sein System aufzuzwingen

Gemäß Art. 4 der Verfassung läßt sich Nord-Korea von der „Dschutsche-Ideologie“ leiten, die „den Marxismus-Leninismus schöpferisch auf die Realität in unserem Lande anwendet“. In der revidierten Fassung der Satzung der Partei der Arbeit Koreas vom 13. Oktober 1980 wird ausdrücklich betont, daß die Dschutsche-Ideologie auch dazu dienen soll, die kommunistische Ordnung in Süd-Korea zu etablieren Mit dem herkömmlichen, inzwischen völkerrechtlich abgesicherten Recht auf Selbstbestimmung eines Volkes hat die Dschutsche-Ideologie nichts zu tun.

Die Verfassung Süd-Koreas vom 27. Dezember 1972 bestimmte, daß die „Nationale Konferenz für Wiedervereinigung“ die „friedliche Vereinigung des Vaterlandes“ anstreben sollte; ihr war die „heilige Mission der Vereinigung des Vaterlandes“ anvertraut Konkreter äußerte sich die süd-koreanische Verfassung vom 27. Oktober 1980, in der von der „historischen Mission“ die Rede war, „die friedliche Vereinigung des Heimatlandes und nationale Wiedergeburt“ herbeizuführen; es solle „die nationale Einheit durch Gerechtigkeit, Humanitarismus und brüderliche Liebe erreicht werden“ Art. 68 legte fest, daß ein Beratungsausschuß für die Politik der friedlichen Wiedervereinigung errichtet wird, der dem Präsidenten bei der Formulierung dieser Politik Hilfestellung geben sollte.

Die geltende Verfassung Süd-Koreas vom 29. Oktober 1987 bringt die zuvor weitreichenden innenpolitischen Veränderungen insofern zum Ausdruck, als ihre Präambel von der „Mission demokratischer Reform und friedlicher Vereinigung des Heimatlandes“ spricht. Sodann wiederholt die Präambel die Formulierung aus jener der Verfassung vom 27. Oktober 1980. Darüber hinaus legt Art. 4 fest, daß die Politik der friedlichen Vereinigung auf den Grundsätzen der Freiheit und Demokratie basiert. Art. 92 entspricht Art. 68 der Verfassung vom 27. Oktober 1980 mit einem Unterschied: Der Beratungsausschuß trägt jetzt den Titel: Advisory Council on Democratic and Peaceful Unification 2. Die These vom Fortbestand der koreanischen Nation Für die politischen Führungen der beiden Staaten Koreas steht die Fortexistenz der koreanischen Nation außerhalb jeder Diskussion. So ist in den Präambeln der Verfassungen Süd-Koreas von 1980 und 1987 — wie dargelegt — jeweils von der „nationalen Einheit“ die Rede. Auch Nord-Korea hat bis heute am Gedanken der einen Nation festgehalten. Dafür legt Art. 5 der Verfassung von 1972 Zeugnis ab, der bestimmt, daß das Land dafür kämpft, „die volle nationale Unabhängigkeit zu erringen“.Zahlreichen Erklärungen Kim II Sungs über die nationale Situation in Korea ist zu entnehmen, daß seine Position zur Frage der Fortexistenz der koreanischen Nation weitgehend mit der Definition übereinstimmt, die Stalin in seiner oft zitierten Schrift „Marxismus und nationale Frage“ gegeben hat: „Eine Nation ist eine historisch entstandene stabile Gemeinschaft von Menschen, entstanden auf der Grundlage der Gemeinschaft der Sprache, des Territoriums, des Wirtschaftslebens und der sich in der Gemeinschaft der Kultur offenbarenden psychischen Wesensart . . . Fehlt nur eines dieser Merkmale, so hört die Nation auf, eine Nation zu sein.“ In einigen im Laufe der siebziger Jahre in Nord-Korea erschienenen Untersuchungen wurde die Frage unterschiedlich beantwortet, ob Stahns Nations-Kriterien durch das der „Abstammung“ ergänzt werden sollten Auch wenn Kim II Sung seine „Dschutsche-Ideologie“ in sein „nationales Konzept“ eingebaut hat und in der „Revolution für die nationale Befreiung“ eines der Hauptziele seiner Politik erblickt ändert das nichts an dem Faktum, daß auch er den Fortbestand der koreanischen Nation nach wie vor bejaht. Daran vermag auch Kim II Sungs Versuch nichts zu ändern, mit seiner Politik die Nord-Koreaner in „eine sozialistische Nation“ zu verwandeln.

Erinnert sei daran, daß auch in der DDR bis Anfang der sechziger Jahre Stalins Nations-Definition uneingeschränkt galt. Nachdem die SED ab 1962 die These von der Spaltung der deutschen Nation in zwei Staaten entwickelt und sich die DDR in der neuen Verfassung vom 6. April 1968 als ein „sozialistischer Staat deutscher Nation“ bezeichnet hatte, sprach SED-Chef Walter Ulbricht erstmals 1970 von der DDR als dem „sozialistischen deutschen Nationalstaat“, um dann 1971 die These von der „Herausbildung der sozialistischen Nation“ in der DDR zu verkünden. Nach der totalen Absage der DDR an die deutsche Nation in der revidierten Verfassung vom 7. Oktober 1974 unterschied Ulbrichts Nachfolger, Erich Honecker, am 12. Dezember 1974 erstmals zwischen den Begriffen „Nation“, „Nationalität“ und „Staatsbürgerschaft“. Erst seit der dreißigjährigen Wiederkehr der Ausrufung der DDR am 7. Oktober 1979 steht endgültig fest, daß sich auch die deutschen Bewohner der Bundesrepublik Deutschland in den Augen der DDR-Führung des Attributs „deutscher Nationalität" erfreuen dürfen

Die Bemühungen von SED-Ideologen um eine Unterscheidung von „Nation“ und „Nationalität“, bei der die „Nation“ ausschließlich auf soziale Komponenten und die „Nationalität“ auf eine ethnische Charakteristik reduziert werden, vermögen nicht zu überzeugen. Allerdings hat sich bis heute die Führungsspitze der Partei davor gehütet, den Prozeß der Herausbildung oder/und Entwicklung der „sozialistischen Nation“ in der DDR für abgeschlossen zu erklären. Man spricht von einem „langwierigen historischen Prozeß“, ohne bisher verraten zu haben, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen dieser abgeschlossen werden kann. 3. Nord-Koreas Konföderations-Vorschläge Nord-Korea, das sich seit Mitte der fünfziger Jahre zu den Prinzipien der „friedlichen Koexistenz“ bekennt und diese — ebenso wie die DDR — auf die Beziehungen zu „kapitalistischen“ Staaten anwendet. hat immer größten Wert auf die Feststellung gelegt, daß seine Politik gegenüber Süd-Korea nicht von den „Koexistenz-Grundsätzen“ erfaßt wird. Dagegen gelten für Ost-Berlin seit Anfang der sechziger Jahre die Prinzipien der „friedlichen Koexistenz“ auch für die Deutschland-Politik der DDR

Hingegen erklärte Kim II Sung in seiner Rede auf einer Massenkundgebung Mitte April 1973, die Prinzipien der „friedlichen Koexistenz“ seien für die Beziehungen zwischen Staaten oder Nationen mit unterschiedlichen soziopolitischen Systemen maßgebend. Er fuhr jedoch fort: „Es würde die koreanische Spaltung verewigen, wenn dieses Prinzip auf die Beziehungen innerhalb derselben Nation angewandt werden sollte.“

Aus dieser unterschiedlichen Interpretation der „Koexistenz“ -Formel ergibt sich eine weitere Differenz in der „Vereinigungs“ -Politik der DDR und Nord-Koreas: Von 1962/63 bis Ende 1966 bezeichnete die DDR ihre Konföderations-Vorschläge als eine besonders geeignete Form der Verwirklichung der „friedlichen Koexistenz“ in Deutschland. NordKorea hat seine von 1960 bis in die Gegenwart wiederholten und variierten Konföderations-Pläne fürKorea nie als Ausdruck einer Politik der „friedlichen Koexistenz“ gewertet.

