Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Zwischen Länderpartikularismus und Zentralismus. Zur Wirtschaftslenkung in der SBZ bis zur Bildung der Deutschen Wirtschaftskommission im Juni 1947 | APuZ 49-50/1993 | bpb.de

Archiv Ausgaben ab 1953

APuZ 49-50/1993 „Die gesamte junge Generation für den Sozialismus begeistern“ Zur Geschichte der Freien Deutschen Jugend „Ein Staat im Staate“ Der Uranbergbau der Wismut AG in Sachsen und Thüringen Der Spezialistentransfer in die UdSSR und seine Auswirkungen in der SBZ und DDR Zwischen Länderpartikularismus und Zentralismus. Zur Wirtschaftslenkung in der SBZ bis zur Bildung der Deutschen Wirtschaftskommission im Juni 1947

Zwischen Länderpartikularismus und Zentralismus. Zur Wirtschaftslenkung in der SBZ bis zur Bildung der Deutschen Wirtschaftskommission im Juni 1947

Andre Steiner

/ 21 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Ende 1946 mußte man in der SBZ erkennen, daß es im Grunde nur gelang, die Wirtschaft operativ zu steuern, da die planerischen Anstrengungen verschiedener Instanzen gegeneinander liefen. Um dem Anspruch an die Planung Genüge zu tun, ergab sich aus der verschlechterten realwirtschaftlichen Entwicklung sowie der Notwendigkeit der Effizienz der Wirtschaftssteuerung der Zwang zur Zentralisierung der Lenkungskompetenzen. Natürlich versuchten auch die Zentralverwaltungen aus ureigensten Interessen, die Erweiterung ihrer Kompetenzen voranzutreiben. Real konnte dieser Prozeß immer nur so weit fortschreiten, wie es einerseits der Sowjetunion mit Rücksicht auf die Westalliierten angeraten erschien. Andererseits benötigte man zumindest formal die Zustimmung der Länder, die wiederum erst zu erreichen war, nachdem sich die wirtschaftliche Situation verschlechtert hatte.

Die Etablierung und Ausprägung der Wirtschaftsplanung in der SBZ wurde seit den achtziger Jahren in der Zeitgeschichtsschreibung stärker thematisiert. Hatte man sich zunächst auf die politischen Implikationen der Bildung gesamtzonaler Wirtschaftsinstanzen in den Westzonen und in der SBZ konzentriert, rückten nun auch zunehmend deren ökonomische Ursachen und Folgen in den Blick. Im Westen blieb man dabei in vieler Hinsicht auf Vermutungen angewiesen Im Osten entstand neben denen, die dem Sog eines indoktrinierten Geschichtsbildes erlagen, manch materialreiche Darstellung Die Öffnung der DDR-Archive bietet nun die Möglichkeit, bisher vertretene Thesen im Lichte authentischer Quellen zu überprüfen.

Dabei können verschiedene bisher unbekannte interessante, aber auch überraschende Details entdeckt werden, die diesen oder jenen Prozeß anders beleuchten. In den grundsätzlichen Entwicklungen erweist sich aber der bisherige Forschungsstand für den hier betrachteten Gegenstand als erstaunlich beständig Jedoch auch mit den nun zur Verfügung stehenden Quellen lassen sich noch nicht alle Lücken schließen und Ungereimtheiten aufklären. Weiteren Aufschluß werden Recherchen in den ehemals sowjetischen Archiven erbringen.

I. Anfänge der Wirtschaftsplanung

Nach einer relativ raschen Produktionsentwicklung in den ersten anderthalb Jahren nach Kriegsende verschlechterte sich die wirtschaftliche Situation in der SBZ Ende 1946 erheblich -infolge des strengen Winters, der zu Ende gehenden Rohstoffvorräte und einer Steuerungspolitik, mit der versucht wurde, die Wirtschaft zu lenken und deren Eigentumsverhältnisse radikal umzugestalten. Dies, aber auch die eklatanten Disproportionen und mehr noch die Reparationen stellten die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) vor erhebliche Probleme. 1945 hatte sie begonnen, der Industrie mit Produktionsbefehlen Vorgaben zu machen. Für 1946 wurden erste Quartalspläne aufgestellt. Sie basierten auf betrieblichen Angaben, die unter Mitwirkung der Landesverwaltungen sowie der Zentralverwaltungen insbesondere der Deutschen Zentralverwaltung für Industrie (DZVI), zusammengefaßt und den SMA der Länder bzw.der SMAD übergeben wurden. Die SMAD stellte dann den letztlich gültigen Plan auf. Die Schwierigkeit bestand bereits darin, exakte Kenntnisse über die zur Verfügung stehenden Produktionskapazitäten, Rohstoff-und Materialvorräte sowie Arbeitskräfte zu erlangen. Die Rohstoffbewirtschaftung lag bei der SMAD und den Wirtschaftsministerien der Länder. Der DZVI fehlten Verteilungskompetenzen und Kontrollrechte. Sie war „mehr ein statistisches Büro“ sowie im großen und ganzen ein Hilfsorgan der SMAD. Die Planung wurde zudem dadurch erschwert, daß sich die Besatzungsmacht bei den Demontagen und den Entnahmen aus der Produktion nicht an die von ihr selbst aufgestellten Pläne hielt. Dies alles wiederum bot den Betrieben Gelegenheit, ihre Waren für Kompensationsgeschäfte zu nutzen oder direkt auf dem schwarzen Markt anzubieten. Damit beschafften sie sich sowohl für die Produktion benötigte Rohstoffe als auch Lebensmittel für ihre Beschäftigten. Steuerung über den Plan war unter diesen Umständen nahezu unmöglich Bereits im April 1946 kam eine SMAD-Kommission zu dem Ergebnis, daß aus wirtschaftlichen Gründen die gesamtzonale Wirtschaftslenkung verstärkt werden müsse Auch bei der SED lagen seit dem Sommer 1946 Konzepte für die Bildung einer Wirtschaftsinstanz für die gesamte SBZ vor Im Herbst arbeitete man bereits an Verordnungen, Stellenplänen und konkreten Personalvorschlägen Von den sowjetischen Stellen wurde dies wohl geduldet, aber offiziell nicht in Erwägung gezogen, weil sie sich gegenüber den Westalliierten weiter alle Optionen offenhalten wollten.

