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Die EG, die osteuropäische Herausforderung und die Sicherheit Europas | APuZ 10/1993 | bpb.de

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APuZ 10/1993 Die politischen Kulturen Ostmitteleuropas im Umbruch Die unvollendete Revolution in Osteuropa: Charakter und Ziele des politischen Umbruchs von 1989 Die Rolle der Intellektuellen im Prozeß des osteuropäischen Systemwandels Auswirkungen des Nationalismus in Osteuropa Die EG, die osteuropäische Herausforderung und die Sicherheit Europas

Die EG, die osteuropäische Herausforderung und die Sicherheit Europas

Hans-Georg Ehrhart

/ 29 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Europa steht an der Schwelle des neuen Jahrtausends vor großen Herausforderungen. Von zentraler Bedeutung für die EG bzw. die sich herausbildende Europäische Union ist die Bewältigung des Systemwechsels in Osteuropa und den GUS-Staaten. Das wichtigste politische Instrument war die differenzierte und konditionierte Herangehensweise bei der Ausgestaltung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen. Nach dem raschen Abschluß von Handels-und Kooperationsabkommen erfolgt die weitere Anbindung über Assoziierungsverträge. Im wirtschaftlichen Bereich tragen die Mitgliedsstaaten und Brüssel ca. 75 Prozent der gesamten Osteuropahilfe. Des weiteren wirkt die Gemeinschaft neben der ihr übertragenen Federführung bei der Koordinierung der westlichen Hilfe auch im Rahmen der G-7 und der großen Hilfskonferenzen (Washington, Lissabon, Tokio) mit.

I. Einleitung

Europa steht an der Schwelle eines neuen Jahrtausends vor großen Herausforderungen. Eine davon ist zweifellos die des europäischen Zusammenwachsens. Die Aussage, die Willy Brandt für die Vereinigung der beiden deutschen Staaten prägte, daß zusammenwachsen müsse, was zusammengehöre, ist auch gültig für Europa und -angesichts unseres universalen Wertekanons und wachsender globaler Interdependenzen -für die Welt. Bevor ich auf die osteuropäische Herausforderung für die EG bzw. die Europäische Union eingehe, möchte ich in einer ersten Vorbemerkung daran erinnern, daß diese Europäische Union vor zumindest drei großen „äußeren“ Problemen steht, die in der einen oder anderen Form Auswirkungen auf das politische und sozioökonomische Gefüge der westeuropäischen Staaten haben werden. Erstens die neue „Ost-West-Herausforderung“ in Form der japanischen und amerikanischen Konkurrenz, die eigentlich eine Nord-Nord-Problematik ist; zweitens die Nord-Süd-Herausforderung durch vielfältige Verteilungskonflikte, für die insbesondere unsere südlichen und westlichen Nachbarn sensibel sind; schließlich drittens die osteuropäische Herausforderung, die einer konzertierten Ostpolitik bedarf.

Worin besteht diese osteuropäische Herausforderung? Was geht es die Westeuropäer an, wenn sich in den Weiten Rußlands oder auf dem Balkan die Völker gegenseitig aufs Haupt schlagen? Haben wir nicht genug mit eigenen sozialen und wirtschaftlichen Problemen zu tun? Muß nicht zunächst Westeuropa weiter zusammengeschweißt werden? Warum ist also Osteuropa so wichtig Sechs schlagwortartige Antworten sollen hier zunächst genügen: Osteuropa ist wichtig, -weil Europa nach dem Ende des Ost-West-Konflikts politisch-kulturell wieder eine Einheit ist (Werteproblematik);

-weil Europa eine geographische Einheit ist (Migrationsproblematik);

-weil es eine ökologische Einheit ist (Tschernobylproblematik);

-weil es ökonomisch ein Ganzes sein sollte (Konkurrenzproblematik);

-weil es militärisch ein Ganzes sein sollte (Friedensproblematik);

-weil es politisch ein Ganzes sein sollte (Konfliktregelungsproblematik). Wie stellt sich die Europäische Union dieser Herausforderung? Zur Beantwortung dieser Frage müßte geklärt werden, wer diese Union überhaupt ist Kann man von ihr als jbtheitlichem politischem Akteur sprechen? Oder sind nicht vielmehr die nationalen Interessen der Mitgliedsstaaten nach wie vor entscheidend? Dazu möchte ich in einer zweiten Vorbemerkung folgendes in Erinnerung rufen: -1993 werden sich die EG-und die Mehrzahl der EFTA-Staaten zu einem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zusammenschließen, in dem der freie Austausch von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Arbeitskräften gewährleistet werden soll. Einige der EFTA-Staaten haben bereits Aufnahmeanträge in die EG gestellt, andere bereiten sie vor Anfang 1993 sollen die Erweiterungsverhandlungen mit Österreich, Schweden, Finnland und eventuell auch mit Norwegen beginnen. -Die Staats-und Regierungschefs der EG einigten sich im Dezember 1991 über den „Vertrag über die Europäische Union“ Diese Union basiert auf drei Säulen: der EG mit ihren integrierten Strukturen und, außerhalb derselben, einer intergouvernemental geleiteten Innen-und Justiz-sowie Außen-und Sicherheitspolitik.

Trotz des negativen Votums der dänischen und des nur knappen positiven Votums der französischen Bevölkerung läuft das Ratifizierungsverfahren für den Maastrichter Vertrag weiter. Bis Ende 1992 hatten zehn EG-Staaten das Vertragswerk ratifiziert. Nachdem der Europäische Rat in Edinburgh den dänischen Bedenken Rechnung getragen hat, ist davon auszugehen, „daß der Vertrag über die Europäische Union wohl bald von allen Mitgliederstaaten ratifiziert werden dürfte“

Während der erstgenannte Punkt belegt, daß der Prozeß der Integrationserweiterung allmählich voranschreitet, weist letzterer auf mehr oder weniger bescheidene Fortschritte im Prozeß der Integrationsvertiefung hin. Wie die Beurteilung auch ausfallen mag, grundsätzlich gilt die eherne Regel, daß internationale Organisationen nur so entwicklungs-und leistungsfähig sind, wie die nationalen Interessen der Mitgliedsstaaten es zulassen. Darum wird ein Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten unvermeidlich sein

Wenn also im folgenden vereinfachend von der EG bzw.der Union die Rede ist, so soll damit keinesfalls eine Interessenhomogenität vorgespiegelt werden, die es in der Realität so nicht gibt. Das gleiche gilt natürlich auch, wenn verallgemeinernd von Osteuropa die Rede ist.

II, Historischer Rückblick

Die politischen Beziehungen zwischen der EG und den mittel-und osteuropäischen Staaten stecken eigentlich noch in den diplomatischen Kinderschuhen. Die Ursache dafür ist bekannt: die Teilung Europas infolge des machtpolitischen und ideologischen Grundkonflikts zwischen den USA und der UdSSR sowie den um diese beiden Kraftzentren versammelten Staaten. Der Konflikt ging nach der Phase des „Kalten Krieges“ in eine Phase der antagonistischen Kooperation über, als deren diplomatischer Höhepunkt man die Unterzeichnung der Schlußakte von Helsinki im Jahre 1975 nennen kann. Der militärischen Blockbildung in Form der Warschauer Vertragsorganisation (WVO) und der NATO entsprach gemäß dem ökonomisch-ideologischen Grundkonflikt die wirtschaftliche Blockbildung durch den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW; 1949) und die drei Gemeinschaften EGKS'(1951), EURATOM und EWG (1957), die sich 1968 zur EG zusammen-schlossen. Erwähnt werden sollte noch die Organization for European Economic Cooperation (OEEC), die Vorläuferorganisation der OECD, die 1948 im Zusammenhang mit der Durchführung des „Marshallplans“ gegründet wurde.