In den Jahren nach Beendigung des Korea-Krieges bis 1960 war die Politik Nord-Koreas gegenüber Süd-Korea darauf gerichtet, günstige Bedingungen für einen revolutionären Umschwung zu schaffen. Nach dem Ende der zwölfjährigen Herrschaft des Präsidenten Syngman Rhee — der sich immer stärker diktatorischer Mittel bedient hatte — mit dem Aufstand der Studenten vom 19. April 1960 modifizierte Pjöngjang grundlegend seine Politik gegenüber Süd-Korea. Kim II Sung verhehlte nicht, daß er sich die Volkserhebung und die „Wut des süd-koreanischen Volkes gegen den U. S. -Imperialismus“ nutzbar machen wollte. Am 14. August 1960 unterbreitete Kim II Sung erstmals den Vorschlag einer Konföderation zwischen Nord-und Süd-Korea für eine Übergangslösung bis zur Wiederherstellung der Einheit des Landes. Die Konföderation sollte dadurch Zustandekommen, „indem ein Oberstes Nationalkomitee, das sich aus Vertretern der beiden Regierungen zusammensetzt, gegründet und somit hauptsächlich die ökonomische und kulturelle Entwicklung Nord-und Süd-Koreas einheitlich koordiniert wird, wobei die heutigen politischen Systeme Nord-und Süd-Koreas vorläufig beibehalten und die voneinander unabhängigen Tätigkeiten der beiden Regierungen aufrechterhalten werden.“

Außerdem sprach sich der Vorschlag für den sofortigen Abzug der amerikanischen Truppen aus SüdKorea und eine Reduzierung der Truppen um jeweils 100 000 Mann aus Bereits am 17. August 1960 wies die süd-koreanische Regierung Kim II Sungs Konföderations-Plan mit dem Hinweis zurück, die Vereinigung Koreas sollte durch freie, von der UNO überwachte Wahlen gemäß den UNO-Resolutionen verwirklicht werden Immerhin war aus Kim II Sungs Vorschlag die Einsicht herauszulesen, daß er mit dem Nebeneinanderbestehen der beiden Staaten und unterschiedlich strukturierten Systeme auf längere Zeit rechnete.

Nachdem Seoul und Pjöngjang Anfang Juli 1972 ihren hoffnungsvollen Dialog begonnen hatten unterbreitete Kim II Sung am 23. Juni 1973 ein Fünf-Punkte-Programm, in dem er auch sein Konföderations-Konzept modifiziert hatte. Nun schlug er vor, eine „Nord-und Süd-Konföderation“ unter dem Namen „Konföderative Republik Koryo“ zu errichten. Gleichzeitig sprach er sich gegen die getrennte Aufnahme beider Staaten in die UNO aus. Wenn beide jedoch die Aufnahme in die UNO vor der Wiedervereinigung des Landes wünschen sollten, sollten sie als „ein einziger Staat unter dem Namen der Konföderativen Republik Koryo spätestens nach der Errichtung der Konföderation“ Mitglieder der Weltorganisation werden. Zugleich schlug Kim II Sung vor. eine „Große Nationalversammlung“ aus Vertretern der politischen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen Nord-und Süd-Koreas einzuberufen Auch diese Konföderations-Variante war für Seoul unannehmbar, da sie auf dem Fortbestand, nicht auf die Überwindung der Teilung Koreas gerichtet war.

Den interessantesten und detailliertesten Konföderations-Plan unterbreitete Kim II Sung auf dem 6. Parteitag der Koreanischen Arbeiterpartei am 10. Oktober 1980. Während er 1960 die Konföderation als eine „Übergangsmaßnahme“ bezeichnet hatte und die Kompetenzen des „Obersten Nationalkomitees“ auf beratende und koordinierende Tätigkeiten beschränkt bleiben sollten, deutete die für den Plan von 1973 vorgeschlagene Bezeichnung „Konföderative Republik Koryo“ die Längerfristigkeit an. Doch auch die „Konföderative Republik Koryo“ war als ein Zwischenstadium auf dem Weg zur endgültigen Wiederherstellung der staatlichen Einheit des Landes gedacht

Der Vorschlag Kim II Sungs vom 10. Oktober 1980 sah vor, daß die unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Systeme und Ideologien in beiden Teilen Koreas fortbestehen sollten. Eine oberste nationale konföderative Versammlung und ein konföderatives Präsidium sollten als ständige Organe und als einheitliche Regierung des konföderierten Staates politische Angelegenheiten. Fragen der Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen und andere allgemeine Fragen diskutieren und entscheiden, die die „Interessen des Landes und der ganzen Nation betreffen“. Neu war auch der Vorschlag, die „Koreanische Volksarmee“ des Nordens und die „Nationale Armee“ des Südens zu einer „Nationalen Armee des Vereinigten Staates“ zu vereinen

Trotz der vielen neuen Elemente wies die süd-koreanische Regierung auch diesen Konföderations-Plan Kim II Sungs kompromißlos zurück. Zutreffend verwies sie beispielsweise auf das „Gemeinsame Nord-Süd-Kommunique“ vom 4. Juli 1972, in dem beide Seiten die Errichtung eines „Nord-Süd-Koordinationskomitees“ vereinbart hatten Auch aus anderen Erwägungen war Kim II Sungs neuer Konföderations-Plan unrealistisch. So phantasievoll das Motto „Eine Nation — Ein Staat — Zwei Systeme“ auch schien, war es unklar, wie die vorgesehene „einheitliche konföderierte Regierung“ mit dem Recht, die Regierungen beider Staaten anzuleiten, effektiv hätte arbeiten sollen.

Pjöngjangs Vorschläge über die Bildung einer Konföderation sind Gegenstand zahlreicher instruktiver wissenschaftlicher Abhandlungen koreanischer Autoren, die hier nicht im einzelnen rekapituliert zu werden brauchen. Es ist in der Tat höchst aufschlußreich, die Ursprünge und Wandlungen des nord-koreanischen Konföderations-Konzepts unter dem Aspekt zu untersuchen, inwieweit sie mit den früher in der DDR entwickelten Konföderations-Vorstellungen übereinstimmen Nicht übersehen werden darf dabei, daß die DDR ihre erstmals zur Jahreswende 1956/57 entwickelten und in den folgenden Jahren ergänzten und modifizierten Konföderations-Vorschläge endgültig genau zehn Jahre später, Ende 1966/Anfang 1967 aufgegeben hat. Seitdem ist die Staats-und Parteiführung der DDR nicht mehr auf ihr Konföderations-Konzept für die „Lösung“ der „deutschen Frage“ zurückgekommen

IV. Militärische Bündnisbeziehungen

Eine Analyse der Entwicklung der Beziehungen zwischen Nord-und Süd-Korea hat nicht nur die jeweilige innenpolitische Situation, sondern auch das internationale Umfeld zu beachten. Von den vier Großmächten, die am ostasiatischen Kräftespiel beteiligt sind, sind drei mit den beiden Staaten Koreas durch militärische Abmachungen verbunden: die USA mit Süd-Korea, die UdSSR und China mit Nord-Korea. Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland, die am 9. Mai 1955 in die Nordatlantikpakt-Organisation (NATO) und die Westeuropäische Union (WEU) aufgenommen wurde, und zur DDR, die zu den Gründungsmitgliedern des Warschauer Pakts vom 14. Mai 1955 zählt, gehören die beiden koreanischen Staaten keinen multilateralen Militär-allianzen an.

Eine der wichtigsten Folgen des militärischen Über-falls des Nordens auf den Süden am 25. Juni 1950 war das Verteidigungs-Abkommen, das die USA und Süd-Korea am 1. Oktober 1953 geschlossen haben. Darin hat sich jeder der beiden Staaten verpflichtet, einem Angriff auf die Gebiete des anderen im pazifischen Raum „in Übereinstimmung mit den in der Verfassung vorgeschriebenen Verfahren“ zu begegnen Da Kim II Sung im Verlauf der militärischen Auseinandersetzung in Korea einsehen mußte, daß eine gewaltsame Wiedervereinigung des Landes unter kommunistischem Vorzeichen nicht zu erreichen war, durfte er in der Folgezeit eine solche Regelung des Korea-Problems insoweit aufgeben, als die USA mit ihren seit 1953 in Süd-Korea stationierten Truppen zu einer Verteidigung des Landes entschlossen sind.

