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Ist der zweite Bildungsweg am Ende ? | APuZ 2/1978 | bpb.de

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APuZ 2/1978 Bildungs-und Beschäftigungssystem. Zum Verhältnis von individuellem Bildungsanspruch, ökonomisch-gesellschaftlichem Qualifikationsbedarf und staatlicher Ausbildungssteuerung Finanzierung und Organisation der beruflichen Bildung in der politischen Auseinandersetzung 1974 — 1977 Ist der zweite Bildungsweg am Ende ?

Ist der zweite Bildungsweg am Ende ?

Wilhelm Frenz

/ 24 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Ist der Zweite Bildungsweg am Ende? Diese Frage entsteht durch den Abbau des Zweiten Bildungsweges (ZBW) im mittleren Bereich (sinkende Zahl von Berufsaufbauschulen [BAS] und Fachschulreifeabschlüssen, die BAS wurde in mehreren Bundesländern abgeschafft) wie im Oberstufenbereich (Verminderung der Abendgymnasien und Kollegs, rückläufige Zahl von Frauen und Arbeiterkindern in Institutionen des ZBW) und durch die Erschwerung des Hochschulzugangs für die Absolventen des ZBW. Was sind die Gründe für die Zurücknahme des ZBW? Hat er seine gesellschaftsund bildungspolitischen Ziele erreicht? Oder war der ZBW eine Sackgasse und hat die bildungsökonomischen und sozialpolitischen Funktionen nicht erfüllt, die seine Einrichtung begründeten? Zu einem Reservemechanismus der Sozialstruktur und zu einem Reservoir zur Auffüllung von Qualifikationslücken im Sinne der Industrie hat sich der ZBW in den rund 20 Jahren seines Bestehens nicht entwickelt. Seine quantitative Bedeutung im Bildungswesen war und blieb für die Erfüllung dieser Funktion zu gering. Das Prinzip der Be-rufsbezogenheit wurde, vor allem in der Oberstufe des ZBW, nur ansatzweise und unvollkommen in die Praxis umgesetzt. Der ZBW wurde mehr und mehr zu einem Weg beruflicher Umorientierung. Das Versprechen auf nachträgliche Kompensation und Korrektur ungleicher Sozial-und Bildungschancen konnten im ZBW nur wenige einlösen. Seine damit begründete bil-dungs- und gesellschaftspolitische Legitimationsfunktion verfehlte ihre Wirkung. Was hat der ZBW erreicht? Was spricht gegen seinen Abbau? Er hat relativ mehr Arbeiterkindern und in den siebziger Jahren auch relativ mehr Frauen die Möglichkeit zu weiterführender Bildung eröffnet als der erste Bildungsweg. Aufstiegsmotivierte Kinder aus ökonomisch benachteiligten mittleren Schichten erhielten im ZBW eine zweite Chance. Politisches Interesse und Engagement sowie Emanzipationsstreben wurden bei einem beachtlichen Teil der Absolventen entwickelt und verstärkt. Aus dem ZBW kam ein von vielen geschätztes Nachwuchspotential für pädagogische Berufe, insbesondere auch für Lehrer an beruflichen Schulen. Der Schluß liegt nahe, daß der ZBW — ebenso wie der sogenannte Dritte Bildungsweg — im besonderen Maße von bildungspolitischen Restriktionen und finanzpolitischen Sparmaßnahmen getroffen wird, weil dadurch keine politisch negative Publizität befürchtet wird. Die notwendige bildungspolitische und curriculare Neuorientierung des ZBW sollte in der Weise geschehen, daß er zum Kernbereich eines noch aufzubauenden Systems der Weiterbildung wird, wie es im Bildungsgesamtplan vorgesehen ist

