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Systemwechsel und Zivilgesellschaft: Welche Zivilgesellschaft braucht die Demokratie? | APuZ 6-7/1998 | bpb.de

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APuZ 6-7/1998 Systemwechsel und Zivilgesellschaft: Welche Zivilgesellschaft braucht die Demokratie? Zivilgesellschaft in der Tschechischen und Slowakischen Republik Die Zivilgesellschaft in Ungarn vor und nach der Wende Die Konsolidierung der polnischen Demokratie in den neunziger Jahren Zwischen Konsens und Polarität Zur Entwicklung der demokratischen politischen Kultur in Polen

Systemwechsel und Zivilgesellschaft: Welche Zivilgesellschaft braucht die Demokratie?

Wolfgang Merkel/Hans-Joachim Lauth

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Zusammenfassung

Theoretische Konzepte zur Zivilgesellschaft variieren je nach den normalen Ausgangsprämissen und den politischen Zielperspektiven. So ist es erklärbar, daß zum Verhältnis von Demokratie und Zivil-gesellschaft unterschiedliche Antworten gegeben werden. Ungeklärt blieb bisher weitgehend die Beziehung von Zivilgesellschaft und politischem Systemwechsel. Der Beitrag geht deshalb der Frage nach: Welche Bedeutung kann der Zivilgesellschaft generell für die Demokratie zugesprochen werden? Spezifisch soll gefragt werden: Welche besondere Form der Zivilgesellschaft erweist sich für welche Phase des Systemwechsels von der Autokratie zur Demokratie als am günstigsten? Die Beantwortung dieser Fragen geschieht in vier aufeinander aufbauenden Argumentatipnsschritten: Nach der Herausarbeitung der theoretischen Wurzeln des Zivilgesellschaftsbegriffs wird eine allgemeine Definition der Zivilgesellschaft vorgestellt, die den Erfordernissen der Transformationsforschung Rechnung trägt. Im dritten Teil wird das Demokratisierungspotential der Zivilgesellschaft aufgezeigt, und im vierten Teil erfolgt die Zuordnung von idealen Zivilgesellschaftstypen zu den drei Phasen eines Systemwechsels. Im abschließenden Fazit wird schließlich auf demokratiesperrige Aspekte realer Zivilgesellschaften hingewiesen, um die Bandbreite möglicher Formen von Zivilgesellschaften zu verdeutlichen.

Immer dann, wenn Begriffe der politischen Philosophie in den wohlfeilen Gebrauch der Alltagssprache übergehen, ist Vorsicht geboten. Tauchen sie vermehrt in politischen Sonntagsreden auf oder sie ornamentieren ebenso inhaltsleer wie unvermeidlich die Feuilletons der Tagespresse, muß erhöhte Alarmbereitschaft gelten: Der umworbene Begriff droht seine inhaltliche Substanz zu verlieren und in analytischer Beliebigkeit zu versinken. Einer solchen existenzbedrohenden Karriere ist seit einigen Jahren das Konzept der Zivilgesellschaft ausgesetzt. Das Konzept? Schon der Gebrauch des Singulars ist unzulässig. Denn wir haben es zwar mit einem Terminus, aber dennoch mit mehreren Begriffsinhalten zu tun Mit den unterschiedlichen Inhalten variieren auch die normativen Bezugspunkte und die sich daraus ergebenden politisch-strategischen Implikationen. Wir werden also zunächst zu klären haben, wovon die Rede ist.

Unproblematischer erscheint uns dagegen die Verwendung des zweiten Schlüsselbegriffs: „Systemwechsel“ oder auch „Systemtransformation“ Sie sind mittlerweile in ihrer Objektbezeichnung konsentierte Begriffe, zumindest soweit sie sich auf den Wechsel politischer Systeme beziehen. Das bedeutet nicht, daß nicht auch hier das theoretische Instrumentarium der Analysen differiert. Handlungstheoretische und systemtheoretische Orientierungen befinden sich vielmehr in einer paradigmatischen Konkurrenz. Diese scheint jedoch nicht zu der Liquidation eines Paradigmas sondern zunehmend zu einer wechselseitigen Aufklärung und Ergänzung zu führen Jenseits dieses Paradigmenstreits hat sich aber längst eine Periodisierung bewährt, die die politischen System-wechsel von der Autokratie zur Demokratie in drei Phasen einteilt: Liberalisierung des autokratischen Systems (Endphase des alten Regimes) -Demokratisierung (Institutionalisierung der Demokratie) -Konsolidierung der Demokratie (erfolgreicher Abschluß)

Diese Phaseneinteilung gibt uns ein differenziertes zeitliches Raster vor, vor dessen Hintergrund wir Ergebnisse der politikwissenschaftlichen Transformationsforschung mit konzeptionellen Überlegungen der politischen Philosophie zur Zivilgesell-schäft verknüpfen werden. Dabei lassen wir uns von zwei übergreifenden Fragestellungen leiten. Die allgemeine Frage lautet: Welche Bedeutung kann der Zivilgesellschaft generell für die Demokratie zugesprochen werden? Spezifisch soll gefragt werden: Welche besondere Form der Zivil-gesellschaft erweist sich für welche Phase des Systemwechsels von der Autokratie zur Demokratie als am günstigsten? Die Beantwortung dieser Fragen führt uns zu folgenden, aufeinander aufbauenden Argumentationsschritten: -Herausarbeitung der theoretischen Wurzeln des Zivilgesellschaftsbegriffs;

-Vorstellung einer allgemeinen Definition der Zivilgesellschaft;

-Benennung der allgemeinen Demokratisierungspotentiale der Zivilgesellschaft;

-Zuordnung von idealen Zivilgesellschaftstypen zu den drei Phasen eines Systemwechsels.

I. Die Theoriegeschichte der Zivilgesellschaft

Die Renaissance des Begriffs der Zivilgesellschaft fällt zeitlich und ursächlich mit der Endzeit des Kommunismus zusammen Dies betrifft vor allem das Ende der pervertierten kommunistischen Praxis im Osten, aber auch die Entzauberung der Marxschen Utopie im Westen. In den marxistischleninistischen Sowjetregimen wurde die „bürgerliche Gesellschaft" durch die Staatsgewalt unterdrückt und von der marxistischen Linken des Westens geringschätzig als die ideologische Verklärung der kapitalistischen Klassenherrschaft denunziert Den osteuropäischen Dissidenten erschien deshalb die Zivilgesellschaft schlicht als das freiheitliche Gegenbild zur leninistischen Tyrannei. Sie drückte ein ideales Programm zur Entwicklung „unabhängiger Formen des sozialen Lebens von unten aus, die frei sein sollten von staatlicher Bevormundung“ In der westeuropäischen Linken wurde sie als ein Emanzipationsprojekt jenseits ökonomischer Fragen begrüßt Seitdem ist „die“ Zivilgesellschaft unter östlichen Dissidenten und westlichen Postmarxisten ebenso zu einem zentralen Konzept zum Schutze und zur Weiterentwicklung der Demokratie aufgestiegen, wie sie dies in der liberalen Tradition stets gewesen war.

