Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Chance Europa Die europäische Einigung aus Sicht der deutschen Wirtschaft | APuZ 1/1993 | bpb.de

Archiv Ausgaben ab 1953

APuZ 1/1993 Artikel 1 Entwicklungsperspektiven der Europäischen Gemeinschaft Die Zukunft der Europäischen Gemeinschaft sichern Europäische Integration: Ende der Nachkriegszeit oder Rückkehr nach gestern? Chance Europa Die europäische Einigung aus Sicht der deutschen Wirtschaft Europäische Einheit, föderatives Prinzip und Währungsunion: Wurde in Maastricht der richtige Weg beschritten?

Chance Europa Die europäische Einigung aus Sicht der deutschen Wirtschaft

Hans Peter Stihl

/ 27 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Die Wirtschaft ist ein wichtiger Motor der europäischen Einigung; sie befürwortet weitere Schritte hin zu einer Europäischen Union mit deutlich mehr Mitgliedsländern als in der heutigen EG. Der EG-Binnenmarkt seit dem 1. Januar 1993 stellt eine entscheidende Etappe dar auf dem Weg zu einem europäischen Markt -bei aller bisherigen Unvollkommenheit bei der Umsetzung des Projekts. Europa wird im Binnenmarkt kein Einheitsbrei, sondern bleibt kulturell, in Traditionen und Verbrauchergewohnheiten sehr vielgestaltig. Darauf müssen sich die Unternehmen in ihrer Strategie einstellen. Durch den Europäischen Wirtschaftsraum mit den EFTA-Staaten werden die Vorteile eines großen Marktes noch einmal erheblich ausgeweitet, und die Assoziationsverträge der EG mit mittelosteuropäischen Staaten eröffnen den Unternehmen neue Perspektiven für Produktion und Absatz. Mit den Maastrichter Verträgen werden die richtigen Türen aufgestoßen bei Themen, die wir allein nicht mehr erfolgversprechend lösen können: beim Umweltschutz, bei Asyl und Einwanderung, in der Außen-und Sicherheitspolitik sowie in der Wirtschafts-und Währungspolitik. Diese Vertiefung ist auch nötig, um die Chancen des Umbruchs in Osteuropa für ganz Europa ergreifen zu können.

----Jeder kann irren; das ist banal. Nicht banal ist jedoch die Frage, warum sich so viele bei der Einschätzung der Leistungen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Bedeutung für unsere Zukunft irren. Öffentliche und veröffentlichte Meinung einerseits und Realität andererseits klaffen hier besonders weit auseinander. Bei weitem nicht alles an der Europäischen Gemeinschaft ist perfekt. Gleichwohl ist festzuhalten:

Die Europäische Gemeinschaft sichert Freiheit und Frieden. In einer Zeit, in der es in Europa wieder Kriege und großes Leid gibt, ist die EG der wichtigste Stabilitätsanker in Europa. Der Beitrittswunsch z. B.der Polen, der Ungarn, der Tschechen und Slowaken beruht entscheidend in dem Vertrauen in die Fähigkeit der EG, die neugewonnene Freiheit in Frieden abzusichern. Die Europäische Gemeinschaft schafft Wohlstand und Arbeitsplätze. Der schnelle Aufstieg Westdeutschlands nach dem Krieg wäre ohne die Hinwendung zu Europa unmöglich gewesen. Die Vorbereitungen auf den EG-Binnenmarkt haben bereits in den letzten Jahren zusätzliches Wachstum ermöglicht und neue Arbeitsplätze geschaffen -bei uns und bei unseren Partnern. Deshalb unter anderem wollen Länder wie Österreich, Schweden, Norwegen oder Finnland EG-Mitglied werden.

Die Europäische Gemeinschaft schafft den kaufkräftigsten Markt der Welt: Mit den sieben EFTA-Staaten soll 1993 der Europäische Wirtschaftsraum entstehen -ein Binnenmarkt vom Nordkap bis Sizilien. Und dennoch überlegen viele EFTA-Staaten, ob sie nicht die volle EG-Mitgliedschaft erwerben wollen, weil die Gemeinschaft Vorteile bietet, die weit über eine Freihandelszone hinausreichen.

Die Europäische Gemeinschaft stößt die richtigen Türen auf zur Lösung von Problemen, die uns auf den Nägeln brennen: Umweltschutz, Asylpraxis und Einwanderung, Bekämpfung der Rauschgiftbanden und der Mafia, gemeinsame Wirtschafts-und Währungspolitik und gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik. Bei all diesen Themen sind nationale Alleingänge längst chancenlos geworden. Umweltverschmutzung macht an Grenzen nicht halt. Verbrecherbanden arbeiten längst international. Unsere Wirtschaften sind so eng verflochten, daß keiner mehr allein agieren kann; dies gilt auch in der Außen-und Sicherheitspolitik. Nur in der Kooperation gewinnen wir die Souveränität für unser Handeln zurück, die wir auf nationaler Ebene längst verloren haben. Die Ansätze dazu finden sich in den Maastrichter Verträgen.

Die Europäische Gemeinschaft ist ein Erfolg, der in der Geschichte ohne Parallele ist: Viele Völker finden sich unter Wahrung ihrer Identität und Interessen freiwillig zusammen, um die Vorteile einer immer engeren Zusammenarbeit zu nutzen.

Die augenblickliche Kontroverse über die vermeintlichen Schattenseiten einer Europäischen Union mutet deshalb teilweise absurd an. Mit dem Eintritt in den Binnenmarkt stellt die Gemeinschaft unter Beweis, daß sie trotz aller „Krisen“ sehr wohl in der Lage ist, die Integration in Europa mit Entschlossenheit und zum Wohle der Bürger voranzutreiben. Die deutsche Wirtschaft hat diesen Prozeß immer unterstützt, und sie wird es auch weiterhin tun.

I. Der EG-Binnenmarkt: Vorteil für Verbraucher und Unternehmen

Bereits in den Römischen Verträgen von 1957 wurde das Ziel des Gemeinsamen Marktes ohne Grenzbarrieren formuliert. Aber trotz der Verwirklichung der Zollunion 1968 blieben viele Handelshemmnisse zwischen den EG-Mitgliedstaaten bestehen. Mit dem Weißbuch der Kommission von1985 und der Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte 1986 wurde das ursprüngliche Ziel des EWG-Vertrages erneut aufgegriffen und seine Verwirklichung bis zum 1. Januar 1993 in Aussicht gestellt. Die sogenannten vier Grundfreiheiten stehen dabei im Mittelpunkt: der freie Verkehr von Personen, Waren, Kapital und Dienstleistungen. Geschaffen wird dadurch der vorerst größte und kaufkräftigste freie Markt der Welt.

Die deutsche Wirtschaft war 1985 skeptisch, was die Erfolgsaussichten des Projekts anging. Wir trauten der Politik nicht zu, den notwendigen Kraftakt bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen zu meistern. Ich gebe heute gerne zu: Wir haben uns geirrt.