Auf den ersten Blick kann diese Frage als unberechtigte Provokation erscheinen. Immerhin gab es 1974 in der Bundesrepublik und West-Berlin in der Mittelstufe des Zweiten Bildungsweges (ZBW) 500 Berufsaufbauschulen (350 in Vollzeitform, 150 in Teilzeitform), welche die Fachschulreife vermitteln und den Zugang zur Oberstufe des ZBW ermöglichen; außerdem konnten Berufstätige an 126 Abendrealschulen den Realschulabschluß erwerben. In der Oberstufe des ZBW bestanden 1974 70 Kollegs und 56 Abendgymnasien, die zur Hochschulreife (Abitur) führen

Der ZBW wurde auch in die grundlegenden Planungen für das Bildungswesen der Bundesrepublik einbezogen. Der „Strukturplan für das Bildungswesen", in dem der Deutsche Bildungsrat den Entwurf eines Gesamtbildungssystems für die achtziger Jahre vorgelegte, geht davon aus, daß weiterhin ein Zweiter Bildungsweg besteht. Nach dem „Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung an die Regierungschefs des Bun-des und der Länder über den Bildungsgesamtplan und ein Bildungsbudget" von 1971 sollen die Institutionen des ZBW als öffentliche Weiterbildungsstätten in ein Weiterbildungssystem einbezogen werden, das als vierter Be-reich des Bildungswesens in verstärktem Maße in die öffentliche Förderung aufgenommen werden soll. Diese Pläne (Strukturplan und Bildungsgesamtplan) wurden auch für den ZBW bekanntlich nicht verwirklicht

Negative Entwicklungen

In den letzten Jahren sind Entwicklungen für den ZBW und seine Besucher und Absolventen eingetreten, die für die Berechtigung un-serer Ausgangsfrage sprechen. Hier können nur einige dieser Negativentwicklungen als beispielhafte Indizien für die Gefährdung und Zurückdrängung des ZBW kurz skizziert werden:

1. Im mittleren, berufsbezogenen Bereich des ZBW wird seit etwa fünf Jahren die Berufsaufbauschule (BAS) wieder zurückgedrängt. In Bremen ist die BAS in der Teilzeitform, die während oder nach Abschluß der Berufsausbildung drei bis dreieinhalb Jahre besucht werden kann, um zur Fachschulreife zu gelangen, 1975 ausgelaufen. In Hessen sollten die BAS in andere Schulformen überführt werden. Inzwischen scheint das nicht mehr notwendig. Es gibt kaum noch BAS in Teilzeitform, und die Vollzeit-BAS ist nur noch in größeren Städten eine Bildungsmöglichkeit für wenige. In Nord-rhein-Westfalen wurden schon seit Anfang der siebziger Jahre Berufsaufbauklassen durch weiterführende Hauptschulklassen ersetzt. 1974 wurden in diesem bevölkerungsreichsten Bundesland keine Berufsaufbauschüler mit dem Abschluß der Fachschulreife mehr entlassen Die Zahl der BAS ging insgesamt von 1974 bis 1975 um 49 zurück (30 BAS in Vollzeitform und 19 BAS in Teilzeitform weniger). Die Schülerzahl an BAS sank im Schuljahr 1975/76 (27 189 Schüler) gegenüber dem Schuljahr 1974/75 (32 679 Schüler) um rd. 17 °/o Auch die Zahl der Abendrealschulen für Berufstätige wurde 1975 um vier (auf 122) vermindert, obwohl die Schülerzahl etwas stieg (1975: 11 617, 1974: 11 548 Schüler)

2. Für Bewerber mit mittleren Bildungsabschlüssen (z. B. Fachschulreife, Realschulabschluß mit Berufsausbildung) wurde der Zu-gang zu Fachhochschulen versperrt, der z. B-in Hessen bis vor einigen Jahren hach dem Fach-hochschulgesetz (§ 45 Abs. 3) möglich war.