Nachdem der amerikanische Präsident Jimmy Carter am 9. März 1977 seinen Beschluß bekannt-gegeben hatte, die in Süd-Korea stationierten amerikanischen Bodentruppen in einem Zeitraum von vier bis fünf Jahren vollständig zurückzuziehen, teilte er am 20. Juli 1979 mit, er habe beschlossen, den geplanten Rückzug der US-Landstreitkräfte vorläufig auszusetzen Die amerikanische Administration unter Präsident Ronald Reagan hat mehrfach ihre Garantie für Süd-Korea erneuert

Besonders pikant erscheinen heute die bilateralen Bündnisbeziehungen Nord-Koreas angesichts der veränderten politischen Szenerie in Ostasien. NordKorea ist — ein einmaliger Fall — sowohl mit der Sowjetunion als auch mit der Volksrepublik China durch Verträge über Freundschaft. Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand verbunden. Nachdem sich Pjöngjang im sowjetisch-chinesischen Konflikt bis Anfang 1960 neutral verhalten hatte, nahm es die weitreichenden Änderungen in der politischen Führung Süd-Koreas im Mai 1961 zum Anlaß, sowohl mit der UdSSR als auch mit der Volksrepublik China innerhalb weniger Tage Bündnisverträge zu schließen. Interessant ist dabeivor allem, daß die Verträge Nord-Koreas mit der Sowjetunion vom 6. Juli 1961 und der Volksrepublik China vom 11. Juli 1961 jeweils Bündnis-klauseln enthalten, die keinen automatischen militärischen Beistand vorsehen, sondern den Eintritt in den Kriegszustand erfordern

Die in den beiden Pakten verankerte Klausel resultiert vornehmlich aus der exponierten Lage NordKoreas und dem komplizierten Verhältnis der beiden Staaten Koreas zueinander: Die militärische Auseinandersetzung in Korea 1950/51 war kein Krieg im formellen Sinne, da die Demarkationslinie am 38. Breitengrad keine Staatsgrenze im völkerrechtlichen Sinne bildet An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert, so daß bei einem etwaigen erneuten militärischen Konflikt sowohl die UdSSR als auch die Volksrepublik China genügend politischen Spielraum hätten, um ihr Bündnis-verhältnis zu Nord-Korea zu bestimmen.

Da nicht abzusehen ist, wie sich die Beziehungen zwischen der Sowjetunion und der Volksrepublik China in Zukunft entwickeln werden, sollte man eine Differenz in den Bündnisverträgen nicht übersehen: Während der Vertrag der Volksrepublik China mit Nord-Korea vom 11. Juli 1961 so lange in Kraft bleibt, bis sich beide Signatare über eine Änderung oder Außerkraftsetzung einigen, wurde der Bündnispakt der UdSSR mit Nord-Korea vom 6. Juli 1961 auf zehn Jahre geschlossen; er bleibt jeweils weitere fünf Jahre in Kraft, wenn nicht eine der beiden Seiten ihn ein Jahr vor Ablauf der Frist kündigt.

Festzuhalten gilt darüber hinaus, daß die beiden Bündnisverträge Nord-Koreas mit der UdSSR und China jeweils die „Wiedervereinigung Koreas auf friedlicher und demokratischer Grundlage“ postulieren. Auch in dem ersten zwischen der UdSSR und der DDR am 12. Juni 1964 geschlossenen Bündnispakt war noch davon die Rede, daß beide Seiten die „Verwirklichung der Einheit Deutschlands auf friedlicher und demokratischer Grundlage“ fördern wollen. Im erneuten Bündnisvertrag zwischen Moskau und Ost-Berlin vom 7. Oktober 1975 sucht man eine ausdrückliche auf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands gerichtete Formel vergebens. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß die UdSSR durch die Aufnahme einer „Nichtberührungsklausel“ in den Vertrag mit der DDR vom 7. Oktober 1975 — ebenso wie die drei Westmächte in dem am 5. Mai 1955 in Kraft getretenen Deutschland-Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland — sichergestellt hat, bei einer wie auch immer gearteten „Lösung der deutschen Frage“ mitzusprechen. An dieser Rechtslage haben auch die 1970 zwischen der Bundesrepublik und der UdSSR und Polen sowie 1972 mit der DDR geschlossenen Verträge nichts geändert

V. Verlauf und Scheitern der bisherigen innerkoreanischen Dialoge

Nach der militärischen Auseinandersetzung in Korea (1950— 1953) und der Phase des fortbestehenden Antagonismus änderte sich die innerkoreanische Szenerie erst Anfang der siebziger Jahre. Mehrere Faktoren begünstigten die Einleitung und den Beginn des ersten innerkoreanischen Dialogs 1971/72: ein bemerkenswerter Wandel des internationalen Umfelds, und die Einsicht Seouls und Pjöngjangs, „daß das jeweils andere Regime die autonome Macht hat, den Gang der Dinge zu beeinflussen, und die Belange und Strategien beider Seiten“ Seitdem hat der innerkoreanische Dialog mehrere Phasen durchlaufen: die Gespräche zwischen 1971 und 1973, der „Dialog“ von 1979/80, die von beiden Seiten 1981 — 1983 unterbreiteten Vorschläge und Gegenvorschläge, der Vorschlag NordKoreas von 1984 für dreiseitige Gespräche unter Einschluß der USA und der Beginn einer „neuen Ära im innerkoreanischen Dialog“ seit 1984. In ein neues Stadium sind die innerkoreanischen Beziehungen nach dem politischen Umschwung in SüdKorea 1987/88 getreten. 1. Die Gespräche zwischen 1971 und 1973

Wie sehr die innerkoreanische Problematik mit den Interessen und Zielen der das Land geostrategisch umlagernden Großmächte verwoben ist, zeigte sich 1971/72. Die Führungen der beiden koreanischen Staaten waren zu der richtigen Einsicht gelangt, daß sie die möglichen Auswirkungen der amerikanisch-chinesischen und der amerikanisch-sowjetischen Entspannung nicht ignorieren könnten. Die Sowjetunion hatte inzwischen erkannt, daß sie aus dem fortbestehenden innerkoreanischen Antagonismus keine politischen Gewinne zu ziehen vermochte, wenn sie auch weiterhin verbal die Wiedervereinigungs-Vorstellungen Kim II Sungs unterstützte. Die Volksrepublik China „durchlief einen sehr dynamischen Wandel. In der Ära nach Mao Ze-dong und der Viererbande orientierten sich die chinesischen Führer nach innen, und die wirtschaftliche Modernisierung wurde zur obersten Priorität. Dies erforderte Stabilität im internationalen Umfeld, und so wurde die Korea-Frage unter einem neuen Blickwinkel gesehen. Zwar unterstützten die neuen chinesischen Führer weiterhin die nord-koreanische Formel für die Wiedervereinigung, aber sie wünschten keine dramatischen Veränderungen auf der koreanischen Halbinsel.“

Auch die USA hatten die Prioritäten ihrer Außenpolitik insofern geändert, als sie ihre überseeischen Verpflichtungen und ihre Verteidigungsausgaben einzuschränken gedachten. Die amerikanische Führung unter Präsident Richard M. Nixon war 1970/71 bestrebt, die amerikanisch-sowjetischen Beziehungen wesentlich zu verbessern und gleichzeitig das Verhältnis zur Volksrepublik China auf eine neue Grundlage zu stellen. Die Aufnahme des ersten koreanischen Dialogs führten seinerzeit Beobachter der ostasiatischen Szenerie übereinstimmend vor allem auf den „Nixon-Schock“ zurück — die Ankündigung des amerikanischen Präsidenten vom 15. Juli 1971, er werde auf Einladung des chinesischen Ministerpräsidenten Chou En-lai, noch vor Mai 1972 Peking besuchen Die neue außen-politische Strategie der USA implizierte auch das Verhältnis Washingtons zu Seoul und die innerkoreanische Szenerie.