Denn die notwendigen Regelungen sind bereits weitgehend verabschiedet und in Kraft. Gerade 1992 wurden erhebliche Fortschritte gemacht. Von den 282 Vorschlägen des Weißbuches von 1985 müssen nur noch knapp zehn Prozent von den zwölf Mitgliedstaaten im Brüsseler Ministerrat angenommen werden. Das Tempo der Umsetzung von EG-Richtlinien in nationales Recht in den Mitgliedstaaten hat sich deutlich beschleunigt. In Deutschland sind bereits 80 Prozent der in deutsches Recht umzusetzenden Maßnahmen tatsächlich in Bundesrecht transformiert worden. Nach Dänemark und Frankreich liegen wir damit inzwischen an dritter Stelle.

Mit der Verwirklichung des Binnenmarktes werden die Rahmenbedingungen für Unternehmen grundlegend verbessert. Zum Beispiel ist die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf dem europäischen wie auf dem Weltmarkt durch die bereits erfolgte Öffnung des öffentlichen Auftragswesens sowie die Liberalisierung des Kapitalverkehrs und der Finanzdienstleistungen deutlich gesteigert worden. Dadurch wurden Arbeitsplätze geschaffen und Investitionen gefördert.

Für die Beförderung von Waren zwischen zwei Orten in der Gemeinschaft entfallen grundsätzlich alle Zollformalitäten, d. h. die Abfertigung der Waren durch die Zollverwaltung, die Verwendung des Einheitspapiers als Anmeldung und die Zoll-verfahren. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch in Einzelfällen Ausnahmeregelungen.

Das Binnenmarktprogramm ist nicht nur ein großer Marketing-Erfolg. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen wirkt stimulierend auf die ohnehin vorhandenen Intemationalisierungsbemühungen der Unternehmen. Diese Internationalisierung ist zwingend: Der technische und wissenschaftliche Fortschritt verteuert die Entwicklung neuer, anspruchsvoller Produkte und verkürzt gleichzeitig die Lebenszeit eines Produktes. Was heute modern ist, ist morgen buchstäblich von gestern. Deshalb müssen Produkte auf immer größeren Märkten abgesetzt werden, um durch höhere Umsätze in kürzerer Zeit noch Gewinne zu erzielen.

Das im Mai 1992 geschlossene Abkommen mit den sieben EFTA-Staaten über die Errichtung eines Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) dehnt die positiven Effekte der Angleichung von Wettbewerbsbedingungen auf weitere Staaten aus. 1993 kommen noch einmal Millionen von Bürgern zum großen Gemeinsamen Markt hinzu. Das Nein der Schweizer Wähler wirft allerdings neue Probleme auf und wird zu Verzögerungen führen. Der Platz der Schweiz im zusammenwachsenden Europa wird damit unklar. Eine EG-Mitgliedschaft der Schweiz rückt in weite Ferne.

Leider bleibt der EG-Binnenmarkt 1993 in einigen wichtigen Teilen unvollendet. Entgegen der vertraglichen Zielvorstellung ist ein wirklich freier Warenverkehr in einem Raum ohne Binnengrenzen termingerecht nicht zu verwirklichen.

Zwar mögen die Binnengrenzen entfallen, nicht jedoch alle materiellen Schranken, die den Warenverkehr direkt oder indirekt tangieren. Dies betrifft insbesondere das Steuer-und Außenwirtschaftsrecht, dessen Harmonisierung noch weit hinter den Erwartungen zurückbleibt.

Die Gründe für die sich abzeichnenden Schwierigkeiten liegen in der nicht rechtzeitigen Beschlußfassung des Ministerrates wegen divergierender Interessen der Mitgliedstaaten, in der verspäteten Umsetzung der Ratsbeschlüsse in das jeweilige nationale Recht, in den noch ausstehenden Durchführungsvorschriften der Mitgliedstaaten oder gar in dem Unvermögen der verantwortlichen Organe, dem Binnenmarktkonzept adäquate Entscheidungen zu treffen. Die Verwirklichung der Binnenmarktkonzeption wird erschwert durch das Erfordernis einer gemeinsamen Handelspolitik und eines vergemeinschafteten Außenwirtschaftsrechts im Handel mit den Drittstaaten. Ohne ein einheitliches Vorgehen der Gemeinschaft an ihrer Außengrenze lassen sich die Kontrollen im Innern in der Tat nicht beseitigen. Gerade hier aber zeigt sich, daß die Mitgliedstaaten häufig wenig geneigt sind, auf ihre Zuständigkeiten zu verzichten.

In einigen essentiellen Bereichen bleibt es bei Zwischenlösungen, z. B. hinsichtlich der nicht akzeptablen Verlagerung der Grenzkontrollen in die Betriebe. Das ist kein Binnenmarkt, sondern Moge­lei. Denn ein Teil der Formalitäten an der Grenze wird in Zukunft von den Unternehmen zu erbringen sein.

Weiterhin halten wir es für bedauerlich, daß der Art. 115 im neuen EG-Vertrag nicht gestrichen wurde. Darin bewahren sich einzelne Mitgliedstaaten die Möglichkeit, protektionistische Maßnahmen gegen Nicht-EG-Länder zu erlassen. Immer noch fehlt eine Gemeinschaftsregelung für Exportkontrollen, vor allem für Waffen und sogenannte dual use-Produkte, Waren also, die sowohl militärisch als auch zivil nutzbar sind. Hier wartet gerade die deutsche Wirtschaft auf einheitliche europäische Regeln, die der Benachteiligung deutscher Firmen ein Ende bereiten würden.

Schließlich sind die irreführenderweise so genannten „freiwilligen“ Selbstbeschränkungsabkommen mit Drittstaaten auf Druck der EG -u. a. mit Japan im Automobilbereich -alles andere als ein Signal für mehr Freihandel in der Weltwirtschaft. Für uns ist unverzichtbar, daß die Europäische Gemeinschaft nach innen wie nach außen offen ist. Die Steine, die wir zwischen den EG-Staaten abtragen, dürfen nicht dazu genutzt werden, um eine Mauer um die EG herum zu errichten.

Leider sind die Tendenzen zu höheren Außen-mauern stark, wie sich bei den GATT-Verhandlungen zeigt. Die deutsche Wirtschaft braucht für einen freien Welthandel den Erfolg der Verhandlungsrunde, die zum ersten Mal die Dienstleistungen und die Landwirtschaft miteinbeziehen soll. Wir haben keinerlei Verständnis für den besonders ausgeprägten Widerstand Frankreichs. Niemand in der EG darf mit deutscher Solidarität rechnen, wenn die Verhandlungen scheitern sollten und es zu einem Handelsstreit insbesondere zwischen den USA und der EG käme. Denn die Internationalisierung hat längst zu den ersten echten Weltmärkten geführt, z. B. bei Flugzeugen, Computern, Ingenieurwissen oder Finanzdienstleistungen. Die Interessen der Unternehmen greifen deshalb bereits weit über die Außengrenzen der EG hinaus. Wer erfolgreiche Unternehmen in Europa will, darf sie nicht einsperren. Deshalb fordere ich schon heute, z. B. über einen europäisch-amerikanischen Binnenmarkt nachzudenken, den zu schaffen sicher viele Jahre erfordern wird.