II. Planvorbereitungen für 1947

In der Vorbereitung des Planes für 1947 sahen sich die Länder und Zentralverwaltungen im Herbst 1946 vor den inhaltlich und methodisch gleichen Problemen wie bisher. Die Minister wandten sich an die SED-Spitze, damit diese bei der SMAD vor­ stellig werde. Nach wie vor gingen die erteilten Reparationsaufträge weit über ihren Anteil in den Verteilungspläneh hinaus. Die SMAs der Länder gaben uneinheitliche Anweisungen für die Einbeziehung der Sowjetischen Aktiengesellschaften (SAG) in die Produktionsplanung. Letztlich umfaßten die bestätigten Gesamtpläne, die die DZVI von der SMAD erhielt, trotz eindeutiger Absprachen wiederum nur die deutschen Betriebe. Darüber hinaus hatten die SAG gesonderte Verteilungspläne, deren Zuteilungen vorrangig zu erfüllen waren. Damit blieben die SAG für die deutschen Instanzen planerisch unzugänglich und deren Rückgriff auf die begrenzten Ressourcen unberechenbar. Der sächsische Wirtschaftsminister Fritz Selbmann sprach von einem „chaotischen Zustand“, in dem „von keiner Wirtschaftsplanung mehr die Rede sein kann“

Für den Planungsprozeß selbst ergaben sich Schwierigkeiten aus den ständigen Veränderungen der zugrundeliegenden Warenverzeichnisse (Nomenklaturen). In den ersten drei Quartalen des Jahres 1946 waren jeweils unterschiedliche Nomenklaturen für die Produktionsplanung gültig. Bei der Erarbeitung der Rohstoff-, Bedarfs-und Verteilungspläne wurden von der SMAD wiederum verschiedene Nomenklaturen vorgegeben. Aber auch eine von der DZVI erarbeitete Planungsliste mit etwa 1200 Positionen, die diese Zersplitterung überwinden sollte, konnte infolge von Kompetenzüberschneidungen und Nachlässigkeiten in der SMAD für 1947 nicht in Kraft gesetzt werden. Aus gleichen Gründen wurde die sowohl von den Ländern als auch von der DZVI geforderte und der SMAD vorgeschlagene Verlängerung des Planungszeitraums auf ein halbes Jahr nicht wirksam. Ein Quartal hatte sich als zu kurz erwiesen, da zwischen dem Planungsvorschlag, seiner Bestätigung durch die sowjetischen Instanzen und der darauf basierenden Rohstoffzuteilung so viel Zeit verging, daß die Arbeiten für ein Quartal noch nicht abgeschlossen waren, wenn das nächste bereits vorbereitet werden mußte

Von den Zeitgenossen wurde wohl am stärksten wahrgenommen, daß sich zwei Tendenzen gegenüberstanden: das zentralisierende, zur Vereinheitlichung strebende Wirken der Zentralverwaltun-gen und die gleichzeitige Dezentralisierung der Entscheidungen durch die Kompetenzen nicht nur der Länder, sondern auch der Kreise. Der Präsident der DZVI hatte die Präsidenten der Landes-verwaltungen zwar bereits Anfang Mai 1946 gebeten, bei der Planausarbeitung die Vorschläge der DZVI zu berücksichtigen, damit trotz getrennter Planung der Länder eine Koordinierung für die gesamte SBZ gewährleistet werden könne. Er forderte ausdrücklich, nicht von einer Autarkie der Länder auszugehen, sondern die gesamte Zone als wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Das blieb jedoch folgenlos, denn bis in das Jahr 1947 hinein bestärkten die SMAs der Länder die Landesverwaltungen in ihren partikularistischen Bestrebungen. So wies die SMA Sachsen das Land an, geplante Lieferungen an andere SBZ-Länder erst dann auszuführen, wenn die im Plan vorgesehenen Gegenlieferungen erfolgt waren. Dies führte besonders in Großbetrieben zu außerordentlichen Schwierigkeiten in der Versorgung mit Rohstoffen und Material. Damit wiederum wuchs die Bedeutung lokaler Quellen und d. h. auch der dortigen Verwaltungen. Das verstärkte sich in dem Maße, wie die Zentralverwaltungen nicht in der Lage waren, den Betrieben zu helfen. Erschwerend kam hinzu, daß die Zentralverwaltungen ihre Tätigkeit untereinander nicht koordinierten

Viele Beteiligte hielten die Pläne für eine Zahlenspielerei der Besatzungsmacht und nahmen sich ihrer nur schematisch an. Bei ihrer Verwirklichung beobachtete man „meist dieselbe Lahmheit und Starrheit wie in der Aufstellung“. Aber auch die Kontrolle war infolge der institutioneilen Unzulänglichkeiten und der nicht klar definierten Kompetenzen unwirksam Stellt man die Diskrepanzen zwischen Produktion und Bedarf sowie zwischen Produktion und Verteilung in den Plänen und die sich dort ebenfalls niederschlagenden Differenzen zwischen Länder-und Zoneninteressen sowie den großen, der Planung der deutschen Instanzen nicht zugänglichen Industriebereich der SAGs in Rechnung, ist zu schlußfolgern, daß die zweifellos auf allen Ebenen großen planerischen Anstrengungen im Grunde in verschiedenster Hinsicht gegeneinander liefen. Daher blieb die Steuerung der SBZ-Wirtschaft eine bloß operative, die sich an groben Vorgaben orientieren sollte und selbst dies kaum vermochte. Die Betriebe blieben in der hier betrachteten Zeit letztlich in ihren Entscheidungen autonom.