Die Überzeugung, daß eine entwickelte Zivilgesellschaft zur Stärkung der Demokratie beiträgt, ist jedoch nicht erst in den letzten 15 Jahren entstanden, sondern besitzt eine lange Tradition. Sie stützt sich auf gewichtige Argumente, wie sie in der politischen Philosophie der frühen Neuzeit von John Locke (1632-1704) über Charles Montesquieu (1689-1755) und Alexis de Tocqueville (18051859) bis zu Ralf Dahrendorf und Jürgen Habermas entwickelt wurden. Die vier wichtigsten Kern-argumente, die zugleich zentrale demokratietheoretische Funktionen der Zivilgesellschaft angeben, sollen im folgenden kurz skizziert werden. 1. Schutz vor staatlicher Willkür: die Lockesche Funktion In der auf John Locke zurückgehenden liberalen Tradition wird vor allem der Aspekt einer unabhängigen gesellschaftlichen Sphäre gegenüber dem Staat betont. Die Gesellschaft wird bei Locke und später noch stärker bei Adam Smith als der Entfaltungsbereich einer gesellschaftlichen Realität jenseits der politischen Sphäre konzipiert. Mit natürlichen Rechten ausgestattet, bilden hier die Menschen eine Gemeinschaft, in der sich das Sozialleben frei entfaltet. Dieser vor-bzw. unpolitische Bereich kann im günstigsten Falle unter dem Schutz der staatlichen Autorität, keinesfalls aber unter seiner Leitung stehen Als zentrale Aufgabe der civil society werden aus dieser Perspektive der Autonomieschutz des Individuums, die Entfaltung seiner natürlichen Rechte sowie die Sicherung seines Eigentums thematisiert. Der Zivilgesellschaft wird deshalb vor allem eine negative Freiheitsfunktion zugewiesen, d. h. die Freiheit vor staatlichen Übergriffen zu schützen. Die civil society ist der Schutzraum vor dem Staat. Die Vermittlung beider kontrastierend gedachter Sphären gerät in der Lokkeschen Perspektive aus dem Blick. 2. Die Balance zwischen staatlicher Autorität und ziviler Gesellschaft: die Montesquieusche Funktion Montesquieu löst den scharfen Kontrast zwischen Staat und Gesellschaft auf. In seinem komplexenModell der Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung thematisiert er das Gleichgewicht einer zentralen politischen Autorität und eines gesellschaftlichen Netzwerkes von „corps intermdiaires“. Die starke zentrale (monarchische) Regierung muß durch die „Herrschaft des Gesetzes“ und kontrollierende Gegengewalten begrenzt und eingehegt werden. Allerdings -und dies ist ein wesentlicher Gedanke Montesquieus -verliert das Gesetz seine Herrschaftskraft, wenn es nicht durch unabhängige, rechtlich aber geschützte Körperschaften gestützt und vitalisiert wird. Diese „corps intermediaires“ sind „amphibische“ Körperschaften, die sowohl in als auch außerhalb der politischen Struktur „ein Leben“ besitzen und damit die gesellschaftliche und staatliche Sphäre miteinander verbinden. Denn um die Freiheit zu sichern, muß die mächtige Zentralautorität durch Gesetze eingehegt und mit einer großen Anzahl von Assoziationen verzahnt, begrenzt und kontrolliert werden Montesquieu setzt also auf Institutionen und Organisationen und vertraut nicht primär der „Tugend“ wie manche Philosophen der antiken Polis oder des postmodernen Kommunitarismus. 3. Schule der Demokratie: die Tocquevillesche Funktion Tocqueville baut auf Montesquieu auf und verstärkt den Gedanken der „freien Assoziationen“ als der wichtigsten Garanten eines freien Gemeinwesens Für ihn sind zivilgesellschaftliche Vereinigungen die Schulen der Demokratie, in denen demokratisches Denken und ziviles Verhalten durch die alltägliche Praxis eingeübt und habitualisiert werden Damit die Assoziationen der Bürger tatsächlich Orte der Selbstregierung sein können, dürfen sie nicht übermäßig groß, müssen aber zahlreich sein. Sie sollen sich auf allen Ebenen des politischen Systems ansiedeln, denn wenn sie auf lokaler Ebene verkümmern, dann ist die Freiheit und Demokratie auch auf der nationalen Ebene in Gefahr Die zivilen Vereinigungen dienen der Wertebildung und Werteverankerung von Bürger-tugendenwie der Toleranz, der wechselseitigen Akzeptanz, der Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und des Vertrauens sowie der Zivilcourage. Damit akkumulieren sie soziales Kapital, ohne das, wie der amerikanische Demokratieforscher Robert Putnam 150 Jahre später formulierte Demokratien weder entstehen noch längerfristig sich konsolidieren können.

Aus der Tocquevilleschen Perspektive gesehen stellt die Zivilgesellschaft der Demokratie ein normatives und partizipatorisches Potential zur Verfügung, das der Immunisierung der Freiheit gegenüber den autoritären Versuchungen des Staates dient und den tyrannischen Ambitionen gesellschaftlicher Mehrheiten interne Schranken setzt. In der Tradition von Tocqueville werden die positiven Funktionen der Zivilgesellschaft für das gesamte demokratische Gemeinwesen -also Staat und Gesellschaft -herausgestellt und mit einer ausgeprägten partizipativen Komponente der „Selbstregierung“ verbunden.

An diese Traditionslinie knüpft vor allem Ralf Dahrendorfs Konzept der Bürgergesellschaft an. Ihm zufolge ist die Bürgergesellschaft „eine Welt, die dem einzelnen Lebenschancen offeriert, ohne daß der Staat eine Rolle spielen muß“ Allerdings ist die Bürgergesellschaft eine aktive Gesellschaft, die zum Tun herausfordert: „Etwas tun heißt, selbst etwas tun, in freier Assoziation mit anderen. Es führt zur bunten Welt der freiwilligen Verbände und Organisationen, dann auch zu den autonomen Institutionen. Es führt also zur Bürger-gesellschaft. Sie ist das Medium des Lebens mit Sinn und Bedeutung der erfüllten Freiheit.“ 4. Öffentlichkeit und Kritik: die Habermassche Funktion Noch einen Schritt über Tocqueville und Dahrendorf hinaus gehen die von der Kritischen Theorie beeinflußten Konzepte der Zivilgesellschaft Die Zivilgesellschaft, so lautet ihr Argument, erweitert den Bereich der Interessenartikulation und Interessenaggregation durch den Aufbau einer „vorinstitutionellen" pluralistischen Interessenvermittlung. Insbesondere benachteiligte und schwer organisierbare Interessen erhalten hier die Möglichkeit eines öffentlichen Raumes. Von diesen sollen die Agenden der Politik jenseits der vermachteten Strukturen und Organisationen des politischen Systems durch eigenbestimmte Partizipationsformen beeinflußt werden. Denn jede wahrhaft demokratisch verfaßte Meinungs-und Willensbildung in Verbänden, Parteien und Parlamenten ist gerade auf die „Zufuhr von informellen öffentlichen Meinungen angewiesen“, wie sie sich nur außerhalb „der Strukturen einer nicht vermachteten politischen Öffentlichkeit bilden“ können. Das Konzept der Zivilgesellschaft von Jürgen Habermas ist außerordentlich voraussetzungsvoll. Es schließt nicht nur staatliche Institutionen und politische Parteien, sondern auch ökonomische Interessengruppen aus. Den Kern „seiner“ Zivilgesellschaft bilden vor allem spontan entstandene Vereinigungen, Organisationen und Bewegungen, die die gesellschaftlichen Problem-lagen des privaten Lebensbereichs „finden, aufnehmen, kondensieren und lautverstärkend an die politische Öffentlichkeit weiterleiten“ Eine solche Zivilgesellschaft ist zwar möglicherweise sehr problemsensitiv, in der Regel aber handlungsschwach.

