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„Verfassungspatriotismus“ und „Bürgergesellschaft“ oder: Was das demokratische Gemeinwesen zusammenhält Orientierungen für die politische Bildung | APuZ 34/1993 | bpb.de

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APuZ 34/1993 Politische Bildung und politische Kultur im vereinigten Deutschland Die neue Furcht vor der Freiheit Eine Herausforderung an die politische Bildung Die neue Furcht vor der Freiheit Eine Herausforderung an die politische Bildung „Verfassungspatriotismus“ und „Bürgergesellschaft“ oder: Was das demokratische Gemeinwesen zusammenhält Orientierungen für die politische Bildung Politische Stiftungen und politische Bildung in Deutschland

„Verfassungspatriotismus“ und „Bürgergesellschaft“ oder: Was das demokratische Gemeinwesen zusammenhält Orientierungen für die politische Bildung

Ulrich Sarcinelli

/ 33 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Ein noch so gut organisiertes System von Waren und Dienstleistungen allein hält auf Dauer eine Gesellschaft nicht zusammen. Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Desintegrationserscheinungen, eines zunehmenden Problemdrucks und politisch-institutioneller Handlungsblockaden wird die Suche nach Fixpunkten einer neuen politisch-kulturellen Selbstverständigung zu einer Existenzfrage für das demokratische Gemeinwesen. Über die wissenschaftliche Diskussion hinaus erweisen sich dabei „Verfassungspatriotismus“ und „Bürger-gesellschaft“ als zwei Schlüsselbegriffe. Auf der Suche danach, was ein modernes demokratisches Gemeinwesen zusammenhält, vermitteln sie jeweils unterschiedliche, für den Bestand der Demokratie aber unverzichtbare Perspektiven: Stellenwert und Wandel institutionell verfaßter Politik einerseits sowie Begrenzung von staatlich-institutionellem Handeln und Ausweitung von Bürgerverantwortung andererseits. Der Beitrag verbindet die Auseinandersetzung um aktuelle politik-und vor allem demokratietheoretische Diskussionen mit Orientierungen für die politische Bildungsarbeit.

I. Das Gemeinwesen: mehr als ein Zirkus von „cani sciolti“

Auf Dauer, so schrieb kürzlich Peter Glotz im Rahmen einer „Zeit“ -Serie über Patriotismus, halte ein gut organisiertes Netz von Waren und Dienstleistungen allein eine Gesellschaft nicht zusammen. Das sei kein Plädoyer für „herzhafte Vaterländerei“ (Nietzsche), schon gar nicht für einen ethnischen Volksbegriff. Aber Menschen, die miteinander handeln wollten, dürften sich, vorsichtig gesagt, nicht allzu unsympathisch sein. Ob man es Verfassungspatriotismus, Gemeinsinn oder Solidarität nenne, sei dabei gleichgültig In Deutschland, so „Der Spiegel“ in seiner Serie „Die liberale Demokratie am Wendepunkt“, spitze sich zu, was mehr oder weniger alle westlichen Industrienationen trifft: „Die demokratische Gesellschaft zerfällt in streitende, wurstelnde, egoistische Gruppen.“ Auch hier grassiere inzwischen das böse Wort aus dem Vielparteienstaat Italien von den „cani sciolti“, den streunenden Hunden

Es ist gewiß kein Zufall, daß inzwischen der in den letzten Jahren mehrfach mit den Weihen bundes-präsidialer Reden versehene und von Dolf Sternberger erstmals Ende der siebziger Jahre in die Debatte geworfene Begriff „Verfassungspatriotismus“ und neuerdings auch „Bürgergesellschaft“ über die Feuilletons der Intelligenzpresse und die engere Fachdiskussion von Sozialwissenschaftlern hinaus schon fast zu Topoi des gehobenen politischen Sprachgebrauchs geworden sind. Denn bei allen unterschiedlichen Verständnisweisen manifestiert sich doch in dem gehäuften rhetorischen Bemühen um „Verfassungspatriotismus“ und „Bürgergesellschaft“ die Suche nach Fixpunkten einer neuen politisch-kulturellen Selbstverständigung.

Ob es um die Durchsetzung eines Solidarpaktes zwischen den alten und neuen Bundesländern geht, der sich nicht mehr aus der Neuverteilung der Zuwächse finanzieren läßt, sondern Einschnitte in die Substanz gut verwalteter Besitzstände erforderlich macht; um den langfristigen Umbau einer unverantwortlichen industriellen Wirtschaftsweise, der ohne einschneidende Veränderungen in Konsum-und Verhaltensgewohnheiten nicht realisierbar ist; um die außen-und sicherheitspolitische Neuorientierung, die ohne das wohlvertraute Ordnungssystem einer bipolaren Welt auskommen muß; um die , Bewältigung von Migrationsproblemen, durch die in einer offenen Welt neue inner-und zwischenstaatliche , Mauern errichtet werden -die Liste grundsatzpolitischer Herausforderungen ließe sich noch verlängern: Längst steht dabei nicht mehr nur die Optimierung der politischen Herrschaftsmechanik zur Findung der relativ besten Lösung zur Diskussion, die Sicherung etwa von Regierungsmehrheiten, politische Machtwechsel oder politische Problemlösungs-und personelle Führungskompetenz. Zunehmend sind auch die Fundamente unseres demokratischen Systems selbst tangiert. In den Worten des Pluralismustheoretikers Ernst Fraenkel könnte man sagen: Viele Lösungen im „streitigen Sektor“ der Politik sind ohne ein Nachdenken über den „unstreitigen Sektor“, ein Nachdenken also über das, was das Gemeinwesen im Innersten Zusammenhalten soll, was den „Geist der Gesetze“ (Montesquieu) ausmacht, nicht mehr möglich. Die Frage, was Gemeinwohl heute noch heißt, wer es vertritt und wie es überhaupt in einem gesellschaftlich hochfragmentierten und parteienstaatlich nahezu monopolisierten politischen und gesellschaftlichen System zustande kommen kann, steht nicht mehr länger im Verdacht eines vormodernen Antipluralismus. Diese Frage entspringt vielmehr einem aktuellen Unbehagen darüber, daß wesentliche Voraussetzungen unseres bisherigen politischen Denkens, Handelns und Verhaltens in Frage zu stellen oder akut bedroht sind

Gerade in solchen Zeiten lohnt es, sich auch mit Blick auf die politische Bildungsarbeit der Fundamente von Staat und Gesellschaft neu zu vergewissern; einer politischen Bildung zumal, die immer wieder in der Gefahr steht, in dem wohlmeinenden Bemühen um Antworten auf aktuelle Herausforderungen in profillose Kurzatmigkeit getrieben zu werden; einer politischen Bildung auch, die sich in der nicht selten aufgezwungenen Rolle als gesellschaftspolitische „Feuerwehr“ immer wieder ihrer politiktheoretischen Grundlagen, Grundfragen und Ziele ebenso wie ihrer Kerninhalte vergewissern muß

II. Problemstellung und Gegenstand der folgenden Betrachtung

Auf einen begriffsanalytischen Exkurs zum Verständnis und Mißverständnis des hier zunächst interessierenden „Verfassungspatriotismus“ als Identitätskonzept kann hier verzichtet werden, zumal Jürgen Gebhardt hierzu in einer früheren Ausgabe dieser Zeitschrift das Notwendige gesagt hat Nur soviel gilt es in Erinnerung zu rufen:

Dolf Sternberger, dem die Begriffsschöpfung „Verfassungspatriotismus“ zu verdanken ist, ging es nicht um einen „Ersatz-Patriotismus“, um ein auf die damals noch geteilte Nation zugeschnittenes Konzept, um ein verfassungstheoretisches Surrogat für den so schwer beschädigten und diskreditierten nationalen Patriotismus in Deutschland sondern um eine neue Form politischer Identität; um einen humanistisch, d. h. universalistisch kontrollierten Patriotismus. Obwohl der Begriff „Verfassungspatriotismus“ immer wieder als theoretischer Kern eines spezifisch bundesrepublikanischen Staatsbewußtseins mißverstanden wurde, wozu Sternberger mit seinem Wort vom „verwundeten Nationalgefühl“ vielleicht unfreiwillig beitrug, war er jedenfalls anders gemeint. Er erhält seine inhaltliche Begründung durch Zustimmung zu einer durch Selbstbestimmungsrechte konstituierten Ordnung und aus der Abgrenzung von der Ordnungsidee einer ethnischen, kulturellen, kollektiven , Schicksalsgemeinschaft 6. „Verfassungspatriotismus“ schlägt also den Bogen zu einem ursprünglicheren Verständnis von Patriotismus, das älter ist als der Nationalismus und die Nationalstaatsbildung in Europa. Er erhält seinen zentralen Sinn in der „Verknüpfung des Patriotismus mit der bürgerlichen Freiheit und mit der Verfassung“