Zur Vollendung des Binnenmarktes steht ferner im Gesellschaftsrecht die Entscheidung über das Projekt „Europa-AG“ noch an, also eine europaweite einheitliche Regelung für die Errichtung und Führung einer AG, deren Verzögerung hauptsächlich durch den Streit um eine Mitbestimmungsregelung bedingt ist. Eine zügige Regelung in dieser Frage ist für die Unternehmen von großer Bedeutung. Gleiches gilt für europaweite Warenzeichen-und Patentregelungen.

Die Gesamteinigung bei den indirekten Steuern und die Angleichung der Mehrwertsteuersätze -ohnehin eine Zwischenlösung -muß noch von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Ohne eine Besteuerung naclvdem Prinzip des Ursprungslandes können die Steuergrenzen nicht entfallen. Die Beibehaltung der Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip mit Vorbehalten, Ausnahmen und Sonderkonditionen für bestimmte Mitgliedstaaten widerspricht der Binnenmarktidee und führt zu Erschwernissen und Nachteilen für die Wirtschaft. Wir bestehen deshalb auf der Zusage, daß nach Ablauf der Übergangszeit am 31. Dezember 1996 die Einführung des Ursprungslandprinzips gewährleistet wird.

Trotz dieser Verzögerungen und verbleibenden Probleme ist das seit über drei Jahrzehnten postulierte Ziel „Europäischer Binnenmarkt“ nunmehr in greifbare Nähe gerückt. Diesen Erfolg schätzen wir angesichts der lange Zeit unvollkommenen Bemühungen hoch ein. Bei der Bewertung des Binnenmarktes müssen wir uns jedoch klar machen, was alles der Binnenmarkt erklärtermaßen nicht bringen will, sondern zunächst und wahrscheinlich für Jahre noch weitgehend nationalstaatlicher Kompetenz überlassen bleiben soll. Das gilt in der: -Wirtschafts-und Währungspolitik bei Zinsen oder Subventionen; -Steuerpolitik bei direkten Steuern, z. B. bei der Einkommen-und Körperschaftsteuer; -Sozial-und Beschäftigungspolitik bei Löhnen, Lohnzusatzkosten, Sozialleistungen, Mitbestimmung und Betriebsverfassung; -Verbraucherschutzpolitik; -Privatrechtspolitik vor allem im Handelsrecht; -Wettbewerbs-, Umwelt-und Unternehmensrechtspolitik -sowie in der Wissenschafts-, Technologie-, Ausbildungs und Berufsbildungspolitik.

Folglich wird die EG zwar ein weitgehend durchlässiger Wirtschaftsraum, sie bleibt aber zugleich eine vielfältige Wirtschaftsgemeinschaft souveräner Staaten mit unterschiedlichen Verbraucher-verhalten und Unternehmenskulturen. Es bleibt insofern bei Märkten, die unterschiedliche Produktions-, Beschaffungs-, Finanzierungs-, Vertriebs-und Marketingerfordernisse stellen. Das hat seine guten Gründe: Warum soll ein Sizilianer Wert legen auf ein perfekt rostgeschütztes Auto, das im Norden Europas ein Marktrenner ist? Warum sollten die Schotten ihre Vorliebe für Whisky, die Franzosen ihren petit rouge, die Portugiesen ihren Portwein oder die Deutschen ihr Bier aufgeben? Regionale Differenzierungen werden dabei eher noch wichtiger als bisher: Marketing in Bayern ist anders als in Mecklenburg-Vorpommern, im Baskenland anders als in Katalonien. Die Wirtschaft kann mit diesen unterschiedlichen Märkten gut leben. Sie braucht aber gleiche rechtliche Rahmen-und Marktbedingungen in Europa und den Abbau von Handelshemmnissen und Behinderungen. Darum geht es bei der Schaffung eines Binnenmarktes in Europa. Dazu gehört auch, daß die EG-Regelungen in allen Mitgliedstaaten mit der gleichen Strenge ausgelegt und angewandt werden, wovon bislang leider keine Rede sein kann.

Die Konkurrenz auf den europäischen Märkten -sowohl aus den Mitgliedsländern als auch von außerhalb -wird zunehmen. Für den bereits europaweit tätigen Unternehmer verändern sich die Standortfaktoren ebenso wie für den bisher auf den -manchmal geschützten -heimischen Markt konzentrierten Betrieb. Hierauf sich einstellen heißt vor allem, Informationen und Transparenz über die Märkte zu suchen, Unternehmens-und Marketingstrategien anzupassen und besonders im mittelständischen Bereich an grenzüberschreitende Kooperationen bei Beschaffung, Produktion und Absatz zu denken.

Die Unternehmen brauchen innerbetriebliche Anpassungsstrategien, zu denen u. a. gehören muß: -ständige Überprüfung der Standortfaktoren; -laufende Neubewertung der eigenen Wettbewerbsposition; -fortwährende Optimierung der Beschaffungsund Absatzmärkte, vor allem des Marketing und der Kundenbetreuung nach dem Verkauf; -rechtzeitiges Überdenken der internen Organisationsstruktur des Unternehmens; -unternehmensbezogene Aus-und Fortbildung von Euro-Managern mit Fremdsprachenkenntnissen; -firmenrelevante Kenntnis und Transparenz des neuen EG-Rechts und der entsprechenden nationalen Rechtsvorschriften sowie der sich damit ändernden Standortbedingungen.

Die deutsche Wirtschaft hat diese Herausforderungen angenommen und sich aktiv auf den Binnenmarkt vorbereitet. Eigene Umfragen des Deutschen Industrie-und Handelstages bei den Unternehmen belegen dies. Bereits heute gehen 55 Prozent der deutschen Exporte in EG-Nachbar-staaten. Weitere 15 Prozent werden in die EFTA-Staaten exportiert, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören werden. Der Gemeinsame Markt ist für die deutsche Wirtschaft von größter Bedeutung. Die im europaweiten Wettbewerb gesehenen Chancen überwiegen für die Mehrzahl der Unternehmen bei weitem die Risiken. Die deutsche Wirtschaft steht dem Binnenmarkt daher ausgesprochen positiv gegenüber.

II. Die Europäische Wirtschafts-und Währungsunion: richtig und mutig Wenn der Binnenmarkt und der Europäische Wirtschaftsraum schon für sich genommen einen gewaltigen Fortschritt darstellen, so wird mit ihnen doch nur eine weitere Stufe erklommen auf dem Weg zur immer engeren Union der Völker Europas. Der nächste bedeutende Schritt folgt alsbald, eine größere Atempause wird es nicht geben: Die angestrebte Wirtschafts-und Währungsunion ist aus Sicht der deutschen Wirtschaft die unverzichtbare Ergänzung zum Gemeinsamen Markt, der durch die Einführung einer gemeinsamen Währung gleichsam seine geldpolitische Abrundung erfährt.

Die Maastrichter Bestimmungen über die Wirtschafts-und Währungsunion sind das Ergebnis einer langjährigen Entwicklung. Bereits 1962 hatte die EG-Kommission Vorschläge für die weitere Entwicklung in Richtung auf eine Währungsunion vorgelegt, die in drei Stufen vollzogen werden sollte. Dieser und weitere Anläufe zu einer Wirtschafts-und Währungsunion in Europa schlugen jedoch fehl.