Entsprechend der politischen Großwetterlage gestalteten sich auch die Beziehungen zwischen EG und RGW Sie lassen sich grob in drei Phasen teilen. Die erste kann als eine der „feindlichen Ignoranz“ umschrieben werden. In ihr standen der ideologische Gegensatz und die Stabilisierung der sozioökonomischen Grundlagen des jeweiligen Gesellschaftssystems im Vordergrund. Ab Ende der sechziger Jahre begann eine zwanzigjährige Phase der Anerkennung der Realitäten. War zuvor die EG noch als Speerspitze des „aggressiven US-Imperialismus“ eingestuft und vor den Gefahren einer Zusammenarbeit, insbesondere der kleineren RGW-Staaten mit der EG, gewarnt worden, so setzte sich nun allmählich die Erkenntnis durch, daß die ökonomische Stärke des „sozialistischen Lagers“ nicht allein von inneren Wirkungszusammenhängen abhing, sondern daß die zunehmende Bedeutung außenwirtschaftlicher und internationaler Faktoren den Abschied vom alten Autarkie-ideal notwendig machte.

Folgerichtig kamen 1973 erste Kontakte zwischen beiden Wirtschaftsorganisationen zustande, und ein Jahr später wurde die EG in einem Brief Breschnews an den Präsidenten der Kommission öffentlich als Realität anerkannt. Die EG bekundete daraufhin ihre Bereitschaft, Verhandlungen mit den Staaten des RGW aufzunehmen. 1976 legte der RGW den Entwurf eines Rahmenabkommens vor. Die 1978 darüber geführten Verhandlungen mündeten schließlich in eine Sackgasse. Aus Sicht der EG gab es zu diesem Zeitpunkt drei unüberwindliche Hindernisse: Zum einen die Kompetenz-frage; im Gegensatz zur supranationalen Struktur der EG handelte es sich beim RGW um eine zwischenstaatliche Organisation. Zum anderen war die Frage strittig, ob und welche Passagen aus der KSZE-Schlußakte übernommen und ob Regelungen über den Handel in das Rahmenabkommen aufgenommen werden sollten. Schließlich stellte sich das Berlin-Problem. Bis zur Regelung dieser Streitfragen dauerte es weitere zehn Jahre. Am 24. Juni 1988 wurde in einer gemeinsamen Erklärung die Aufnahme offizieller Beziehungen zwischen EWG und RGW verkündet Damit wurde der Grundstein gelegt für den Ausbau der handelspolitischen Beziehungen zwischen der EG und den einzelnen Mitgliedsstaaten des RGW, nicht aber mit dem RGW selbst, der schließlich drei Jahre später von der politischen Bühne verschwand.

III. Zur bisherigen Reaktion der EG

Wie hat die EG bislang auf die europäischen Herausforderungen reagiert? Entsprechend der Motiv-bzw. Interessenlage soll im folgenden die Politik der-Gemeinschaft nach politischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Aspekten analysiert werden. Obwohl in der Realität eng miteinander verschränkt, werden sie hier aus analytischen Gründen einzeln dargelegt. 1. Politische Beziehungen Die Gemeinsame Erklärung von EG und RGW im Juni 1988 ebnete den Weg für die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Brüssel und den mittel-und osteuropäischen Staaten. Knapp zwei Monate nach ihrer Unterzeichnung entsprach die Gemeinschaft dem Wunsch der UdSSR, der DDR, Bulgariens, der ÖSSR und Ungarns nach Aufnahme diplomatischer Beziehungen. Die daraufhin erfolgte Einrichtung von Botschaften bei der EG war ein erster Schritt zur Förderung eines direkten politischen Dialogs. Er wurde ab Mitte 1990 ergänzt durch die Eröffnung von EG-Büros in Osteuropa.

Die politischen Motive der EG waren dreifach: Beschleunigung des Systemwechsels (ideologisches Motiv), Abstützung des Reformprozesses (Stabilitätsmotiv) und Stärkung der politischen Rolle der EG (Integrationsmotiv). Das wichtigste politische Instrument der EG war die differenzierte Herangehensweise bei der Ausgestaltung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen. So ließen die handelspolitischen Konsequenzen des Abkommens zwischen EG und RGW nicht lange auf sich warten. 1988 und 1989 wurden Handels-und Kooperationsverträge mit Ungarn (26. September 1988), der CSSR (19. Dezember 1988), mit Polen (19. September 1989) und der UdSSR (16. Dezember 1989) unterzeichnet. In ihrer Erklärung anläßlich des Europäischen Rates in Straßburg am 8. /9. Dezember 1989 unterstrichen die Staats-und Regierungschefs der EG ihren Willen, „auf der Grundlage eines intensiveren politischen Dialogs und einer verstärkten Zusammenarbeit auf allen Gebieten umfassendere und engere Beziehungen zur UdSSR und zu den übrigen mittel-und osteuropäischen Ländern“ zu entwickeln, sobald sie den Weg demokratischer Veränderungen beschritten hätten Entsprechend den zögerlichen Reform-schritten wurde mit Bulgarien erst am 8. Mai 1990 ein Handels-und Kooperationsabkommen abgeschlossen. Die Verhandlungen mit Rumänien wurden zusammen mit den diplomatischen Beziehungen im April 1989 suspendiert und erst ein Jahr später, nach dem Ende des Ceausescu-Regimes, wieder aufgenommen.

Auf dem Dubliner Sondergipfel im April 1990 konkretisierten die Staats-und Regierungschefs der EG ihr weitergehendes Kooperationsangebot durch die Aussicht auf ein „Netz von Assoziierungsabkommen“ gemäß Art. 238 EWG-Vertrag. Diese sogenannten „Europa-Abkommen“ stellen -entsprechende politische und wirtschaftliche Reformschritte vorausgesetzt -eine weitere Stufe der politischen Einbindung dar. Als Voraussetzungen wurden in Dublin genannt: einschneidende Schritte in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte, politischer Pluralismus, geheime und freie Wahlen sowie Liberalisierung der Wirtschaft. Einerseits stellte der Europäische Rat klar, daß diese Assoziierungsabkommen unterschieden werden müßten „von der Möglichkeit eines Beitritts zur Gemeinschaft gemäß Art. 237 EWG-Vertrag“. Andererseits schloß er eine spätere Beitrittsmöglichkeit aber auch nicht aus

Im Dezember 1990 begannen die formellen Verhandlungen zwischen der Gemeinschaft und den drei mitteleuropäischen Staaten Polen, Ungarn und der ÖSFR über den Abschluß von Assoziierungsabkommen. Sie konnten ein Jahr später, am 16. Dezember 1991, erfolgreich abgeschlossen werden, also nur wenige Tage nachdem sich die Staats-und Regierungschefs in Maastricht über die Unterzeichnung des Vertrages über die Politische Union verständigt hatten. Diese „Europa-Abkommen“ sehen u. a. die Schaffung eines Assoziationsrates als Beratungs-und Beschlußfassungsgremium, das von einem Assoziationsausschuß unterstützt wird, sowie eines gemeinsamen parlamentarischen Ausschusses vor. Dadurch sollen ein intensiverer politischer Dialog und eine engere politische Anbindung an das EG-Europa ermöglicht werden Im Mai 1992 folgten Abkommen der ersten Generation mit Lettland und Estland, die ebenso wie die vor dem Abschluß stehenden Verträge mit Litauen und Slowenien die Möglichkeit vorsehen, später durch Assoziierungsabkommen ersetzt zu werden