Was hat nun „Verfassungspatriotismus“ im Näheren mit politischer Bildung zu tun? Welche Anregungen kann dieser im Grunde normative Topos im Rahmen einer Standortbestimmung zu Stellung und Aufgaben politischer Bildungsarbeit heute geben Was kann und was soll politische Bildung in und für das demokratische Gemeinwesen überhaupt leisten? Könnte die Beschäftigung mit den Topoi „Verfassungspatriotismus“ und „Bürgergesellschaft“ angesichts der an aktuellen und wechselnden Problemlagen orientierten Erwartungen an die politische Bildung vielleicht auch einen Beitrag zu einer neuen Selbstverständigung leisten? Auf die Frage, welche Bedeutung die politische Bildung für den Bestand und die Ausprägung unserer Demokratie habe, gab Ralf Dahrendorf im Rahmen einer im Dezember 1988 durchgeführten Anhörung des Innenausschusses sowie des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft des Deutschen Bundestages zur Aufgabe der politischen Bildung in der Demokratie die lapidare Antwort: „Information und Persuasion.“ Information vermittle Kenntnisse über Institutionen, Organisationen, Prozesse. Ohne solche Kenntnisse sei wirksame Teilnahme nicht möglich. Persuasion diene der inneren Teilnahme, der Zustimmung zum „Geist der Gesetze“. Diese habe etwas zu tun mit dem, was man in Deutschland gerne Legitimität nenne. Und er fuhr fort: „Dennoch: Der Bestand der Demokratie hängt nicht an der politischen Bildung, sondern am Funktionieren der Institutionen. Die Ausprägung der Demokratie, also Art und Grad der Teilnahme, hat mit politischer Bildung etwas zu tun.“

Gegen Schluß seiner Stellungnahme greift Dahrendorf im Zusammenhang mit der Frage nach der Notwendigkeit eines Minimalkonsenses den Begriff „Verfassungspatriotismus“ auf, allerdings nicht Bezug nehmend auf Sternberger, sondern auf Jürgen Habermas. Und er betont dabei, das Verständnis für die Nützlichkeit bestimmter Verfahrensweisen -Rechtsstaat, Demokratie -müsse wohl eingebettet werden in den Sinn für den Ort, an den man gehört -den „Westen“ -, um haltbar zu sein. Genau hier habe die politische Bildung ihren wichtigsten Ort. Sie verlange dann allerdings mehr als nur Kenntnisse

Mit den Stichworten „Institutionen“ und „Zustimmung“ (zum „Westen“) werden zwei essentials von Demokratie und politischer Bildung angemahnt, die auch im Mittelpunkt des Denkens von Dolf Stemberger standen: die Bedeutung der Verfaßtheit von Demokratie und die gesellschaftlichen Anforderungen bei der Herstellung von Legitimität. Das heißt, Demokratie bedarf zum einen der verfassungsstaatlichen Ordnung in einem konkreten politischen Raum und zum anderen einer demokratischen politischen Kultur. Beide sind von demokratietheoretischem Interesse, und beiden kommt eine eminent politisch-pädagogische Bedeutung zu. Aus beiden ergeben sich in Übertragung auf die Gegenwart Problemstellungen, die eine nähere Betrachtung lohnen.

Die erste Problemstellung resultiert aus dem wohlmeinenden Versuch, den Patriotismus aus seiner ethnisch-territorialen Indienstnahme zu befreien und ihn statt dessen als eine Art staats-und institutionenfreien Republikanismus allein auf abstrakte Regeln des Zusammenlebens zu gründen. So wichtig dies gerade mit Blick auf die Lösung der aus dem Multikulturalismus resultierenden Integrationsprobleme ist so bedarf es doch der Sensibilität dafür, daß damit -möglicherweise ungewollt -Ansatzpunkte für ein in der politischen Kultur Deutschlands nicht unbekanntes Phänomen geliefert werden. Gemeint ist ein latenter Antiinstitutionalismus, der nicht weniger demokratie-schädlich ist als eine blinde, rechtspositivistisch geprägte Institutionengläubigkeit.

Im Mittelpunkt der folgenden Überlegungen zum „Verfassungspatriotismus“ soll deshalb nicht die bisher vielthematisierte und für die praktische politische Bildungsarbeit ohne Zweifel bedeutsame Frage stehen, inwieweit die Identifikation mit universalistischen Prinzipien mit einem staats-und/oder nationsbezogenen Patriotismus in Überein-stimmung gebracht, also das Universale mit dem Partikularen sinnstiftend versöhnt werden kann. Auch geht es nicht um eine neuerliche Bestandsaufnahme empirischer Befunde zum Rückgang des Institutionenvertrauens. Thematisiert werden soll vielmehr die Wechselbeziehung zwischen insitutioneller Demokratie und bürgerschaftlichem Engagement. Unsere erste These in diesem Zusammenhang: Ein allein auf universalistischen Prinzipien basierender, von jedem Staats-und Institutionen-bezug , gereinigter* Verfassungspatriotismus hängt demokratietheoretisch und auch machtpolitisch in der Luft und muß auch als politisch-pädagogisches Prinzip scheitern. Er gründet auf einem Nichtverstehen elementarer Voraussetzungen von Freiheit ebenso wie auf einem Nichtverstehen menschlicher Bedürfnisse nach personaler und räumlicher Identifikation Erreicht wird mit einem solchen „Verfassungspatriotismus“ gerade nicht, was -trotz aller Unterschiede -bei Habermas ebenso wie bei Sternberger damit eigentlich intendiert ist: Bürgerbewußtsein und republikanische Gesinnung. Wenn „Verfassungspatriotismus“ politisch-pädagogisch fruchtbar werden soll, dann geht dies nicht ohne Einsicht in die institutioneilen Voraussetzungen von Freiheit. Dabei gilt es zu beachten, daß sich die Voraussetzungen und Möglichkeiten institutioneilen politischen Handelns grundlegend verändert haben. Dies macht die Auseinandersetzung mit einem sich wandelnden Staats-und Institutionenverständnis notwendig.

Ist der Blick zunächst vor allem auf die staatliche und institutioneile Seite gerichtet, so konzentriert sich der zweite Teil auf die gesellschaftlichen Bedingungen und notwendigen Veränderungen im demokratischen Gemeinwesen. Unsere zweite These: Gesellschaftlich läßt sich ein „Verfassungspatriotismus“ heute weniger denn je verordnen oder gar erzwingen. Da aber personale und kollektive Identifikation prinzipiell als wünschenswert und in einem bestimmten Maße als bestandsnotwendig für das demokratische Gemeinwesen anzusehen ist, kommt es wesentlich auch auf die Qualität des für die Gemeinwohlfindung notwendigen Interessenartikulations-und Integrationsprozesses an. Wenn die liberale Demokratie vom Wechsel-spiel zwischen staatlich-institutionellen und zivilen Lösungen lebt, dann bedarf es der beständigen Entwicklung der Fähigkeit und Bereitschaft zur Teilhabe, zur Mitgestaltung an der „Bürgergesellschaft“

III. „Verfassungspatriotismus“ als Fähigkeit zur Einsicht in die institutioneilen Voraussetzungen von Freiheit

1. Freiheit als „verfaßte“ Freiheit

Verfassungen sind keine frei schwebenden Gebilde, sondern Regelwerke konkreter Rechts-gemeinschaften. „Verfassung“ wird im modernen Verständnis als „rechtliche Lebensordnung und Wertgrundlage des politischen Gemeinwesens“ insgesamt begriffen. Deshalb ist sie Grundlage und konstituierendes Prinzip aller staatlichen Herrschaftsgewalt, aber auch des Gemeinwesens insgesamt in allen seinen Sach-und Lebensbereichen Auch diese neuere Sicht von Verfassung als „Wert-grundlage“ und „Wertordnung“ des Gemeinwesens insgesamt kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß ihr Geltungsbereich sachlich, räumlich und personell umgrenzt ist. Insofern demokratische Verfassungen einklagbare Rechte -Menschenrechte und Bürgerrechte -verbürgen, institutioneile Herrschaft begründen und begrenzen sowie Verfahrensregeln des politischen Prozesses festlegen, bedürfen sie des effektiven Schutzes, d. h.der institutioneilen Garantie durch eine im Zweifel sanktionsfähige, bisher in der Regel staatliche Instanz.

Aus politischen und aus pädagogischen Gründen ist deshalb zu warnen vor einem „frei schwebenden“ „Verfassungspatriotismus“, der sich ausschließlich aus universalistischen Prinzipien speist, ohne den \erfassungsstaatlichen und institutionel­ len Bezug herzustellen. Ein solcher „Verfassungspatriotismus“ wäre nicht mehr als eine Wunschbildtheorie, nutzbar allenfalls zu appellpädagogischen Zwecken. Einstweilen und nach den jüngsten bitteren Erfahrungen in der internationalen Politik wohl auch auf nicht absehbare Zukunft bleibt der Staat, genauer: der Nationalstaat, mit seinen Institutionen elementare Voraussetzung für die Gewährleistung von Freiheit. Die „zivile Gesellschaft als eine befriedete, geordnete und kooperativ koordinierte Assoziation im weltbürgerlichen Maßstab“ mag ein geeigneter, theoretischer Bezugspunkt für die Suche nach einer universalistischen Ethik der Zukunft sein. Sie wird aber noch auf lange Zeit eine Utopie bleiben.

Diese Skepsis bedeutet keineswegs eine Aufgabe transnationaler Ziele und weltbürgergesellschaftlicher Absichten; auch keinen Verzicht, die bisher nicht bewältigte und ungelöste verfassungspolitische Zukunftsaufgabe, den „Abbau der im Grundgesetz angelegten Spannung zwischen weltbürgerlichen Prämissen und völkisch-nationalstaatlichen Orientierungen“ einer Lösung näherzubringen. Es bedeutet nur das Eingeständnis, daß es effektive Garantien für Menschen-und Bürgerrechte durch internationale Instanzen trotz enger werdender internationaler Kooperation derzeit nicht gibt Ein Ersatz für die Freiheits-, Sozial-und Bürgerrechte verbürgenden Sicherungen im Rahmen verfassungsstaatlicher Ordnungen ist nicht in Sicht, eine internationale Verfassungs-und Rechtsordnung mit Sanktionsgewalt noch weithin politische „Zukunftsmusik“.