II. Die Demokratisierungspotentiale der Zivilgesellschaft

Die hier vorgetragenen vier Aspekte der Zivilgesellschaft schützen das Individuum vor staatlicher Willkür (Locke), stützen die Herrschaft des Gesetzes und die Balance der Gewalten (Montesquieu), schulen Bürger und rekrutieren politische Eliten (Tocqueville) und institutionalisieren mit dem öffentlichen Raum ein Medium demokratischer Selbstreflexion (Habermas). Sie können in einem Katalog zivilgesellschaftlicher Demokratisierungspotentiale folgendermaßen systematisiert werden: 1. Die erste und wichtigste Funktion der Zivilgesellschaft ist der Schutz vor Übergriffen des Staates in die Privatsphäre und damit die Sicherung eines privaten wie gesellschaftlichen Raumes. Man könnte dies als die Lockesche Funktion der Zivil-gesellschaft oder die Conditio sine qua non aller liberalen Demokratien betrachten. 2. Mit der „negativen Freiheitssicherung“ ist die zweite Funktion der Zivilgesellschaft verbunden: die Beobachtung und Kontrolle der staatlichen Macht. Je nach Stärke der Zivilgesellschaft kann diese „zivilgesellschaftliche Beobachtung“ den Staat zur Verantwortlichkeit, also zur accountability und responsibility zwingen. 3. Die dritte Funktion besteht in der demokratisch-partizipatorischen Sozialisierung der Bürger und der Rekrutierung demokratischer Eliten für die staatlichen Entscheidungsinstanzen. Dies ist die Tocquevillesche Funktion der „Schulen der Demokratie“, durch die „soziales Kapital“ (Putnam) akkumuliert wird, ohne die weder eine „Bürgerkultur“ (Dahrendorf) noch eine „nachhaltige Demokratie“ (Przeworski) aufgebaut werden kann. 4. Die Zivilgesellschaft kann wirkungsvolle Kanäle für die Erzeugung, Aggregation und Artikulation von gemeinschaftlichen Werten und gesellschaftlichen Interessen jenseits der politischen Parteien und Parlamente öffnen. Besonders wichtig erscheint diese „Habermassche Funktion“ für ausgegrenzte oder benachteiligte Gruppen wie ethnische, rassische und religiöse Minderheiten. Die Bedeutung erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Erzeugung gemeinschaftlicher Werte, Fairneß und Vertrauen, die durch die Funktionsimperative der Marktwirtschaft stets verschlissen werden. Die Zivilgesellschaft stellt im Sinne von Habermas „Öffentlichkeit“ her und bietet dafür sowohl die Foren als auch die Akteure. 5. Die Zivilgesellschaft hat eine wichtige Demokratisierungsfunktion für die lokale Ebene (Tocqueville), die insbesondere in jungen Demokratien häufig hinter der Demokratieentwicklung auf nationaler Ebene zurückbleibt. Vor allem in den neuen Demokratien Lateinamerikas, Ostasiens und Osteuropas kann sie den Übergang vom „Klientelismus“ zur „Citizenship“ fördern und lokale autoritäre Enklaven zivilisieren und demokratisieren. 6. Zivilgesellschaften ermöglichen durch ihre Netzwerke von Assoziationen, Initiativen und Bewegungen überlappende Mitgliedschaften, die tieferliegende gesellschaftliche Konfliktlinien {cleavages) durchschneiden oder überbrücken und dadurch zu einer Mäßigung gesellschaftlicher Konflikte beitragen können. Dies ist eine Funktion, die insbesondere immer wieder von Theoretikern des gesellschaftlichen Pluralismus betont wurde

Indem die Zivilgesellschaft diese Funktionen erfüllt, erzeugt bzw. ermöglicht sie Machtkontrolle, Verantwortlichkeit, gesellschaftliche Teilhabe, Toleranz, Fairneß, Vertrauen, Kooperation und nicht selten auch Effizienz bei der Umsetzung akzeptierter politischer Programme. Damit leistet sie nicht nur einen Beitrag zur Demokratisierung, Befriedung und Selbstorganisation der Gesellschaft, sondern sie vermag auch den Staat besser zu kontrollieren, demokratisieren und zu entlasten.

III. Ein realistisches Konzept der Zivilgesellschaft

Aufgrund der theoretischen Wurzeln des Begriffs der Zivilgesellschaft und des beschriebenen Funktionskatalogs lassen sich unterschiedliche Formen und Gestalten von realen Zivilgesellschaften vorstellen. Wir schlagen deshalb zunächst ein allgemeines „realistisches Zivilgesellschaftskonzept“ vor, das in seinem Kern sowohl auf reife wie auch auf junge Demokratien anwendbar ist

Die Zivilgesellschaft befindet sich in einer vorstaatlichen oder nichtstaatlichen Handlungssphäre und besteht aus einer Vielzahl pluraler, auf freiwilliger Basis gegründeter Organisationen und Assoziationen, die ihre spezifischen materiellen und normativen Interessen artikulieren und autonom organisieren. Sie ist im Zwischenbereich von Privatsphäre und Staat angesiedelt. In ihr artikulierte Zielsetzungen betreffen immer auch die res publica. Akteure der Zivilgesellschaft sind damit in die Politik involviert, ohne jedoch nach staatlichen Ämtern zu streben.Entsprechend sind Gruppen, die ausschließlich private Ziele verfolgen (Familien, Unternehmen etc.) ebensowenig Teil der Zivilgesellschaft wie politische Parteien, Parlamente oder staatliche Verwaltungen. Die Zivilgesellschaft ist kein homogener „Akteur“. Vielmehr ist sie insofern heterogen strukturiert, als sie ein Sammelbecken höchst unterschiedlicher Akteure darstellt, die allerdings einen bestimmten normativen Minimalkonsens teilen. Dieser beruht im Kern aufder Anerkennung des Anderen (Toleranz) und auf dem Prinzip der Fairneß. Ausgeschlossen ist die Anwendung physischer Gewalt. Doch dieser Grundkonsens hebt die bestehende interne Konkurrenz nicht auf, sondern befähigt allenfalls in extremen politischen Abwehrsituationen die Akteure der Zivilgesellschaft zu kollektivem strategischen Handeln. Der zivile Konsens bildet gemeinsam mit der Ausrichtung auf öffentliche Angelegenheiten und der Orientierung am kommunikativen Handeln das genuin zivilgesellschaftliche Ferment, das sich auf individueller Ebene in der Ausbildung eines Bürgersinns wiederfindet.