Ende 1990 beauftragte der Europäische Rat die Kommission, „Möglichkeiten eines breit angelegten Übereinkommens zwischen der Gemeinschaft und der UdSSR zu erkunden, das einen politischen Dialog einschließt und sich auf alle Aspekte einer engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie eine kulturelle Zusammenarbeit erstreckt“ Dadurch verdeutlichte die EG ihre Bereitschaft, auch mit der UdSSR ein weitergehendes Abkommen von der Art abzuschließen, wie sie mit den mitteleuropäischen Staaten ausgehandelt werden sollten. Indem der Rat als wünschenswerten Termin für den Abschluß dieses Abkommens Ende 1991 nannte, unterstrich er die politische Dringlichkeit, die UdSSR stärker einzubinden. Der politische Zerfallsprozeß und das Ende der UdSSR setzten schließlich diesen weitreichenden Bemühungen der EG vorläufig ein Ende. Mit der raschen Einleitung des Anerkennungsverfahrens für die neuen Staaten auf dem Territorium der ehemaligen Sowjetunion am 31. Dezember 1991 zog die EG eine Lehre aus ihrem zögerlichen Verhalten gegenüber Jugoslawien. Bis Ende März 1992 wurden alle Mitglieder der GUS und Georgien anerkannt. 2. Wirtschaftsbeziehungen Die Entwicklung vertraglicher Wirtschaftsbeziehungen zeigt zweierlei: die vergleichsweise rasche Anpassungsfähigkeit der EG-Handelspolitik in der Frühphase der friedlichen Revolutionen in Osteuropa und das frühe Bemühen um eine EG-übergreifende internationale Bewältigung der anstehenden Aufgaben. Ging es in den Handels-und Kooperationsverträgen der ersten Generation noch um einen bis 1995 laufenden schrittweisen Abbau der spezifischen mengenmäßigen Beschränkungen für Industrieprodukte, so beschloß der Rat im November 1989, diese für Polen und Ungarn bereits zu Beginn des Jahres 1990 aufzuheben. Ausgenommen davon blieben Textil-und EGKS-Produkte. Außerdem wurden diese beiden Länder in das Allgemeine Präferenzsystem (APS) aufgenommen, das eine Zollbefreiung für die meisten gewerblichen Waren vorsieht, mit den üblichen Mengenbegrenzungen bei „sensiblen“ Produkten.

Vorausgegangen war im Juli 1989 der Beschluß des Pariser Weltwirtschaftsgipfels zur Installierung des Programms PHARE zur Unterstützung der Reformbemühungen in Polen und Ungarn. Der G-7Beschluß fand die Zustimmung der EG-und der EFTA-Staaten, die zusammen mit Australien, Kanada, Japan, Neuseeland, der Türkei und den USA die sogenannte G-24 bilden. Sie beauftragten die EG-Kommission mit der Koordinierung der Unterstützungsmaßnahmen, die sich auf Nahrungsmittelhilfen, Investitionsförderung, Verbesserung des Zugangs zu westlichen Märkten sowie die Zusammenarbeit im Umweltschutz und in der Berufsbildung konzentrierten.

Im September 1990 beschloß der EG-Rat in Übereinstimmung mit einer entsprechenden Entscheidung der G-24 die Ausdehnung des PHARE-Programms auf die ÖSFR, Bulgarien, Rumänien, die DDR und Jugoslawien. Daraufhin entschied die Kommission im Oktober, das APS auf Bulgarien und die ÖSFR zu erweitern. Für Jugoslawien und Rumänien galt diese Regelung bereits, für die DDR war sie wegen der Vereinigung der beiden deutschen Staaten nicht mehr notwendig. Die baltischen Staaten und Albanien wurden ab Januar 1992 in das Programm PHARE einbezogen.

Eine weitere Stufe der ostpolitischen Bemühungen sind die Assoziierungsabkommen. Die in ihnen enthaltenen wirtschaftlichen Bestimmungen sollen den Annäherungsprozeß der mitteleuropäischen Staaten an das Wirtschaftsniveau der EG beschleunigen. Erklärtes Ziel ist die Errichtung einer Freihandelszone für Industrieprodukte innerhalb von zehn Jahren. In den Bereichen Textil, Kohle, Stahl und Landwirtschaft soll der Markt ebenfalls geöffnet werden, wenngleich stärker eingeschränkt.

Unter Beibehaltung eines länderspezifischen Verhandlungsansatzes haben die drei Assoziierungsabkommen eine gleiche Grundstruktur, die für die weitere Handelsliberalisierung vorgesehenen Zeitspannen sind hingegen verschieden. Während die EG ihre Zölle und Kontingente für Industrieprodukte innerhalb von fünf Jahren abbauen muß, werden Polen dafür sieben, Ungarn und der SFR neun Jahre Anpassungszeit eingeräumt. Bei Textilien will die EG innerhalb von fünf Jahren alle Handelsschranken abbauen, bei Stahlprodukten sollen im gleichen Zeitraum von beiden Seiten die Märkte geöffnet werden. Auf dem Agrarsektor verpflichtet sich die EG, ihre Zolltarife in den nächsten drei Jahren um 20 Prozent zu senken und die davon betroffenen Kontingente innerhalb der nächsten fünf Jahre um jährlich zehn Prozent zu erhöhen.

Die Wirksamkeit der Marktöffnung hängt nicht zuletzt von den Hilfen ab, die auf mikro-und makroökonomischer Ebene gewährt werden. Während technische und Ausbildungshilfen die Voraussetzungen für private Investitionen schaffen helfen sollen, tragen Finanzhilfen vor allem zur Stabilisierung der Zahlungsbilanz und zur Stützung der Währung bei. Als neues Finanzierungsinstrument für die Modernisierung und Privatisierung der Wirtschaft wurde am 29. Mai 1990 die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) gegründet. An dieser aus ursprünglich 41 und mittlerweile 55 Aktionären bestehenden und mit einem Grundkapital von zehn Mrd. ECU ausgestatteten Bank halten die zwölf EG-Staaten, die EG-Kommission und die Europäische Investitionsbank zusammen 51 Prozent der Anteile

Die Wirtschaftsbeziehungen der EG zur ehemaligen UdSSR entwickelten sich angesichts der komplizierten und zunehmend unübersichtlichen Lage weniger dynamisch. Am 1. April 1990 trat ein auf zehn Jahre befristetes Abkommen über wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit in Kraft, in das auch EURATOM als Vertragspartner integriert war. Neben der Gewährleistung der Meistbegünstigung war die schrittweise Aufhebung der spezifischen mengenmäßigen Beschränkungen für sowjetische Ausfuhren bis 1995 vorgesehen. Neu war gegenüber den zuvor mit den mitteleuropäischen Staaten abgeschlossenen Abkommen die angestrebte umfassende Kooperation in Finanz-und Währungsfragen sowie in Fragen aller finanziellen Dienstleistungen. Ein jährlich tagender gemischter Ausschuß sollte für das ordnungsgemäße Funktionieren der Vereinbarungen Sorge tragen und Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Handels-und Kooperationsbeziehungen erörtern. Auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 1990 wurde beschlossen, der UdSSR eine Nahrungsmittel-Soforthilfe im Werte von bis zu 1, 5 Mrd. DM zukommen zu lassen und sie bei der Mobilisierung ihrer Ressourcen durch technische Hilfe in den Bereichen Ausbildung, Finanzdienste, Energie, Verkehr und Versorgung im Jahre 1991 mit 800 Mio. DM zu unterstützen sowie weitere Unterstützungen für 1992 je nach Verwirklichung der konkreten Vorhaben bereitzustellen.