So gesehen, sollte der Topos „Verfassungspatriotismus“ heute eher als eine Mahnung verstanden werden, die Frage nach dem Sinn von demokrati-sehen Institutionen neu zu stellen Daß in der Politikwissenschaft und auch in der politischen Bildung -in der Theorie wohl mehr als in der Praxis der politischen Bildungsarbeit -das Interesse an politisch-institutionellen Fragen über lange Zeit abhanden gekommen war, wurde an anderer Stelle bereits erörtert. Allerdings scheint sich inzwischen in den Sozialwissenschaften wie in der politischen Bildung so etwas wie eine Renaissance des Institutionellen, ein Bemühen um einen „aufgeklärten Institutionalismus“ (Fritz W. Scharpf), abzuzeichnen Wenn nicht alles täuscht, dann sind die dabei auftretenden pädagogischen und didaktischen Vermittlungs-und Darstellungsprobleme allerdings nicht weniger gravierend als die politik-und verwaltungswissenschaftlichen Erkenntnisprobleme. Denn Selbstverständnis, Aufgaben und Funktionsweisen von Institutionen sind wie politisches und staatliches Handeln überhaupt einem Wandel unterworfen, den in der politischen Bildung zu verdeutlichen erhebliche didaktische Probleme aufwirft.

2. Staats-und Institutionenverständnis im Wandel

Was kennzeichnet diesen Wandel staatlichen Handelns und politischer Institutionen? Und welche Schwierigkeiten ergeben sich bei der Ausbildung eines „Verfassungspatriotismus“ angesichts dieses Wandels? Zur Erklärung politischen Handelns in der postpluralistischen Gesellschaft erweist sich ein am Staatsmodell des 19. Jahrhunderts orientiertes Politik-, Staats-und Institutionenverständnis als untauglich. Dies trifft in gleicher Weise auf den Einheits-und Identitätsgedanken, auf die Souveränitätsidee und auf die Vorstellungen von Gewaltenteilung zu Mehr noch als die sozialwissen­ schaftliche hat die neuere staatstheoretische und verwaltungswissenschaftliche Forschung zur „Entzauberung des Staates“ und seiner Institutionen beigetragen. „Kooperativer Staat“ „informaler Verfassungsstaat“ „Entgrenzung“, „Strukturdemokratisierung“ und „Verflüssigung von Politik“ „Ergänzung hoheitlich einseitigen Verwaltungshandelns“ durch „kooperatives Zusammenwirken mit dem Bürger“ -dies sind einige der Schlüsselbegriffe, unter denen die neuere Theoriediskussion um die Rolle des Staates und seiner Institutionen geführt wird.

Was sich hinter dieser Debatte verbirgt, ist die Erkenntnis, daß traditionelle Staatsvorstellungen, die den Staat und seine Institutionen als autonome und souveräne Steuerungsinstanzen begreifen, dem Handeln des „Daseinsvorsorgestaates“ (E. Forsthoff) der Gegenwart nicht gerecht werden. Zunehmende Differenzierung, Verflochtenheit, Veränderungsgeschwindigkeit und Konflikt-trächtigkeit öffentlicher Aufgaben führen dazu, so Joachim Jens Hesse und Arthur Benz in ihrem Buch „Die Modernisierung der Staatsorganisation“, daß ein auf Zwang und Anreizen beruhen­ des staatliches Handeln nur noch bedingt als effektiv gelten kann. Schwierigkeiten bei der Konsensfindung, Vollzugsdefizite und Finanzierungsengpässe zeigten die Grenzen dieser harten Steuerungsinstrumente auf. Regulative und autoritative Politiken seien daher durch kooperativ-partizipative, auf Motivation, Kommunikation, Konsensbildung und Akzeptanz zielende Handlungsmuster zu ergänzen

Die Steuerungserfolge staatlicher Institutionen werden erkauft, so Fritz W. Scharpf, „durch die Enthierarchisierung der Beziehung zwischen Staat und Gesellschaft“, durch ein „Nebeneinander von hierarchischer Steuerung und horizontaler Selbst-koordination“. Auf „die Realität der vielfach vernetzten und durch Verhandlungen handelnden Politik“ habe sich die Demokratietheorie nicht einstellen können. Den politischen Funktionsträgern werde weit mehf Ereignisbeherrschung zugeschrieben, als diese auch unter günstigsten Umständen haben könnten. Umgekehrt tendiere die politische und wissenschaftliche Diskussion dazu, alle Verhandlungszwänge als Demokratiedefizit zu registrieren Die Argumentation von Scharpf aufgreifend, prognostiziert Carl Böhret, daß am Ende der ins nächste Jahrhundert hineinreichenden Entwicklung zum „Spätpluralismus“ der (traditionelle) Staat absterbe, insoweit er als „besonderes Wesen“, „als Gebilde eigener Souveränität und als hierarchischer Koordinator“ begriffen werde, weil seine autonome Handlungsfähigkeit gegen Null tendiere. Böhret spricht vom „funktionalen Staat“, der angesichts multilateraler Verhandlungssysteme seine „Instrumental-, Orientierungs-und Arena-Funktionen“ ausbauen müsse 3. Auf dem Weg in die Verhandlungsdemokratie?

Im Kern laufen alle diese Einschätzungen darauf hinaus, daß die tiefgreifenden Veränderungen der Gesellschaftsstruktur („Individualisierung“, „Wertewandel“, „partizipatorische Revolution“ etc.), des politischen Problemhaushalts und der Komplexität und Reichweite zu lösender politisch-gesellschaftlicher Herausforderungen auch in der politischen Bildung eine Neueinschätzung der Rolle des Staates, der Funktionen und Möglichkeiten staatlicher Institutionen sowie der Rolle der Bürgerinnen und Bürger notwendig machen. Dabei ist Abschied zu nehmen von den Vorstellungen einer hierarchischen, hoheitlichen Relation zwischen Staat, staatlichen Institutionen auf der einen Seite und abhängigen Steuerungsobjekten in der Gesellschaft auf der anderen Seite. Statt dessen spielt der Aufbau und die Aufrechterhaltung von Verhandlungssystemen, formellen und informellen Kooperationsstrukturen, von kommunikativen Netzwerken zur Handlungskoordination und Findung beiderseits konsensfähiger Lösungen eine zunehmende Rolle

Die kontinuierliche Ausweitung der Aufgaben des Staates und seiner Institutionen ist eben nicht begleitet von einer Vergrößerung seiner Machtmittel. Staat und Institutionen werden im Gegenteil bei der Verfolgung ihrer Aufgaben mehr und mehr von der Folgebereitschaft privater Akteure abhängig. Was „formell als staatliche Entscheidung erscheint, ist materiell betrachtet (oft) das Ergebnis von Aushandlungsprozessen, an denen öffentliche Gewalt und private Macht in einer schwer lösbaren Mischung beteiligt sind“ schreibt der Verfassungsrechtler Dieter Grimm.

Damit sei nicht gesagt, daß Hierarchie, formale Zuständigkeiten oder hoheitliche Momente im politischen Willensbildungs-und Entscheidungsprozeß völlig verschwunden seien. Es ist aber festzuhalten, daß traditionelle Vorstellungen von einer „autoritativen , Spitze des gesamten soziopolitischen Systems“ angesichts eines Souveränitäts-, Profil-und Identitätsverlustes politischer Institutionen Politik nicht mehr angemessen erklären können und daß politische Hierarchie und institutioneile Autorität eingebunden sind in vielfältige Aushandlungsysteme, kommunikative Prozesse, politische Netzwerke und informelle Strukturen. Staatliche Institutionen sind im Verhältnis zur Gesellschaft in eine „primus-inter-pares-Rolle“ gekommen

Für die politische Bildungsarbeit in Schulen und auch in den außerschulischen Bildungsbereichen muß dieser Wandel institutionalisierter Politik Konsequenzen haben -auch dann, wenn man den Wert intentionaler politischer Bildungsarbeit für die Demokratie als so gering veranschlagt, wie dies Ralf Dahrendorf an der oben zitierten Stelle tut. Dabei sind vor allem zwei Konsequenzen zu ziehen. Zum einen bedarf es eines neuen Zugriffs bei der Beschäftigung mit politisch-institutionellem Handeln. Willensbildung und Entscheidung dürfen nach dem Gesagten nicht allein machttheoretisch auf der Basis (verfassungsrechtlicher Kompetenz-und politischer Funktionsableitungen thematisiert und problematisiert werden. Sie müssen zunehmend auch aus der „mikropolitischen“ Perspektive also prozeß-und handlungstheoretisch und im Wechselspiel mit nichtinstitutionalisierten Politiken auch tauschtheoretisch erklärt werden. Die politische Bedeutung des Gesellschaftlichen und seine Verflechtung mit dem staatlich-institutionellen Bereich muß verstärkt in den Mittelpunkt des Interesses rücken.