Obwohl unsere Definition in normativer Hinsicht nicht annähernd so voraussetzungsvoll ist wie die Zivilgesellschaftskonzepte im Umkreis der Kritischen Theorie ist sie doch auf einen normativen Grundkonsens verpflichtet. Dieser normative Kern heißt: Gewaltfreiheit, Toleranz, Fairneß. Gewalttätige Aktionen gegen Personen und intolerante Akteure lassen sich nicht als zivil beschreiben. Das heißt natürlich nicht, daß Gewalt in politischen Handlungen a priori immer illegitim ist. Für den Tyrannenmord etwa lassen sich in der politischen Philosophie seit der Antike normativ nachvollziehbare Gründe und Begründungen finden Wir behaupten nur: Wie legitim Gewaltanwendung gegenüber Personen in bestimmten Situationen politischer Unterdrückung auch immer sein mag, sie ist als Gewaltakt nicht mehr der zivilgesellschaftlichen Sphäre zuzurechnen. Der Verzicht auf eine solche normative Orientie-rung würde das Zivilgesellschaftskonzept zu einer „Allerwelts“ -Kategorie degradieren, die erheblich an heuristischer Erklärungskraft und analytischer Fruchtbarkeit verlöre

Unsere normative Verortung des Konzeptes bedeutet jedoch nicht, daß wir jeder Form realer Zivilgesellschaften immer und gleichermaßen positive Auswirkungen auf die Entwicklung und Konsolidierung der Demokratie zuschreiben. Wir vertreten vielmehr die Auffassung, daß im Hinblick auf den Demokratisierungserfolg jede politische Regimeform bzw. jede Phase eines Regimewechsels unterschiedlicher Zivilgesellschaften bedarf. Wir treffen also im folgenden Aussagen darüber, wie die optimale interne Struktur, Gestalt und Kommunikation einer Zivilgesellschaft aussehen sollte, um das überragende Ziel der Herstellung, Konsolidierung und Vertiefung der Demokratie zu erreichen.

IV. Idealtypen der Zivilgesellschaft im Systemwechsel

1. Liberalisierung des autokratischen Regimes: die „strategische Zivilgesellschaft“

In autokratischen Systemen -insbesondere totalitärer und stark repressiver Ausrichtung -, in denen politische Oppositionsparteien oftmals nur rudimentär vorhanden sind, erlangen Akteure der Zivilgesellschaft häufig eine Schlüsselstellung innerhalb der Regimeopposition. Weil Stagnation, Revision oder gar der Abbruch der begonnenen Transformationen jederzeit möglich sind, kommt der Fähigkeit der Zivilgesellschaft, als Gegen-macht strategisch zu handeln, eine zentrale Bedeutung zu. Hierbei spielt die Handlungskapazität der Zivilgesellschaft eine entscheidende Rolle.

Um eine solche Handlungskompetenz zu erreichen, formiert sich die ideale Zivilgesellschaft unter dem Druck der autoritären Herrschaft als kooperative und koalitionsfähige Einheit. Interne Kontroversen und Partikularinteressen werden hinter dem gemeinsamen Ziel der Liberalisierung und Demokratisierung zurückgestellt. Die Möglichkeit zu einem gemeinsamen strategischen Vorgehen der Zivilgesellschaft ist um so größer, je stärker die zivilen Organisationen cleavage-übergreifend strukturiert sind und damit die Polarisierung innerhalb der Zivilgesellschaft dämpfen. Sind hingegen die zivilgesellschaftlichen Gruppen und Assoziationen entlang den bestehenden ökonomischen, religiösen oder ethnischen Konfliktlinien ausgerichtet, wird gemeinsames Handeln erschwert. Dann fehlt häufig das gegenseitige Vertrauen und „soziale Kapital“, das für eine verbindliche Kooperation unerläßlich ist, und es fällt den alten Regimeeliten leichter, die Opposition auszuspielen und zu spalten. Dies bedeutet nicht, daß eine handlungsfähige Zivilgesellschaft nur am Konsens ausgerichtet sein muß. Sie sollte aber in der Lage sein, ihre internen Differenzen soweit zu kontrollieren, daß sie wirkungsvoll den Herrschaftsanspruch des alten autoritären Regimes herausfordern kann

Für die Effizienz des zivilgesellschaftlichen Handelns ist es durchaus förderlich, wenn die Zivilgesellschaft von einem oder wenigen Akteuren in einem hierarchischen und elitären Sinne dominiert wird. Denn diese können -wie etwa die Solidarnosc im Polen der achtziger Jahre -koordinierende und strategische Funktionen ausüben, an die die übrigen Gruppen gleichsam „andocken“ können. Eine solche Strategiefähigkeit kann auch innerhalb der Zivilgesellschaft zur Kontrolle fundamentalistisch eingestellter und nicht kompromißbereiter Oppositionsströmungen eingesetzt werden. Wenn die spieltheoretischen Überlegungen des amerikanischen Transformationstheoretikers Adam Przeworski zutreffen, ist das Handeln der Zivilgesellschaft um so erfolgreicher, je mehr sie ihr regimekritisches Potential zunächst zurückhaltend einsetzt und nicht eine frühzeitige offene Konfrontation mit dem Herrschaftsapparat des autokratischen Regimes riskiert 5Die besondere öffentliche Sichtbarkeit der dominanten Akteure erleichtert zudem die internationale Solidarität durch demokratische Staaten und Nichtregierungs-Organisationen (NGOs), die häufig notwendig ist, um rechtsstaatliche Sicherungsgarantien für die demokratische Regimeopposition aufzubauen Machthierarchien, die die Interaktion und Kommunikation der Zivilgesellschaft in dieser Transformationsphase bündeln, erweisen sich trotz der temporären Verletzung egalitärer Prinzipien im Hinblick auf die Überwindung des undemokratischen Anden regime als besonders erfolgreich und deshalb auch in einer normativen Güterabwägung als hinnehmbar. Die demokratische Binnenstruktur der zivilgesellschaftlichen Akteure tritt hinter dem strategischen Imperativ der Handlungsfähigkeit zurück. Eine primäre Berücksichtigung herrschaftsfreier Kommunikationsstrukturen könnte sich nämlich dann als schädlich für ihr Handlungsziel erweisen, wenn die Durchsetzungskraft der Zivilgesellschaft, ihre Geschlossenheit und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt wird. Der keineswegs unproblematische interne Demokratieverzicht kann in dieser Transformationsphase vorübergehend durch den Handlungserfolg kompensiert werden.

In autokratischen Herrschaftssystemen muß die Zivilgesellschaft schon aus Gründen der eigenen Existenzsicherung primär an der Schwächung des Anden regime interessiert sein. Entsprechend sollten zivilgesellschaftliche Akteure keine Aufgaben übernehmen, die den autokratischen Staat entlasten oder ihm legitimatorische Ressourcen zuführen (Gestaltungs-und Rekrutierungsfunktion). Ihre Funktionsleistungen konzentrieren sich deshalb darauf, das staatliche Handeln insoweit zu kontrollieren, als sie die formal zugesicherten Freiheiten einfordern und versuchen, neue rechtsstaatliche Räume zu erschließen. Sie beschränken sich somit weitgehend auf die in der „Lockeschen Funktion“ genannte Sicherung der privaten Sphäre und ihrer konstituierenden „negativen“ Freiheitsrechte. Die hier genannten spezifischen Struktur-und Funktionsausprägungen bilden mit dem Typus der „strategischen Zivilgesellschaft“

eine zivilgesellschaftliche Form, die sich in dieser Transformationsphase als für die Demokratisierung am förderlichsten erweist. „Form follows function“ -mit diesem Credo der Funktionalisten läßt sich der strategische Imperativ der Zivilgesellschaft in der Anfangsphase demokratischer Systemwechsel auf einen knappen Begriff bringen.