Bis zur ersten internationalen Hilfskonferenz (Washington) im Januar 1992 hat die EG der GUS Unterstützung im Werte von insgesamt 5, 2 Mrd. DM zugesagt, davon 1, 7 Mrd. als Zuschüsse und der Rest als Kredite oder Kreditgarantien. Der größte Teil ist für Nahrungs-und Arzneimittellieferungen vorgesehen. Ihr Abfluß läuft allerdings sehr beschwerlich. Das gilt auch für die 800 Mio. DM technische Hilfe, die für 1991 bewilligt worden waren. Sie ist bislang nur zu einem ganz geringen Teil abgeflossen, so daß zusammen mit den für 1992 vorgesehenen 900 Mio. DM ca. 1, 7 Mrd. für technische Hilfe zur Verfügung stehen. Verglichen mit den 72 Mrd. DM, die die Bundesrepublik bislang der GUS gewährt hat, ist die Gesamtsumme der EG-Leistungen eher bescheiden. Verglichen mit den 220 Mio. DM, die Großbritannien bis dahin beisteuerte, ist sie wiederum fast großzügig zu nennen Zur dritten GUS-Hilfskonferenz in Tokio legte die EG-Kommission eine Aufstellung aller westlichen Unterstützungsleistungen für den Zeitraum von September 1990 bis Oktober 1992 vor. Demnach beläuft sich die Gesamtsumme auf 71, 763 Mrd. ECU (ca. 140 Mrd. DM), wenn die EG und ihre Mitgliedsstaaten ca. 75 Prozent tragen. 3. Sicherheitspolitische Beziehungen Die sicherheitspolitischen Antworten der EG auf die osteuropäischen Herausforderungen beschränken sich bislang auf nichtmilitärische Maßnahmen. Fragen militärischer Sicherheit in Europa waren und sind Angelegenheit der NATO, die EG-Staaten können sich allenfalls im Rahmen der EPZ (Europäischen Politischen Zusammenarbeit) über politische und wirtschaftliche Aspekte der Sicherheit abstimmen und entsprechende Erklärungen abgeben. Seit dem NATO-Gipfel von Rom hat die Allianz offiziell die Herausbildung einer sicherheits-und verteidigungspolitischen Identität der EG akzeptiert. In Maastricht ist wiederum die EntWicklung einer gemeinsamen Außen-und Sicherheitspolitik (GASP) und langfristig einer gemeinsamen Verteidigungspolitik im Unionsvertrag festgeschrieben worden. Beide Ereignisse sind Ausfluß der radikal veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen und der Bemühungen Westeuropas um mehr sicherheitspolitische Kompetenz. Verteidigungspolitischer Arm der EG soll langfristig die WEU werden. Diese hatte bereits 1990 mit den mittel-und osteuropäischen Staaten einen sicherheitspolitischen Dialog aufgenommen und zu einem Liaison-Konzept weiterentwickelt. Auf der Ministertagung der WEU am 18. November 1991 wurden erste konkrete Maßnahmen beschlossen: Einladung der Außen-und Verteidigungsminister Bulgariens, der CSFR, Polens, Rumäniens und Ungarns zur Teilnahme an einem Sondertreffen des Rates; Seminare des WEU-Institutes für Sicherheitsstudien in diesen Ländern; Ausweitung des Stipendienprogramms des WEU-Instituts sowie Erkundungsreisen in die Sowje November 1991 wurden erste konkrete Maßnahmen beschlossen: Einladung der Außen-und Verteidigungsminister Bulgariens, der CSFR, Polens, Rumäniens und Ungarns zur Teilnahme an einem Sondertreffen des Rates; Seminare des WEU-Institutes für Sicherheitsstudien in diesen Ländern; Ausweitung des Stipendienprogramms des WEU-Instituts sowie Erkundungsreisen in die Sowjetunion und die baltischen Staaten. Weitere Maßnahmen wurden abhängig gemacht von den damals noch ausstehenden Maastrichter Beschlüssen zur Europäisierung der Sicherheit.

Nicht zuletzt um diese zu beeinflussen, versuchten insbesondere Frankreich und die Bundesrepublik, die WEU angesichts des eskalierenden jugoslawischen Bürgerkrieges ins politische Spiel zu bringen. Die Zahl der seit dem 13. Juli 1991 in Slowenien operierenden EG-Beobachter war zwar einige Wochen später von 50 auf 200 erhöht -darunter jetzt auch zivile Beobachter aus Nicht-EG-Staaten -und ihr Einsatzgebiet auf Kroatien ausgedehnt worden. Jedoch stellte sich die Frage ihrer Sicherheit. Die WEU erhielt daraufhin von den EG-Außenministern den Auftrag, einen Katalog von Handlungsmöglichkeiten zur Unterstützung der EG-Beobachter zu erstellen. Die Ende September 1991 unterbreiteten Optionen lauteten: 1. Logistische Unterstützung der EG-Beobachter mit 2 000 bis 3 000 Mann; 2. Entsendung von bis zu 6000 Mann zur Eskortierung der Beobachter; 3. Bereitstellung von 10 000 Mann zur logistischen Unterstützung und Eskortierung; 4. Entsendung von 20000 bis 30000 Mann mit eigener Beobachtermission 16.

Erwartungsgemäß fand keine dieser Optionen eine Mehrheit. Die WEU erklärte daraufhin im November ihre Bereitschaft, friedenssichernde Maßnahmen der UNO zu unterstützen.

Auf dem Gipfel in Lissabon drohte die EG erstmals mit dem Einsatz militärischer Mittel zur Durchsetzung der humanitären Maßnahmen der UNO in Bosnien-Herzegowina 17. Sie begrüßte in diesem Zusammenhang die Petersberg-Erklärung des WEU-Ministerrates vom 19. Juni 1992 18. Darin hat sich die WEU -ohne die erforderliche Vertragsänderung und -ratifizierung -u. a. das Mandat für out-of-area-Kampfeinsätze zugesprochen und eine Ad-hoc-Gruppe mit der Prüfung der Möglichkeit beauftragt, an der Umsetzung der einschlägigen Resolutionen des UN-Sicherheitsrates mitzuwirken. Als ein Schritt in diese Richtung kann die Beteiligung der WEU an den Seepatrouillen in der Adria zur Überwachung des UN-Embargos angesehen werden.

Als letztlich hilfreicher als dieser halbherzige und taktisch motivierte Versuch, einen militärischen Beitrag zur Befriedung des jugoslawischen Konfliktes zu leisten, könnten sich die politischen Ansätze erweisen. Einerseits schuf die EG die diplomatischen Voraussetzungen für eine künftige Verhandlungslösung. Mit der Ausrichtung einer Friedenskonferenz bot die EG einen Gesprächs-rahmen für die und mit den Konfliktparteien, der am 26. /27. August 1992 auf der internationalen Jugoslawien-Konferenz erweitert und unter den gemeinsamen Vorsitz des UNO-Generalsekretärs und des EG-Ratsvorsitzenden gestellt worden ist. Mit der Berufung einer Schlichtungskommission, bestehend aus fünf Präsidenten westeuropäischer Verfassungsgerichte, schuf sie ein weiteres Vermittlungsinstrument, welches u. a. die minderheitenrechtlichen Bestimmungen für eine Friedenslösung erarbeitete. Andererseits übten die EG-Staaten Druck aus. Mit der Verhängung eines Waffenembargos setzten sie ein erstes Zeichen, das dann durch wirtschaftliche Sanktionen und politischen Druck verstärkt wurde. Mit ihren Beschlüssen zur Anerkennung neuer Staaten vom 16. Dezember 1991 formulierten die EG-Außenminister schließlich einen Kriterienkatalog mit folgenden Elementen: Achtung der Bestimmungen der UN-Charta, der Schlußakte von Helsinki und der Charta von Paris; Garantien für ethnische und nationale Gruppen und Minderheiten; Achtung der Unverletzlichkeit der Grenzen; Übernahme abrüstungspolitischer Verpflichtungen; friedliche Streitbeilegung, evtl, mit Rückgriff auf Schiedsverfahren

