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Editorial | 1977 und die RAF | bpb.de

1977 und die RAF Editorial Die radikale Linke und die RAF - Essay Die RAF und die Bundesrepublik - Essay Die Opfer der RAF Die Ursachen des RAF-Terrorismus und sein Scheitern Baader-Meinhof international? Mehr Sicherheit durch mehr Strafe?

Editorial

Hans-Georg Golz

/ 1 Minute zu lesen

Die Historisierung der RAF ist in vollem Gange. Können die Reaktionen des Staates vor 30 Jahren als Rezepte dafür dienen, heutigen sicherheitspolitischen Gefährdungen zu begegnen?

Die Historisierung der Roten Armee Fraktion (RAF) ist in vollem Gange. Die Biographien der Täter und ihre Motive sind lange bekannt; der "Mythos RAF" ist entzaubert. Nun rücken die Opfer des deutschen Linksterrorismus stärker ins öffentliche Bewusstsein. Anfang dieses Jahres entbrannte zudem eine Debatte über die Begnadigung der letzten verurteilten RAF-Terroristen. Viele Fragen sind noch offen. Wer hat Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 erschossen? Und wer ist für die Morde und anderen Gewalttaten der 1980er und 1990er Jahre verantwortlich? Dabei gerät auch die DDR in den Blick, gewährte die Staatssicherheit doch in den 1980er Jahren steckbrieflich gesuchten Terroristen Unterschlupf.

Von der Entführung bis zur Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer und den Selbstmorden der inhaftierten RAF-Galionsfiguren in Stuttgart-Stammheim im Herbst 1977 vergingen sechs Wochen. Dazwischen lagen die Flugzeugentführung der "Landshut" und die Befreiung der Geiseln in Mogadischu. Die alte Bundesrepublik hatte im so genannten Deutschen Herbst ihre schwerste innenpolitische Krise zu bestehen. Der Rechtsstaat ließ sich nicht erpressen. Bundeskanzler Helmut Schmidt blieb hart, Regierung und Opposition rückten zusammen.

Können die Reaktionen des Staates während der "bleiernen Zeit" vor 30 Jahren als Rezepte dafür dienen, den globalen sicherheitspolitischen Gefährdungen zu begegnen? Lauschangriff, Rasterfahndung und Kontaktsperre haben das Sanktionsrepertoire des Rechtsstaates beständig erweitert. Mit der aus Sicherheitserwägungen erfolgten Preisgabe verbriefter Freiheitsrechte steht indes auf dem Spiel, was den Rechtsstaat im Kern ausmacht.