III. Krisenmanagement

In den Augen der Verantwortlichen sowohl der Länder als auch der Zentralverwaltungen war die Situation Ende 1946 untragbar und außerordentlich ernst. Auch in den Ländern erörterte man inzwischen Vorschläge, wie den Gefahren des Partikularismus innerhalb der SBZ begegnet werden könnte Neben der problematischen wirtschaftlichen Steuerung war dies dem hereinbrechenden starken Winter und seinen Folgen geschuldet. In der DZVI bemerkte man, daß die Bevölkerung das Vertrauen zu den deutschen und den sowjetischen Instanzen zunehmend verlor und die „glänzende Fassade ... vom Mann auf der Straße nur als Kulisse erkannt“ wurde. Man „resignierte vor der hoffnungslosen und meist sehr durchsichtigen Verquickung und Verfilzung der privaten, wirtschaftlichen, militärischen, politischen und lokalen Interessen, die einen unentwirrbaren Knoten bilden, der nicht zu lösen ist“. Der Ausweg wurde in der Übertragung des Gesetzgebungsrechts an die DZVI und damit in der Schaffung einer wirklichen wirtschaftlichen Zentrale gesehen Dazu mochte sich die SMAD weiterhin nicht entschließen, um sich bei den Westalliierten nicht dem Verdacht auszusetzen, zonale Regierungsinstanzen zu bilden. Jedoch wurde noch 1946 eine Bewirtschaftungskommission aus Vertretern der DZVI und der Landesregierungen gebildet, um ein einheitliches Vorgehen in dieser Frage zu erreichen. In ähnlicher Weise bereitete man im Januar 1947 die Bildung einer Planungskommission vor

Ab 1. Januar 1947 sollte die Verantwortung für die Realisierung der Wirtschaftspläne den Landes-regierungen übertragen werden. Eine Voraussetzung war die Errichtung qualifizierter Institutionen. Dafür war nach den Landtagswahlen im Oktober 1946 im Zuge der Regierungsbildung bei den Wirtschaftsministerien der Länder ein Amt für Wirtschaftsplanung bzw. eine planökonomische Abteilung zu bilden. Die Verantwortung und Initiative in den Fragen der zentralen Wirtschaftsorganisation übernahm immer direkter die SED. Beim Zentralsekretariat sollten im Ergebnis einer Besprechung der beiden für Wirtschaft zuständigen stellvertretenden Parteivorsitzenden, Max Fechner und Walter Ulbricht, mit dem Leiter der Abteilung Wirtschaft, Bruno Leuschner, am 31. Dezember 1946 „zur laufenden Klärung grundlegender Wirtschaftsfragen und der behelfsmäßigen Abstimmung der einzelnen Pläne zum Gesamtwirtschaftsplan“ Beratungen sowohl mit den Präsidenten der wirtschaftlichen Zentralverwaltungen als auch mit den Wirtschaftsministem der Länder stattfinden. Daher wurde ein Ausbau der Abteilung Wirtschaft im Zentralsekretariat als erforderlich angesehen Diese Schritte hatte die SED-Spitze zweifellos mit Zustimmung der SMAD unternommen. Eine offen zentralistische Lösung lehnte die SMAD jedoch ab. Deshalb erschien selbst ein Mitte Januar 1947 ausgearbeiteter Kompromißvorschlag als nicht durchsetzbar. Danach sollte die DZVI die Rahmenbedingungen wirtschaftlichen Handelns setzen. Den Wirtschaftsministerien der Länder hatte die praktische Planung, deren Realisierung und Kontrolle zu obliegen

In einer Konferenz teilte der Stellvertreter des Obersten Chefs der SMAD für Wirtschaftsfragen, Konstantin Kowal, am 24. Januar 1947 den Präsidenten und Vizepräsidenten der wirtschaftlichen Zentralverwaltungen mit, daß ab dem 1. Quartal 1947 den Zentralverwaltungen und Landesregierungen die verantwortliche Leitung wesentlicher Industriebranchen (u. a.der Chemie) übertragen werde. Für das 2. Quartal kündigte er weitere Übergaben an. Darüber hinaus gab er bekannt, daß die Zentralverwaltungen nun verantwortlich seien: 1. für die Rohstoffbewirtschaftung in der gesamten SBZ, 2. für die Kontrolle der Planumsetzung, 3. für eine schnelle Wirtschaftsentwicklung in der gesamten Zone sowie 4. für eine zoneneinheitliche Buchführung und Statistik. Diese Maßnahmen flankierten die vom Chef der SMAD gegenüber der SED-Spitze im Januar 1947 zuge­ sagten Mäßigungen in der Reparationspolitik (Demontagestopp, Teilrückgabe von SAG-Betrieben). Von besonderer Bedeutung war, daß nunmehr die Verantwortung für die gesamte Industrieentwicklung sowie die Produktions-und Verteilungsplanung, die bis dahin noch von der SMAD wahrgenommen worden war, bei den zuständigen Zentralverwaltungen liegen sollte. Damit erfolgte aber keine neue Kompetenzverteilung zwischen Zentralverwaltungen und Landesregierungen, obwohl diese im Interesse der Wirtschaftsentwicklung der gesamten Zone notwendiger als vorher erscheinen mußte. Kowal erklärte, daß die Landesregierungen gewählt und damit dem Volk verantwortlich seien. Sie müßten dem Rechnung tragen. Nach wiederholtem Drängen mehrerer Präsidenten auf ein präzises Statut für die Zentral-verwaltungen mit klaren Vollmachten gegenüber den Ländern stellte Kowal fest: „Laden Sie die Länder, die Ministerpräsidenten selbst ein. Werden die Abmachungen abgestimmt und von den Ministerpräsidenten und den Zentralverwaltungen unterzeichnet, stimmen wir zu... Ich kann mit ihnen die Frage der provisorischen Regierung nicht entscheiden.“ Kowal setzte unter Leitung eines SMAD-Vertreters eine Kommission mit den Präsidenten der Zentralverwaltungen für Industrie, Brennstoff und Energie sowie Handel und Versorgung ein, die in Abstimmung mit den Wirtschaftsministem der Länder Richtlinien für die Zusammenarbeit der Zentralverwaltungen und der Länder ausarbeiten sollten