Dieser Katalog ist auch im Hinblick auf die Entwicklung in der ehemaligen Sowjetunion formuliert worden. Insbesondere zur Problematik der Weiterverbreitung von Massenvernichtungsmitteln und der Übernahme der abrüstungspolitischen Verpflichtungen der UdSSR äußerten sich die EG-Staaten mehrfach sehr eindringlich. Als weitere sicherheitspolitische Maßnahme in diesem Kontext kann die Gründung eines Internationalen Wissenschafts-und Technologiezentrums (IWTZ) im März 1992 angesehen werden, an dessen Finanzierung die EG mit 25 Mio. US-Dollar beteiligt ist Mit Hilfe des IWTZ soll dem befürchteten „brain drain“ von Nuklearwaffenexperten begegnet werden. Ansonsten ist die EG im Rahmen der EPZ bzw.der GASP um eine Abstimmung der Positionen mit Moskau zu dringenden sicherheitspolitischen Problemen bemüht. Nachdem sie bereits während des Golfkrieges erstmals in einer gemeinsamen Erklärung Stellung bezogen hatten, verabschiedeten die Außenminister der EG und Rußlands im März 1992 eine gemeinsame Erklärung zum armenischaserbaidschanischen Konflikt um Nagorny Karabach. Darin forderten sie einen Waffenstillstand und eine Vermittlungsinitiative des Vorsitzenden des KSZE-Außenministerrates. Des weiteren sprachen sie sich für die Bildung humanitärer Korridore aus, um Evakuierungsmaßnahmen und medizinische Hilfe zu ermöglichen.

IV. Die osteuropäische Herausforderung nach Maastricht

Am 1. Januar 1993 ist der EG-Binnenmarkt in Kraft getreten. Dadurch wird sich die Verflechtung der westeuropäischen Volkswirtschaften weiter verdichten. Im Maastrichter Vertrag über die Europäische Union ist der Rahmen für die politische und wirtschaftliche Weiterentwicklung der Gemeinschaft vorgezeichnet worden. Welche Perspektiven zeichnen sich für die Beziehungen zwisehen der Europäischen Union und den Staaten in Mittel-und Osteuropa ab? 1. Politische Beziehungen Läßt man die düsteren Perspektiven eines Zerfalls der EG einmal außer Betracht so kann man die Vielzahl der diskutierten Entwicklungsmöglichkeiten auf vier Modelle reduzieren: erstens die EG der Zwölf (oder Zehn) als handlungsfähiger politischer Kern und Stabilitätsanker für ein sich nur langsam entwickelndes Osteuropa; zweitens die sich um die EFTA-und die mitteleuropäischen Staaten erweiternde EG, die von Brest nach Brest-Litowsk reicht; drittens die sich beschränkt erweiternde EG im Rahmen einer lockeren gesamteuropäischen Konföderation und viertens die alle europäischen Staaten umfassenden Vereinigten Staaten von Europa. Je nach Standpunkt können diese Modelle als gegensätzlich oder als sich ergänzende Schrittfolge angesehen werden.

Wichtiger als Modellschusterei ist jedoch die politische Praxis. Sie sieht zur Zeit so aus, daß die potentielle Erweiterungsfähigkeit in der EG nicht mehr in Frage gestellt wird, die Bedingungen dafür aber objektiv erschwert werden. Jedes neue Mitglied hat den sogenannten „acquis communautaire“, also den Rechtsfundus der EG, zu akzeptieren Die nationale Gesetzgebung muß den EG-Vorgaben angepaßt werden. Zu fragen ist also, ob und inwieweit die mittel-und osteuropäischen Staaten, die gerade ihre politische Unabhängigkeit wiedererlangt haben, willens und fähig sind, diesen Anforderungen zu entsprechen. Grundvoraussetzung dafür ist ein relativ gefestigtes und demokratisch kontrolliertes Institutionengefüge. Aus heutiger Sicht kann gesagt werden, der Wille ist da, die Fähigkeit noch nicht. Sollten die Kosten des Systemwechsels aber unter-und die Möglichkeiten der EG überschätzt werden, so könnte die sich bereits abschwächende Europa-Begeisterung in den neuen Demokratien rasch umschlagen in Enttäuschung und nationalistische Rückwendung. Das gleiche trifft auch für den Fall zu, daß die EG ihre Möglichkeiten nicht konsequent nutzt.Die Assoziierungsabkommen mit Polen, Ungarn und der ÖSFR sind ein positiver Zwischenschritt bzw., so Jiri Dienstbier, „ein Meilenstein auf dem Wege der schrittweisen Eingliederung dieser mitteleuropäischen , Troika‘-Länder in den Integrationsprozeß“ der EG Darin ist zwar kein Automatismus für einen EG-Beitritt festgeschrieben worden, jedoch enthält die Präambel eine politisch verpflichtende Perspektive. Sie wurde in Edinburgh erneut bekräftigt. Auf dem nächsten ordentlichen EG-Gipfel in Kopenhagen will der Europäische Rat Beschlüsse zur Erweiterungsfrage fassen, „um den Beitritt der assoziierten Länder zur Union vorzubereiten“ Zu einem festen Zeitplan, wie ihn die Visegrad-Staaten in einem Memorandum angeregt hatten konnten sich die EG-Staaten hingegen noch nicht durchringen. Die Beitrittsperspektive gilt es durch eine entsprechende politische Praxis seitens der EG-Staaten zu konkretisieren. Erwägenswert wäre die Verdichtung kooperativer politischer Strukturen bis hin zu einer EG-Teilmitgliedschaft, die eine Mitsprache in bestimmten Bereichen der politischen Zusammenarbeit erlaubte.

Nach einer ersten EG-Erweiterung durch die EFTA-Staaten in wenigen Jahren kann, falls der Reformprozeß positiv verläuft, frühestens um die Jahrhundertwende mit dem Beitritt der mitteleuropäischen Staaten gerechnet werden. Nach Berechnungen des Wiener Instituts für internationale Wirtschaftsvergleiche (WIIW) dürfte es bis weit über 2010 hinaus dauern, bis die mitteleuropäischen Staaten die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine EG-Integration erfüllen Die Europäische Investitionsbank geht davon aus, daß die Dauer der durch den Transformationsprozeß in Ostmitteleuropa bedingten sozialen Härten nicht in Jahren zu bemessen sind, sondern in Jahrzehnten Unstrittig ist allerdings, daß die ökonomischen Disparitäten im ostmitteleuropäischen Raum zunehmen werden und daß die mitteleuropäischen Staaten die relativ besten Integrationschancen haben

Ob und wann die südöstlichen und die baltischen Staaten folgen werden, ist nicht absehbar. Während die EG die Verhandlungen mit Rumänien und Bulgarien über eine Assoziierung erfolgreich beendet hat und mit den baltischen Staaten und Slowenien hoffentlich bald beginnen wird, hat sie ein ähnliches Vorgehen gegenüber den GUS-Staaten vorläufig ausgeschlossen. Die Kommission strebt vielmehr eine enge institutioneile Zusammenarbeit unterhalb dieser Ebene im Rahmen bilateraler Handels-und Kooperationsabkommen an, wobei zunächst mit den vier Atommächten der GUS verhandelt werden soll Das im letzten September erteilte Mandat schließt aber auch die anderen GUS-Staaten mit ein. 2. Wirtschaftliche Beziehungen Die Qualität der künftigen politischen Beziehungen wird entscheidend davon mitbestimmt, wie die sozioökonomischen Herausforderungen bewältigt werden. Die Hauptlast werden natürlich die Menschen in den betroffenen Ländern zu tragen haben. Aber wenn die Aussage zutrifft, daß es den Westeuropäern auf Dauer nicht gutgehen kann, wenn es den Menschen in Mittel-und Osteuropa dauernd schlechtgeht, dann muß gefragt werden, ob die bisherige Reaktion der EG auf die wirtschaftlichen Herausforderungen ausreicht.