In den Beschlüssen von Maastricht wird eine Wirtschafts-und Währungsunion festgeschrieben, in der es im Endzustand eine Europäische Zentralbank geben wird, welche das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten hat. Da der Weg dorthin nicht unproblematisch ist, wurden Übergangsbestimmungen beschlossen. Eine Übertragung geldpolitischer Kompetenzen vor der Endstufe der Union wird es nicht geben. Hier hat sich die Bundesregierung, unterstützt u. a. vom Deutschen Industrie-und Handelstag, gegen anderslautendeBestrebungen anderer Mitgliedstaaten durchsetzen können. Die Übergangsstufe dient dazu, jene Konvergenzkriterien zu erreichen, die für den Übergang in die letzte Stufe Voraussetzung sind. Häufig wird nämlich übersehen, daß wir für eine Währungsunion eine Wirtschaftsunion brauchen: Nur wenn sich die Wirtschaftspolitiken der einzelnen EG-Staaten nicht zuwiderlaufen, kann eine gemeinsame Währung Erfolg haben. Eine gemeinsame Wirtschaftspolitik hat aber einschneidende Folgen z. B. für die nationale Haushalts-, Steuer-und Stabilitätspolitik.

In Deutschland neigen wir dazu, Versäumnisse in anderen Staaten für die einzige Quelle der dabei zu überwindenden Schwierigkeiten zu halten. Aber wir erfahren seit der deutschen Einheit am eigenen Geldbeutel, wie schwer es ist, einen Landesteil schnell entwickeln und gleichzeitig die Preise stabil und die Staatsfinanzen in Ordnung halten zu wollen. Unsere derzeitige Wirtschafts-und Finanzpolitik ist nicht verträglich mit der Europäischen Wirtschafts-und Währungsunion. Auch wir müssen mehr für die Konvergenz der Wirtschaftspolitiken tun.

Ende 1996 sollen Berichte über die Stabilitätserfolge der Mitgliedstaaten erstellt werden. Die Konvergenz wird an folgenden Merkmalen gemessen: -Preissteigerungsraten (nicht mehr als 1, 5 Prozentpunkte über den drei stabilsten Ländern); -Haushaltsdisziplin (die jährliche Neuverschuldung darf drei Prozent, die gesamte Staats-schuld 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten); -spannungsfreie Mitgliedschaft im engen Band des Europäischen Währungssystems (EWS) seit mindestens zwei Jahren; -geringe Zinsdifferenzen (nicht mehr als zwei Prozent über den drei stabilsten Ländern).

Wenn eine Mehrheit der Mitgliedstaaten diese Vorgaben erfüllt und es für die Gemeinschaft zweckmäßig erscheint, kann die dritte Stufe 1997 beginnen, sonst 1999 mit denjenigen, die sich dafür qualifizieren, auch wenn dies weniger als die Hälfte der EG-Staaten sein sollten.

Bis hierher kann die deutsche Wirtschaft dem beschlossenen Verfahren zustimmen. Sofern keine statistischen Manipulationen vorliegen, besteht aus Sicht des Deutschen Industrie-und Handelstages kein Einwand dagegen, daß bei lückenloser Erfüllung der Konvergenzkriterien der Einstieg in die dritte Stufe vollzogen werden kann. Manipulationsmöglichkeiten gibt es aber leider: So wird z. B. in Großbritannien die Inflationsrate ohne die Preisentwicklung für Immobilien berechnet, und in Italien wird das Sozialprodukt alle paar Jahre in schwer nachkontrollierbarer Weise nach oben korrigiert, um die Schattenwirtschaft besser zu berücksichtigen. Hier muß auf Bewertungsmaßstäben bestanden werden, die für alle Mitgliedstaaten gleich sind.

Wir halten es deshalb für richtig, daß der Bundestag vor dem Eintritt in die letzte Stufe der Wirtschafts-und Währungsunion kontrolliert, ob alle Kandidaten die Eintrittsbedingungen sauber erfüllen oder ob sie durch Hintertürchen hineinkommen wollen. Dieses Kontrollrecht -nicht zu verwechseln mit einer erneuten Abstimmung, ob man das Projekt überhaupt will -steht dem Parlament zu, und es verstärkt den Stabilitätsdruck bei anderen und uns selbst.

Eine große Gefahr bei der Umsetzung der Beschlüsse darf nicht geleugnet werden: Es bedürfte eiserner politischer Grundsatztreue, einem Land wie Italien -und im Extremfall Deutschland -den Zutritt zur Wirtschafts-und Währungsunion zu verwehren. In Italien dürfte -im Gegensatz zu Deutschland -der Wunsch auf Beitritt auch dann stark sein, wenn die ökonomischen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind. Mit Blick auf die Vorgaben für die Staatsverschuldung und die Neuverschuldung läßt der Vertrag tatsächlich eine Hintertür offen: Selbst wenn die Kriterien von einem Land nicht erfüllt werden, kann die Kommission nach Art. 104c die Aufnahme zulassen, wenn „das Verhältnis (des Schuldenstandes zum Bruttoinlandsprodukt) hinreichend rückläufig ist und sich rasch genug dem Referenzwert nähert“. Diese Regelung wird lediglich angesichts des Ausgangs-niveaus verständlich. Belgien z. B., dessen Staatsschulden 132 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen, müßte bis zum Jahr 2006 stets ein völlig ausgeglichenes Budget vorlegen, um die 60-Prozent-Grenze unterbieten zu können. Wenn es dort mit Hilfe einer konsequent auf Sparsamkeit bedachten und auf Dauer verläßlichen Finanzpolitik gelingen sollte, die heute immens drückende Staatsverschuldung tragbarer zu machen, wäre die Wirtschafts-und Währungsunion sicher nicht bedroht. Aber wo zieht man dann eine Grenze?