Unter diesem überragenden Handlungsziel kann die vorübergehende Einfrierung der internen Differenzierung und Demokratie hingenommen werden. 2. Institutionalisierung der Demokratie: die „konstruktive Zivilgesellschaft“

Mit der Öffnung autokratischer Regime entfaltet sich eine Dynamik, die von den autoritären Herrschaftseliten zunehmend weniger zu kontrollieren ist. In dieser Phase der Transition „verflüssigen“ sich die alten Institutionen der autokratischen Ordnung und verlieren an verhaltensnormierender Prägekraft. Nicht selten entsteht ein machtpolitisches Vakuum. Es öffnet sich ein weiter Handlungskorridor für die Akteure der Zivilgesellschaft. Sie „müssen“ nun zeigen, daß sie in der Lage sind, nicht nur den Kampf gegen autoritäre und totalitäre Strukturen zu organisieren, sondern auch dazu fähig sind, eine neue, demokratische Institutionenordnung mit hervorzubringen. Um diese Aufgabe zu bewältigen, sind nun andere Handlungsweisen notwendig, die verstärkt Kommunikation, Kooperation und selbst temporäre Bündnisse mit den reformbereiten Herrschaftseliten des Anden regime erfordern. Zwar gilt auch hier zunächst: Je mehr sich die Zivilgesellschaft als geschlossene Einheit zeigt, desto größer ist ihr Einfluß auf die Gestaltung der neuen demokratischen Institutionen. Allerdings wächst in dieser Phase auch die Notwendigkeit demokratischer Verfahren innerhalb der Zivilgesellschaft. Sie sollen nun dazu beitragen, die Authentizität der unterschiedlichen Interessen zu wahren. Das aus zweckrationalen Gründen immer noch funktionale Charisma erprobter Oppositionsführer muß nun innerhalb der Zivilgesellschaft stärker durch demokratische Kommunikations-und Entscheidungsprozesse ergänzt wörden.

•Wenn die Ablösung des alten autokratischen und die Einführung des neuen demokratischen Regimes greifbar nahe erscheinen, beginnen sich die politischen Zielsetzungen der zivilgesellschaftlichen Akteure zu differenzieren. Die zuvor homogene Ausrichtung an gemeinsamen Werten -Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaat -wird sukzessiv durch Partikularinteressen überlagert, die das für jede Demokratie lebenswichtige Netz pluraler Interessenorganisationen entfalten. Die damit verbundenen Auseinandersetzungen erfordern die Herausbildung einer Streitkultur, die sich im besonderen Maße an der Geltungskraft ziviler Tugenden wie Toleranz, Akzeptanz und Fairneß orientiert und die Anwendung physischer Gewalt ablehnt.

Auch wenn sich die Konturen nicht so scharf zeichnen lassen, wie im Falle einer „strategischen Zivil-gesellschaft“, bleibt die zivilgesellschaftliche Leitidee auch für die Phase der Institutionalisierung der Demokratie erkennbar: Es ist das janusköpfige Profil einer „konstruktiven Zivilgesellschaft“. Diese trägt trotz zunehmender interner Demokratisierung auch weiterhin hierarchisch-strategische Züge, die die konstruktive Mitarbeit am Institutio nenaufbau unter semidemokratischen Bedingungen erleichtern. Denn zum einen muß sie weiterhin strategisch handeln können, um die verbliebenen autokratischen Kräfte zurückzudrängen. Zum anderen aber muß sie auch intern die zivile Sensibilität für abweichende Meinungen, unterschiedliche Interessen und zum Schutz von Minderheiten entwickeln. Denn gerade in die neue Verfassung müssen dafür Schutzgarantien eingeschrieben werden. Diesbezüglich kommt der „konstruktiven Zivilgesellschaft“ eine wichtige Rolle zu.

Mit der Kontrolle und Gestaltung der neuen institutioneilen Strukturen knüpft die „konstruktive Zivilgesellschaft“ an die von Montesquieu beschriebenen Funktionen an, die dieser den „corps intermediaires“ zugewiesen hat. Zugleich ist auf die wachsende Bedeutung der demokratisch-partizipatorischen Funktion im Sinne von Tocqueville hinzuweisen, die in der nächsten Phase des Systemwechsels eine noch prominentere Rolle einnehmen wird. Der Lockesche Schutz-raum der zivilen Gesellschaft muß natürlich weiterhin als Kern bewahrt werden. 3. Konsolidierung der Demokratie: die „reflexive Zivilgesellschaft"

Mit Beginn dieser Etappe der demokratischen Transformation ist der institutionelle Regimewechsel vollzogen. Zivilgesellschaftliches Handeln wird nun im Rahmen einer rechtsstaatlichen Demokratie ermöglicht. Die interne demokratische Verfaßtheit der zivilgesellschaftlichen Organisationen gewinnt jetzt weiter an Bedeutung, da sie für die Herausbildung einer demokratieförderlichen politischen Kultur von erheblicher Bedeutung ist. Die zivilgesellschaftlichen Aktivitäten und Assoziationen können sich nun als die „Schulen der Demokratie“ bewähren -wie sie Tocqueville in seiner berühmten Schrift „Über die Demokratie in Amerika“ beschrieben hat. Sie fördern insbesondere die Akkumulation „sozialen Kapitals“, das wechselseitiges gesellschaftliches Vertrauen und öffentliche Verantwortlichkeit zur Geltung bringt Der Bedeutungsgewinn ziviler Tugenden und der binnendemokratischen Ausprägung der Zivilgesellschaft muß nun dazu beitragen, die mit der gesellschaftlichen Differenzierung zutage tretenden Konflikte innerhalb der Zivilgesellschaft tolerant und demokratieverträglich zu gestalten. Die Zunahme der Konflikte zwischen partikularen Interessen und unterschiedlichen Ausdeutungen des Gemeinwohls können für sich alleine keineswegs als demokratieabträglich verstanden werden. Sie sind vielmehr ein Ergebnis der pluralistischen Ausdifferenzierung der zivilgesellschaftlichen Sphäre und damit zugleich ein wesentlicher Ausdruck der demokratischen Interessensvermittlung. Sie müssen als konstitutiv für die Entfaltung der Demokratie angesehen werden. Allerdings darf damit der gesellschaftliche Basiskonsens nicht aufgehoben werden, der auf der Akzeptanz demokratischer Verfahren und der sie tragenden Werte beruht

Auch das Verhältnis von Staat und Zivilgesellschaft verändert sich in dieser Phase. Der Staat wird nun nicht mehr als Antipode und Verkörperung repressiver Herrschaft verstanden, sondern als Garant rechtsstaatlicher Prinzipien. Er ist nun seinerseits in seinem rechtsstaatlichen und demokratischen Bestand von der Zivilgesellschaft zu stützen. Dieser Funktionswandel verlangt von den zivilgesellschaftlichen Akteuren nicht nur ein anderes Staatsverständnis, sondern auch ein tiefer gehendes Verstehen der Offenheit demokratischer Verfahren und seiner konstitutiven rechtsstaatlichen Garantien. Daß dieser Schritt nicht immer leicht ist, zeigt Bärbel Bohleys sarkastisches Wort: „Wir haben für Gerechtigkeit gekämpft, doch was wir erhalten haben, ist der Rechtsstaat.“ Der Satz der Bürgerrechtlerin aus der DDR enthüllt ein substantialistisches Mißverständnis gegenüber der primär auf Verfahren gegründeten rechtsstaatlichen Demokratie.

