Ohne freie und unabhängige Berichterstattung kann eine demokratische Gesellschaft nicht funktionieren; weder könnten sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend informieren, noch würden die Mächtigen ausreichend kontrolliert. Wie in den meisten Ländern Europas gehört Pressefreiheit in Deutschland zu den Grundrechten; im Grundgesetz ist sie, wie auch die Meinungs- und Informationsfreiheit, in Artikel 5 festgeschrieben.
Während die gesetzlichen Fundamente für eine "funktionierende" journalistische Berichterstattung weitgehend gesichert sind, scheint eine andere Grundbedingung zu erodieren: Seit einiger Zeit ist von einer tiefen Vertrauenskrise die Rede. Der Schutz der Pressefreiheit bleibt eine Daueraufgabe.
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