Eine echte Bedrohung für die Union entspringt dem engen Verbund von Wirtschaftspolitik und Währungspolitik. Daß gerade die südeuropäischen Staaten eine weit überdurchschnittliche Inflationsrate und Staatsverschuldung aufweisen, ist kein Zufall, sondern Ergebnis des großen Drucks ge• sellschaftlicher Gruppen auf eine Regierung in einem vergleichsweise unterentwickelten Land. Diese Gruppen wollen in Verteilungskämpfen eigene Interessen durchsetzen, ohne daß erwirtschaftet wird, was verteilt werden soll. Für die Politik ist die anonyme Rückgängigmachung solcher Ansprüche über die Inflation einfacher durchzusetzen als durch harte direkte politische Maßnahmen. Die Verbesserung z. B.der Infrastruktur oder des Bildungssystems läßt zudem die Staatsverschuldung wachsen. In einer Europäischen Wirtschafts-und Währungsunion mit einer unabhängigen Notenbank ist dieser bequeme Ausweg verschlossen: Die Notenpresse wird dem Zugriff der Politik entzogen sein, und das Budgetdefizit muß drastisch reduziert werden. Dies erfordert, wenn es nicht zu Spannungen in der Union kommen soll, eine gründliche Umorientierung der Politik. Am Beispiel Griechenland seien die Probleme verdeutlicht: Die Lohnansprüche müssen in den Tarifverhandlungen an den Produktivitätsunterschieden zu Nordeuropa orientiert werden. Geschieht das nicht, ist eine noch höhere Arbeitslosigkeit im Privatsektor und eine Verschuldungsexplosion für den Staat als öffentlichen Arbeitgeber unvermeidlich. Die staatlichen Ausgaben müssen gewaltig reduziert werden. Im Bereich Bildung und Infrastruktur darf dies nicht geschehen, im Bereich der Gehaltszahlungen an öffentliche Bedienstete wird es nicht geschehen. Als großer Haushaltsposten bleibt das Militär. Die Rückführung des überhöhten Verteidigungsetats setzt aber voraus, daß der Konflikt mit der Türkei beendet würde. Ob es gelingt, der griechischen Bevölkerung solche Zusammenhänge verständlich zu machen, ist unwahrscheinlich. Variiert gelten diese Überlegungen genauso für Portugal, Spanien und Italien, aber auch für das vereinte Deutschland. Hier zeigt sich, daß es bei der Europäischen Wirtschafts-und Währungsunion nicht nur um einen sauberen Einstieg geht, sondern darum, auf Dauer eine konsistente Wirtschafts-und Währungsunion zu sichern.

Klar muß für alle sein: Eine verfehlte Wirtschaftspolitik in einem EG-Staat darf keine Finanzansprüche an andere begründen. Im Klartext: Die Reicheren im Norden werden nicht haften für eine zu expansive Finanzpolitik und eine überzogene Lohnpolitik im Süden der EG. Alles andere hätte katastrophale Konsequenzen für die Staatsfinanzen: Hunderte von Milliarden müßten in Europa von Nord nach Süd fließen. Um so wichtiger ist, an den harten Eintrittskriterien für die Wirtschaftsund Währungsunion festzuhalten. De facto heißt das: auf mittlere Sicht keine Chance für Griechenland, Italien und Portugal, die noch nicht einmal eines der Kriterien erfüllen, und große Schwierigkeiten für Spanien und Belgien.

Es ist unbestreitbar, daß die deutsche Seite in Maastricht mehr erreicht hat, als man noch vor Jahren zu erwarten wagte. Das Statut der Europäischen Zentralbank ist schärfer als das Statut der Deutschen Bundesbank. Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank ist festgeschrieben, ebenso die Preisstabilität als vorrangiges Ziel. Zudem sind die Konvergenzkriterien für den Über-gang in die Endstufe sehr hart, so hart, daß Deutschland sie derzeit nicht erfüllen kann: Unsere Inflationsrate ist zu hoch; wir rangieren mit ihr nur noch auf Platz 7 der 12 EG-Staaten. Unsere Neuverschuldung ist zu hoch und unser Schuldenberg wächst beängstigend schnell in Richtung der erlaubten Obergrenze. Es ist schon etwas schizophren: Wir belehren andere, was Stabilität ist, und weigern uns zu erkennen, daß unsere eigene Situation auf absehbare Zeit nicht unseren Ansprüchen genügt. Maastricht ist für uns Deutsche deshalb kein Risiko, sondern ein Mittel für mehr Geldwertstabilität und solide Staatsfinanzen.

Genau hier zeigt sich der Nutzen der Wirtschaftsund Währungsunion und als deren letzte Konsequenz der Nutzen einer gemeinsamen Währung: Wenn wir richtig Vorgehen, können wir durchaus mehr Geldwertstabilität in der gesamten EG erwarten. Die eingesparten Umtauschkosten von einer Währung in eine andere werden sich für die Unternehmen sicherlich zu hohen Beträgen addieren. Sie einzusparen wäre ein Vorteil. Dennoch könnte diese Ersparnis allein kein ausreichender Grund für eine gemeinsame Währung sein. Das gleiche gilt für die Kosten von Wechselkurssicherungsgeschäften, deren Nützlichkeit in einigen Fällen sich bei den jüngsten Währungsturbulenzen im Europäischen Währungssystem zeigte, die mit der Abwertung von Pfund, Lira und Peseta und dem Ausscheiden der beiden ersten Währungen endete. Auch hier bringt eine einheitliche Währung Vorteile. Aber schon ein halbes Prozent mehr Inflation fräße die Ersparnis beim Umtausch und bei Sicherungsgeschäften mehr als auf. Die deutsche Wirtschaft wird deshalb darauf achten, daß die Konvergenzkriterien sowohl für den Eintritt als auch für die Zeit danach ernst genommen werden.

Eine europäische Geldpolitik kann nur dann zu stabilitätsgerechten Ergebnissen führen, wenn der eindeutige politische Wille hierzu besteht. Es gibt aber immer noch berechtigte Zweifel an den Stabilitätsschwüren mancher Regierungen. Wenn tatsächlich alle in Maastricht davon überzeugt waren,daß eine unabhängige Notenbank für mehr Stabilität unabdingbar ist, warum erhalten die nationalen Notenbanken in den EG-Ländem nicht schon jetzt ihre Unabhängigkeit? Einige wenige Staaten haben Schritte in diese Richtung gemacht, andere zeigen sich trotz Maastricht unbeeindruckt und fühlen sich noch nicht angesprochen. Alle EG-Staaten sind aufgefordert, alsbald klare Entscheidungen über die Unabhängigkeit ihrer nationalen Notenbanken zu treffen.

Bei allen legitimen Bedenken gilt aber aus Sicht der Wirtschaft: Der in Maastricht vorgezeichnete Weg ist gangbar. Wenn der Termindruck, den der Maastricht-Vertrag den Mitgliedstaaten auferlegt, als Qualitätsdruck verstanden wird, dann sollten die bekannten Risiken überwindbar und das Ziel einer stabilen Gemeinschaftswährung erreichbar sein.

III. Die Politische Union: Subsidiarität statt Superstaat

Die Wirtschafts-und Währungsunion wird nur ein Pfeiler der künftigen Europäischen Union sein. Denn sonst würde es sich bei der „Euro-Mai^c“ -warum sollte der ECU in Deutschland nicht diesen eingängigen Namen erhalten? -um ein „Geld ohne Staat“ handeln. Aber die Politische Union, wie sie in Maastricht beschlossen wurde, hinkt -gemessen am Grad der Integration, also an der „Vergemeinschaftung“ der Entscheidungen -deutlich hinterher. Dieses Ungleichgewicht abzubauen gehört zu den vorrangigen Aufgaben der Europapolitik in den kommenden Jahren. Die für 1996 angesetzte Regierungskonferenz bietet Gelegenheit, solche bereits erkennbaren Defizite zu beseitigen.

Mit der Politischen Union müssen neue Politikfelder der Zusammenarbeit erschlossen werden -u. a. Bekämpfung des international tätigen organisierten Verbrechens, Asylpraxis und Einwanderung, Umweltschutz oder Außen-und Sicherheitspolitik. Die Legitimation der Arbeit europäischer Institutionen muß gestärkt, die Effizienz und Transparenz der Tätigkeit der EG-Organe muß verbessert werden. Die Aufgabenteilung zwischen Gemeinschaft, Mitgliedstaaten und Gebietskörperschaften muß nach jenem Prinzip erfolgen, das inzwischen in aller Munde ist: dem der Subsidiarität -also kleineren, dezentralen Ebenen den Vorzug zu geben und höhere Ebenen nur aktiv werden zu lassen, wenn klar ist, daß ein Problem auf unteren Ebenen nicht gelöst werden kann.

