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Freistaat Sachsen fördert kommunale Bürgerbudgets

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Der Freistaat Sachsen finanziert im Rahmen seiner Förderrichtlinie „Bürgerbeteiligung“ nun gezielt Bürgerbudgets. Kommunen und Landkreise sind aufgerufen, bis zum 26. September 2023 eine finanzielle Förderung für die Einrichtung und Durchführung von Bürgerbudgets zu beantragen.

(© Oliver Guhr on Unsplash)

Die sächsische Landesregierung einigte sich in ihrem 2019 geschlossenen Koalitionsvertrag darauf, „neue Formen der politischen Bürgerbeteiligung“ einzuführen. Ziel dessen ist, die Bevölkerung besser in Entscheidungen einzubinden und Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, eigene Ideen und Präferenzen in den politischen Willensbildungsprozess einzubringen.

Vor diesem Hintergrund ruft das Sächsische Justiz- und Demokratieministerium nun bereits zum vierten Mal dazu auf, im Rahmen der Förderrichtlinie „Bürgerbeteiligung“ finanzielle Unterstützung für Beteiligungsverfahren zu beantragen. Anders als zuvor legt der aktuelle Förderaufruf aber zwei Schwerpunkte. Neben der Einsetzung von Bürgerräten werden insbesondere Verfahren für die Einrichtung und Durchführung von Bürgerbudgets gefördert. Im Rahmen von Bürgerbudgets können die Einwohner*innen einer Kommune oder eines Landkreises über ein vorab festgelegtes Budget entscheiden. In der Regel können Vorschläge für verschiedene Projekte eingereicht werden, über die dann gemeinsam beraten und abgestimmt wird. So können Bürger*innen über die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Initiativen (mit-)entscheiden und auf einfache, direkte Weise an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken.

Bis zum 26. September 2023 können Kommunen und Landkreise einen Antrag auf Förderung bei der Sächsischen Aufbaubank stellen. Die Kommunen und Landkreise sind in ihrer Antragstellung weitestgehend frei in der konkreten Ausgestaltung des geplanten Bürgerbudgets. So können diese auch ein Jugendbudget oder ein Stadtteilbudget beantragen und thematische Schwerpunkte festlegen (wie z. B. eine Kultur- oder Klimaschutzförderung). Die Seiten des Sächsischen Demokratieministeriums Externer Link: informieren ausführlich über die Förderrichtlinie und die Antragstellung.

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