Neben der Rekrutierungs-und Gestaltungsfunktion übernimmt die Zivilgesellschaft zusätzlich verschiedene Aufgaben zur Entlastung der Staats-tätigkeit, die vor allem im sozialen Bereich angesiedelt sind. Damit kann die Zivilgesellschaft einen wichtigen Beitrag zur Selbstorganisation der Gesellschaft im Sinne Tocquevilles leisten. Aber auch die zivilgesellschaftliche Kontrollfunktion gegenüber dem Staat behält weiter die grundsätzliche Bedeutung, um auf etwaige Differenzen zwischen Verfassungsnorm und Verfassungsrealität aufmerksam zu machen und gegebenenfalls ihre Einhaltung „einzuklagen“. Die kritische Distanz zum Staat wird nicht aufgehoben. Sie äußert sich nun aber nicht mehr in einer unversöhnlichen Frontstellung, sondern dient vielmehr dem weiteren Ausbau der Demokratie. Dies geschieht auchin dem Wissen, daß der demokratische Rechtsstaat seinerseits als Garant der zivilgesellschaftlichen Existenz längerfristig unverzichtbar ist. Eine solche Zivilgesellschaft versteht sich deshalb nicht als Alternative zur politischen Sphäre, sondern als deren komplementäre Ergänzung

Die mit der Funktionsausweitung gewachsene Verantwortlichkeit verlangt nach einer durch eine breite gesellschaftliche Repräsentativität gestützten Legitimationsgrundlage der Zivilgesellschaft, die sich in der von Dahrendorf skizzierten bunten Welt autonomer Organisationen widerspiegelt. Zugleich erfordert sie ein gehobenes Maß an Selbstreflexion über das eigene „Tun und Lassen“, das die nun über demokratisch legitime Verfahren zustande gekommenen Entscheidungen respektiert. Dies heißt nicht, daß alle Entscheidungen auch inhaltlich gebilligt werden müssen.

Die selbstkritische Reflexionsbereitschaft zivilgesellschaftlicher Akteure ist insbesondere dann gefragt, wenn es zum Konflikt zwischen demokratisch zustandegekommenen Entscheidungen und den eigenen Zielsetzungen kommt. Zunächst ist uns kein überzeugendes systematisches Argument bekannt, warum den Formen und der Substanz zivilgesellschaftlicher Aktionen eine überlegenere normative Geltungskraft zuerkannt werden sollte als den repräsentativen Verfahren und Ergebnissen rechtsstaatlicher Demokratien. Im Gegenteil: In Demokratien verfügen die über faire Wahlen bestellten Repräsentativorgane (Parlament, Regierung) über eine breitere Legitimitätsbasis als zivilgesellschaftliche Akteure, die sich aus repräsentativ-demokratischer Sicht nur auf eine partikulare Legitimation berufen können. Wenn aber die Legitimationsbasis für das zivilgesellschaftliche Engagement dünner ist als jene rechtsstaatlich normierter, repräsentativ-demokratischer Entscheidungsverfahren, gibt es in Konfliktsituationen gute normative Gründe für eine mögliche Selbstbeschränkung zivilgesellschaftlicher Akteure.

Dies bedeutet keineswegs, daß nicht auch gegen demokratische Entscheidungen opponiert und mobilisiert werden dürfte. Überschreiten die Aktionen aber geltende Normgrenzen, die durch das legal gesetzte Recht gezogen sind, sind sie der Risikobereitschaft des einzelnen unterworfen. Auch wenn jener sich auf „Gewissensgründe“ beruft, dürfen diese nicht gegen die legitime Sanktionsgewalt des Rechtsstaates schützen. Hier wird eine kaum auflösbare Spannung zwischen zivilgesellschaftlichem Handeln und den rechtsstaatlichen Normen sichtbar. Ziviler Ungehorsam kann durchaus positive Folgen für die Demokratie eines Gemeinwesens haben, selbst wenn er gegen geltendes Recht verstößt. Die rechtsstaatliche Demokratie kann sich den zivilgesellschaftlichen Initiativen öffnen und diese in die verfassungsgemäßen Verfahren einbringen. Gleichzeitig muß sie aber die Rechtsverstöße bestrafen, . um einer allgemeinen Normenerosion vorzubeugen. Dies ist ein Paradox, mit dem Zivilgesellschaften in rechtsstaatlichen Demokratien leben müssen.

Wir nennen diesen Typus der Zivilgesellschaft, der sich für die Konsolidierung der Demokratie als am günstigsten erweisen dürfte, „reflexive Zivilgesellschaft“. Mit diesem Idealtyp werden die verschiedenen Traditionen der zivilgesellschaftlichen Diskussion gleichsam gebündelt und anhand der „Habermasschen Funktion“ strukturiert, die die Interessen der Lebenswelt auf dem Forum der Öffentlichkeit reklamiert und dadurch lebensnotwendige Impulse für den demokratischen Prozeß liefert. Die Zivilgesellschaft soll eine Öffentlichkeit als „ein Warnsystem“ mit „gesellschaftsweit empfindlichen Sensoren“ konstituieren. Die Handlungsgrenzen seiner Akteure müssen sich im Konfliktfalle jedoch primär an den Rechtsstaatsnormen und erst sekundär an den eigenen normativen Überzeugungen orientieren. Diese doppelte Reflexionsfähigkeit zeichnet die ideale Zivilgesellschaft während der Phase der demokratischen Konsolidierung aus.

V. Fazit

In allen vier Theorietraditionen werden vor allem die positiven Funktionen vitaler Zivilgesellschaften gegenüber der Demokratie betont. Denkbare Probleme blieben bisher weitgehend ausgeblendet. Gleichwohl gibt es auch Schattenseiten der Zivil-gesellschaft Zunächst muß die -mitunter ange-nommene -Prämisse revidiert werden, daß der zivilgesellschaftliche Bereich einen herrschaftsfreien Raum konstituiert. Der Aspekt der Vermachtung der Zivilgesellschaft und die Existenz von Machthierarchien unter den zivilgesellschaftlichen Akteuren müssen mitbedacht werden, will man die civil society nicht idealisieren. Damit betonen wir, daß die Zivilgesellschaft immer auch eine Konfliktgesellschaft ist und auf Dauer auch sein muß In ihr konkurrieren und konfligieren unterschiedliche Interessen, Werte und Weltanschauungen, die mit unterschiedlichen Durchsetzungschancen ausgestattet sind und auf differierende Geltungsgründe verweisen können. Intern sind zivilgesellschaftliche Organisationen oft stärker hierarchisch als demokratisch strukturiert, wie die Beispiele von Kirchen und Gewerkschaften zeigen. Das direkte Einüben demokratischer Verhaltensweisen im Sinne Tocquevilles findet hier kaum statt.

Ein anderer kritischer Aspekt betrifft die Struktur und die Form der Interaktionen innerhalb der Zivilgesellschaft. Es ist durchaus möglich, daß die jeweiligen Kommunikationsnetzwerke in zivil-gesellschaftlichen Subkulturen entlang bereits bestehender gesellschaftlicher Konfliktlinien ausgerichtet sind und damit Trennlinien und Differenzen verstärken, die zu wachsender Ignoranz und Fremdheit gegenüber der jeweils anderen Gruppe führen können. Insbesondere Beobachtungen von ethnisch oder religiös segmentierten und subkulturell abgeschlossenen Teilgesellschaften (etwa in Südafrika, Nordirland, Libanon) verdeutlichen die Problematik, die sich aus segmentierten Zivilge-Seilschaftenfür die gesamtgesellschaftliche Integration ergeben können

Mit den hier umrissenen Schattenseiten können wir nur andeuten, daß die „Zivilgesellschaft“ -will man sie nicht tautologisch definieren -nicht automatisch positive Wirkungen auf jede Form und Phase der Demokratie hat. Auch wenn sich Demokratie und Zivilgesellschaft in vielen Aspekten ergänzen und wechselseitig verstärken, bleiben mitunter Spannungen bestehen. Selbst die Zivilgesellschaft vermag dunkle Schatten zu werfen. Wie kurz dieser Schattenwurf gerät und wie groß der Demokratisierungsertrag der Zivilgesellschaft ist, hängt vor allem von deren konkreter Gestalt ab.