Daß die Sowjetunion nach der Bildung der Bizone im Westen, d. h. nach dem Zusammenschluß der amerikanischen und der britischen Besatzungszone zu einem einheitlichen Wirtschaftsraum, die Kompetenzen der Zentralverwaltungen erweiterte, war folgerichtig -auch angesichts der schlechten Wirtschaftslage. Daß sie jedoch die Klärung des Verhältnisses zwischen den Zentral-verwaltungen und den Ländern aufschob und der Abgrenzung ihrer Kompetenzen mit Verweis auf die demokratische Legitimation der Landesregierungen aus dem Wege ging, überrascht -gerade im Hinblick auf die beginnende zentralistische Ausgestaltung des politischen Systems in der SBZ. Dies mag jedoch ein Hinweis darauf sein, daß noch nicht eindeutig entschieden war, welche Entwicklung der sowjetisch besetzte Teil Deutschlands nehmen würde. Im Vorfeld der Moskauer Außenministerkonferenz, in Erwartung einer gesamtdeutschen Regelung, wurde weiterhin Zurückhal-tung bei der Bildung von gesamtzonalen Regierungsinstanzen geübt. Das Kalkül der Sowjetunion wurde jedoch in einer Unterredung der SED-Spitze mit Stalin am 31. Januar 1947 deutlich. Dort machte Stalin den Einwurf, daß ein Zonenorgan erst gebildet werden könne, wenn eine gesamtdeutsche Zentralverwaltung nicht zustande komme. In seinen Schlußbemerkungen erläuterte er, daß die Westalliierten für den Föderalismus in Deutschland seien, weil er die deutsche Welt-marktposition schwäche. Die USA wollten den Weltmarkt beherrschen. Der Sowjetunion aber sei an einem wirtschaftlich starken Deutschland gelegen, weil damit für sie die Weltmarktsituation günstiger sei. Völlig überraschend machte er sogar das Angebot, die Reparationsleistungen auszusetzen, wenn sie den wirtschaftlichen Aufstieg Deutschlands behindern sollten Sicher läßt sich über die Verbindlichkeit solcher Erwägungen streiten. Jedoch wird die bei Stalin vorherrschende Angst vor dem wirtschaftlichen Expansionismus der USA deutlich, die eine der Ursachen der Ambivalenz sowjetischer Deutschlandpolitik bildete

IV. Vereinbarung der Zentralverwaltungen und der Länder

Zur Erfüllung des Auftrages von Kowal vom 24. Januar trafen sich am 4. Februar 1947 die Vertreter der Länder und der drei angesprochenen Zentralverwaltungen in Karlshorst unter SMAD-Vorsitz. Der Entwurf der Zentralverwaltungen für eine Vereinbarung mit den Ländern wurde mit kleineren, aber nicht substantiellen Änderungen von den Beauftragten der Länder gebilligt. Allerdings sahen sie sich nicht legitimiert, den Text ohne Zustimmung der Kabinette zu signieren. Daher vereinbarte man, daß die Vereinbarung nach Einwilligung der Regierungen am 10. Februar unterschrieben werden sollte. An diesem Tag Unterzeichneten nach nochmaligen kleineren Änderungen die Präsidenten der Zentralverwaltungen für Industrie, Brennstoffe und Energie sowie Handel und Versorgung und die Vertreter Brandenburgs, Mecklenburgs und Sachsen-Anhalts. Der Wirtschaftsminister Sachsens war durch eine Auto-panne am Erscheinen gehindert und erklärte tele-fonisch, daß er der Vereinbarung zustimme und diese am folgenden Tag signieren werde Der Wirtschaftsminister Thüringens, Georg Appell, hingegen weigerte sich mit Berufung auf einen Regierungsbeschluß und ein Gutachten des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, das Dokument zu unterschreiben. Mit Verweis auf ihre Landesverfassung sprach die thüringische Regierung den Zentralverwaltungen alle Gesetzgebungs-, Verordnungs-und Weisungsrechte ab. Außerdem verlangte sie, daß Aufbau und Befugnisse der Zentralverwaltungen nur durch Vereinbarung der Länder zu bestimmen seien und zudem von den Landtagen akzeptiert werden müßten. Der SMAD-Vertreter erklärte daraufhin, seiner Institution sei durchaus bewußt, daß mit dem Dokument kein vollkommenes System geschaffen werde. Es solle auch nur bis zu der baldigst zu erwartenden Bildung einer gesamtdeutschen Regierung gültig sein. Die Thüringer Forderung indes laufe darauf hinaus, Zonenministerien zu schaffen. Er führte aus: „Wir können auf die Leitung der Industrie nicht verzichten, wenn wir nicht die Gewißheit haben, daß die Zentralverwaltungen über die im Dokument festgelegten Möglichkeiten verfügen. Die Zentralverwaltungen tragen uns gegenüber die Verantwortung. Wenn Sie so wollen, sind die ZV der Apparat der SMA... Diese Regelung bedeutet in ihrer Wirkung weniger Willkürakte kleiner russischer Beamter, wie sie begangen worden sind.“ Aber der Vertreter Thüringens blieb bei seiner Weigerung -trotz separater Besprechungen mit dem Vertreter des SED-Zentralsekretariats und dem Präsidenten der DZVI sowie der telefonisch gegebenen Empfehlung des Ministerpräsidenten und des Leiters der SMA von Thüringen, das Dokument zu unterzeichnen Die Vereinbarung hätte die Zentralverwaltungen berechtigt, die Arbeiten in den Ländern zur Planung, Lenkung und Kontrolle der Wirtschaft zu koordinieren. Das sollte insbesondere die vier von Kowal am 24. Januar angekündigten Verantwortungsbereiche betreffen. Jedoch hätten die Zentralverwaltungen die Pläne und Anordnungen mit den Ländern abzustimmen gehabt, bevor sie sie der SMAD zur Bestätigung vorlegten. Von den Zentralverwaltungen erlassene Anordnungen sollten für die Landesregierungen verbindlich sein. Außerdem hätten die Zentralverwaltungen die Be-triebe, aber auch die Landesverwaltungen nach vorheriger Information der Landesregierung kontrollieren können Durch die Haltung Thüringens blieb dieses Dokument jedoch zunächst ohne Konsequenzen. Die von der SMAD angekündigte Übergabe von Teilen der Industrie in deutsche Eigenverantwortung wurde bis in den Mai hinein nicht realisiert