IV. „Verfassungspatriotismus“ als Fähigkeit und Bereitschaft zur Teilhabe an der „Bürgergesellschaft“

Vor dem Hintergrund Handlungsblockaden im politisch-institutionellen Bereich und angesichts eines schleichenden Vertrauensverlustes politischer Institutionen verwundert es nicht, daß der Begriff „Bürgergesellschaft“ zum neuen Zauber-wort politisch-kultureller Selbstverständigung avancierte. Denn mit dem Rückgang staatlicher Handlungssouveränität und mit schwindendem Vertrauen in die Gemeinwohlkompetenz institutioneller Politik finden „zivile“ Lösungen nicht nur intellektuelles Interesse. Der vieldeutige Begriff der „Bürgergesellschaft“ bietet dabei reichlich Raum für höchst unterschiedliche theoretische und politische Interpretationen: als Reaktion auf die Überforderung des Staates, als Hebel zur Über-windung parteienstaatlicher Auswüchse, als historisches Symbol für eine in den revolutionären Veränderungen Mittel-und Osteuropas sichtbar gewordene Renaissance des Bürgers oder ganz allgemein für einen erhofften Paradigmenwandel in der Politik schlechthin.

1. Zur Renaissance der „Bürgergesellschaft“: Ein neuer Zielhorizont für die politische Bildung?

Ähnlich dem „Verfassungspatriotismus“ ist die „Bürgergesellschaft“ inzwischen zu einer interpretationsfähigen Symbolformel geworden, die Aufschluß verspricht oder jedenfalls als Wegweiser dienen soll bei der Suche nach dem, was ein Gemeinwesen im Innersten zusammenhält. In gewissem Sinne stellt „Bürgergesellschaft“ einen Gegenentwurf zum „Verfassungspatriotismus“ dar, insofern jene im Gegensatz zu diesem einen eher antietatistischen touch hat. Historisch gesehen ist es das Verdienst der bürgerlichen Gesellschaft, „daß sie die Verschiedenheit von Interessen und Positionen grundsätzlich anerkennt, ihre Artikulier rung gestattet; daß sie zur Austragung von Konflikten rationale Regelsysteme bereitstellt“ 1Zugleich war es immer ein Problem bürgerlicher Gesellschaften, die einseitige Dominanz bestimmter Strukturen oder Institutionen zu verhindern.

Bis heute ist der politisch-weltanschauliche Streit nicht gelöst, ob nicht auch eine „offene Gesellschaft“ über die Interessenvertretungs-und Streitregelungskompetenz hinaus einer gewissen sozio-moralischen Kompetenz ihrer Bürger bedarf, um zusammengehalten zu werden. Der Theorienstreit über diese Frage ist von neuem entfacht worden durch die sogenannte Kommunitarismusdebatte in den Vereinigten Staaten, die nun auch in Deutschland rezipiert wird Dabei ist den unterschiedlichen Vertretern des Kommunitarismus die Erkenntnis gemeinsam, daß liberale Gesellschaften unter einem Verlust an individueller und kollektiver Gemeinwohlorientierung leiden. Die Teilnahme an den bürgerlichen Angelegenheiten ist für Kommunitaristen das Gegenmittel zur fragmentierten modernen Gesellschaft.

Um soziale Stabilität, politische Legitimation und Staatsbürgerschaft zu erklären, bedarf es nach dieser Auffassung mehr als der Bereitschaft zu sozialer Kooperation und Toleranz und mehr als der Fähigkeit zum öffentlichen Diskurs. Denn für Kommunitaristen kann normative soziale Integration „nicht über abstrakte Prinzipien, sondern muß über gemeinsame Auffassungen des Guten erfolgen, die in ein , Ethos, eine gemeinsame Lebensweise eingebettet sind; politische Legitimation benötigt einen stärkeren Begriff von politischer Partizipation auf der Basis einer Identifikation der Bürger mit dem Gemeinwohl; Bürgerschaft schließlich muß als Mitgliedschaft in einer kulturell integrierten Gemeinschaft verstanden werden.“ Der Status des Bürgers wird also in einem ethischen Sinne verstanden, sei es aristotelisch als Identifikation mit einem vorpolitischen Ganzen oder republi-. kanisch (auf Rousseau oder Tocqueville sich berufend) als Partizipation tugendhafter Bürger.

Eröffnet sich damit ein neuer normativ besetzter Zielhorizont für die politische Bildungsarbeit, ein neues Modell vom mündigen Bürger? Mit Michael Walzer kann man auf diese Frage antworten: Zu bezweifeln ist nicht, „daß der aktive und engagierte Bürger eine anziehende Gestalt ist“. Die Bedenken ergeben sich auch nicht daraus, daß das vorgestellte Leben in einem bürgergesellschaftlichen Gemeinwesen nicht gut sei, sondern daraus, „daß es nicht das , wirkliche Leben der meisten Menschen in der modernen Welt ist“ Die „Bürgergesellschaft“ als politisch-pädagogischer Begriff birgt die Gefahr der normativen Überhöhung in sich, wenn nunmehr an die Stelle des lange Zeit idealisierten, in der Wirklichkeit aber rar werdenden, allzeit politisch interessierten und an institutioneller Politik partizipierenden Staatsbürgers der „Bürger“ tritt, der sich gleichsam in einer Gesellschaft wechselnder „Runder Tische“ permanent politisch „einbringen“ soll.

Damit soll die „Bürgergesellschaft“ nicht als „sympathische Utopie“ (Niklas Luhmann) ironisiert werden. Es muß nur davor gewarnt werden, einen neuen idealen politischen Rollentypus als Ziel-modell der politischen Bildungsarbeit vorzugeben, der an der Realität politischen Verhaltens scheitern wird und dann wieder einmal als Beweis für das Versagen der in ihrer Wirkung zu oft überschätzten politischen Bildung herhalten muß.

Auch neue Formen direkter politischer Beteiligung sollte man mit der gebotenen Nüchternheit sehen. Claus Offe hat seine diesbezüglich eher skeptische Sicht im Rahmen einer Anhörung zum Thema „Direkte Demokratie“ vor der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat in analytischer Schärfe formuliert: Man müsse „davon ausgehen, daß zu den meisten Themen zu den meisten Zeitpunkten überhaupt kein , Volkswille vorliegt“. Manche Bürger wollten heute dies und morgen jenes. Sie seien zudem meistens unschlüssig, ob sie überhaupt etwas wollen. Dazu sei die Aufmerksamkeitsenergie, die der normale Bürger für politische Sachverhalte zur Verfügung habe, ebenso wie die Zuversicht viel zu begrenzt, daß es sich rationalerweise lohnen könnte, hier mehr Aufmerksamkeit zu investieren. Der Wille des Volkes sei ein Artefakt derjenigen institutioneilen Verfahren, die wir vorgeblich nur zu seiner Messung verwendeten

Natürlich hat politische Bildung die Aufgabe, auf die Übernahme von Verantwortung in den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft vorzubereiten, beispielhaft auch zu zeigen, daß und warum sich Gemeinwohl nicht automatisch aus der Summe von Einzelinteressen ergibt, daß viele politische und gesellschaftliche Probleme ohne Solidarität innerhalb und zwischen gesellschaftlichen Gruppen nicht zu lösen, ja nicht selten auch nur gegen diese gelöst werden können. Sie wird also zeigen müssen, daß verantwortliches Handeln bisweilen nur möglich ist, wenn Menschen, Gruppen oder Institutionen als Anwalt derer auftreten, die im System gut organisierter Lobbyisten nicht repräsentiert sind.

Bei aller Politisierung des „Subpolitischen“ und trotz der von Ulrich Beck in verschiedenen Publikationen konstatierten „unverhoffte(n) Renaissance einer politischen Subjektivität außerhalb und innerhalb der Institutionen“ wird es aber auch in Zukunft unterschiedliche, eher „aktive“ und eher „passive“ politische Rollen geben, mit denen sich politische Bildung beschäftigen muß. Daran sei mit Blick auf Dahrendorfs essayistische „Betrachtungen über die Revolution in Europa“ erinnert. Demokratie sei, so schreibt er in diesem Buch, „eine Regierungsform und nicht ein Dampfbad des Volksempfindens“. Sie brauche „diejenigen, die die Initiative ergreifen, ebenso wie die, die offen-bare Irrwege der Politik aufhalten und die Anmaßung der Macht verhindern“ Allerdings ist hier zu fragen, inwieweit unsere etablierten Institutionen der politischen Interessenorganisation und Entscheidung überhaupt noch zu politischer Initiative und Problemlösung in der Lage sind. Ist nicht die Auseinandersetzung um die Pflegeversicherung nur ein letztes Beispiel dafür, wie in einem geradezu , versäulten‘ System Besitzstände verteidigender Interessenwahrung Lösungen blockiert werden?