Wir haben uns in diesem Beitrag auf die Herausarbeitung von Idealtypen der Zivilgesellschaft konzentriert, die sich für die Demokratie als am förderlichsten erweisen. Je nachdem, welcher empirische Befund vorliegt, sind damit Aussagen über den jeweiligen demokratietheoretischen Status der Zivilgesellschaft und über ihren Beitrag zum Systemwechsel möglich. Unsere zentrale These lautet deshalb: Die präzise Verortung der Zivilgesellschaften kann im Hinblick auf ihre Demokratisierungspotentiale nur kontextabhängig erschlossen werden. Der tiefe Struktur-und Funktionswandel der Zivilgesellschaft im Verlauf der demokratischen Transformation macht es unmöglich, einen universell gültigen, idealen Typus der Zivilgesellschaft zu modellieren. Denn je nach Ausprägung des Regimekontextes verändern sich nicht nur Akteure, Strukturen und Funktionen einer Zivilgesellschaft, sondern auch deren Bedeutung für die Demokratie.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. dazu folgende Auswahl aus der jüngeren, kaum mehr zu überschauenden Literatur: John Keane, Democracy and Civil Society, London 1988; Krysztov Miachalski (Hrsg.), Europa und die Civil Society, Stuttgart 1991; Ulrich Rödel/Günther Frankenberg/Helmut Dubiel, Die demokratische Frage, Frankfurt a. M. 1989; Jean Cohen/Andrew Arato, Civil Society and Political Theory, Cambridge 1992; Michael Walzer, Zivile Gesellschaft und amerikanische Demokratie, Berlin 1992; Charles Taylor, Der Begriff der . bürgerlichen Gesellschaft'im politischen Denken des Westens, in: Micha Brumlik/Hauke Brunkhorst (Hrsg.), Gemeinschaft und Gerechtigkeit, Frankfurt a. M. 1993, S. 117-147; ders., Invoking Civil Society, in: Robert E. Goodin/Philip Pettit (Hrsg), Contemporary Political Philosophy. An Anthology, Oxford 1997, S. 66-77; Winfried Thaa, Die Wiedergeburt des Politischen. Zivilgesellschaft und Legitimitätskonflikt in den Revolutionen von 1989, Opladen 1996.

  2. Vgl. u. a. Guillermo O’Donnell/Philippe C. Schmitter/Lawrence Whitehead (Hrsg.), Transitions from Authoritarian Rule: Tentative Conclusions about Uncertain Democracies, Baltimore 1986; Adam Przeworski, Democracy and the market. Political and Economic Reforms in Eastern Europe and Latin America, New York 1991; Klaus von Beyme, System-wechsel in Osteuropa, Frankfurt a. M. 1994; Claus Offe, Der Tunnel am Ende des Lichts, Frankfurt a. M. 1994; Eberhard Sandschneider, Stabilität und Transformation politischer Systeme, Opladen 1995; Dieter Nohlen/Mirjana Kasapovic, Wahlsysteme und Systemwechsel in Osteuropa, Opladen 1996; Wolfgang Merkel u. a. (Hrsg.), Systemwechsel, Bände 1-4, Opladen 1994-1998; ders., Systemtransformation, Opladen 1998 (i. E.).

  3. Der hier verwendete Paradigma-Begriff unterscheidet sich von dem naturwissenschaftlich inspirierten Begriff, wie ihn Thomas Kuhn (1967) in seiner Erklärung zur „Struktur wissenschaftlicher Revolutionen“ verwendet hat. Er ist bescheidener in seiner Reichweite und erzwingt nicht die Erledigung des jeweils anderen Paradigmas; vgl. u. a. Imre Lakatos/Richard A. Musgrave (Hrsg.), Kritik und Erkenntnisfortschritt, Braunschweig 1974.

  4. Vgl. Wolfgang Merkel, Struktur oder Akteur, System oder Handlung: Gibt es einen Königsweg in der sozialwissenschaftlichen Transformationsforschung, in: ders. (Hrsg.), Systemwechsel, Bd. 1: Theorien, Ansätze und Konzeptionen, Opladen 1994, S. 303-331; E. Sandschneider (Anm. 2); Raj Kollmorgen, Schöne Aussichten? Eine Kritik integrativer Transformationstheorien, in: ders. /Rolf Reißig/Johannes Weiß (Hrsg.), Sozialer Wandel und Akteure in Ostdeutschland, Opladen 1996, S. 281 -331.

  5. Wir verwenden im Anschluß an Kelsen den Begriff „Autokratie“ dann, wenn wir nicht zwischen autoritären und totalitären Systemen unterscheiden. Vgl. Hans Kelsen, Allgemeine Rechtslehre, Berlin -Heidelberg -New York 1925.

  6. Die Einteilung geht zurück auf Guillermo O’Donnell und Philippe C. Schmitter (Anm. 2).

  7. Vgl. Ernest Gellner, Conditions of Liberty: Civil Society and its Rivals, London 1994, S. 1; Ch. Taylor, Invoking Civil Society (Anm. 1), S. 66; K. von Beyme (Anm. 2).

  8. Vgl. Ch. Taylor, ebd., S. 118f.; K. von Beyme ebd., S. 100 ff.

  9. Ch. Taylor, ebd., S. 118.

  10. Vgl. K. von Beyme (Anm. 2), S. 105.

  11. Vgl. John Locke, Über die Regierung (The Second Treatise of Government), Stuttgart 1974, insbes. Kap. VII, S. 59-72.

  12. Vgl. ebd., S. 67 f.; Ch. Taylor, Der Begriff der . bürgerlichen Gesellschaft'(Anm. 1), S. 130.

  13. Vgl. Charles Montesquieu, Vom Geist der Gesetze, Stuttgart 1965 (frz. 1748); vgl. auch Alois Riklin, Montesquieus freiheitliches Staatsmodell, in: Politische Vierteljahresschrift, 30 (1989), S. 420-442.

  14. Ch. Taylor, Der Begriff der . bürgerlichen Gesellschaft 1 (Anm. 1), S. 142.

  15. Vgl. Ch. Montesquieu (Anm. 13), S. 249 ff.

  16. Vgl. Alexis de Tocqueville, Über die Demokratie in Amerika, Stuttgart 1985 (frz. 1835).

  17. Vgl. ebd., S. 106 ff.

  18. Vgl. Ch. Taylor, Der Begriff der . bürgerlichen Gesellschaft'(Anm. 1), S. 143.

  19. Vgl. Robert Putnam, Making Democracy Work, Princeton 1993, S. 163 ff.

  20. Ralf Dahrendorf, Die Zukunft der Bürgergesellschaft, in: Bernd Guggenberger/Klaus Hansen (Hrsg.), Die Mitte. Vermessungen in Politik und Kultur, Opladen 1992, S. 80; vgl. auch Arno Waschkuhn, Demokratietheorien, München -Wien 1997, S. 505 f.