Wiederum ergriff die SED-Spitze die Initiative und veranstaltete am Februar 1947 eine Wirtschaftskonferenz mit Parteimitgliedern aus den Zentralverwaltungen und Länderministerien. Ganz offensichtlich wollte die Parteispitze durch die Erörterung wirtschafts-und planungspraktischer Probleme allen Beteiligten verdeutlichen, wie notwendig eine zentrale Stelle für die Koordinierung der Arbeit auf wirtschaftlichem Gebiet sei, einer Instanz, deren Fehlen Ulbricht explizit beklagte. Er forderte ferner insbesondere eine öffentliche Berichterstattung über die Planung und ihre Schwierigkeiten, die Abkehr von mechanischen und formalen Methoden in der Planung, mehr Kontrolle und nicht zuletzt wirtschaftlich besser geschulte Angestellte in den Zentralverwaltungen 28.

Ob nun Thüringens Zustimmung zu der Vereinbarung vom 10. Februar 1947 über eine solcherart erzeugte „Einsicht in die Notwendigkeit“ oder mit Hilfe anderer Formen der direkten bzw. indirekten Einflußnahme zustande kam, kann mit den bisher bekannten Dokumenten nicht klar beantwortet werden. Doch in einer neuerlichen Beratung der Wirtschaftsminister der Länder und der Präsidenten der Zentralverwaltungen für Industrie sowie Brennstoff und Energie am 18. April 1947 stimmte schließlich auch sein Vertreter der Vereinbarung zu. Es wurde beschlossen, sie von diesem Tage an als Arbeitsgrundlage zu benutzen. Zur Verbesserung der Produktions-und Verteilungsplanung sollten ab sofort Halbjahrespläne und ab 1948 Jahrespläne aufgestellt und die Nomenklatur der DZVI einheitlich angewandt werden. Allerdings wurde bereits auf einer parallel stattfindenden Besprechung der stellvertretenden Wirtschaftsminister der Länder mit den Hauptabteilungsleitem der DZVI der Wunsch von Kowal übermittelt, in Anbetracht der schwierigen wirtschaftlichen Lage nochmals einen Quartalsplan auszuarbeiten. Neben verschiedenen operativen Maßnahmen beriet man über die Vereinheitlichung des Ablaufs und der Methodik der Planung in der SBZ. Es wurde verlangt, den Plan für die SMAD gleichermaßen wie für die deutschen Instanzen verbindlich zu machen. Die Pläne sollten den Landesparlamenten vor der Bestätigung durch die SMAD zur Diskussion und nach der Bestätigung zur Verabschiedung als Gesetz zugeleitet werden, um Vertrauen zur Planung herzustellen Zwar waren diese Forderungen nur längerfristig zu realisieren, doch wurden die Vereinbarung vom 10. Februar sowie die Beschlüsse vom 18. April 1947 der SMAD zur Bestätigung übermittelt.