3. Für graduierte Absolventen von Fachhochschulen, die über den berufsbezogenen ZBW die Fachhochschulreife erworben haben und durch ihre Graduierung die Studienberechtigung an einer wissenschaftlichen Hochschule (Hochschulreife) erhielten, stehen ab 1977 nur noch 2 °/o der Studienplätze in den sogenannten harten Numerus-Clausus-Fächern und 3 °/o der Plätze in den übrigen NC-Studiengängen zur Verfügung, um die diese Gruppe von Bewerbern konkurrieren muß. Außerdem sieht § 32 Abs. 2 Nr. des Hochschulrahmengesetzes vor, daß das Zweitstudium eine „sinnvolle Ergänzung" des Erststudiums sein muß, das gilt auch für Fachhochschulabsolventen, und diese Bestimmung wird von der „Nu-merus-Clausus-Verwaltung" eng ausgelegt. Hinzu kommt, daß das wissenschaftliche Zweitstudium von Fachhochschulgraduierten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nur noch mit Darlehen gefördert wird. Dadurch werden Studenten aus ökonomisch schwachen Sozialschichten, die über den ZBW zu einer wissenschaftlichen Ausbildung „durchstoßen" wollen, hart belastet. 4. Die formalen Eingangsvoraussetzungen für den Eintritt in Institute zur Erlangung der Hochschulreife wurden in den siebziger Jahren verschärft und werden rigider gehandhabt. Die Möglichkeit, nach einem erfolgreich durchlaufenen Vorkurs ohne den formalen Nachweis eines mittleren Bildungsabschlusses in ein Kolleg einzutreten, wurde eingeschränkt oder sogar abgeschafft (z. B. Rheinland-Pfalz). Im KMK-Entwurf der „Vereinbarung über die Neugestaltung der Kollegs" vom März 1977 heißt es entsprechend: „Es steht den Ländern frei, ausschließlich Bewerber, die den Realschulabschluß oder einen gleichwertigen Abschluß nachweisen können, zuzulassen oder bei solchen Bewerbern auf die Eignungsprüfung zu verzichten." 5)

Die Oberstufe des ZBW (Kollegs und Abendgymnasien) soll noch mehr, als es bisher schon der Fall war, an die neugestaltete gymnasiale Oberstufe angeglichen und auf weitere Sicht möglicherweise in diese einbezogen werden. Diese Angleichung an die gymnasiale Oberstufe geschieht in organisatorischer, inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht. Dadurch wird voraussichtlich „der Bildungsgang an Kollegs ... in der Regel drei und höchstens vier Jahre"

dauern Die Ausbildungszeit im ZBW wird also verlängert und damit eine weitere zeitliche, wirtschaftliche und soziale Belastung für die Teilnehmer dieses Bildungswegs, insbesondere für Arbeiterkinder, geschaffen. Im Mai 1977 fand, wie bereits im Jahre 1976, eine erneute bundesweite Streik-und Protestaktion der Studierenden an den Instituten des ZBW statt, und Anfang Dezember 1977 forderte der Bundesring der Studierenden des ZBW die 22 000 Abendgymnasiasten und Kollegialen zu einem einwöchigen Unterrichtsboykott auf, um gegen den „Abbau des ZBW sowie die Beschneidung demokratischer Rechte" zu protestieren (vgl. dpa Köln v. 4. 12. 1977). Diese und andere ähnliche lokale und regionale Aktionen richten sich insbesondere gegen die Angleichung des ZBW an die gymnasiale Oberstufe.

Die Zahl der Abiturienten an den Kollegs stieg von 1973 (2 936) auf 1974 (3 314) um fast 13 ®/o, und die Kollegiatenzahl nahm von 1974 (10 745) bis 1975 (11 042) um rd. 3 °/o zu, trotzdem wurden die Kollegs 1975 bereits um eines vermindert — ein Schrumpfungsprozeß, der wahrscheinlich in den nächsten Jahren fortgesetzt wird. 5. Der Notenbonus von 0, 5, den die Absolventen des ZBW bei der Berechnung des Abitur-Notendurchschnitts für die Zulassung zum Studium von NC-Fächern erhielten, wurde im Zuge der Verschärfung der NC-Praxis und mit Anwendung der Regelungen des Hochschulrahmengesetzes gestrichen. Die Berufspraxis kann jetzt nur auf die Wartezeit angerechnet werden. 6. Ein Sonderfall zielt in dieselbe Richtung: Das Oberstufenkolleg in Bielefeld, der Modellversuch Hartmut von Hentigs, in dem versucht wird, Jugendlichen und Erwachsenen mit unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen die Hochschulreife und Studierfähigkeit zu vermitteln und den Übergang von der Schule in die Hochschule durch eine Verbindung der Oberstufe mit dem Grundstudium bruchlos und fließend zu gestalten, wird von den Kultusministerien nicht anerkannt Angesichts dieser Entwicklungen erheben sich folgende Fragen:

a) Sollen der ZBW abgebaut und seine Institutionen zum Teil in den Ersten Bildungsweg integriert werden, weil er seine Aufgabe nicht erfüllt hat?

b) Ist der ZBW durch die sogenannte Bildungsexpansion überflüssig geworden?

Bildungsökonomische Funktionen

Obwohl im Zusammenhang mit dem Zweiten Bildungsweg wenig genannt, kommt bildungsökonomischen Bedingungen für seine Entstehung wie auch für seine Rückentwicklung wesentliche Bedeutung zu. Schon bei der Einrichtung des ZBW in der Bundesrepublik Ende der fünfziger Jahre sah Fritz Arlt, Geschäftsführer des Deutschen Industrieinstituts und bildungspolitischer Experte der Industrie, in in der ökonomischen und technischen Entwicklung und im Handeln der Unternehmer die wesentlichen Ursachen für das Entstehen des ZBW: „Der Zweite Bildungsweg ist eine Folgeerscheinung der technisch-industriellen Entwicklung, für welche die Unternehmer Und ihre Organisationen . .. wesentlich bestimmend waren."

Dem Zweiten Bildungsweg wurde die bildungsökonomische Funktion zugewiesen, das Potential von befähigten Anwärtern für hochqualifizierte Berufstätigkeiten in Wirtschaft, Technik und Bildungswesen zu vergrößern und ein zusätzliches Reservoir für die Auffüllung des wirtschaftlichen Führungsnachwuchses heranzubilden. So betonte Fritz Arlt: „Dem ständig wachsenden Bedarf in der Wirtschaft nach gut ausgebildetem Führungsnachwuchs kann nur entsprochen werden, wenn auch die Begabungsreserven gefördert werden, die mit dem , ersten Bildungsweg'nicht erfaßt werden können."

Ralf Dahrendorf charakterisierte den Zweiten Bildungsweg ebenfalls als Reservemechanismus der Sozialund Qualifikationsstruktur, der Lücken füllen sollte, die im Angebot qualifizierter Arbeitskräfte immer auftreten können, weil „das Schulsystem des ersten Bildungswegs" auf ökonomische Entwicklungen und technisch-organisatorische Neuerungen nicht schnell und flexibel genug reagieren kann

Politisch-ökonomisch gesehen heißt das, die Qualifikation der gesellschaftlichen Arbeitskraft entsprach Ende der fünfziger Jahre zum Teil nicht mehr den Erfordernissen der Arbeitsplatzstruktur. Der ZBW sollte die Funktion übernehmen, besonders für den wirtschaftlich-technischen Bereich, aber auch für den Berufsausbildungssektor Arbeitsvermögen zu qualifizieren, das mit dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte übereinstimmte. Der ZBW sollte sicherstellen, „daß auf allen Stufen des Systems (Berufsaufbauschulen, Fachschulen, Fachhochschulen, wissenschaftliche Hochschulen, W. F.) Arbeitskräfte ausgebildet werden, die in der Lage sind, die Ergebnisse von Forschung und Entwicklung in der Produktion produktivitätssteigernd anzuwenden"

Aus diesem Grunde wie auch zur Ausbildung von Leistungseliten zur Ergänzung des Führungsnachwuchses wurde es Ziel des ZBW, „die Durchgängigkeit des Weges, die Möglichkeit des Durchstoßes bis zur Hochschulreife" und weiter zur wissenschaftlichen Ausbildung zu eröffnen.