Aufgrund der sich abzeichnenden neuen politisehen Konstellation in Ostasien sahen sich damals Pjöngjang und Seoul gezwungen, über einen Abbau des innerkoreanischen Antagonismus nachzudenken. Am 4. Juli 1972 verbreiteten beide Seiten gleichzeitig die sensationelle Meldung, daß sie sich auf mehrere „Prinzipien für die friedliche Wiedervereinigung des Landes“ geeinigt hätten. In Punkt eins der Erklärung hieß es, die Wiedervereinigung müsse „unabhängig, ohne Stützung auf äußere Kräfte oder deren Einmischung“ erfolgen. Vereinbart wurden außerdem eine „Wiedervereinigung mit friedlichen Mitteln, ohne Anwendung von Waffen gegen die andere Seite“, die „Überwindung der Unterschiede der Ideologie, der Ideale und des Systems“ sowie die Einstellung feindseliger Propaganda und Provokation. Außerdem kamen beide Seiten überein, ständige Kontaktaufnahme durch direkte Telefonleitungen, durch Gespräche zwischen den beiden Rot-Kreuz-Gesellschaften und die Errichtung eines Nord-Süd-Koordinationskomitees zu schaffen

Nachdem die beiden Staaten in Korea mit der Proklamation neuer Verfassungen im Dezember 1972 jeweils das eigene politische System gestärkt hatten, erbrachte der Dialog bis zum August 1973 keinen Fortschritt hinsichtlich des Abbaus der innerkoreanischen Konfrontation oder gar im Hinblick auf die Wiedervereinigung des Landes. Der kaum eröffnete „Dialog“ endete im August 1973 in einem Fiasko, da die politische Führung des Nordens die Gesprächspartner aus dem Süden mit unzumutbaren Forderungen konfrontiert hatte 2. Der „Dialog“ von 1979/80

Auch der 1979 aufgenommene und wiederum total gescheiterte zweite koreanische „Dialog“ wurde durch Ereignisse von außen in Gang gesetzt. Dabei haben der Abschluß des Friedens-und Freund-Schaftsvertrags zwischen Japan und der Volksrepublik China vom 12. August 1978 sowie der Beschluß der USA und der Volksrepublik China vom 16. Dezember 1978 sich gegenseitig völkerrechtlich anzuerkennen und am 1. Januar 1979 diplomatische Beziehungen aufzunehmen, eine entscheidende Rolle gespielt Nachdem die Führungen in Seoul und Pjöngjang Mitte Januar 1979 einander widersprechende Vorschläge über einen innerkoreanischen Dialog unterbreitet hatten, nahm der Präsident der USA, Carter, seinen Besuch in Süd-Korea zum Anlaß, Nord-Korea vorzuschlagen, ein gemeinsames Treffen von offiziellen Vertretern Nord-und Süd-Koreas sowie der USA abzuhalten, um Probleme der Vereinigung Koreas und andere Fragen zu diskutieren Wenige Tage später, am 10. Juli 1979, wies Pjöngjang dieses Angebot zurück, da es nur geeignet sei, die Teilung Koreas in „zwei Koreas“ zu verewigen Es insistierte auf seiner Position, daß die Wiedervereinigung Koreas allein durch die Koreaner erreicht werden müsse; Gespräche der USA und Nord-Koreas müßten sich mit dem Rückzug der amerikanischen Truppen aus Süd-Korea und dem Abschluß eines Friedensvertrags befassen. Nord-Korea lehnte das Recht SüdKoreas ab, an Gesprächen mit den USA teilzunehmen, da die Regierung des Landes kein Partner des Waffenstillstands-Abkommens vom 27. Juli 1953 sei.

Im Januar 1980 ergriff Nord-Korea die Initiative für Nord-Süd-Gespräche, die durch die turbulenten Ereignisse in der süd-koreanischen Innenpolitik nach der Ermordung von Staatspräsident Park Chung Hee am 26. Oktober 1979 ausgelöst worden waren. Auch wenn die Gespräche von 1980 zwischen Vertretern Nord-und Süd-Koreas wiederum ergebnislos verliefen, erbrachten sie einen gewissen Fortschritt. Die zehn „vorbereitenden“ Gesprächs-runden zwischen Februar und August 1980 waren daraufgerichtet, ein Treffen zwischen den Ministerpräsidenten beider Länder zu arrangieren. Die Verschärfung der innenpolitischen Lage in Süd-Korea und die Übernahme des Präsidentenamtes durch Chun Doo Hwan am 27. August nahm Pjöngjang am 24. September 1980 zum Vorwand, weitere Gespräche vorläufig zu vertagen 3. Innerkoreanische Kontakte in den Jahren 1981-1983

Nachdem Pjöngjang die Vorschläge des süd-koreanischen Präsidenten Chun Doo Hwan vom 12. Januar und 5. Juni 1981, über gegenseitige Besuche und ein persönliches Gespräch der obersten Führer Süd-und Nord-Koreas zu verhandeln, zurückgewiesen hatte trat die innerkoreanische Szenerie ein Jahr später in ein neues Stadium. Die von Präsident Chun Doo Hwan am 22. Januar und vom Minister für die nationale Wiedervereinigung am 1. Februar 1982 unterbreiteten Initiativen wurden auch im Ausland insofern stark beachtet, als sie über die früheren Wiedervereinigungs-Konzepte weit hinausgingen und den vorläufig unabänderlichen politischen und territorialen Status quo Koreas zur Grundlage hatten.

Seoul schlug die „Annahme einer Verfassung eines Vereinten Koreas“ vor, die durch die „Beratende Konferenz für Nationale Wiedervereinigung“ mit Vertretern beider Seiten erarbeitet und dann aufgrund eines freien, demokratischen Referendums in ganz Korea Gesetzeskraft erlangen sollte. Die detaillierten Vorschläge des süd-koreanischen Präsidenten, die für die Zeit bis zur Überwindung der Teilung des Landes bestimmt waren, machten sich die Erfahrungen der Ende 1969 eingeleiteten „neuen Deutschland-Politik“ der Bundesrepublik Deutschland zunutze und enthielten wichtige Elemente, die auch den in den Jahren ab 1970 vertraglich ausgestalteten Modus vivendi zwischen den beiden Staaten in Deutschland bestimmen. Bis zur Wiederherstellung der staatlichen Einheit Koreas sollte nicht ein „Grundlagenvertrag“, sondern ein „provisorischer Grundlagenvertrag“ mit Pjöngjang geschlossen werden, um damit zum Ausdruck zu bringen, daß diese Regelung als Vorstufe zur späteren Wiedervereinigung des Landes gedacht war

Unabdingbare Voraussetzung für jeden produktiven innerkoreanischen Dialog sind die Vorschläge des süd-koreanischen Präsidenten, mit Nord-Korea einen umfassenden Gewaltverzicht zu vereinbaren und festzulegen: „Süd-und Nord-Korea sollen gegenseitig ihre bestehende politische Ordnung und ihre gesellschaftlichen Institutionen anerkennen und sich in keiner Weise in die inneren Angelegenheiten des anderen einmischen.“ Außerdem schlug Seoul in detaillierter Form vor, daß sich der Süden und der Norden schrittweise durch vielerlei Formen des Austausches und der Zusammenarbeit einander öffnen. Dieser Katalog war in vielen Punkten mit dem innerdeutschen Grundvertrag vom 21. Dezember 1972 und seinen Zusatzdokumenten identisch.