V. Bemühungen um sowjetische Zustimmung

Zusammen mit dem Bemühen um die Regelung der institutionellen Zusammenarbeit bei der Planung begann eine stärkere Beschäftigung mit ihren methodischen und inhaltlichen Problemen. Angeregt von einem Artikel über die „Mängel unserer Planwirtschaft“ wandte sich Selbmann an den sächsischen Landesvorstand der SED und forderte, „daß endlich die Partei angesichts der immer schwieriger werdenden Wirtschaftslage und angesichts der wachsenden ungünstigen Stimmung der Bevölkerung die führende Rolle in der Durchsetzung entscheidender Forderungen hinsichtlich der weiteren Fortführung unserer Wirtschaftspolitik übernimmt“ Selbmann befürchtete offenbar, daß die SMAD -so wie sie die Zusage über den Demontagestopp nicht einzuhalten vermocht hatte -die Vereinbarungen und Beschlüsse zur Zusammenarbeit zwischen Zentralverwaltungen und Landesregierungen und zu den planmethodischen Problemen nicht bestätigen würde. Um auf die daraus folgenden Konsequenzen aufmerksam zu machen, ließ er sich von der planökonomischen Abteilung seines Ministeriums ein Papier über die Voraussetzungen für eine geregelte Wirtschaftsplanung ausarbeiten Nach eigener Darstellung übersandte er den leicht überarbeiteten und ergänzten Text am 12. Mai 1947 auf informellem Wege der Sowjetspitze in Moskau Er forderte Maßnahmen, die die Vereinbarung und Beschlüsse vom Februar und April bereits vorgesehen hatten bzw.deren Grundlage gewesen waren. Das betraf vor allem die Forderungen, bestimmte Industriezweige, wie angekündigt, der Verantwortung deutscher Instanzen zu unterstellen, die SMA auf Kontrollfunktionen zu beschränken und die Verantwortung der Landesregierungen für die Erfüllung der Produktions-und Verteilungspläne nicht durch eigene, unplanmäßige Dispositionen einzuschränken. Selbmann unterstrich weiter, daß ein einheitliches System der Rohstoffbewirtschaftung in der SBZ zur Ausschaltung des Wirtschaftsseparatismus der Länder erforderlich sei. Die Zentralverwaltung sollte vielmehr den Ländern Lieferkontingente zuweisen, die diese wiederum auf die Betriebe zu verteilen hatten und die in der gesamten SBZ realisierbar sein sollten. Weitere Anregungen des Memorandums zielten darauf, für die Produktionsauflagen der Betriebe die erforderlichen Rohstoffe zur Verfügung zu stellen, für alle Pläne einheitliche Nomenklaturen zu nutzen und sie rechtzeitig und nicht erst in der Mitte des Quartals auszuhändigen. Die Forderungen zur Verminderung der Reparationen und zur Aufhebung der Sonderstellung der SAGs thematisierte Selbmann nur im Zusammenhang mit Fragen der Planungsrealität und der Möglichkeit, mit solchen Instrumentarien die Wirtschaft zu steuern. Selbst die im Punkt 9 des Memorandums geforderte Annullierung der Reparationsaufträge, die im Verteilungsplan nicht bilanziert waren, erscheint ihm wichtig, weil ansonsten alle anderen Pläne wertlos würden. Insofern stellte Selbmann nicht „taktisch geschickt“ Fragen der Wirtschaftsplanung nach vom und behandelte das Reparationsproblem weiter hinten sondern es ging ihm um eine geordnete Wirtschaftsplanung, um ein einheitliches, berechenbares System. Daher wandte er sich gegen die willkürlichen, d. h. gegen die ungeplanten Entnahmen aus der Produktion und auch gegen die Sonderstellung der SAGs. Seine grundsätzlichen Forderungen waren bereits früher von anderen SED-Funktionären vertreten worden, allerdings nicht in dieser kompakten Form Damit hatte Selbmann zwangsläufig die Berechenbarkeit der Reparationen als wesentliche Voraussetzung für die Planung im Auge. Diese auch nur implizit zu thematisieren, erforderte zweifellos Mut. Doch das Memorandum dürfte mit ein Anstoß für die SMAD gewesen sein, die Vereinbarungen und Beschlüsse vom Februar bzw. April zu bestätigen.

Mit dem Befehl Nr. 138 des Obersten Chefs der SMAD vom 4. Juni 1947 wurde das Abkommen vom 10. Februar 1947 als Arbeitsgrundlage gebilligt. Damit waren die Zentralverwaltungen für Industrie, Brennstoffe und Energie, Handel und Versorgung sowie Land-und Forstwirtschaft für die Aufstellung und Realisierung der Produktionsund Verteilungspläne der gesamten Zone und die Landesregierungen im Rahmen der Länder verantwortlich. Die Zentralverwaltungen hatten die Produktions-und Verteilungspläne sowie Verfügungsentwürfe bzw. Fragen von grundsätzlicher wirtschaftlicher Bedeutung der SMAD vorzulegen. Die Ministerpräsidenten der Länder mußten eine regelmäßige Berichterstattung an die Zentralverwaltungen und deren Präsidenten sowie die systematische Kontrolle über die Planumsetzung in den Ländern gewährleisten. Zusätzlich zu der Vereinbarung zwischen den Zentralverwaltungen und den Ländern wurde von der SMAD der Vorschlag aufgegriffen, eine Wirtschaftsinstanz mit zonen-weiten Kompetenzen zu bilden.

Nach der Schaffung des Wirtschaftsrats der Bizone Ende Mai 1947 sah die UdSSR nun offenbar keinen Grund mehr, sich bei der Bildung einer derartigen Zoneninstitution zurückzuhalten. Daher hieß es in dem Befehl: „Zur Erreichung der erforderlichen Übereinstimmung in der Arbeit der deutschen Verwaltungen für Industrie, Transportwesen, Brennstoffe und Energie, Landwirtschaft, Handel und Versorgung ist die Errichtung einer ständigen Wirtschaftskommission, bestehend aus den Präsidenten der oben angeführten Verwaltungen und einer dazugehörigen Wirtschaftsabteilung mit einem Personalbestand bis 100 Personen unter der Leitung eines Präsidenten -eines Mitglieds der Wirtschaftskommission -, zu gestatten.“

Zum Leiter der Abteilung für Wirtschaftsfragen, die faktisch die zentrale planökonomische Abteilung der SBZ darstellte, wurde Leuschner beru­ fen Die damit entstandene Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) bildete in ihrer ersten Form eine Art Koordinierungsorgan, das unter Vorsitz von Leuschner tagte, das aber damit formal keine besonderen Rechte erhielt. Dem Zentralisierungserfordernis, wie es sich aus der wirtschaftlichen Situation heraus als Bedarf an Koordinierung ergeben hatte, konnte mit dieser Kommission zunächst auch Genüge getan werden. Ob sie und ihr Status allerdings auch den Vorstellungen und Ansprüchen der Verfechter einer zentralistischen Planwirtschaft entsprach, muß bezweifelt werden.