Eine Antwort fällt nicht leicht. Einerseits ist unbestreitbar, daß die Hauptverantwortung für das Gelingen des Transformationsprozesses bei den betroffenen Ländern selbst liegt. Andererseits kann nicht bestritten werden, daß der EG dabei eine wichtige Rolle zufällt. Sie wird ihr allerdings nicht immer gerecht. So ist es ein positives Beispiel, wenn angesichts des zeitraubenden Ratifizierungsverfahrens der Assoziierungsabkommen die mitteleuropäischen Staaten mittels eines Interimsabkommens bereits seit dem 1. März 1992 in den Genuß der Handelsvorteile kommen Geradezu kleinkariert mutet es hingegen an, wenn etwa nationale Agrarinteressen selbst eine minimale Öffnung des weithin abgeschotteten EG-Marktes blockieren und statt dessen Kredite angeboten werden, um Agrarexporte aus Polen und Ungarn in die ehemalige Sowjetunion zu finanzieren. Besser als kreditfinanzierte Exporte wären Märkte, auf denen sich Devisen verdienen lassen.

Positiv zu bewerten ist wiederum der asymmetrische Ansatz zur Marktöffnung. Fraglich ist hingegen, ob die den Mitteleuropäern eingeräumte Anpassungszeit ausreicht und ob die ausgehandelten Fristen für den Schutz der „sensiblen Bereiche“ in den EG-Staaten nicht zu lang bemessen sind. Gerade in den empfindlichen Sektoren (Kohle, Stahl,Textilien, Agrarprodukte) sollten Handelshemmnisse schneller abgebaut werden. Andererseits müssen auch die Auswirkungen einer zu schnellen Marktöffnung für Westeuropa bedacht werden. Unverzichtbar ist eine Verstärkung der bislang noch enttäuschenden Direktinvestitionen. Darum ist ein Ausbau der Investitionsschutzmaßnahmen und der Investitionsstützungsprogramme erforderlich. Die Formulierung eines konditionierten und abgestuften Zeitplanes für eine EG-Mitgliedschaft wäre gewiß ein wirkungsvoller positiver Stimulus für private ausländische Direktinvestitionen. Insgesamt haben die mitteleuropäischen Staaten die besten Chancen, den schweren Weg der Wirtschaftstransformation erfolgreich zu bewältigen. Diese Chancen werden in dem Maße zunehmen, wie es der EG gelingt, regionale Kooperationsansätze wie etwa im Rahmen der Visegradgruppe, der Kooperation der Ostsee-und der Barentsseeanrainer, der Hexagonale oder der Zusammenarbeit der Schwarzmeeranrainer zu fördern. Die im Dezember 1992 erfolgte Unterzeichnung des Vertrages über die Bildung einer zentraleuropäischen Freihandelszone (CERFA) durch Polen, Ungarn, die Tschechische und die Slowakische Republik ist ein weiterer Schritt dieser Staaten, durch regionale Zusammenarbeit ihren Transformationsprozeß und-damit ihre Integrationsfähigkeit zu befördern Davon würden nicht zuletzt auch die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion profitieren. Sie haben den schwierigsten und längsten Weg vor sich, und niemand kann heute ermessen, wie ihr Transformationsprozeß verlaufen wird.

Die Eingliederung in die internationale Arbeitsteilung kann natürlich nicht von heute auf morgen erfolgen. Die Schaffung der makroökonomischen Voraussetzungen soll und muß aber jetzt verstärkt angegangen werden. So wurden Rußland und den anderen GUS-Staaten, die das Schuldenabkommen vom Oktober 1991 unterzeichnet haben und in den IWF aufgenommen worden sind, noch für 1992 vier Milliarden US-Dollar zugesagt. Die G-7 will insgesamt 40 Mrd. DM im Rahmen eines auf dem Weltwirtschaftsgipfel in München verabschiedeten Hilfsprogramms aufbringen, davon zehn Mrd. für einen Stabilisierungsfonds für den Rubel Die EBWE hat im Januar 1992 entsprechend einer EG-Forderung die Klausel aufgehoben, welche das Kreditvolumen der UdSSR auf die Höhe ihrer Einlagen beschränkte. Zugleich öffnete sie ihre Tore für die GUS-Staaten. Ferner hat die EG mittlerweile begriffen, daß Rußland die einzige Kraft in der GUS ist, die einen radikalen Reformprozeß durchstehen und dadurch die anderen Staaten mitziehen könnte, daß daraus aber nicht eine einseitige Konzentration auf Rußland folgt. Brüssel sollte auch in Zukunft im Falle von Streitigkeiten zwischen den GUS-Staaten sein politisches Gewicht in die Waagschale werfen, wie es das etwa in der Schuldenfrage zwischen Rußland und der Ukraine getan hat.

Das mittlerweile einsetzende Fließen der Geldquellen der westlichen Industriestaaten sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß damit lediglich einige der vielen klaffenden Löcher gestopft, die schwerwiegenden Strukturprobleme in den GUS-Staaten hingegen auf absehbare Zeit nicht gelöst werden können. Ein umfassender Transfer von Know-how und die Weiterentwicklung transeuropäischer Netze in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie würden den langwierigen Prozeß des Systemwechsels ebenso beschleunigen wie eine Optimierung der Koordination westlicher Hilfsmaßnahmen inklusive einer stärkeren Betonung der technischen Hilfe Die künftige Hauptaufgabe wird darin liegen, die auf der Tokioer Hilfskonferenz erreichte Verständigung auf einen neuen Koordinierungsmechanismus zu einer multilateralen gesamteuropäischen Strategie weiterzuentwickeln. 3. Sicherheitspolitische Beziehungen Was kann die Europäische Union schließlich im Hinblick auf die sicherheitspolitischen Herausforderungen aus Osteuropa tun? Die Fortsetzung und Intensivierung technischer und wirtschaftlicher Unterstützungsmaßnahmen ist langfristig gewiß die beste Antwort. Die EG orientiert sich denn auch an einem weitgefaßten Sicherheitsverständnis. Im Bericht an den Europäischen Rat von Lissabon über die voraussichtliche Entwicklung der GASP werden vier Sicherheitsbereiche angegeben, die ab dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages Gegenstand einer gemeinsamen Aktion werden könnten: KSZE, Abrüstungs-und Rüstungskontrolle, Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen sowie wirtschaftliche Aspekte der Sicherheit

Hinsichtlich gemeinsamer Aktionen der Union gegenüber Mittel-und Osteuropa werden für eine erste Phase folgende Möglichkeiten erwogen: -Förderung der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die die regionale oder subregionale Integration unterstützen; -Unterstützung bei der vollen Umsetzung der KSZE-Verpflichtungen, insbesondere der Wahrung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte sowie -Konfliktverhütung und -beilegung bei voller Einhaltung der Unverletzlichkeit der Grenzen

In bezug auf Rußland und die ehemaligen Republiken der Sowjetunion wird die Notwendigkeit einer stärkeren Einflußnahme ebenso betont wie das Ziel, „die Stabilität in diesem Raum sicherzustellen, wobei der Erhaltung der Sicherheit Europas besondere Aufmerksamkeit gilt“. Als mögliche gemeinsame Aktionen werden angeführt: -Unterstützung bei der Schaffung eines Rahmens für Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den neuen Staaten unter Berücksichtigung ihrer verschiedenen Interessen; -Stärkung der Kooperations-und Handelsstrukturen zwischen den neuen Staaten; -Unterstützung der uneingeschränkten Einhaltung aller Abrüstungs-und Rüstungskontrollverträge, deren Vertragspartei sie sind, einschließlich der Nichtweiterverbreitungsverträge und die -Eröffnung gemeinsamer Entwicklungen und Missionen