Dennoch: Zu setzen ist, wenn von „Zivil-“ oder „Bürgergesellschaft“ die Rede ist, nicht auf das Ideal eines „neuen Bürgers“, sondern auf das Wechselspiel von „aktiver“ und „passiver“ Öffentlichkeit Dabei muß es verwundern, daß angesichts der Allgegenwart medialer Politik die Vorbereitung auf einen kompetenten Umgang mit der politischen Publizistik -ohne Zweifel eine eher passive Bürgerrolle -in der politischen Bildung eine nach wie vor „unbewältigte Herausforderung“ darstellt Die Befähigung zur Medienkompetenz in das Zentrum politischer Bildungsarbeit zu stellen, bedeutet keineswegs den Verzicht auf Teilhabe an der „Bürgergesellschaft“. Sie stellt vielmehr eine Basisqualifikation für politisches Wahmehmen und Verhalten dar Denn eine gleichsam medienfreie Bürgerrolle gibt es nicht. 2. Die Fähigkeit zur Teilnahme an der politischen Publizistik als bürgerdemokratische Basisqualifikation Die Legitimität politischer Entscheidungen in der modernen Demokratie und damit die Verpflichtung der Bürger zum Gehorsam resultiert nicht allein aus der Zustimmung bei Wahlen, sondern wesentlich aus der Fähigkeit gewählter Mandats-träger und sonstiger politischer Akteure, die Bürger an Beratung, Konsensfindung und Entscheidung kommunikativ teilhaben zu lassen. Insofern steht das repräsentative System in einem von Medien geprägten Gemeinwesen in einer ständig einzulösenden kommunikativen Bringschuld. Die politische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger erfolgt in modernen Massendemokratien ganz überwiegend indirekt, durch Massenmedien vermittelt. Sie ist im wesentlichen mediale Teilnahme, aber sie erschöpft sich nicht in ihr. Dabei geht die Vorstellung von den Medien als sogenannte Vierte Gewalt oder die Einschätzung, Medien seien eine gleichsam neutrale Vermittlungsinstanz, ebenso wie die Vorstellung von den Medien als Instrument der Politik an der Komplexität der zumeist „symbiotischen“, durch wechselseitige Abhängigkeit gekennzeichneten, Politik und Journalismus umfassenden „Kommunikationsgemeinschaft“ vorbei Darstellung und Inszenierung, „Politikvermittlung“ und politische Kommunikation sind mittlerweile nicht nur zu einem zentralen Leistung-bereich der Politik selbst geworden. Vor allem die spezifischen Gesetzmäßigkeiten der „Fernsehdemokratie“ haben auch das Erscheinungsbild von Politik ebenso wie den politischen Prozeß selbst stark beeinflußt

Sind die Auffassungen im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach der dauerhaften Wirkung des Medienbildes von Politik auf politisches Bewußtsein und Verhalten in der empirischen Forschung nach wie vor strittig, so besteht doch weitgehend Konsens in einer Erkenntnis: Unser „Bild“ von Politik ist -mangels vergleichbarer Primärerfahrungen -überwiegend mediengeprägt. Als Politik wahrgenommen wird in der Regel nur das, was aufgrund medialer „Aufmerksamkeitsregeln“ Beachtung findet, was an Personen, Problemen und Wertorientierungen als beachtenswert angesehen wird. Folglich vermittelt das durch die tägliche Berichterstattung entstehende Bild -vor allem wenn man an das für Rezipienten ebenso wie für politische Akteure zum „politischen Leitmedium“ gewordene Fernsehen denkt -nicht ein spiegelbildlich verkleinertes Abbild von Politik, sondern eine Wirklichkeit des Außergewöhnlichen, Vordergründigen, Kurzfristigen; eine Art „Oberflächenstruktur“, den „demonstrativen Schein des Politischen“

Dabei gewinnt vor allem für die Bürgerinnen und Bürger, die sich wenig durch vergleichende Lektüre informieren, Politik „eine einfach zugängliche, möglichst unterhaltsam wirkende Form“, bei der „eine weitgeöffnete Schere zwischen der erhöhten Komplexität politischer Prozesse und ihren audiovisuellen Vermittlungsformen“ entsteht Hinzu kommt, daß die Macht der Medien, d. h. ihre Chance, Meinungen zu beeinflussen, mit hoher Wahrscheinlichkeit zunehmen wird. Denn mit der Abschwächung der inneren Bindung an die sinnstiftenden intermediären Organisationen (Par-teien, Verbände, Gewerkschaften, Kirchen etc.) werden die Bürgerinnen und Bürger empfänglicher für Meinungen und politische Präferenzänderungen. Infolgedessen gewinnt die „politische Strukturierungskraft der Informationsquellen“ an Bedeutung

Für die Frage nach den Konsequenzen für die politische Bildung ist dabei wichtig, was der Politik-und Kommunikationswissenschaftler Winfried Schulz einmal als eine „diskrepante Situation“ bezeichnet hat. Obwohl die meisten Leute vom politischen Geschehen objektiv wenig wüßten, hätten sie doch zunehmend das Bedürfnis nach Anteilnahme und das Gefühl der Betroffenheit entwikkelt. Sie lebten -salopp ausgedrückt -mit ihren partizipatorischen Ansprüchen über die Verhältnisse ihrer politischen Bildung Ähnlich beklagt aus übergreifender Sicht der italo-amerikanische Politikwissenschaftler Giovanni Sartori in seinem großen Werk „Demokratietheorie“, die Tatsache, daß mit der Entwicklung der Demokratie immer mehr Menschen immer mehr diskutierten, sei ja etwas Gutes, „außer, daß mit der Ausweitung der Diskussion das Eigentliche Diskutieren in Wirklichkeit zurückgangen ist“ *

Wenn diese ausgewählten kritischen Stimmen einen Trend der modernen Medienwirklichkeit treffend beschreiben, dann bedürfen die unter dem Aufsatztitel „Wozu noch »Politische Bildung 1?“ vorgetragenen Einschätzungen und Empfehlungen von Hermann Giesecke zumindest einer kritischen Ergänzung. Giesecke fordert in diesem in der Fachdiskussion kaum beachteten Beitrag, die politische Bildung müsse nach 40 Jahren erwachsen werden. Sie müsse endlich Abschied nehmen von dem für die vier Nachkriegsjahrzehnte kennzeichnenden Bemühen, mit pädagogischen Mitteln politische Wirkung erzielen zu wollen. Auf „Sachkunde“ und „Aufklärung“ komme es an. Angesichts einer hochentwickelten politischen Publizistik lerne man Politik nicht durch politische Bildung verstehen, sondern durch die Teilnahme an der politischen Publizitik. Darauf vorzubereiten, sei vernehmliche Aufgabe der politischen Bildung

Es ist das unbestreitbare Verdienst von Hermann Giesecke, ein neuerliches Mal auf einen neuralgischen Punkt der politischen Bildungsarbeit hingewiesen zu haben. Ergänzungsbedürftig ist seine gewiß auch als Provokation gedachte Position gleichwohl in verschiedener Hinsicht. „Politik verstehen“ lernt man eben nicht im Normalfall allein durch die Teilnahme an der politischen Publizistik, wie Hermann Giesecke meint. Um im Wege von Medienrezeption „sachkundig“ zu machen oder gar „aufzuklären“, bedarf es erst und immer wieder begleitend einer Aufklärung über die Medien selbst; bedarf es der Befähigung zur Decodierung der inszenierten Wort-und vor allem Bildkultur; bedarf es der Vermittlung von Kriterien, das „Bedeutsam Allgemeine“ (W. Klafki) vom nur unterhaltenden „Rauschen“ der politischen Kanäle zu unterscheiden; bedarf es der Befähigung, hinter dem vordergründig Rituellen und Inszenierten das politisch Substantielle zu suchen; bedarf es der Einbindung der Medienrezipienten in auch personale Kommunikationsnetzft; bedarf es schließlich der Befähigung, bewußt auswählen zu können.

Insofern kann politische Publizistik kein Ersatz für politische Bildung sein. Beide müssen in ein komplementäres, konkurrierendes und oft auch konträres Verhältnis gebracht werden, wenn Des-information, Orientierungsprobleme und politischer Wirklichkeitsverlust nicht der zwangsläufige Preis zunehmender Mediatisierung sein, der Bürger nicht zum zahlenden „Zuschauer“ eines hochgradig ritualisierten „Staatsschauspiels“ degradiert werden soll

3. Zur Aktivierung des Bürgers: Die Erneuerung des demokratischen Lebens von „unten“

So wichtig die Befähigung zur kompetenten Teilnahme an der politischen Publizistik ist -das Wechselspiel zwischen passiver Teilnahme und aktiver Teilhabe kann nur funktionieren, wenn den Bürgern auch neue Wege verantwortlicher Teilhabe bei der Willensbildung, Interessenvermittlung und Entscheidungsauswahl eröffnet werden. Dies ist pädagogisch leichter postuliert als politisch realisiert. Denn zu Recht weisen kritische Stimmen darauf hin, daß der „Bürgergesellschaft“ der aktive Bürger fehle Und richtig ist gewiß auch, daß in der Folge eines bis in die achtziger Jahre hinein zu beobachtenden Wertewandels politisches Verhalten durch eine neue Subjektivität, durch verstärkte Hinwendung zu partizipativ-egalitären Wertvorstellungen, durch höhere gesellschaftliche und politische Mobilität auch im Sinne nachlassender politischer Bindungsbereitschaft sowie durch eine zunehmend stärker von Situation, Kontext, Kalkül, unmittelbarem Erleben, Interesse und Betroffensein bestimmte politische Einstellung gekennzeichnet ist.

Darauf muß sich politische Bildung einstellen; nicht durch eine subjektivistisch verengte „Betroffenheitspädagogik“, sondern durch beharrliche Aufklärung über die offensichtlichen bzw. nicht offensichtlichen Zusammenhänge zwischen subjektiven Betroffenseinsgefühlen und objektiv gegebener politischer Betroffenheit. Die notwendigen didaktischen Anregungen, wie sich objektive Betroffenheit als subjektives Betroffensein (und umgekehrt) vermitteln läßt, hat Walter Gagel in verschiedenen verdienstvollen Publikationen gegeben

Unter der gesellschafts-und demokratietheoretischen Perspektive eines modernen, einen auch „aktiven“ Bürgerstatus implizierenden „Verfassungspatriotismus“ heißt dies: die Möglichkeiten der Stärkung öffentlicher, nicht nur auf förmliche Entscheidungsbeteiligung durch Gewinnung von Mehrheiten ausgerichteter Diskurse vermehrt in den Blick nehmen; die Chancen und Probleme der Selbstorganisation der für das Gemeinwohl „amtlich Unzuständigen“ (Lepsius) aufzeigen zur Beteiligung an Initiativen, Bewegungen, zum außer-und vorpolitischen Engagement in Vereinen, Verbänden, Kirchen und gegenüber Medien befähigen und ermuntern; Spielräume zur gemeinschaftlichen Verantwortungsübemahme aufzeigen und in entsprechende Rollen einüben. Statt der Simulation von mehr oder weniger fernen politischen oder gesellschaftlichen Prozessen böten sich hier im übrigen bessere Möglichkeiten, Bürgertugenden im Rahmen einer handlungsorientierten politischen Bildung erfahrbar und ggf. auch gesellschaftlich real werden zu lassen.