VI. Fazit

Aus der sich verschlechternden realwirtschaftlichen Entwicklung sowie der Notwendigkeit handlungstechnischer Effektivierung der Wirtschaftssteuerung ergab sich die Notwendigkeit einer gewissen Zentralisierung der Lenkungskompeten­ zen. Ein solcher Prozeß entsprach den ideologischen Präferenzen und Denkmustern sowohl bei den führenden Vertretern der Besatzungsmacht als auch der SED. Insbesondere die SED-Spitze wurde zur Vorreiterin und Organisatorin dieser Entwicklung, wobei sie sich intern der Zustimmung der SMAD sicher war. Festzuhalten ist aber auch die Vielstimmigkeit, die sich innerhalb der SED bei diesen Fragen auftat. Natürlich versuchten auch die Zentralverwaltungen, ihre Kompetenzen zu erweitern. Dieser Prozeß konnte jedoch immer nur so weit fortschreiten, wie es der Sowjetunion angesichts ihrer deutschland-und westpolitischen Kalküle intern geraten erschien. Darüber hinaus benötigte man zumindest formal die Zustimmung der Länder, die wiederum erst erreicht werden konnte, als sich die wirtschaftliche Situation verschlechtert hatte. Überraschend bleibt, daß selbst die SMAD und nicht nur die SMA der Länder zeitweise auf Länderinteressen Rücksicht nahm -wenn auch in einer für ihre Zwecke instrumentalisierten Form. Mit Blick auf die ökonomische Lage hatte der Mitte 1947 erreichte Stand der Zentralisierung sicher Berechtigung. Politisch barg er angesichts des inzwischen allgemein wahrgenommenen Kalten Krieges die Ansatzpunkte für eine Zonenregierung, die sich aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht zwangsläufig durchsetzen mußten.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Bernd Niedbalski, Deutsche Zentralverwaltungen und Deutsche Wirtschaftskommission (DWK). Ansätze zur zentralen Wirtschaftsplanung in der SBZ 1945-1948, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 33 (1985) 3, S. 457ff.; Wolfgang Zank, Wirtschaftsplanung und Bewirtschaftung in der Sowjetischen Besatzungszone -Besonderheiten und Parallelen im Vergleich zum westlichen Besatzungsgebiet 1945-1949, in: Vierteljahresschrift für Sozial-und Wirtschaftsgeschichte, 71 (1984) 4, S. 485ff.; ders., Wirtschaftliche Zentralverwaltungen und Deutsche Wirtschaftskommission (DWK), in: Martin Broszat/Hermann Weber (Hrsg.), SBZ-Handbuch. Staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaftliche Organisationen und ihre Führungskräfte in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945-1949, München 1990, S. 253 ff.

  2. Vgl. Wolfgang Mühlfriedel, Die Wirtschaftsplanung in der Sowjetischen Besatzungszone von den Anfängen bis zur Bildung der Deutschen Wirtschaftskommission, in: Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte, (1985) 2, S. 9ff.

  3. Vgl. vor allem W. Zank, Wirtschaftliche Zentralverwaltungen (Anm. 1).

  4. Auf die realwirtschaftliche Entwicklung wird in diesem Beitrag aus Platzgründen nicht eingegangen.

  5. Mit SMAD wird die Militäradministration für dig gesamte SBZ in Berlin-Karlshorst bezeichnet. Unter SMA werden die Administrationen in den Ländern verstanden.

  6. Durch SMAD-Befehl waren im Juli 1945 die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen sowie die Provinzen Brandenburg und Sachsen (später: Sachsen-Anhalt) wieder entstanden. Die beiden Provinzen wurden 1947 zu Ländern umgewandelt. Im vorliegenden Beitrag wird einheitlich von Ländern bzw. Landesverwaltungen gesprochen.

  7. Mit Befehl Nr. 17 des Obersten Chefs der SMAD vom 27. 7. 1945 wurden in der SBZ elf Zentralverwaltungen für verschiedene Wirtschaftsbereiche gebildet. Dabei blieben aber ihre Rechte und Kompetenzen ungeregelt. Vgl. Dokumente aus den Jahren 1945-1949. Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, Berlin (Ost) 1968, S. 100ff.

  8. Vgl. Bruno Leuschner, Kritische Betrachtungen über die Wirtschaftsplanung in der sowjetischen Besatzungszone, 10. 8. 1946, in: Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv, Bestand SED (im folgenden: SAPMO-BA, SED) NL 182/951, Bl. 104f., 114.

  9. Von ihrem Bericht ist bislang nur die wahrscheinlich in der Abteilung Wirtschaft des Zentralsekretariats der SED erstellte zusammenfassende Übersetzung bekannt, die zur Unterrichtung der SED-Spitze angefertigt wurde. Vgl. Bericht über das Referat der Kommission zur Untersuchung der Strukturfragen in der Wirtschaft, 28. 4. 1946, in: SAPMO-BA, SED NL 182/950, Bl. 135-148.

  10. Abt. Wirtschaft, Leuschner an das Zentralsekretariat: Bildung eines Wirtschaftsbüros für die sowjetische Besatzungszone, einschließlich planökonomischer Abteilung, 6. 8. 1946, in: SAPMO-BA, SED NL 182/950, Bl. 125.

  11. Vorschläge über die Umbildung der Wirtschaftsverwaltung, 19. 10. 1946; Verordnung und Statut für das Deutsche Amt für Wirtschaftsplanung, 21. 11. 1946; Personalvorschläge, Stellenplan, in: SAPMO-BA IV 2/602/109, Bl. 1-15, 27-29, 35-38.

  12. Selbmann an Leuschner, 16. 8. 1946 und 24. 10. 1946, Selbmann an Ulbricht, 16. 11. 1946, in: SAPMO-BA, SED NL 113/16, Bl. 117, 119, 121. Ähnliche Berichte liegen auch aus den anderen Ländern vor.

  13. Plan-Arbeitsbesprechung mit Ländern und Provinzen in der ZVI, 29. 10. 1946; Strassenberger an Leuschner: Situation bei der Planung für das Jahr 1947, 18. 11. 1946; in: SAPMO-BA, SED IV 2/602/82, Bl. 148-150, 311-314.