Nord-Korea hat — wie erwartet — die Vorschläge des Südens vom 22. Januar und 1. Februar 1982 kompromißlos zurückgewiesen. Während die Staatsführung Süd-Koreas von der richtigen Voraussetzung ausgeht, den innerkoreanischen Dialog auf der zwischenstaatlichen Ebene zu führen und die totale Abgrenzung und Konfrontation zwischen den beiden Landeshälften allmählich abzubauen, hat Pjöngjang wiederum Seoul vor unzumutbare Forderungen gestellt. Dazu gehörte erneut der Rückzug der amerikanischen Truppen aus Süd-Korea. Aufschlußreich war immerhin, daß Staats-und Parteichef Kim II Sung in seiner Antwort vom 26. Januar 1982 feststellte, die Vorschläge Seouls vom 22. Januar seien nur „eine Kopie der deutschen Methode“, mit der die Existenz zweier getrennter Staaten legalisiert worden sei. Außerdem lehnte Nord-Korea ein weiteres Mal offizielle Kontakte mit der Regierung des Südens ab und schlug eine gemeinsame Konferenz von 50 Delegierten vor, die sich aus den politischen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen rekrutieren sollten

Noch einmal versuchte Präsident Chun Doo Hwan am 18. Januar 1983, Nord-Korea für seine auf eine „nationale Versöhnung“ und „demokratische Vereinigung“ gerichteten Vorschläge zu gewinnen; schließlich wiederholte er seinen Plan, eine innerkoreanische Gipfelkonferenz einzuberufen. NordKorea setzte sich in seiner Antwort wiederum dafür ein, eine Konferenz von Repräsentanten der politischen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen beider Teile des Landes einzuberufen 4. Nord-Koreas Vorschlag von 1984 für dreiseitige Gespräche Nachdem Nord-Korea — wie dargelegt — den Vorschlag für dreiseitige Gespräche, den die Präsidenten Carter und Park am 1. Juli 1979 unterbreitet hatten, als „völlig unbrauchbar“ und „ohne Sinn“ apostrophiert hatte schlug Pjöngjang am 10. Januar 1984 erstmals selbst dreiseitige Gespräche zwischen Nord-Korea, Süd-Korea und den USA vor. Die beteiligten Staaten sollten einen Friedensvertrag diskutieren, der das Waffenstillstands-Abkommen von 1953 mit der Folge ersetzen sollte, daß die USA ihre Truppen aus Süd-Korea zurückziehen. Außerdem sollte über eine Erklärung der beiden Staaten Koreas über den gegenseitigen Gewaltverzicht gesprochen werden Der aggressive Ton der Erklärung und die einseitige Schuldzuweisung an die USA, den Frieden in Korea zu bedrohen, waren wenig geeignet, Seoul zu einer positiven Antwort zu bewegen Bedeutsam ist, daß Nord-Korea in seinem Vorschlag Süd-Korea als gleichen Verhandlungspartner der dreiseitigen Gespräche akzeptiert hat. 5. Verstärkte innerkoreanische Kontakte ab 1984/85

Eine neue Phase des innerkoreanischen Dialogs wurde im Herbst 1984 eingeleitet. Während sich am 15. November Vertreter beider Regierungen zu Handelsgesprächen und am 20. November Vertreter der beiden Rot-Kreuz-Gesellschaften trafen, kamen Parlamentarier aus beiden Ländern erstmals nach 37 Jahren am 23. Juli 1985 zusammen. Eine besonders wichtige Gesprächsebene für Nord-Korea war die der Sport-Beziehungen. Am 30. Juli 1985 hatte Nord-Korea dem Internationalen Olympischen Komitee vorgeschlagen, mit Süd-Korea gemeinsam Gastgeber der 1981 an Süd-Korea vergebenen Olympischen Sommerspiele zu sein. Da die Satzung des Olympischen Komitees eine solche Regelung nicht zuläßt, schlug Süd-Korea vor, einige olympische Wettbewerbe in Pjöngjang durchzuführen, obwohl auch dies die olympische Charta nicht gestattet. Nord-Korea war nicht bereit, dieses großzügige Angebot anzunehmen. Am 27. Mai 1988 erklärte Präsident Kim II Sung endgültig, daß sein Land an den Olympischen Sommerspielen in Seoul nicht teilnehmen wird

Auch auf den drei anderen Gesprächsebenen konnten bisher keine Durchbrüche erzielt werden Die sich 1986 verschärfende innenpolitische Krise in Süd-Korea, die im Oktober 1987 mit der Annahme der neuen Verfassung durch einen Volksentscheid wesentlich gemindert werden konnte, hat die nord-koreanische Führung veranlaßt, sich auf keine spektakulären Maßnahmen im innerkoreanischen Dialog einzulassen. 6. Süd-Koreas Plan eines innerkoreanischen „Grundlagenvertrags“ von Ende Juni/Anfang Juli 1988

Nach der weitgehenden innenpolitischen Stabilisierung in Süd-Korea hat die neue Führung eine „Ära der Versöhnung und Kooperation“ mit dem Norden verkündet und weitreichende Vorschläge zur Aufnahme vielschichtiger Kontakte in Wirtschaft, Politik und Kultur unterbreitet. Am 28. Juni 1988 hat Präsident Roh Tae-Woo den Abschluß eines „Grundlagenvertrags“ zwischen Seoul und Pjöngjang als Ziel hingestellt und sich dabei ausdrücklich auf den innerdeutschen Grundvertrag vom 21. Dezember 1972 berufen. Auf solcher Basis solle eine Zusammenarbeit mit Nord-Korea entwickelt werden, die nicht von Feindschaft geprägt sei und schließlich zur nationalen Wiedervereinigung führe. Dies sei sogar aussichtsreicher als in Deutschland: „Die Wiedervereinigung Deutsch-lands ist bei seinen Nachbarn unerwünscht — bei uns ist das anders“, meinte der Präsident

Wenige Tage später, am 7. Juli 1988. wurde Präsident Rohs „Spezielle Erklärung für nationale Selbstachtung, Vereinigung und Prosperität für Korea“ verkündet, die die Vorschläge vom 28. Juni konkretisierte. Besonders bemerkenswert sind die neuen außenpolitischen Akzente. Roh erklärte sich zur außenpolitischen Hilfestellung für Nord-Korea bei der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit führenden westlichen Staaten bereit, die bisher nur Beziehungen mit Süd-Korea unterhielten. Süd-Korea selbst will sich — laut Roh — gleichzeitig um ein besseres Verhältnis zur Sowjetunion, zu China und anderen sozialistischen Staaten bemühen. Auch erhebe der Süden keinen Anspruch gegen Handelsbeziehungen zwischen befreundeten Nationen und dem Norden, sofern es sich nicht um Waffengeschäfte handle

Auch wenn Nord-Korea bereits am 11. Juli 1988 das Versöhnungsangebot des süd-koreanischen Präsidenten Roh Tae Woo abgelehnt hat, wird dies nicht das letzte Wort sein. Das Argument, Seoul versuche mit seinem Vorschlag, die Teilung Koreas zu „legalisieren“ geht fehl. Der neuen politischen Führung Süd-Koreas geht es gerade darum, zunächst einen Modus vivendi für die Beziehungen zum Norden zu schaffen, ehe die staatliche Einheit des Landes wiederhergestellt werden kann. Anders läßt sich die prononcierte Berufung Präsident Rohs auf den innerdeutschen Grundlagenvertrag nicht verstehen.

VI. Ergebnis

Ein Überblick über die mehr als 40 Jahre andauernde Teilung Koreas zeigt, daß innere und äußere Faktoren dafür maßgebend waren, daß bis wenige Wochen vor Beginn der Sommer-Olympiade das innerkoreanische Verhältnis durch Antagonismus, Feindschaft und Mißtrauen geprägt wird. Die Empfindung der gegenseitigen Bedrohung ist „nicht nur Funktion geschichtlicher Erfahrungen und der einander gegenüberstehenden großen Armeen, sondern auch der Unterschiede in Ideologie und System“ Prüft man den Verlauf der seit 1971 mit unterschiedlicher Intensität geführten und immer wieder gescheiterten innerkoreanischen Dialoge, dann ist der Führung Süd-Koreas zu konstatieren, daß ihre Vorschläge zumindest mehr Realismus als Kim II Sungs Konföderations-Varianten verrieten. Die von Seoul vor allem Anfang 1982 und Ende Juni/Anfang Juli 1988 entwickelten Initiativen knüpfen an die vertragliche Regelung des innerdeutschen Verhältnisses an, indem sie auf die Schaffung eines Modus vivendi auch in Korea gerichtet sind und das Ziel der Wiederherstellung der staatlichen Einheit des Landes von der Überwindung der derzeitigen Konfrontation abhängig machen. Nach der 1987 in Süd-Korea eingeleiteten politischen Wende ist das Selbstbewußtsein der Führung weiter gestiegen. Die Erinnerung an den militärischen Überfall Nord-Koreas und der Versuch Kim II Sungs, 1950/51 auch dem Süden das kommunistische System des Nordens aufzuzwingen, hat zu einem breiten antikommunistischen Grundkonsens geführt, den Pjöngjang bis heute nicht zu erschüttern vermochte.