4. Die Transformation des Parteienstaats in eine Bürgerdemokratie als „Verfassungsfrage unserer Zeit“

Eine durch viele Teilöffentlichkeiten vitalisierte „Bürgergesellschaft“ kann das individuelle und kollektive Urteilsvermögen schärfen, die Bereitschaft zu gesellschaftlich (i. S. von nicht-staatlich) verantworteten Lösungen stärken sowie neue Wertmaßstäbe und Sensibilitäten in die legislativen, exekutiven und ggf. judikativen Entscheidungprozesse einbringen. Eine so „von unten“ vitalisierte Öffenlichkeit wird vermutlich mehr zur demokratischen Weiterentwicklung einer „offenen Gesellschaft“ beitragen als der Ausbau des verfassungsrechtlich gewährleisteten Beteiligungsrepertoires

Damit wird keineswegs zum „Marsch aus den Institutionen“ geblasen. Auch geht es nicht um den großen Wurf für ein „gutes Leben“ oder um eine neue, alle verpflichtende Gemeinwohlidee. Aus dem Verlust politischer Heilsgewißheit als Preis der Modernität gibt es kein Zurück. Insofern bleibt die „offene Gesellschaft“ notwendigerweise eine Gesellschaft „mit offenen Flanken“ Die Wirkung zielt vielmehr auf eine engere Verknüpfung von Interesse und Verantwortung, von Kalkülrationalität und Gemeinwohlverpflichtung auf den Ausbau ziviler Lösungen -insgesamt also auf die Ausweitung von Bürgerverantwortung bei der Bewältigung der großen Herausforderungen unserer Zeit. Letztendlich geht es um die Überwindung einer „moralischen Krise“, in der sich nahezu alle modernen Demokratien befinden. Denn: „Die moralischen Grundlagen jedes freien Gemeinwesens haben mit dem Sinn für Verpflichtung zu tun, damit, daß Rechte und Pflichten verbunden sind und daß ein Wert und eine Befriedigung darin liegt, etwas ohne äußeren Lohn zu tun."

Doch größere Verantwortungsübernahme ist nur möglich, wenn sich auch das Institutionensystem selbst, vor allem die Parteien und Verbände, „für die diskursiven, normbildenden Prozesse der politischen Öffentlichkeit“ öffnen, die Politiker-Politik mehr und mehr einer Bürger-Politik Platz einräumt. Vor allem die Öffnung der Parteien und ihrer Untergliederungen für Nichtmitglieder, die Demokratisierung von Personalrekrutierungs-und Kontrollverfahren auf allen Ebenen der Politik, die schrittweise Zurückdrängung ihres faktischen Einflußmonopols in allen entscheidenden Bereichen der staatlichen und mehr noch der gesellschaftlichen Willensbildung -dies ist in der Tat die „Verfassungsfrage unserer Zeit“

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Peter Glotz, Links und patriotisch, in: Die Zeit vom 19. Februar 1993, S. 10.

  2. Thomas Damstädt/Gerhard Spörl, Streunende Hunde im Staat (Folge IX: Die liberale Demokratie am Wendepunkt), in: Der Spiegel, Nr. 13/1993, S. 147 f.

  3. Vgl. Christian Meier, Keiner hat den neuen Kompaß, in: Die Zeit vom 12. Februar 1993, S. 10.

  4. Ein größerer Teil der folgenden Überlegungen ist die überarbeitete Fassung meines Vortrages im Rahmen der von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg am 18. /19. Februar 1993 durchgeführten Verfassungspatriotismus-Tagung in Bad Urach. Vgl. dazu: Günther C. Behrmann/Siegfried Schiele (Hrsg.), Verfassungspatriotismus als Ziel politischer Bildung?, Schwalbach/Ts. 1993 (i. E.).

  5. Vgl. Jürgen Gebhardt, Verfassungspatriotismus als Identitätskonzept der Nation, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 14/93, S. 29-37.

  6. Vgl. Peter Haungs, Staatsbewußtsein im vereinigten Deutschland. Verfassungspatriotismus oder was sonst?, in: Oskar W. Gabriel/Ulrich Sarcinelli/Bemhard Sutor/Bernhard Vogel (Hrsg.), Der demokratische Verfassungsstaat. Festschrift für Hans Buchheim zum 70. Geburtstag, München 1992, S. 202f.

  7. Dolf Stemberger, Verfassungspatriotismus (1979), in: ders., Verfassungspatriotismus, Frankfurt 1990, S. 13.

  8. Ders., Verfassungspatriotismus (1982), in: ebd., S. 21.

  9. Hier kann man nur der Empfehlung Klaus von Beymes folgen, dem es in seiner „Theorie der Politik im 20. Jahrhundert“ „einer nachmodemen Ehrlichkeit redlicher (erscheint), die normativen Fragen wieder ohne Scheu und Verhüllung zu stellen“; vgl. Klaus von Beyme, Theorie der Politik im 20. Jahrhundert. Von der Moderne zur Postmodeme, Frankfurt 1991, S. 338.

  10. Ralf Dahrendorf, Stellungnahme, in: Politische Bildung: öffentliche Anhörung des Innenausschusses und des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft des Deutschen Bundestages am 8. Mai 1989, in: Zur Sache 16/1990, Bonn 1990, S. 130.

  11. Vgl. ebd., S. 131.

  12. In diesem Zusammenhang verdient die nüchterne Bestandsaufnahme von Daniel Cohn-Bendit und Thomas Schmidt zur multikulturellen Demokratie Beachtung, die auf die Möglichkeiten und Schwierigkeiten institutioneller Lösungen sowie auf die Probleme bei der Herstellung eines gemeinsamen demokratischen Wertbewußtseins verweisen. Vgl. Daniel Cohn-Bendit/Thomas Schmidt, Heimat Babylon. Das Wagnis der multikulturellen Demokratie, Hamburg 11992. Siehe auch Peter Graf Kielmansegg, Ein Maß für die Größe des Staates, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 2. Dezember 1992.

  13. Gewiß ist eine verfassungspatriotische Identitätsbildung nicht auf die Naturwüchsigkeit eines nationalistischen historischen Bewußtseins angewiesen, insofern damit eine Pathologie nationalstaatlicher Identität gemeint ist. Ob kollektive Identität sich heute und in Zukunft allerdings allein auf die abstrakten Ideen der Verallgemeinerung von Demokratie und Menschenrechten gründen läßt, darf bezweifelt werden. Hier verwickelt sich Habermas in Widersprüche. Einerseits behauptet er, die „Staatsbürgemation“ finde ihre Identität nicht in ethnisch-kulturellen Gemeinsamkeiten, sondern in der aktiven Wahrnehmung der demokratischen Teilnahme-und Kommunikationsrechte der Bürger. Andererseits konstatiert er, daß ein europäischer Verfassungspatriotismus anders als der amerikanische „aus verschiedenen nationalgeschichtlich imprägnierten Deutungen derselben universalistischen Rechtsprinzipien zusammenwachse“. Jürgen Habermas, Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats, Frankfurt 19922, hier insbes. S. 651 und 636, sowie ders., Eine Art Schadensabwicklung. Kleine Politische Schriften VI, Frankfurt 1987, hier insbes. S. 169 ff.

  14. Vgl. Ralf Dahrendorf, Betrachtungen über die Revolution in Europa, Bergisch-Gladbach 1992, S. 10; ders., Die Zukunft der Bürgergesellschaft, in: Bernd Guggenberger/Klaus Hansen (Hrsg.), „Die Mitte“, Opladen 1992, S. 74-83.

  15. Vgl. Emst-Wolfgang Böckenförde, Staat, Verfassung, Demokratie. Studien zur Verfassungstheorie und zum Verfassungsrecht, Frankfurt 1991, S. 47f.; Konrad Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Heidelberg-Karlsruhe 197710, S. 11.

  16. Helmut Fleischer, Ethik ohne Imperativ. Zur Kritik des moralischen Bewußtseins, Frankfurt 1987, S. 237. Richter resümiert in seiner Habilitationsschrift kritisch: „Obwohl die Globalisierung aller Lebensbereiche ein immer größeres Ausmaß erreicht, schwinden die Ansatzpunkte für ein plausibles Modell der Vemunftentfaltung ... Vernunft und Globalisierung fallen zunehmend auseinander.“ Emanuel Richter, Der Zerfall der Welteinheit. Vernunft und Globalisierung in der Moderne, Frankfurt-New York 1992, S. 13.

  17. Dieter Oberndorfer, Vom Nationalstaat zur offenen Republik, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 9/92, S. 24.

  18. Auch in der „Gesellschaftswelt“, die Emst-Otto Czempiel als Entwicklungsziel in dem sich verändernden internationalen System sieht, sind die Staaten die entscheidenden Bezugsgrößen. Vgl.ders., Weltpolitik im Umbruch. Das internationale System nach dem Ende des Ost-West-Konflikts, München 1991, insbes. S. 86ff.