In den Fällen, in denen die Gemeinschaft nicht ausschließlich zuständig ist, beschränkt sich ihre Tätigkeit auf jene Bereiche, die einen grenzüberschreitenden Effekt haben oder wo ein Tätigwerden der Gemeinschaft effizienter ist als getrennte Aktivitäten der Mitgliedstaaten. In diesem Sinne ist auch der neue Art. 3b des EG-Vertrages abgefaßt. Ich verstehe den Grundsatz der Subsidiarität nicht nur im Sinne einer Kompetenzregelung, sondern darüber hinaus und gleichgewichtig im Sinne einer Übermaßregelung, d. h., daß die Gemeinschaft, selbst wenn sie die ausschließliche Kompetenz hat, nur dann tätig werden soll, wenn dies im Rahmen des grenzüberschreitenden Waren-und Dienstleistungsverkehrs notwendig ist.

Rechtspolitisch impliziert ein derart verstandenes Subsidiaritätsprinzip folgende Prüffragen zur Notwendigkeit von Rechtssetzungsvorhaben auf EG-Ebene: 1. Bevor überhaupt Vorschriften erlassen werden, sind stets Alternativen (z. B. private Lösungen oder der Verzicht auf eine Regelung) zu prüfen und deren Vor-und Nachteile ausdrücklich zu erwähnen. Es gilt der Grundsatz: Wenn es nicht nötig ist, eine EG-Regelung zu treffen, ist es nötig, keine zu treffen. Dies bedeutet z. B., vermehrt vom Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung (Art. 100b EG-Vertrag) Gebrauch zu machen. 2. Entscheide über neue Rechtsnormen haben sich auf eine umfassende Analyse der zu verfolgenden Ziele, der Ziel-Mittel-Beziehungen und der Konsequenzen für die Betroffenen zu stützen. Ohne eine stichhaltige Rechtstatsachenprüfung in bezug auf eine notwendige Harmonisierung im gesamten EG-Bereich dürfen keine neuen Regelungen erlassen werden. 3. Neue Vorschriften haben den Erfordernissen der Einfachheit und Verständlichkeit zu genügen. Sie sind mit den bisherigen Regelungen in ausreichendem Maße abzustimmen. In diesem Zusammenhang weise ich auf die fehlende Transparenz beim Entstehen neuer Rechtsakte innerhalb der EG hin. Es fehlt jeglicher Einblick in die Entscheidungswege und die Entscheidungsfindung innerhalb der Kommission. Diese internen Vorgänge sind unbedingt in den Begründungen offenzulegen. Nur so wird auch Akzeptanz für neue Entwürfe geschaffen.

Allerdings sollte noch ein Schritt weiter gegangen werden: Für das Verständnis der einzelnen Artikel der jeweiligen Richtlinien wäre es mehr als hilfreich, wenn zu jedem Artikel eine Begründung mitgeliefert würde, wie dies in der Bundesrepublik üblich ist. ,

Dazu gehört auch, daß die Ministerräte öffentlich tagen; denn sie beanspruchen legislative Kompetenzen -übrigens in erstaunlicher Durchmischung der Grundsätze der Gewaltenteilung. Keine demokratische Institution darf hinter verschlossenen Türen tagen. Dies entzöge den Regierungschefs und Ministern auch die von vielen so trefflich genutzte Chance, nach solchen Sitzungen vollmundig zu erklären, sie hätten sich vehement für nationale Detailinteressen eingesetzt, seien aber „leider“ von den anderen in der Ratssitzung überstimmt worden. Gleichzeitig würde dadurch deutlich, daß sehr viele Initiativen, die später der EG-Kommission in die Schuhe geschoben werden, von den nationalen Regierungen angestoßen werden, die sich aber allzu gern hinter der Kommission verstecken.

4. Neue Vorschriften sind, wenn immer möglich, zeitlich zu befristen, um zu gewährleisten, daß sie nach Erreichung ihres Ziels außer Kraft treten. Damit würde die Beweislast für die Notwendigkeit der Weiterführung einer Regulierung auf die Interessenten verlagert.

5. Die direkten und indirekten Wirkungen auf die Unternehmen sind umfangreich zu prüfen und ausdrücklich in den Entscheidungsgrundlagen darzulegen. Das bisher von der Kommission praktizierte Prüfverfahren ist vollkommen unzureichend und geht über Leerformeln vielfach nicht hinaus.

6. Eine stärkere Beteiligung der Verbände bei der Rechtsetzung ist vorzusehen. Eine solche Beteiligung in Form von schriftlichen Stellungnahmen und Anhörungen auf allen Ebenen des Entscheidungsprozesses trägt nicht nur dazu bei, den Gemeinschaftsorganen einen unmittelbaren Eindruck von den Meinungen und Interessen der Betroffenen zu vermitteln, sondern dient auch dazu, den Sachverstand der Praxis in den Entscheidungsprozeß einzubringen und unpraktikable und praxisferne Regelungen zu vermeiden. Damit würde die Transparenz der Entscheidungsfindung gefördert und zugleich einem verbreiteten Unbehagen über eine „Gemeinschaft der Bürokratien“ entgegengewirkt. Die Akzeptanz der Gemeinschaft selbst und der von ihr getroffenen Maßnahmen durch die Bürger der Gemeinschaft könnte so erheblich verbessert werden. Für die Wirtschaft könnten hier „Eurokammern“, die europäischen Dachorganisationen von über 600 Industrie-und Handelskammern, eine hilfreiche Rolle spielen.