Neben den wesentlich verbesserten ökonomischen Bedingungen hat sich auch die Situation Süd-Koreas in außenpolitischer Hinsicht in den vergangenen Jahren beachtlich gebessert. Mit Stolz kann man in Seoul darauf verweisen, daß immer mehr „blockfreie“ Staaten die diplomatischen Bemühungen Süd-Koreas unterstützen, einen innerkoreanischen Dialog aufzunehmen, obwohl Nord-Korea der „Bewegung der Blockfreien“ angehört. SüdKorea, das ebenso wie sein nördlicher Gegenspieler nur mit einem Ständigen Beobachter bei der UNO vertreten ist und seit Jahren die von Pjöngjang striktabgelehnte volle Mitgliedschaft beider Staaten in der Weltorganisation anstrebt, treibt dort eine aktive und geschickte Diplomatie, um seinen Einfluß bei den Staaten der Dritten Welt auszudehnen. Hinzu kommt das erhebliche ökonomische Gefälle zwischen den beiden Staaten Koreas, das dem Süden ein zusätzliches Gewicht verleiht.

So ist die politische Führung Nord-Koreas sowohl auf der innerkoreanischen als auch auf der internationalen Ebene immer stärker in die Defensive geraten. Obwohl über kein anderes kommunistisches Land so wenig verläßliche Informationen vorliegen wie über Nord-Korea, sind sich Beobachter in einer Feststellung einig: Der Hauptgrund für die jahrzehntelang starre Haltung Kim II Sungs liegt darin, daß er meint, sein Land und seine Gesellschaft nicht der Außenwelt öffnen zu können. Er fürchtet, daß selbst die geringste Durchlässigkeit der Grenzen das gesamte politische System gefährden würde. Kein Volk eines anderen kommunistischen Landes ist so isoliert und so total kontrolliert wie das nord-koreanische.

Wenn sich jetzt im Vorfeld der Sommer-Olympiade der Beginn eines neuen innerkoreanischen Dialogs und das Einlenken Pjöngjangs abzeichnen, so sind dafür wiederum innere und äußere Faktoren maßgebend. Immer mehr hat Kim II Sung einsehen müssen, daß er sich mit seinem Konzept der gewaltsamen Vereinigung des Landes auch international isoliert hat. Keine der großen Mächte befürwortet eine neue militärische Auseinandersetzung auf der koreanischen Halbinsel. Die Annäherung zwischen der Volksrepublik China und den USA sowie Japan und das starke Interesse Moskaus und Beijings, offizielle Beziehungen zu Süd-Korea aufzunehmen, haben die geopolitische Konstellation im Fernen Osten entscheidend verändert. Süd-Korea ist es auch gelungen, erste Beziehungen mit jenen „sozialistischen“ Staaten anzubahnen, die auf die politisehen Vorstellungen Pjöngjangs nicht so viel Rücksicht nehmen müssen wie die Führungen der UdSSR und der Volksrepublik China. Inzwischen haben Polen, Ungarn und Jugoslawien in Seoul Handelsbüros eröffnet und den direkten Handel mit Süd-Korea aufgenommen, das seinerseits Handelsbüros in diesen Staaten errichtet hat. Nicht nur Seoul, sondern auch und gerade Moskau und Beijing hoffen auf den Beginn einer neuen Ära des innerkoreanischen Dialogs nach dem Abtritt des greisen Diktators Kim II Sung.

Das innerkoreanische Verhältnis kann nur auf eine neue Basis gestellt werden, wenn beide Seiten zuvor in völkerrechtlich verbindlicher Weise auf jede Anwendung und Androhung von Gewalt verzichten. Nord-Korea hat am 21. Juli 1988 dem Süden vorgeschlagen, einen Nichtangriffspakt zu schließen. In einer an die Nationalversammlung in Seoul gerichteten Erklärung hat Nord-Korea zu einer gemeinsamen Parlamentarier-Konferenz eingeladen, die noch vor Beginn der Olympischen Spiele in Pjöngjang stattfinden und einen gegenseitigen Gewaltverzicht vereinbaren solle. Seoul hat positiv reagiert Außerdem hat Nord-Korea dem amerikanischen Kongreß Gespräche über die Ablösung des Waffenstillstands-Abkommens vom 27. Juli 1953 durch einen Friedensvertrag angeboten. Als Konferenzort werden Pjöngjang. New York oder eine Stadt in einem dritten Land vorgeschlagen. Der nord-koreanische Friedensvorstoß bei den Vereinigten Staaten ist der erste seit 1984.der ausdrücklich Süd-Korea einbezog

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. dazu Michael Gernandt, Politik — diesmal gut für den Sport, in: Süddeutsche Zeitung vom 18. Januar 1988; Auch Kubas Absage verhindert nicht den neuen Teilnahme-rekord. in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 18. Januar

  2. Texte der Verträge vom 5. September und 19. November 1905 sowie vom 29. August 1910 in: Karl Strupp, Urkunden zur Geschichte des Völkerrechts. Bd. II. Gotha 1911, S. 139-144, 151-154.

  3. Vgl. dazu G. Henderson (Anm. 6), S. 45f. mit weiteren Nachweisen.

  4. Text des „Abkommens der drei Großmächte über Fragen des Fernen Ostens“, in: Teheran — Jalta — Potsdam. Die sowjetischen Protokolle von den Kriegskonferenzen der „Großen Drei“, hrsg. und eingeleitet von Alexander Fischer, Köln 1968. S. 196.

  5. Deutscher Text in: Europa-Archiv (Anm. 4), S. 406. Vgl. dazu auch Arthur L. Grey, The Thirty-Eight Parallel, in: Foreign Affairs, 29 (1950/51), S. 482-487, 482f.

  6. Text der Erklärung in: Archiv der Gegenwart 1945, S. 366; Text der japanischen Kapitulationsurkunde vom 2. September 1945, in: Europa-Archiv (Anm. 4), S. 406f.

  7. Englischer Text in: Foreign Relations of the United States — Diplomatie Papers — 1945: The British Commonwealth and the Far East, Washington 1969, Vo). 6, S. 10371040; G. Henderson (Anm. 6), S. 50f.

  8. Vgl. dazu mit weiteren Nachweisen G. Henderson (Anm. 6). S. 51 f., 70f.; A. L. Grey (Anm. 9), S. 485f.

  9. Vgl. dazu mit weiteren Nachweisen A. L. Grey (Anm. 9).

  10. Text, in: Europa-Archiv (Anm. 4), S. 405f.; L. Gruchmann (Anm. 3), S. 246f.; Chong-Sik Lee. Die Entwicklung der Beziehungen zwischen Nord-und Süd-Korea, in: Europa-Archiv, 40 (1985), S. 401— 412, 402; E. Fraenkel (Anm. 4), S. 13— 16; G. Henderson (Anm. 6), S. 52f.

  11. So L. Gruchmann (Anm. 3), S. 247. Hak-Joon Kim gibt einen detaillierten Überblick über die Tätigkeit der gemeinsamen amerikanisch-sowjetischen Kommission, in: The Unification Policy of South and North Korea — A Comparative Study, Seoul 19862, S. 36— 51.

  12. Vgl. dazu aus dem umfangreichen Schrifttum vor allem die Darstellung bei H. -J. Kim (Anm. 15), S. 58— 61.

  13. Vgl. dazu mit weiteren Nachweisen G. Henderson (Anm. 6), S. 53f., 62 — 72; Young-Soon Kim, Korea — Die staatsrechtliche Problematik eines geteilten Staates im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland, in: Verfassung und Recht in Übersee. (1974), S. 427— 441; L. Gruchmann (Anm. 3), S. 248-252; E. Fraenkel (Anm. 4), S. 17-22.

  14. Vgl. dazu L. Gruchmann (Anm. 3), S. 249.

  15. Ebda., S. 250.

  16. Vgl. über die Entwicklung Koreas bis zum Sommer 1950 L. Gruchmann (Anm. 3), S. 250— 252; H. -J. Kim (Anm. 15), S. 63— 86.