  19. Neue Ansprüche auf Teilnahme und Mitentscheidung stellen die überlieferten Usancen in der repräsentativen Demokratie in Frage. Die Einsicht in den Sinn von Institutionen drohe, so Kielmansegg, verlorenzugehen. Vgl. Peter Graf Kielmansegg, Das Experiment der Freiheit. Zur gegenwärtigen Lage des demokratischen Verfassungsstaates, Stuttgart 1988, S, 10. So richtig diese Einschätzung mit Blick auf Wertewandel, Individualisierung etc. ist, so notwendig ist es jedoch auch für ein zeitgemäßes Institutionenverständnis, die „Input-Funktionen“ stärker in den Blick zu nehmen. Vgl. Klaus von Beyme, Die politischen Theorien der Gegenwart, Opladen 1992, S. 70.

  20. Vgl.den zusammenfassenden Überblick bei Ulrich Sarcinelli, Politische Institutionen, Politikwissenschaft und politische Bildung. Überlegungen zu einem „aufgeklärten Institutionalismus“, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 50/91, S. 41-53.

  21. Vgl. Thomas Ellwein, Staatlichkeit im Wandel. Das Staatsmodell des 19. Jahrhunderts als Verständnisbarriere, in: Staat und Demokratie in Europa. 18. Wissenschaftlicher Kongreß der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft. Im Auftrag der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft hrsg. von Beate Kohler-Koch, Opladen 1992, S. 73-82, hier insbes. S. 80, sowie Hans-Hermann Hartwich, Die Suche nach einer wirklichkeitsnahen Lehre vom Staat, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 46-47/87, S. 3-20.

  22. Vgl. Helmut Willke, Entzauberung des Staates. Überlegungen zu einer sozietalen Steuerungstheorie, Königstein 1983. Einen Überblick über Möglichkeiten der Verhandlungslösung bieten: Wolfgang Hoffmann-Riem/Eberhard Schmidt-Aßmann (Hrsg.), Konfliktbewätigung durch Verhandlungen, Bd. I und II, Baden-Baden 1990.

  23. Vgl. Emst-Hasso Ritter, Der kooperative Staat. Bemerkungen zum Verhältnis von Staat und Wirtschaft, in: Archiv des öffentlichen Rechts, Bd. 104 (1979), S. 389-413.

  24. Vgl. Helmuth Schulze-Felitz, Der informale Verfassungsstaat. Aktuelle Beobachtungen des Verfassungslebens der Bundesrepublik Deutschland im Lichte der Verfassungstheorie, Berlin 1984; Hans-Hermann Hartwich/Göttrik Wewer (Hrsg.), Regieren in der Bundesrepublik II. Formale und informale Komponenten des Regierens in den Bereichen Führung, Entscheidung, Personal und Organisation, Opladen 1991.

  25. Vgl. Ulrich Beck, Die Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne, Frankfurt 1986, S. 300, 313 und 323.

  26. Hermann Hill, Gesetzesgestaltung und Gesetzesanwendung im Leistungsrecht, in: Reinhold Zippelius u. a. (Hrsg.), Der Gleichheitssatz. Gesetzesgestaltung und Gesetzesanwendung im Leistungsrecht, Berlin 1989, S. 194; ders., Das hoheitliche Moment im Verwaltungsrecht der Gegenwart, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 104 (1989), S. 326.

  27. Vgl. Joachim Jens Hesse/Arthur Benz, Die Modernisierung der Staatsorganisation. Institutionspolitik im internationalen Vergleich: USA, Großbritannien, Frankreich, Bundesrepublik Deutschland, Baden-Baden 1990, S. 50.

  28. Fritz W. Scharpf, Die Handlungsfähigkeit des Staates am Ende des zwanzigsten Jahrhunderts, in: Politische Vierteljahresschrift, 32 (1991) 4, S. 95, 104 und 107. Ebenfalls abgedruckt in: Staat und Demokratie in Europa (Anm. 21), S. 93-115. Vgl. ebenso ders., Politische Steuerung und politische Institutionen, in: Macht und Ohnmacht politischer Institutionen. 17. Wissenschaftlicher Kongreß der DVPW. 12. bis 16. September 1988 in der Technischen Hochschule Darmstadt. Tagungsbericht. Im Auftrag der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft hrsg. von Hans-Hermann Hartwich, Opladen 1989, S. 16-29.

  29. Carl Böhret, Zur Handlungsfähigkeit des Staates der spätpluralistischen Industriegesellschaft, in: Staat und Demokratie in Europa (Anm. 21), S. 116-129, hier insbes. S. 128.

  30. Vgl. Fritz W. Scharpf, Verhandlungssysteme, Verteilungskonflikte und Pathologien politischer Steuerung, in: Politische Vierteljahresschrift, Sonderheft 19 (1988), hier insbes. S. 70; Joachim Jens Hesse, Aufgaben einer Staatslehre heute, in: Jahrbuch zur Staats-und Verwaltungswissenschaft, Bd. 1, Baden-Baden 1987, S. 55-87; Hans-Dieter Klingemann/Richard Stöß/Bemhard Weßels (Hrsg.), Politische Klasse und politische Institutionen, Opladen 1991, insbes. S. 28-35; die neuere Theoriediskussion zusammenfassend vgl. K. v. Beyme (Anm. 9), insbes. S. 127-144; ders., Regierungslehre zwischen Handlungstheorie und Systemansatz, in: Hans-Hermann Hartwich/Göttrik Wewer (Hrsg ), Regieren in der Bundesrepublik III. Systemsteuerung und „Staatskunst“, Opladen 1991, S. 19-34.

  31. Dieter Grimm, Die Zukunft der Verfassung, Frankfurt 1991, 8. 65.

  32. Vgl. Dietrich Herzog, Zur Funktion der politischen Klasse in der sozialstaatlichen Demokratie, in: Thomas Leif/Hans-Josef Legrand/Ansgar Klein (Hrsg ), Die politische Klasse in Deutschland. Eliten auf dem Prüfstand, Bonn-Berlin 1992, S. 133.

  33. Vgl. dazu Willi Küpper/Günther Ortmann (Hrsg.), Mikropolitik. Rationalität, Macht und Spiele in Organisationen, Opladen 19922.

  34. Handlungsorientierung meint hier weniger „ganzheitlich“ und „schüleraktiv“ (Meyer), sondern mehr noch die Befähigung zur „Perspektivenübemahme“ (Breit). Vgl. Hilbert Meyer, Handlungsorientierter Unterricht, in: Gotthard Breit/Peter Massing (Hrsg ), Grundfragen und Praxisprobleme der politischen Bildung, Bonn 1992, S. 500-516; Gotthard Breit, Soziale Perspektivenübemahme im politischen Unterricht, in: Zur Theorie und Praxis der politischen Bildung, hrsg. von der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1990, S. 228-246. Vgl. die grundlegenden Hinweise bei Walter Gagel, Renaissance der Institutionenkunde? Didaktische Ansätze zur Integration von Institutionenkundlichem in den politischen Unterricht, in: Gegenwartkunde, 38 (1989) 3, S. 387-418, hier insbes., S. 397f.

  35. So Bedrich Loewenstein, Der Entwurf der Moderne. Vom Geist der bürgerlichen Gesellschaft und Zivilisation, Darmstadt 19902, S. 321. Zur Idee der „Zivilgesellschaft“ vgl. grundlegend Michael Walzer, Zivile Gesellschaft und amerikanische Demokratie, Berlin 1992.

  36. Vgl. dazu Karl Popper, Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, Tübingen 1992 . Siehe insbes. Poppers Unterscheidung zwischen „Natur und Konvention“ sowie zwischen „Tatsachen und Entscheidungen“. Offen ist und Sinn hat der historische Prozeß nur dadurch, daß Menschen immer wieder Entscheidungen, Vereinbarungen treffen, (vgl. insbes. S. 326)

  37. Vgl. vor allem die dokumentierten Beiträge unterschiedlicher Vertreter der Kommunitarismusdebatte sowie den erläuternden Beitrag von Rainer Forst in: Axel Honneth (Hrsg.), „Kommunitarismus“. Eine Debatte über die moralischen Grundlagen moderner Gesellschaften, Frankfurt a. M. 1993, sowie die Aufsätze eines der prominentesten Vertreter: M. Walzer (Anm. 35); zur Rezeption der Debatte im deutschen Sprachraum vgl. die Dokumentation von Beiträgen aus der Frankfurter Rundschau in: Christel Zahlmann (Hrsg.), Kommunitarismus in der Diskussion. Eine steitbare Einführung, Berlin 1992.

  38. So die Kommunitarismusdebatte charakterisierend Rainer Forst, Kommunitarismus und Liberalismus -Stationen einer Debatte, in: A. Honneth (Anm. 37), S. 199.

  39. M. Walzer (Anm. 35), S. 68f.

  40. Vgl. Claus Offe, Wider scheinradikale Gesten, in: Gunter Hofmann/Wemer A. Perger (Hrsg.), Die Kontroverse. Weizsäckers Parteienkritik in der Diskussion, Frankfurt 1992, S. 126-142, hier insbes. S. 128f.; s. dazu theoretisch nach wie vor grundlegend: Antony Downs, An Economic Theory of Democracy, New York 1957.

  41. Ulrich Beck, Die Erfindung des Politischen. Zu einer Theorie reflexiver Modernisierung, Frankfurt 1993, hier insbes. S. 54. ff.