  21. Ralf Dahrendorf, Der moderne soziale Konflikt, München 1994, S. 495.

  22. Vgl. J. Keane (Anm. 1); J. Cohen/A. Arato (Anm. 1); Jürgen Habermas, Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaates, Frankfurt a. M. 1992, S. 399-467; Ulrich Rödel, Vom Nutzen des Konzeptes der Zivilgesellschaft, in: Zeitschrift für Politikwissenschaft, (1996) 6, S. 669-677.

  23. J. Habermas, ebd., S. 374.

  24. Ebd., S. 443.

  25. Wir unterscheiden hier bewußt zwischen responsiveness und responsibility. Während etwa Meinungsumfragen die politischen Entscheidungseliten durchaus und häufig in einem populistischen Sinne responsiv machen, können Bürgerkultur und Bürgerinitiativen den Staat nachhaltig zu verantwortlichem politischen Gestalten veranlassen. Dies berührt auch die berühmte Unterscheidung des ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker zwischen „Machtversessenheit“ und „Machtvergessenheit“.

  26. Vgl. Adam Przeworski u. a., Sustainable Democracy, Cambridge 1995, insbes. S. 53-66.

  27. Vgl. Jonathan Fox, The Difficult Transition from Clientelism to Citizenship: Lessons from Mexico, in: World Politics, (1994) 46, S. 151 ff.

  28. Vgl. v. a. Seymour Martin Lipset, Political Man. The Social Bases of Political Support, Baltimore 1981, S. 211 ff.

  29. Vgl. ähnlich: Hans-Joachim Lauth/Wolfgang Merkel, Zivilgesellschaft und Transformation, in: dies. (Hrsg.), Zivil-gesellschaft im Transformationsprozeß. Länderstudien zu Mittelost-und Südeuropa, Asien, Afrika, Lateinamerika und Nahost, Mainz 1997, S. 22.

  30. Vgl. U. Rödel u. a. (Anm. 1); J. Cohen/A. Arato (Anm. 1); J. Habermas (Anm. 22).

  31. Wie problematisch auch dies ist, wird in der differenzierten Diskussion von Aristoteles über Thomas von Aquin, Hobbes bis Kant deutlich. Die Gefahr, daß über einen solchen Akt der Gewalt Rechtsdämme brechen und der (Hobbessche) Naturzustand auch nur vorübergehend eintreten könnte, muß im Sinne einer Güterabwägung mit den positiven Konsequenzen des singulären Tyrannenmordes abgewogen werden. Wie differenziert diesbezüglich schon die Tyrannis zu beurteilen ist, zeigt u. a. Thomas von Aquins berühmte Unterscheidung zwischen der „tyrannis exercitio" und der „tyrannis ex defectu titulo"; vgl. Hella Mandt, Tyrannis, Despotie, in: Otto Brunner/Werner Conze/Reinhart Koselleck (Hrsg.), Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 6, Stuttgart 1990, S. 663.

  32. Dies verkennen Kritiker wie Reinhard Kößler, die eine normative Öffnung des Konzepts gegenüber der Gewalt Vorschlägen, um Operationalisierungsproblemen bei der kategorialen Beurteilung von oppositionellen Aktionen zu entgehen. Vgl. Reinhard Kößler, Transformation und Transition als Ausdruck sozialer Kämpfe und gesellschaftlicher Prozesse, in: Forschungsjournal Neue Soziale Bewegungen, 10 (1997), S. 36.

  33. Vgl. Dankwart A. Rüstow, Transitions to Democracy, in: Comparative Politics, (1970) 2, S. 337-363.

  34. Vgl. A. Przeworski (Anm. 2).

  35. Aufgrund der Vielschichtigkeit der Problemlagen ist es oftmals schwierig, eine adäquate externe Förderungsstrategie zu entwickeln und zu praktizieren. Vgl. Rolf Hanisch (Hrsg.), Demokratieexport in die Länder des Südens?, Hamburg 1996.

  36. Vgl. Robert Putnam, Social Capital and Institutional Success, in: ders., Making Democracy Work. Civic Tradition in Modern Italy, Princeton 1993, S. 163-185.

  37. Vgl. Hans-Joachim Lauth, Drei Dimensionen der Demokratie und das Konzept einer defekten Demokratie, in: Gert Pickel/Susanne Pickel/Jörg Jacobs (Hrsg.), Demokratie -Entwicklungsformen und Erscheinungsbilder im interkulturellen Vergleich, Frankfurt/Oder 1997, S. 33-54.

  38. Vgl. Petra Bendel/Sabine Kropp, Zivilgesellschaften und Transitionsprozesse im interregionalen Vergleich Lateinamerika -Osteuropa, Zentralinstitut für Regionale Forschung (Arbeitspapier Nr. 1), Erlangen -Nürnberg 1997, S. 84.

  39. J. Habermas (Anm. 22), S. 435.

  40. Vgl. Larry Diamond, Toward Democratic Consolidation, in: Journal of Democracy, (1994) 3, S. 13 f.; Michael W. Foley/Bob Edwards, The Paradox of Civil Society, in: Journal of Democracy, (1996) 3, S. 38-52; Volker Heins, Ambivalenzen der Zivilgesellschaft, in: Politische Vierteljahresschrift (1992) 2, S. 240; Luis Roniger, The Comparative Study of Clientelism and the Changing Nature of Civil Society in the Contemporary Word, in: ders. /Ayse Günes-Ayata (Hrsg.), Democracy, Clientelism, and Civil Society, Boulder -London 1994, S. 1-18.

  41. Vgl. Michael Walzer, Was heißt zivile Gesellschaft?, in: ders., Zivile Gesellschaft und amerikanische Demokratie, Frankfurt a. M. 1996, S. 64-97.

  42. Vgl. Siegmar Schmidt, Die Rolle der Zivilgesellschaft im Demokratisierungsprozeß Südafrikas, in: H. -J. Lauth/W. Merkel (Anm. 29), S. 323 ff.

Weitere Inhalte

Wolfgang Merkel, Dr. phil., geb. 1952; Professor für Politikwissenschaft an der Universität Mainz; Lehr-und Forschungstätigkeiten an den Universitäten Bielefeld, Heidelberg, Harvard, Madrid. Veröffentlichungen u. a.: Vom Oppositionssozialismus zur Staatspartei. Die italienischen Sozialisten unter Craxi, Bochum 1985 (ital. Ausgabe 1987); Ende der Sozialdemokratie?, Frankfurt a. M. -New York 1993 (span. Ausgabe 1995); Allein-und Mithrsg, von „Systemwechsel“, 4 Bde., Opladen 1994-1998; Systemtransformation, Opladen 1998. Hans-Joachim Lauth, Dr. phil, geb. 1957; wiss. Assistent am Institut für Politikwissenschaft der Universität Mainz. Veröffentlichungen u. a.: Mexiko zwischen traditioneller Herrschaft und Modernisierung. Die Gewerkschaften im Wandel von Politik und Wirtschaft (1964-1988), Münster 1991; (Mithrsg, und Mitaut.) Politikwissenschaft: Eine Einführung, Paderborn u. a. 19962; (Mithrsg, und Mitaut.) Neoliberalismus und Arbeitsbeziehungen in Lateinamerika, Frankfurt a. M. 1997.