  14. Skrzypzcynski an den Präsidenten der Landesverwaltung Thüringen, Dr. Paul, 7. 5. 1946, in: SAPMO-BA, SED IV 2/602/22, Bl. 192f.; Plan-Arbeitsbesprechung (Anm. 13), Bl. 149; DZVI an SMAD: Strukturuntersuchungen in der Industrie (Entwurf), 16. 1. 1947, in: SAPMO-BA, SED IV 2/602/20, Bl. 12-16; vgl. W. Mühlfriedei (Anm. 2), S. 22.

  15. Vgl. Siegbert Kahn, Zu einigen Fragen der Wirtschaftsplanung, 7. 1. 1947, in: SAPMO-BA, SED IV 2/602/82, Bl. 1-6.

  16. Vgl. W. Mühlfriedei (Anm. 2), S. 24.

  17. DZVI, Hartmann an Vizepräsident Boulanger: Offener Brief an den Obersten Chef der SMAD (Entwurf), 4. 11. 1946, in: SAPMO-BA, SED IV 2/602/82, Bl. 151-156. Der Brief wurde letztlich nicht abgeschickt.

  18. Strassenberger, Mitteilung Nr. 1/47, 13. 1. 1947, in: SAPMO-BA, SED IV 2/602/82, Bl. 170. Dies war die Einladung zur 1. Sitzung der Planungskommission. Es findet sich aber kein Beleg, daß sie wirklich arbeitete. Vgl. die gegenteilige Annahme bei W. Mühlfriedel (Anm. 2), S. 27.

  19. Zentralsekretariat an die Landes-und Provinzialvorstände der SED: Rundschreiben Nr. 29/46, 17. 12. 1946, in: SAPMO-BA, SED IV 2/602/109, Bl. 66-68. Protokoll der Besprechung mit den Genossen Fechner, Ulbricht, Leuschner über Wirtschaftsfragen, 31. 12. 1946, in: SAPMO-BA, SED NL 182/950, Bl. 166f.

  20. DZVI an SMAD (Anm. 14).

  21. Konferenz Kowal -ZV-Präsidenten bzw. -Vizepräsidenten, 24. 1. 1947, in: SAPMO-BA, SED NL 90/314, Bl. 44-51.

  22. Vgl. Rolf Badstübner, „Beratungen“ bei J. W. Stalin. Neue Dokumente, in: Utopie kreativ, (1991) 7, S. 108.

  23. Vgl. Wilfried Loth, Die Teilung der Welt. Geschichte des Kalten Krieges 1941-1955, München 19897, S. SOff., 69 ff.

  24. Er weigerte sich also nicht, die Vereinbarung zu unterzeichnen, wie dies von Zank angenommen wurde. Vgl. W. Zank, Zentralverwaltungen (Anm. 1), S. 262.

  25. Abt. Wirtschaft, Bericht: Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen..., 11. 2. 1947; Land Thüringen, Minister für Justiz an die Minister der Thüringischen Landesregierung, 8. 2. 1947, in: SAPMO-BA, SED IV 2/602/20, Bl. 74ff., 82.

  26. Dokumente (Anm. 7), S. 380ff.

  27. Planökonomische Abteilung an Minister Selbmann, 8. 5. 1947, in: SAPMO-BA, SED NL 113/16, Bl. 135f.

  28. Stenographische Niederschrift über die Wirtschaftskonferenz am 28. 2. 1947, in: SAPMO-BA, SED NL 182/950, Bl. 201 ff.

  29. Boulanger an Leuschner, 25. 4. 1947: Beschlüsse der Konferenz der Wirtschaftsminister... am 18. 4. 1947, Niederschrift über die Konferenz der Stellvertreter der Wirtschaftsminister, in: SAPMO-BA, SED IV 2/602/105, Bl. 99-105.

  30. Berliner Zeitung vom 4. 5. 1947, S. 1.

  31. Selbmann an den Landesvorstand der SED, 8. 5. 1947, in: SAPMO-BA, SED NL 113/16, Bl. 126.

  32. Planökonomische Abteilung (Anm. 27), Bl. 128-137.

  33. Diese Darstellung einschließlich des Dokuments ist in den Erinnerungen enthalten, die Selbmann nach seinem Ausscheiden aus Staatsfunktionen 1964 im Auftrag der SED niederschrieb. Vgl. SAPMO-BA, SED EA 1098/1, Bl. 102-131. Rainer Karlsch hat kürzlich das Memorandum editiert, wobei er es einseitig mit Bezug auf die Reparationsproblematik bewertet. Vgl. Rainer Karlsch, Das „SelbmannMemorandum“ vom Mai 1947. Fritz Selbmann und die Reparationslasten der sächsischen Industrie, in: Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung, 35 (1993) 2, S. 88-125.

  34. Vgl. R. Karlsch, ebd., S. 101.

  35. Vgl. u. a. Kritische Feststellungen und konstruktive Vorschläge zur Wirtschaftsplanung, 26. 9. 1946, in: SAPMO-BA, SED IV 2/602/108, Bl. 125-140.

  36. Dokumente (Anm. 7), S. 467 f.

  37. Allerdings gibt es für die Behauptung von Bernd Niedbalski keinen Beleg, daß die Wirtschaftsabteilung des Zentralsekretariats der SED in die von Bruno Leuschner geleitete Abteilung innerhalb der DWK übernommen wurde. Vgl. B. Niedbalski (Anm. 1), S. 459.

Weitere Inhalte

Andrä Steiner, Dr. oec., geb. 1959; Studium der Wirtschaftsgeschichte in Berlin; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Seminar für Wirtschafts-und Sozialgeschichte der Universität Mannheim. Veröffentlichungen zu Fragen der Wirtschaftsgeschichte der DDR.