Wenn es gelingt, aus der Subsidiarität eine justitiable Größe zu schmieden und zugleich das Risiko einer „Renationalisierung“ der Entscheidungen einzudämmen, dann wäre auf dem Weg zu einer ebenso bürgernahen wie handlungsfähigen europäischen Union ein wesentlicher Schritt getan. Zugleich dürfen andere Anliegen nicht in den Hintergrund geraten: -Europa bleibt ein Torso, sofern dem Europäischen Parlament nicht die Rechte eines ordentlichen legislativen Gremiums eingeräumt werden. Das Europäische Parlament muß mittelfristig für die Vorlage von Gemeinschaftsrechtsakten ein originäres Initiativrecht erhalten, vergleichbar der Möglichkeit, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat Gesetzesvorlagen einzubringen. Seine Kontrollfunktion gegenüber Kommission und Ministerrat muß über das Mitentscheidungsverfahren hinaus gestärkt werden. Dafür muß ein verläßlicher Zeitrahmen aufgestellt werden. Zugleich sollten auch die nationalen Parlamente stärker in die Meinungsbildung auf EG-Ebene eingebunden werden. -Eine gemeinschaftliche Exportkontrollpolitik muß an die Stelle unterschiedlicher Regelungen der Mitgliedstaaten treten. Hierzu ist Art. 223 EG-Vertrag zu ändern, demzufolge jeder Mitgliedstaat die Maßnahmen ergreifen kann, „die seines Erachtens Air die Wahrung seiner wesentlichen Sicherheitsinteressen erforderlich sind, soweit sie die Erzeugung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial oder den Handel damit betreffen“. Es ist unakzeptabel, daß Diktaturen wie der Irak zuerst durch massive offizielle, nicht abgestimmte Rüstungslieferungen z. B. aus Frankreich und Großbritannien -nicht aus Deutschland -mit Angriffspotential ausgerüstet werden, das dann in blutigen Kämpfen wieder zerstört werden muß. Abgestimmt werden muß auch die Bekämpfung illegaler Rüstungsoder Know-how-Exporte. Für die andauernde Überwachung der Verwendung sogenannter dual use-Produkte, die man sowohl zivil als auch militärisch einsetzen kann, müßte man sogar noch einen Schritt weiter gehen: Ich schlage eine internationale Agentur vor, die das Recht haben muß, jederzeit vor Ort solche Anlagen unangemeldet zu kontrollieren. Staaten, die eine solche Kontrolle verhindern oder die Verwendungsbestimmungen verletzen, sollten automatisch auf eine schwarze Liste kommen.

Solche Beispiele machen für, mich klar: Eine gemeinsame Exportkontroll-bzw. Außenwirtschaftspolitik kann nur auf der Grundlage einer gemeinsamen Außenpolitik durchgeführt werden, die ihrerseits durch eine europäische Sicherheitspolitik mit dem Fernziel einer gemeinsamen Verteidigung abgestützt werden muß. Die hierzu im Maastrichter Vertrag vorhandenen Ansätze zu „gemeinsamen Aktionen“ sollten deshalb weiterentwickelt werden. -In Ergänzung zu der beabsichtigten „Unionsbürgerschaft“ sollte die Freizügigkeit der Unternehmen gefördert werden. Alle nach dem Recht eines Mitgliedstaates wirksam gegründeten Gesellschaften und Genossenschaften sollten gegenseitig anerkannt werden. Eine Politische Union muß europäischen Unternehmen die Niederlassungsfreiheit gewähren. -Auch in der Innen-und Rechtspolitik muß die Integration voranschreiten, damit international organisierte Kriminalität, Drogenhandel und Asylmißbrauch -möglicherweise durch „Europol“ -Einheiten -wirksam bekämpft werden können. -Der in Art. 198a EG-Vertrag vorgesehene Ausschuß der Regionen muß im Interesse des Föderalismus und der Bundesländer als ein ernst zu nehmendes politisches Instrument gestaltet werden. Mit diesem Gremium ist den europäischen Regionen die Möglichkeit gegeben, auf Meinungsbildung und Entscheidungen der Gemeinschaft beratend Einfluß zu nehmen. Diese Chance muß nachhaltig genützt werden. -Aus deutscher Sicht muß ferner gewährleistet sein, daß Bundestag und Bundesrat in ausgewogenem Verhältnis von der Bundesregierung in die europäischen Angelegenheiten einbezogen werden. Im Falle länderspezifischer Verhandlungssachen soll das Votum der deutschen Länder eine gewichtige Rolle spielen, ohne daß freilich die Handlungsfähigkeit Deutschlands auf EG-Ebene in Frage gestellt wird. Die dazu geplante Neufassung des Grundgesetzes, die die Länderbefugnisse extensiv ausdehnt, gibt zu Sorgen Anlaß.

Sind auf diesen genannten Feldern noch Fortschritte zu erzielen, so muß in anderen Bereichen eher gebremst werden: -Die bildungspolitischen Ambitionen der Gemeinschaft sind zu weitgehend. Sie gehen zu Lasten der Mitgliedstaaten, aber auch der Kompetenz der Wirtschaft, und sind mit dem Subsidiaritätsgrundsatz -auch in seiner Auslegung durch die Kommission -nicht vereinbar. Eine bildungspolitische Zuständigkeit der Gemeinschaft würde zu einer nicht abschätzbaren Aushöhlung der gewachsenen nationalen und regionalen bildungspolitischen Strukturen führen. Aus der Sicht der Wirtschaft sollte der Gemeinschaft im Bildungswesen nur eine Kompetenz für Aktionsprogramme und Empfehlungen in genau bezeichneten Bereichen eingeräumt werden.

Die Durchführung dieser Maßnahmen sollte den Mitgliedstaaten obliegen, wie dies bisher auch nach Art. 128 EG-Vertrag vorgesehen ist. Damit begrenzt sich die Rechtssetzungskompetenz der Gemeinschaft aus Wirtschaftssicht auf solche Maßnahmen in der beruflichen Bildung, die der Verwirklichung der Niederlassungs-und Dienstleistungsfreiheit dienen oder mit dem Ziel der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion vereinbar sind.

Auch in der beruflichen Bildung ist der soziale Dialog auf Gemeinschaftsebene zu erweitern. Die Industrie-und Handelskammern müssen bei der Bildungsförderung auf europäischer Ebene miteinbezogen werden. Hierfür ist ein allgemeiner Rahmen zu schaffen, der die Beteiligten in ihrem Handlungsspielraum auf nationaler und europäischer Ebene nicht einengt.

Ziel der beruflichen Mobilität ist es, die Bürger in Europa in die Lage zu versetzen, einen Beruf in allen Mitgliedstaaten auszuüben. Zur Förderung der beruflichen Mobilität sind damit Maßnahmen zur gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen im europäischen Raum zu schaffen, soweit es um nationale Beschränkungen beim Berufszugang geht. -Bedenken habe ich auch im Bereich der EG-Regionalpolitik: EG-Interventionen -zumeist in Form von Subventionen -sind nur dann berechtigt, wenn sie zur Überwindung der regionalen Entwicklungsunterschiede in der Gemeinschaft wirksam beitragen. Die derzeitigen Vergabekriterien führen nicht oder nur unzulänglich zu diesem Ziel. Die Praxis zeigt: So wie die Mittel heute vergeben werden, gibt es viel Verschwendung und viel Mißbrauch. Ein erhebliches Defizit der EG-Regionalpolitik stellt auch die Unübersichtlichkeit der verschiedenen Förderprogramme dar. Die Fördermaßnahmen bzw. -programme sollen deshalb gestrafft werden.

Die regionalpolitischen Maßnahmen zielen auf die Stärkung der Wirtschaftskraft der Regionen. Zur Definition der hierzu geeigneten Maßnahmen ist eine Beteiligung der regionalen Interessenvertreter der Wirtschaft erforderlich. Deshalb sollte bei den von der EG mitfinanzierten Maßnahmen auf regionaler Ebene die Rolle der Interessenvertreter der Wirtschaft gestärkt werden. -Höchst bedenklich erscheinen die Maastrichter Bestimmungen zur „Industriepolitik“. Industrie-politik muß integraler Bestandteil der allgemeinenWirtschaftspolitik sein, und insofern wäre hierfür Unternehmenspolitik und nicht Industriepolitik eine zutreffendere und weniger belastete Definition. In der Praxis heißt Industriepolitik viel zu häufig Abschottung nach außen und Subventionierung nach innen. Uns wäre es am liebsten, wenn der Artikel 130 zur Industriepolitik ersatzlos gestrichen würde; denn über diesen Artikel versuchen die Protektionisten und Verfechter eines staatlichen Strukturdirigismus den Einfall in die Wirtschaftspolitik.