  42. R. Dahrendorf, Betrachtungen über die Revolution in Europa (Anm. 14), S. 23. Im (expliziten) Gegensatz zur aristotelischen Argumentation Stembergers, der geradezu pathetisch „Anhänglichkeit und Loyalität“ für die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ einfordert, nach „Verfassungsfreunden“ fragt und sich wünscht, daß die „Staats-freunde“ einmal in Massen auf die Straßen gingen, ist dies ein eher nüchtern-liberales, politisch-pädagogisch allerdings keineswegs anspruchsloses Programm. Es drückt Skepsis aus gegenüber jeder politischen Teleologie und jedem -gerade auch in der politischen Bildungsdiskussion immer wieder anzutreffenden -Partizipationsidealismus.

  43. Vgl. Ders., Aktive und passive Öffentlichkeit. Über Teilnahme und Initiative im politischen Prozeß moderner Gesellschaften (zuerst 1967), in: Wolfgang R. Langenbucher (Hrsg.), Politische Kommunikation. Grundlagen, Strukturen, Prozesse, Wien 1986, S. 56-64; vgl. dagegen noch ganz auf das Staat-Gesellschaft-Verhältnis fixiert: Dolf Stemberger, Herrschaft und Vereinbarung, Frankfurt 1986.

  44. Vgl. die nach wie vor anregende empirische Studie von Jürgen Wilke/Barbara Eschenauer, Massenmedien und Journalismus im Schulunterricht. Eine unbewältigte Herausforderung, Freiburg-München 1981.

  45. Vgl. Wolfgang Klafkis „epochaltypische Schlüsselprobleme“ als Herausforderung für ein neues Allgemeinbildungskonzept: Neue Studien zur Bildungstheorie und Didaktik. Zeitgemäße Allgemeinbildung und kritisch-konstruktive Didaktik, Weinheim-Basel 19912, S. 43 ff., hier insbes. S. 59.

  46. Vgl. Ulrich Sarcinelli, Massenmedien und Politikvermittlung -eine Problem-und Forschungsskizze, in: Rundfunk und Fernsehen, 39 (1991) 4, hier insbes. S. 477L; Otfried Jarren, Medien und Macht. Zur Bedeutung und Funktion der Massenmedien in der modernen Demokratie, in: Politische Bildung, 21 (1988) 3, S. 4-18; Kepplinger spricht von „Reziprozität“: Hans Mathias Kepplinger, Die Grenzen des Wirkungsbegriffs, in: Publizistik, 27 (1982) 1-2, S. 100.

  47. Vgl. Ulrich Sarcinelli, Politikvermittlung. Beiträge zur politischen Kommunikationskultur, Bonn-Stuttgart 1987.

  48. Vgl. zusammenfassend Max Kaase, Massenkommunikation und politischer Prozeß, in: ders. (Hrsg.), Politische Wissenschaft und politische Ordnung. Festschrift zum 65. Geburtstag von Rudolf Wildenmann, Opladen 1986, S. 357-374.

  49. Zur Unterscheidung zwischen „Entscheidungsregeln“ und „Aufmerksamkeitsregel“ vgl. Niklas Luhmann, öffentliche Meinung, in: Politische Vierteljahresschrift, 11 (1971) 1, S. 2-28; zusammenfassend mit weiteren Verweisen: Ulrich Sarcinelli, Art. „öffentliche Meinung“, in: Uwe Andersen/Wichard Woyke (Hrsg.), Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 1993, S. 377-382.

  50. Ulrich Sarcinelli, Symbolische Politik, Opladen 1987, S. 6; s. ebenso die Beiträge von W. Schulz und U. Sarcinelli, in: U. Sarcinelli (Anm. 47). Vgl. dazu auch die empirische Grundlagenstudie von Winfried Schulz, Die Konstruktion von Realität in den Massenmedien. Analysen der aktuellen Berichterstattung, Freiburg 1976; aus gesellschaftstheoretischer Sicht vgl. Richard Münchs Kritik an der „periodischen Überhitzung des öffentlichen Diskurses“, an den „immer neuen Wortinflationen“ und an der „heißen Luft“ in seinem Buch: Dialektik der Kommuniaktionsgeseüschaft, Frankfurt 1991, hier insbes. S. 17ff.

  51. Erwin Faul, Thesen zu den Befunden aus der Begleitforschung zu den Kabelpilotprojekten, in: Walter A. Mahle (Hrsg.), Medienangebot und Mediennutzung. Entwicklungstendenzen im entstehenden dualen Rundfunksystem, Berlin 1989, S. 44.

  52. Den Forschungsstand zusammenfassend: Jürgen Gerhards, Die Macht der Massenmedien und die Demokratie: Empirische Befunde, Berlin 1991, S. 19.

  53. Vgl. Winfried Schulz, Politikvermittlung durch Massenmedien, in: U. Sarcinelli (Anm. 47), S. 143. Giovanni Sartori, Demokratietheorie, Darmstadt 1992,

  54. S. 3.

  55. Vgl. Hermann Giesecke, Wozu noch „politische Bildung“? Anmerkungen zum 40. Geburtstag einer nach wie vor umstrittenen Bildungsaufgabe, in: Neue Sammlung, 25 (1985), S. 465-473.

  56. Vgl. dazu zusammenfassend: Ulrich Sarcinelli, Massenmedien und politische Bildung: Komplementärfunktion oder Konkurrenz?, in: Vierzig Jahre politische Bildung in der Demokratie. Dokumentation. Kongreß im Berliner Reichstag vom 10. -12. November 1989, Bonn 1990, S. 97-108; ders. u. a., Politikvermittlung und politische Bildung, Bad Heilbrunn 1990, S. 11-86; ders., Auf dem Weg in eine kommunikative Demokratie?, in: ders. (Hrsg.), Demokratische Streitkultur. Theoretische Grundpositionen und Handlungsaltemativen in Politikfeldem, Bonn -Opladen 1990, S. 29-51.

  57. Vgl. Bernd Guggenberger, Civil Society. Zur politischen Kultur einer „aktiven Mitte“, in: ders. /K. Hansen (Anm. 14), S. 87-110, hier insbes. S. 91.

  58. Vgl.seine grundlegenden Beiträge: Walter Gagel, Betroffenheitspädagogik oder politischer Unterricht? Kritik am Subjektivismus der politischen Didaktik, in: Gegenwartskunde, 34 (1985) 4, S. 403-414; ders., Von der Betroffenheit zur Bedeutsamkeit, in: ebd., 35 (1986) 1, S. 31-44; ders., Einführung in die Didaktik des politischen Unterrichts I, Opladen 1983, hier insbes. S. 61ff., 74ff. und 82ff.

  59. Verfahrensbeispiele und Vermittlungsmodelle für die Organisation von Willensbildung auf seiten der „amtlich nicht Zuständigen“ mit dem Ziel, Diskurs und Kooperation zwischen staatlichen Institutionen und Betroffenen i. w. S. zustande zu bringen, sind aufgezeigt bei: tiorst Zilleßen/Peter C. Dienel/Wendelin Strubelt (Hrsg.), Die Modernisierung der Demokratie. Internationale Ansätze, Opladen 1993; Hans-Joachim Fietkau/Helmut Weidner, Mediationsverfahren in der Umweltpolitik, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 39-40/92, S. 24-34.

  60. Vgl. im einzelnen dazu C. Offe (Anm. 40), S. 136ff.

  61. So der Titel des Beitrages von Elmar Wiesendahl (in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 21/90, S. 3-23), in dem die Organisationsschwäche der politischen Parteien in den achtziger Jahren analysiert wird. Siehe dazu ebenso: U. Sarcinelli (Anm. 20), S. 47ff., sowie Frank Nullmeier, Institutionelle Innovationen und neue soziale Bewegungen, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 26/89, S. 3-16. Zu einem aktuellen Beispiel institutionellen Versagens vgl. Gunter Hofmann, Der Marsch aus den Institutionen, in: Die Zeit vom 15. Januar 1993.

  62. Joachim Fest, Offene Gesellschaft mit offenen Flanken, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 21. Oktober 1992, S. N 5.

  63. Vgl. Herfried Münkler, Politische Tugend. Bedarf die Demokratie einer sozio-moralischen Grundlegung?, in: ders. (Hrsg.), Die Chancen der Freiheit. Grundprobleme der Demokratie. Für Iring Fetscher zum 70. Geburtstag, München 1992, S. 25-46.

  64. G. Sartori (Anm. 54), S. 243.

  65. C. Offe (Anm. 40), S. 135.

  66. Vgl. Hans Herbert von Arnim, Wenn der Staat versagt. Taugt das Wettbewerbsmodell der Wirtschaft als Vorbild für die Politik?, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 13. Juli 1993, S. 26.

Weitere Inhalte

Ulrich Sarcinelli, Dr. phil., M. A., geb. 1946; Professor für Politikwissenschaft an der Pädagogischen Hochschule Kiel. Veröffentlichungen u. a.: Symbolische Politik, Opladen 1987; (Hrsg.) Politikvermittlung. Beiträge zur politischen Kommunikationskultur, Bonn-Stuttgart 1987; (Mitautor) Politikvermittlung und Politische Bildung, Bad Heilbrunn 1990; (Hrsg.) Demokratische Streitkultur. Theoretische Grundpositionen und Handlungsalternativen in Politikfeldem, Opladen-Bonn 1990; Öffentlichkeitsarbeit der Parlamente. Politikvermittlung zwischen Public Relations und Parlamentsdidaktik, Baden-Baden 1993 (i. E.).