  17. Über die Entstehung und den Verlauf des „Korea-Krieges“ liegt eine umfangreiche Literatur vor. Vgl. dazu L. Gruchmann (Anm. 3), S. 252 — 263; G. Henderson (Anm. 6), S. 54f.; Kab-Young Kim. Die völkerrechtliche Stellung der UNO zum Korea-Konflikt, Göttingen 1980, S. 87 — 160; Christian Greiner: Die alliierten militärstrategischen Planungen zur Verteidigung Westeuropas 1945— 1950, in: Anfänge westdeutscher Sicherheitspolitik 1945— 1956. Bd. 1: Von der Kapitulation bis zum Pleven-Plan, München-Wien 1982, S. 119— 323, 287— 291; Norbert Wiggerhaus, Die Entscheidung für einen westdeutschen Verteidigungsbeitrag 1950, ebda., S. 325 — 400, 339— 349.

  18. Vgl. dazu vor allem die materialreiche Darstellung bei H. -J. Kim (Anm. 22), S. 161— 258. Vgl. zur ökonomischen Teilung Koreas G. Henderson (Anm. 6), S. 55— 60.

  19. Vgl. zu den Bündnisbeziehungen der beiden Staaten Koreas unten Abschnitt IV.

  20. Englischer Text in: Korean Unification — Source Materials with an Introduction, hrsg. von Se-Jin Kim. Vol. 1, Seoul 1976, Dok. 176. Vgl. dazu Daek-Sook Suh. Changes in North Korean Politics and the Unification Policy, in: Korea & World Affairs. 9 (1985), S. 684-706. 690f.; Tae-Hwan Kwak, North Korea and South Korea: Toward Peaceful Coexistence, in: Jae Kyu Park/Byung Chui Koh/Tae-Hwan Kwak, The Foreign Relations of North Korea: New Perspectives. Seoul 1987, S. 317-352, 323-326; H. -J. Kim (Anm. 15), S. 246f.

  21. Texte der beiden Erklärungen in: Korean Unification (Anm. 25). Dok. 189f.

  22. Vgl. dazu ausführlicher unten Abschnitt V.

  23. Vgl. dazu und zur Vorgeschichte des politischen Umschwungs Gottfried-Karl Kindermann. Die Republik Korea (Südkorea), in: Aktuell — Informationen zur politischen Bildung, hrsg. von der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1988.

  24. Text der Verfassung Nord-Koreas von 1972 in: Georg Brunner/Boris Meissner (Hrsg.), Verfassungen der kommunistischen Staaten. Paderborn u. a. 1980. S. 312.

  25. Vgl. dazu C. -S. Lee (Anm. 14), S. 402 f.

  26. Zit. bei T. -H. Kwak (Anm. 25), S. 319. Vgl. zur Entwicklung und Interpretation der Dschutsche-Ideologie Han-Shik Park, North Korea’s Juche: Its Premises, Promises, and Problems, in: Korea & World Affairs, 6 (1982), S. 546— 564; Gottfried-Karl Kindermann, Die Teilstaaten Koreas im Weltgeschehen des letzten Jahrzehnts, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 37/83, S. 3— 19, 10; Volker Grabowsky, Zwei-Nationen-Lehre oder Wiedervereinigung? Die Einstellung der Partei der Arbeit Koreas und der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands zur nationalen Frage Länder seit dem Zweiten Weltkrieg. Ein Vergleich, Bochum 1987, S. 203— 227. Die Dschutsche-Ideologie dient Kim II Sung nicht nur zur Rechtfertigung der „sozialistischen Ordnung“ seines Landes und als Zukunftsvision eines vereinigten Koreas, sondern bildet auch die Grundlage für die gesamte Außenpolitik Nord-Koreas. Diese Kommunismus-Variante erlaubt es Kim II Sung auch, im Konflikt zwischen Peking und Moskau die Position Pjöngjangs festzulegen, ohne einseitig Stellung beziehen zu müssen.

  27. Text des Kap. III der Verfassung vom 27. Dezember 1972, in: Korean Unification (Anm. 25), Dok. 206.

  28. So die Präambel. Text in: Korean Unification. Vol. III, hrsg. von Ree Sang-Woo, Seoul 1986, Dok. 76.

  29. Text der Verfassung vom 29. Oktober 1987 in: Korea & World Affairs, 12 (1988), S. 147-175, 147f.

  30. Deutscher Text in: Josef W. Stalin. Werke. Band 2. Berlin (Ost) 1953, S. 272. Vgl. dazu Tuk Chu Chon. Die Beziehungen zwischen der DDR und der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik (1949— 1978), München 1982, S. 115-118.

  31. Vgl. dazu mit instruktiven Nachweisen Kim Chang-Soon, Concept of Nation and its Interpretation in North Korea, in: Vantage Point, IV (1981) 1. S. 1 — 10; Choe Sang-yong, Concept of Nation in North Korea, ebda., II (1979) 9. S. 1 — 12; Ho-min Yang, The Concept of the Nation in Both Sides of Korea: The Case of North Korean Practical Task, in: Korea & World Affairs, 2 (1978). S. 544— 562; Young-Il Lee, Unification in the 1980s — New Approach for a New Area, in: Korea & World Affairs, 4 (1980), S. 335-348; V. Grabowsky (Anm. 31), S. 445— 458.

  32. Vgl. dazu Ho-min Yang, North Korean Concepts of the Nation and Its Practical Tasks, in: Korea & World Affairs. 11 (1987), S. 511— 535; weitere Nachweise, ebda.

  33. Vgl. dazu ausführlicher Jens Hacker, SED und nationale Frage, in: Ilse Spittmann (Hrsg.). Die SED in Geschichte und Gegenwart. Köln 1987, S. 43 — 64.

  34. Vgl. dazu die Nachweise bei Jens Hacker, Der Rechts-status Deutschlands aus der Sicht der DDR, Köln 1974, S. 445-448.

  35. Nachweis bei T. C. Chon (Anm. 35), S. 18.

  36. Text (Auszüge) der Rede in: Korean Unification, (Anm. 25), Dok. 154; dt. Übersetzung bei V. Grabowsky (Anm. 31), S. 276f.

  37. Erinnert sei daran, daß die Volksrepublik China 1958 ihre Truppen aus Nord-Korea zurückgezogen hat.

  38. Text in: Korean Unification (Anm. 25), Dok. 155. Vgl. dazu auch V. Grabowsky (Anm. 31), S. 279— 287, der auch andere Reaktionen Süd-Koreas erwähnt; T. -H. Kwak (Anm. 25). S. 322f.

  39. Vgl. dazu unten Abschnitt V.

  40. Text (Auszüge) der Rede Kim II Sungs vom 23. Juni 1973 in: Korean Unification (Anm. 25). Dok. 212; vgl. dazu T. -H. Kwak (Anm. 25), S. 330f.; V. Grabowsky (Anm. 31), S. 319-323; H. -J. Kim (Anm. 15), S. 355 f.

  41. Vgl. dazu V. Grabowsky (Anm. 31), S. 344— 353; T. -H. Kwak, (Anm. 25), S. 334f.; C. -S. Lee (Anm. 14). S. 405.

  42. Text (Auszüge) der Rede in: Korean Unification (Anm. 33). Dok. 73.

  43. Text der Stellungnahme Seouls vom 15. Oktober 1980 (Anm. 33), Dok. 74. Vgl. dazu ausführlicher unten Abschnitt V.

  44. So V. Grabowsky (Anm. 31), S. 348.

  45. Vgl. dazu die Nachweise bei Jens Hacker, Korea and Germany — Two Different Cases of Divided States, in: Korea & World Affairs, 6 (1982), S. 157-189. 182-189.

  46. Vgl. dazu im einzelnen Jens Hacker, Die „deutsche Konföderation“. Ein untaugliches Mittel für die Wiederherstellung eines freien und demokratischen Gesamtdeutschlands, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 42/68, S. 3 — 30.

  47. Text in: Korean Unification (Anm. 25), Dok. 89.

  48. Vgl.den Nachweis in: Europa-Archiv, 32 (1977), S. Z 63. Weitere Nachweise bei Jens Hacker, Reunification and Foreign Policy of the German Democratic Republic and North Korea in Comparison. in: Korea & World Affairs. 8 (1984). S. 575-609, 598.