Die perspektivische Umschreibung von Aktionsmöglichkeiten und -bereichen der Union im Rahmen der GASP zeigt einerseits die vorsichtige, ja zögerliche Herangehensweise an die sicherheitspolitischen Herausforderungen in Europa. Sie wird bestätigt durch einen Bericht der Kommission für den Europäischen Rat in Edinburgh, in dem zum Sicherheitsaspekt festgestellt wird, daß die bisherigen zwischenstaatlichen Regelungen mit den Staaten Mittel-und Osteuropas deren Wunsch nach einer kohärenten Sicherheitsstruktur „nicht voll gerecht (werden)“ und die Multilateralisierung des Dialogs als Instrument beschrieben wird, „den Weg für die Teilnahme der Partnerländer an der politischen Kooperation und später der gemeinsamen Außen-und Sicherheitspolitik zu ebnen“ Andererseits wird die politische und ökonomische Ausrichtung des Sicherheitsverständnisses deutlich. Doch können dadurch die anstehenden Sicherheitsprobleme wie Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen oder ethnische Konflikte gelöst werden? Wohl kaum. Sie erfordern vielmehr die Einbindung aller Akteure in einen vielschichtigen sicherheitspolitischen Kooperationszusammenhang, um über zivile Konfliktregelungsversuche mäßigenden Einfluß ausüben zu können. Die Europäische Union könnte diesbezüglich sowohl im Rahmen der gemeinsamen Außen-und Sicherheitspolitik als auch der WEU Anknüpfungspunkte bieten, die mit dem gesamteuropäischen Prozeß in der KSZE und dem Nordatlantischen Kooperationsrat kompatibel sind

Sollte hingegen, wie etwa im ehemaligen Jugoslawien, ein gesellschaftlicher Konflikt eskalieren, so ist ein militärisches Eingreifen von außen in der Regel nicht erwünscht und völkerrechtlich problematisch. Entwickelt er sich zu einem zwischenstaatlichen Konflikt, so ist, da die NATO und die WEU reine Verteidigungsbündnisse sind, die UNO so lange der einzig legitimierte internationale Hauptakteur, bis es Europa gelingt, die KSZE als ein regionales System kollektiver Sicherheit, d. h. als ein System mit der Fähigkeit zur Friedenserzwingung, zu installieren. Es sollte Bestandteil eines integrativen Friedensmodells sein, das über eine kollektive Verregelung der Beziehungen die Gefahr gewaltsamer Konfliktlösung reduziert. Die Praxis ziviler Konfliktregelung in der EG könnte dabei durchaus als positives Beispiel dienen

V. Schlußfolgerungen

Europa befindet sich in einer Zeitenwende, in der die bislang gültigen politischen und wirtschaftlichen Koordinaten neu bestimmt werden. In Osteuropa drohen nur kurz nach dem Aufbruch in ein „neues Zeitalter der Demokratie, des Friedens und der Einheit“ weitere sozioökonomische und politische Erschütterungen. Sie gefährden nicht nur den Transformationsprozeß der osteuropäischen Staaten, sondern sie haben auch unmittelbare Auswirkungen auf die Stabilität in Westeuropa. Resultierte die primäre Sicherheitsbedrohung Westeuropas früher aus einem zu starken Ostblock, so kommt sie heute paradoxerweise von einem zu schwachen Osteuropa Soll eine Zerrüttung der integrativen Errungenschaften vermieden werden, dann hat die sich herausbildende Europäische Union keine andere Wahl, als auf die ostpolitischen Herausforderungen mit einer gemeinsamen Ostpolitik zu antworten. Sie müßte zusammen mit den anderen internationalen Akteuren wie IWF, Weltbank, G-7 etc. zu einer gesamteuropäischen Strategie weiterentwickelt werden. Die westeuropäischen Staaten tun sich dabei noch schwer, gleichwohl sind mittlerweile einige wichtige Schritte unternommen worden, die es zu intensivieren gilt. Sowohl eine kurzsichtige Abhalte-strategie als auch eine unreflektierte Erweiterungspolitik würden das Ende der EG provozieren. Ziel sollte vielmehr sein, in enger Kooperation mit der Russischen Föderation/GUS sowie mit Nordamerika die mittel-und osteuropäischen Staaten in eine flexible gesamteuropäische Konföderation mit unterschiedlicher Integrationsdichte einzubinden. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn mit der Angleichung der politischen Normen und Strukturen auch die Asymmetrie der sozioökonomischen Verflechtungen allmählich abgebaut wird. Dabei sollte bedacht werden, daß nur eine leistungsstarke EG in der Lage sein wird, der Rolle als gesamteuropäischer Integrator gerecht zu werden. Eine Alternative zu ihr gibt es nicht außer der friedensbedrohlichen Möglichkeit, das europäische Heil durch eine nationalegoistische Politik erreichen zu wollen. Integrationsvertiefung und -erweiterung sind so lange keine gegensätzlichen, sondern komplementäre Prozesse, wie sie zur Schaffung symmetrischer Interdependenzen und zum Aufbau eines europäischen Rechtsraumes beitragen und dadurch den Frieden in Europa stabilisieren.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. dazu Heinz Kramer, Die Ostpolitik der EG im Kontext der westeuropäischen Integrationsdynamik, SWP-S 354, Ebenhausen 1990; John Pinder, The European Community and Eastern Europe, Royal Institute of International Affairs, London 1991; Giles Merrit, Abenteuer Europa: Die zukünftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Osteuropa, Landsberg/Lech 1991; Hans-Georg Ehrhart, Die Europäische Gemeinschaft vor. neuen Herausforderungen, in: Johannes Schwerdtfeger/Egon Bahr/Gert Krell (Hrsg.), Friedensgutachten 1991, Münster-Hamburg 1991, S. 140-150; Hans-Georg Ehrhart, Die EG und die „sowjetische Frage“, in: ders. (Hrsg.), Die „sowjetische Frage“: Integration oder Zerfall? Mit einem Vorwort von Egon Bahr, Baden-Baden 1991, S. 141-163; Klaus Gottstein (Hrsg.), Integrated Europe?, Boulder 1992.

  2. Vgl. etwa Reinhard Rummel (Hrsg.), Toward Political Union, Baden-Baden 1992.

  3. Die im Dezember 1992 erfolgte Ablehnung des EWR durch die Schweizer Bürger hat die Notwendigkeit für einen direkten EG-Beitritt der Schweiz nur erhöht. Ein entsprechender Antrag liegt seit dem 26. 5. 1992 in Brüssel.

  4. Vgl. Presse-und Informationsamt der Bundesregierung, Bulletin Nr. 16, 12. 2. 1992.

  5. Vgl. Europäischer Rat, Edinburgh, 11. -12. 12. 1992, Schlußfolgerungen des Vorsitzes, SN/456/92 Teil A, S. 5a. Teil B enthält die Beschlüsse zu den von Dänemark aufgeworfenen Problemen.

  6. Der vielkritisierte Maastrichter Vertrag trägt denn auch mit seiner flexiblen, die unterschiedliche Integrationsbereitschaft der Unterzeichnerstaaten berücksichtigenden Struktur der schlichten Erkenntnis Rechnung, daß Zivilisierungsprozesse -und als Teil eines solchen ist die EG-Integration anzusehen -nicht linear verlaufen, sondern ungleichzeitig und oftmals widersprüchlich.

  7. Vgl. Eberhard Schulz (Hrsg.), Die Ostbeziehungen der Europäischen Gemeinschaften, München 1977; ders., Moskau und die europäische Integration, München 1975; Hans-Georg Ehrhart, EG und RGW: Bausteine zu einer europäischen Friedensordnung?, Bonn 1989.

  8. Vgl. Amtsblatt der EG, Nr. L 157/35, 24. 6. 1988.

  9. Tagung des Europäischen Rates der Staats-und Regierungschefs in Straßburg (8. /9. 12. 1989), Schlußfolgerungen, in: Europa-Archiv, 45 (1990) 1, S. D 5-18.