EG-Untemehmenspolitik muß darauf abzielen, wachstumsfreundliche Rahmenbedingungen für die Unternehmen zu schaffen und dabei einen positiven, offenen und dem Subsidiaritätsprinzip verpflichteten Ansatz zu gewähren. Wettbewerb ist die natürliche Form der Beziehung zwischen Unternehmen, nicht „Zusammenarbeit“, wie der Artikel formuliert.

Die Gemeinschaft sollte keine industriepolitische Führungsrolle übernehmen, sondern sich darauf beschränken, Auswüchse nationaler Industriepolitiken zu verhindern. Die Beihilfepolitik in der Gemeinschaft ist dafür ein positives Beispiel. Dies bedeutet, daß die Gemeinschaft ihre Mitgliedstaaten zu einer marktwirtschaftlichen Politik im Sinne einer konsequenten Wettbewerbspolitik anhält und sie koordiniert. Dabei ist durchaus ein kritischer Blick auch auf Deutschland nötig: Denn auch bei uns wird Industriepolitik betrieben. Nur nennen wir es nicht so. Etwas sarkastisch könnte ich anfügen: In anderen EG-Ländern versucht man wenigstens sogenannte Zukunftsindustrien zu fördern, während wir in Deutschland Milliarden aufwenden, um nichtwettbewerbsfähige Industriezweige zu erhalten.

IV. Die Zukunft der Europäischen Gemeinschaft

Die politischen Widerstände gegen Maastricht müssen überwunden werden, damit wir uns den neuen Herausforderungen zuwenden können: Die Erweiterung der EG steht auf der Tagesordnung. Die Gemeinschaft bedarf einer Vertiefung, und zugleich wappnet sie sich für die Erweiterung. Zu oft wird über die vermeintlichen „Krisen“ der EG vergessen, daß die Gemeinschaft nach außen eine solche Attraktivität ausstrahlt, daß die Beitritts-kandidaten förmlich Schlange stehen: bislang Österreich, Schweden, Finnland, Norwegen, die Schweiz, Malta, Zypern und die Türkei. Einige dieser Staaten sind durch ihre Zugehörigkeit zur EFTA und die meisten von diesen wiederum künftig durch den EWR ohnehin schon in unmittelbarer Nähe zur Gemeinschaft angesiedelt. Polen, Ungarn und die frühere Tschechoslowakei sind der Gemeinschaft „assoziiert“, also handelspolitisch angebunden. Länder wie Estland, Lettland, Litauen oder Slowenien werden folgen. Es bedarf keiner Prophetie, um nicht allzu fern eine Gemeinschaft von mehr als 20 Staaten auszumachen. Aus Sicht der deutschen Wirtschaft liegt in dieser Perspektive eine enorme, gewiß auch mit Risiken behaftete Herausforderung, zugleich aber eine riesige Chance, die schon allein aus der Größe des dann entstandenen Marktes resultiert.

So richtig die Assoziierungsabkommen sind, so ist dennoch bedauerlich, daß wir nicht mutiger waren, den Völkern in Mitteleuropa entschiedener zu helfen durch eine stärkere einseitige Öffnung unserer Märkte bei den Gütern, bei denen diese Länder schon heute lieferfähig sind: Agrarprodukte, Kohle, Stahl und Textil. Insbesondere im Stahlbereich spüren wir jedoch bereits sehr deutlich die Auswirkungen der Billiglieferungen aus Mittel-und Osteuropa. Sonntagsschwüre und Alltagshandeln sind auch hier schwer zu vereinbaren.

Die Tschechische Republik, Ungarn, Polen oder die Slowakei sind für Unternehmen auch als Produktionsstandorte interessant: Sie liegen nah an der EG, die Türen in die EG sind dank der Assoziierungsabkommen weitgehend offen, die Arbeitnehmerschaft ist qualifizierungsfähig, Steuern und Löhne sind niedrig. Diese Herausforderung muß die Politik für den Standort Deutschland berücksichtigen. Bislang wird sie leider übersehen.

Die EG muß sich für den Weg zur Erweiterung rüsten: Dazu gehört ein Finanzrahmen, der nicht auf der -zum Teil noch präzisierungsbedürftigen -Grundlage der Maastricht-Verträge, sondern anhand der konkret zu benennenden, unmittelbar vor uns liegenden Aufgaben erstellt wird. Dazu gehören Institutionen, die eine den wachsenden Aufgaben entsprechende Funktionsfähigkeit der Gemeinschaft gewährleisten, aber nicht in eine realitätsfeme Superbürokratie auswuchern, sondern dem Grundsatz „schlanker Institutionen“, wie sie Ralf Dahrendorf nennt, verhaftet bleiben sollten. Dazu gehört eine Aufklärung der Bevölkerung, die dieser die Angst vor dem angeblichen Super-staat nimmt und sie der Bewahrung internationaler und regionaler Freiräume vergewissert. Dazu gehört die Erkenntnis, daß ein Nebeneinander unterschiedlicher Integrationstiefen -nach dem Muster „konzentrischer Kreise“ -der Fortentwicklung der Gemeinschaft keineswegs abträglich sein muß. Und dazu gehört schließlich der politische Wille, in Zeiten krisenhafter Zerfallserscheinungen eine Stabilitätsgemeinschaft zu schmieden, die als Voraussetzung für Frieden und Wohlstand unentbehrlich ist. Wichtig ist, daß die Europäische Gemeinschaft nicht als Selbstbedienungsladen mißverstanden wird, aus dem man sich nur alles das herausholt, was man zu brauchen glaubt, ohne untereinander eine gemeinsame Zielsetzung zu haben. Die gegenwärtigen Debatten in Großbritannien und Dänemark zeigen, wie sehr dort -über die Detailkritik an Maastricht hinaus -strittig ist, was die Gemeinschaft eigentlich sein und werden soll. Deshalb muß mit potentiellen neuen Mitgliedern vorab ein Sinn-Konsens gefunden werden, sonst werden die zentrifugalen Kräfte in der EG zu stark. All das werden wir mit den jetzigen Strukturen nicht bewältigen können. „Maastricht II“ muß also auf die Tagesordnung.

Fussnoten

Weitere Inhalte

Hans Peter Stihl, geb. 1932; Ingenieur; Präsident des Deutschen Industrie-und Handelstages. Als DIHT-Präsident vertritt Hans Peter Stihl drei Millionen Unternehmen aus allen Branchen in den 83 Industrie-und Handelskammern sowie den 50 deutschen Auslandshandelskammem. Der DIHT ist damit die umfassendste deutsche Wirtschaftsorganisation. Als Unternehmer ist H. P. Stihl persönlich haftender Gesellschafter der Fa. Andreas Stihl, weltweit führend in der Herstellung vor allem von Motorsägen.