  49. Vgl. die Nachweise Anm. 53.

  50. Englischer Text in: Korean Unification (Anm. 25), Dok. 171; deutscher Text Archiv der in: (1961), Gegenwart S. 9200.

  51. Englischer Text, ebda, Dok. 172; deutscherText in: Verträge der Volksrepublik China mit anderen Staaten. Teil 5: Verträge mit kommunistischen Staaten. Bd. XII/5 der Schriften des Instituts für Asienkunde in Hamburg, Wiesbaden 1971, S. 174 f.; weitere Nachweise bei J. Hacker (Anm. 53). S. 599.

  52. Dies wird zumeist in westlichen und koreanischen Analysen übersehen. Vgl. dazu J. Hacker (Anm. 53).

  53. Vgl. dazu die noch immer maßgebliche Studie von E. Fraenkel (Anm. 4).

  54. Vgl. dazu Jens Hacker, Die deutschlandrechtliche und deutschlandpolitische Funktion der Vier-Mächte-Verantwortung, in: Dieter Blumenwitz/Boris Meissner (Hrsg.), Staatliche und nationale Einheit Deutschlands — ihre Effektivität, Köln 1984, S. 75— 96.

  55. So C. -S. Lee (Anm. 14), S. 404.

  56. Ebda.

  57. Vgl. dazu die detaillierte Darstellung bei Henry A. Kissinger, Memoiren 1968— 1973, München 1979. S. 727— 837, 803— 811. Kissinger, damals Berater des Präsidenten für Sicherheitsfragen, spricht von einer „Erklärung, die die Welt erschütterte“. Präsident Nixon besuchte die Volksrepublik China vom 21. — 28. Februar 1972. Text des Kommuniques vom 27. Februar 1972, in: Europa-Archiv, 27 (1972), S. 136-139.

  58. Englischer Text des Kommuniques in: Korean Unification (Anm. 25). Dok. 199; deutscher Text bei V. Grabowsky (Anm. 31), S. 299f. Vgl. über die bereits im August 1980 aufgenommenen ersten Kontakte zwischen den Rot-kreuz-Gesellschaften T. -H. Kwak (Anm. 25), S. 326f.; H. -J. Kim (Anm. 15). S. 259— 311, der auch die neuen Aspekte des internationalen Umfelds ausführlich darstellt.

  59. Vgl. die Erklärung Pjöngjangs vom 28. August 1973; Text in: Korean Unification (Anm. 25), Dok. 213. Vgl. dazu T. -H. Kwak (Anm. 25), S. 326-331; V. Grabowsky (Anm. 31), S. 300-308.

  60. Text des Vertrags in: Europa-Archiv, 33 (1978), S. D 565 f. Vgl. dazu Joachim Glaubitz. Der chinesisch-japanische Friedens-und Freundschaftsvertrag, in: Europa-Archiv, 33 (1978), S. 649— 658; Dagmar Ahrens-Thiele, Moskau und der chinesisch-japanische Friedens-und Freundschaftsvertrag, in: Osteuropa, 29 (1979), S. 579— 587.

  61. Am 15. Dezember Washingtoner Zeit.

  62. Vgl. die Dokumentation zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen den USA und der Volksrepublik China in: Europa-Archiv, 34 (1979), S. D 76— 82.

  63. Text des amerikanisch-süd-koreanischen Kommuniques vom 1. Juli 1979 in: Korean Unification (Anm. 33), S. 41.

  64. Text in Anm. 33, Dok. 43. Vgl. dazu T. -H. Kwak (Anm. 25). S. 332 f.

  65. Texte der einschlägigen Dokumente in: Korean Unification — Source Materials with an Introduction, hrsg. von Chong-Shik Chung, Vol. 2, Seoul 1979. Vgl. dazu T. -H. Kwak, (Anm. 25), S. 332— 334; C. -S. Lee, (Anm. 14), S. 406.

  66. Texte der Vorschläge in: Korean Unification (Anm. 33), Dok. 79. 89.

  67. Texte der Vorschläge vom 22. Januar und 1. Februar 1982, (Anm. 33), Dok. 101, 104.

  68. Text in Anm. 33, Dok. 102. Vgl. dazu auch T. -H. Kwak (Anm. 25), S. 335-337.

  69. Texte in Anm. 33, Dok. 121 f.

  70. Nachweis oben in Anm. 69.

  71. Text in Anm. 33, Dok. 167.

  72. Text der Erklärung vom 11. Januar 1984 in Anm. 33, Dok. 169. Vgl. dazu C. -S. Lee (Anm. 14), S. 406-408; T. -H. Kwak (Anm. 25), S. 338.

  73. Text der Erklärung in: North Korea News, Nr. 427 vom 6. Juni 1988. Die Erklärung vom 12. Januar 1988 kann dann nur eine vorläufige Absage gewesen sein. Vgl. dazu oben die Nachweise in Anm. 1.

  74. Alle einschlägigen Dokumente über den Verlauf der innerkoreanischen Gespräche auf den vier Ebenen in: Korean Unification (Anm. 33). Der Band schließt mit dem 15. August 1986 ab.

  75. Text des Vorschlags in: The Korea Herald vom 29. Juni 1988. Vgl. dazu Ernst-Otto Maetzke, Die Olympischen Spiele wecken den Wunsch nach Wiedervereinigung, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11. Juli 1988; Vorschläge von Präsident Roh Tae-Woo zu einer Detente mit Nordkorea, in: Neue Zürcher Zeitung. Fernausgabe Nr. 157 vom 9. Juli 1988. Nachdrücklich hat Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher bei seinem Besuch in Süd-Korea Anfang Juli den Koreanern zum Dialog geraten. Vgl. dazu Udo Bergdoll. Genscher rät den Koreanern zum Dialog, in: Süddeutsche Zeitung vom 6. Juli 1988; Bernt Conrad. Innerdeutscher Dialog als Vorbild für Korea, in: Die Welt vom 5. Juli 1988.

  76. Text in: Pressedienst der Botschaft der Republik Korea, Bonn. 7. Juli 1988.

  77. Vgl. „Nord-Korea lehnt Versöhnung ab“, in: Die Welt vom 12. Juli 1988; Nordkorea lehnt Vorschläge Süd-Koreas ab, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12. Juli 1988;

  78. So C. -S. Lee (Anm. 14), S. 401-404. Sehr instruktiv dazu auch Kyeong-Tae Yoon, The Present and Future Aspects of Inter-Korean Relations: A Political View, in: Dalchoong Kim/Wemer Gumpel/Gottfried-Karl Kindermann, East-West Relations and Divided Nation Problems in the Gorbachev Era — German and Korean Perspectives. Seoul

  79. Vgl. dazu „Nordkorea schlägt Nichtangriffspakt vor“, in: Süddeutsche Zeitung vom 22. Juli 1988; Seoul bereit zu Gesprächen mit Nordkorea, ebda., Ausgabe vom 26. Juli 1988; Gebhard Hielscher, Brückenschlag in Korea?, ebda, Ausgabe vom 26. Juli 1988; Fred de La Trobe. Südkorea ist ganz auf Kompromisse eingestellt, in: Die Welt vom 26. Juli

  80. Vgl. dazu „Nordkorea bietet USA Friedensgespräche an“, in: Süddeutsche Zeitung vom 30. /31. Juli 1988; Korea-Gespräche mit Washington?, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30. Juli 1988. Vgl. zur Initiative vom 10. Januar 1984 oben Abschnitt V 4.

Weitere Inhalte

Jens Hacker, Dr. jur., geb. 1933; Professor für Politikwissenschaft unter besonderer Berücksichtigung der Internationalen Politik an der Universität Regensburg. Veröffentlichungen u. a.: Sowjetunion und DDR zum Potsdamer Abkommen, Köln 19692; Der Rechts-status Deutschlands aus der Sicht der DDR, Köln 1974; Deutsche unter sich — Politik mit dem Grund-vertrag, Stuttgart 1977; Der Ostblock — Entstehung, Entwicklung und Struktur 1939— 1980, Baden-Baden 19852; (zus. mit Dietrich Frenzke und Alexander Uschakow) Die Feindstaatenartikel und das Problem des Gewaltverzichts der Sowjetunion im Vertrag vom 12. 8. 1970, Berlin 1971; (zus. mit Boris Meissner) Die Nation in östlicher Sicht, Berlin 1977, sowie zahlreiche Aufsätze in Fachzeitschriften, Sammelwerken und politischen Lexika.