  10. Vgl. Sondertagung des Europäischen Rates der Staats-und Regierungschefs in Dublin (28. 4. 1990), Schlußfolgerungen, in: Europa-Archiv, 45 (1990) 11, S. 284-288.

  11. Vgl. European Association Agreements with Czechoslovakia, Hungary and Poland, Brussels, 10324/91 (Presse 240-G); Die Europaabkommen der Europäischen Gemeinschaft, in: Europäische Zeitung, Juni 1992, S. 27-29; Andräs Inotai, Assoziierungsabkommen: Schritte zur Reintegration ostmitteleuropäischer Staaten, in: Integration, 15 (1992) 1, S. 25-35.

  12. Vgl. European Service Center, Beziehungen zu mittel-und osteuropäischen Ländern und den Ländern der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS), Hintergrundbericht Nr. 9/92 vom 25. September 1992.

  13. Tagung des Europäischen Rates der Staats-und Regierungschefs in Rom (14. /15. 12. 1990), Schlußfolgerungen, in: Europa-Archiv, 46 (1991) 1, S., D 27-38.

  14. Im April 1992 einigten sich die Gouverneure der EBWE über die Modalitäten des Beitritts der GUS-Staaten. Ruß-land übernimmt vier Prozent der Anteile, die anderen GUS-Staaten sechs Prozent der der UdSSR zustehenden Quote von zehn Prozent. Bis 1994 stehen 40 Prozent der jährlichen Anteile für die GUS zur Verfügung, 60 Prozent für Ostmitteleuropa. Vgl. Süddeutsche Zeitung vom 8. 4. 1992.

  15. Vgl. European Service Center, Assistance to the Independant States (ex-USSR) -facts and figures, background brief no 2/92 vom 30. 1. 1992.

  16. Vgl. Presse-und Informationsamt der Bundesregierung, BuUetinNr. 68, 23. 6. 1992.

  17. Vgl. Presse-und Informationsamt der Bundesregierung, Bulletin Nr. 144, 19. 12. 1991, S. 1173f.

  18. Vgl. Süddeutsche Zeitung vom 12. 3. 1992. Insgesamt engagiert sich die EG mit 70 Mio. US-Dollar für die nukleare Sicherheit in Rußland, der Ukraine, Armenien und Weißrußland. Das Programm soll schrittweise auf die anderen Staaten der GUS ausgedehnt werden. Vgl. Franz Andriessen, Zusammenarbeit ist unteilbar: Die Koordination der Hilfe für die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, in: EG-Nachrichten, Nr. 21 vom 1. 6. 1992, S. 1-3.

  19. Eine durch Nationalismen und Bilateralismen ausgehöhlte EG wäre ostpolitisch handlungsunfähig. Vgl. zu diesem Szenario Dieter Senghaas, Die Welt als Schrecken, in: Dieter S. Lutz (Hrsg.), Das Undenkbare denken. Festschrift für Egon Bahr zum siebzigsten Geburtstag, Baden-Baden 1992, S. 347-355.

  20. Vgl. Kommission der EG, Europa und die Problematik der Erweiterung, Brüssel, 24. 6. 1992; Europäischer Rat, Lissabon, 26. /27. 6. 1992, S. 3-5; Kommission der EG, Entwicklung einer engeren Assoziation mit den Ländern Mittel-und Osteuropas, Bericht der Kommission für den Europäischen Rat in Edinburgh am 11. /12. 12. 1992.

  21. Jiri Dienstbier, Vorwort, in: G. Merrit (Anm. 1), S. 11-13.

  22. Europäischer Rat, Edinburgh (Anm. 5), S. 107.

  23. Vgl. RFE/RL Daily Report, No. 234, 7. 12. 1992, S. 5.

  24. Vgl. Süddeutsche Zeitung vom 19. 6. 1992.

  25. Vgl. Jacques Girard, De la r 6cession ä la reprise en Europe Centrale et Orientale: Bilans et perspectives, Cahier BEI/EIB Papers, No 18., November 1992, S. 21.

  26. Vgl. Institute for East West Studies, Moving Beyond Assistance, Final Report of the IEWS Task Force on Western Assistance to Transition in the Czech and Slovak Federal Republic, Hungary and Poland, Stirin 1992.

  27. Vgl. General Affairs Council, Statement by Vice-President Andriessen, The formet Soviet Union, Brussels, 2. 3. 1992, S. 4.

  28. Vgl. Amtsblatt der EG, L 56., 29. 2. 1992.

  29. Vgl. Le Monde vom 23. 12. 1992.

  30. Vgl. Presse-und Informationsamt der Bundesregierung, Bulletin, Nr. 77, 11. 7. 1992; vgl. auch Hans-Hermann Höhmann/Christian Meier, Mehr Hilfe für Wirtschaftssanierung und Systemwechsel?, Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien, Aktuelle Analysen Nr. 26 und 27, 25. 6. 1992, sowie die kritische Bestandsaufnahme der bisherigen Unterstützungsmaßnahmen des Westens von Grigori Jawlinski/Alexej Michailow, Von London nach München: Die G-7 und die Region der UdSSR, Fortschritt der Lösungen oder Fortschritt der Probleme?, in: Beilage zu Wostok, Nr. 3, Juni 1992.

  31. Der Anteil der technischen Hilfe an der westlichen Gesamthilfe, d. h.der strukturbildenden Unterstützung für die GUS-Staaten, beträgt bislang nur 3, 2 Prozent. 73 Prozent der Unterstützungsmaßnahmen werden in Form von Krediten und Kreditgarantien geleistet. Der Anteil der technischen Hilfe an der EG-Gesamthilfe beträgt immerhin 12, 9 Prozent. Vgl. Breakdown of world assistance to the Independent States of the former Soviet Union, Brussels, 5. 11. 1991.

  32. Vgl. Europäischer Rat, Lissabon (Anm. 17), S. 40.

  33. Vgl. ebd., S. 35.

  34. Vgl. ebd., S. 35f.

  35. Kommission der EG, Entwicklung einer engeren Assoziation mit den Ländern Mittel-und Osteuropas (Anm. 22), S. 2 und 4.

  36. Vgl. Hans-Georg Ehrhart, Sicherheitspolitik in Europa: NATO, EG, WEU, in: Reinhard Mutz/Gert Krell/Heinz Wismann (Hrsg.), Friedensgutachten 1992, Münster-Hamburg 1992, S. 219-232.

  37. Vgl.ders., Der „Westen“ und die Sicherheit des „Ostens“, in: D. S. Lutz (Anm. 21), S. 395-408. Vgl. auch ders., Es gibt keinen militärischen Einsatz zum Billigtarif, in: Basler Zeitung vom 14. 8. 1992.

  38. So die Charta von Paris für ein neues Europa, in: Presse-und Informationsamt der Bundesregierung, Bulletin Nr. 137, 24. 11. 1990, S. 1409.

  39. Vgl. Michael Dauderstädt/Michael Domitra/Michael Ehrke, Solidarität mit Osteuropa: Kooperation statt Katastrophe, in: Vierteljahresberichte, Sonderheft, Dezember 1992.

Weitere Inhalte

Hans-Georg Ehrhart, Dr. phil., M. A., geb. 1955; Studium der Politikwissenschaft, Soziologie und Philosophie in Bonn; Wissenschaftlicher Referent im Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg. Veröffentlichungen u. a.: Die europäische Herausforderung. Frankreich und die Sicherheit Europas an der Jahrhundertwende, Baden-Baden 1990; (Hrsg.) Die „sowjetische Frage“: Integration oder Zerfall? Baden-Baden 1991; Sicherheitspolitik in Europa: NATO, EG, WEU, in: Reinhard Mutz/Gert Krell/Heinz Wismann, Friedensgutachten 1992, Münster-Hamburg 1992.