Reservemechanismus der Qualifikationsstruktur?

In der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre lagen die Abiturientenquoten im Bundesdurchschnitt noch unter 5 % (1955/56 bei 4, 8 %). Zu dieser Zeit wurde eine Öffnung des ersten Bildungs-weges bis zur Hochschule für unterprivilegierte gesellschaftliche Schichten von den politisch, sozial und ökonomisch herrschenden Gruppen verhindert. Dafür sollte der ZBW als „ein sozialer Reservemechanismus" der Qualifikationsstruktur wirksam werden. Um diese Funktion erfüllen zu können, mußte der ZBW nach Dahrendorf etwa 10% der Schülerund

Studentenzahlen entsprechender Stufen des ersten Bildungsweges umfassen Diesen Anteil hat der ZBW nie erreicht. Ende der sechziger Jahre (1968) hatten Kollegs und Abendgymnasien nur einen Anteil von 3, 4 % an der Gesamtzahl der Abiturienten, und auch wenn man die Hochschulzugangsberechtigungen der Ingenieurschulen und Fachhochschulen dazu rechnet, bleiben sie unter der 10 %-Quote

1974 hatten die Absolventen von Berufsaufbauschulen und Abendrealschulen für Berufstätige einen Anteil von rd. 7, 2 % an der Gesamtzahl der Schulabgänger mit Realschulabschluß bzw. Fachoberschulreife, und die Abiturienten von Kollegs und Abendgymnasien machten nur rd. 4, 7 % der Schulabsolventen mit Hochschulreife aus Schon rein quantitativ betrachtet, konnte der ZBW seine bildungsökonomische Funktion als ein Reservemechanismus der Sozial-und Qualifikationsstrukur nie hinreichend erfüllen.

Berufsbezogenheit Der dem Zweiten Bildungsweg zugedachten „Reservemechanismus-Funktion" entsprach das Prinzip der Berufsbezogenheit. So stellte Helmut Belser als erstes Ziel des ZBW fest: „Der Zweite Bildungsweg soll eine gesteigerte fachlich-berufliche Bildung vermitteln." Die betriebliche und berufliche Sozialisation und Qualifikation durch eine Lehre bzw. eine abgeschlossene Berufsausbildung wurde, besonders von Vertretern der Wirtschaft, als „Grundvoraussetzung" für die weitere berufsbezogene Bildung im ZBW gefordert Auf diese Weise sollte gewährleistet werden, daß das im ZBW weiter qualifizierte Arbeitsvermögen auf ökonomische und technische Verwendungsbereiche bezogen blieb. Während ihrer betrieblichen Sozialisation sollten die Jugendlichen auch berufsunspezifische Qualifikationen erwerben, um disponibel und integrationsfähig zu werden. Sie sollten lernen, sich betrieblichen Verhaltens-und Leistungsnormen anzupassen, sich in die hierarchische Struktur von Unternehmung und Betrieb diszipliniert einzugliedern und sich unternehmerischer Funktionsautorität unterzuordnen. „Im Ausbildungsprozeß (werden) auch Dispositionen zur Unterwerfung unter die . Sachzwänge'der Berufspraxis erzeugt, die später bei der Anwendung des ausgebildeten Arbeitsvermögens für die wertbildende Potenz (durch Arbeitseifer, Pünktlichkeit, Unterwerfung usw.) der Arbeit von größter Bedeutung sind. So erklärt sich auch das Interesse von Formen und Inhalten der Ausbildung aus dem Kapitalverwertungsprozeß."

Berufsbezogenheit im engeren Sinne bedeutete, daß der ZBW auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung (z. T. genügte auch eine „Bewährung im Beruf") oder einem „gleichwertigen beruflichen Werdegang" aufbaute und auf eine höherqualifizierte berufliche Tätigkeit und Position im gleichen oder ähnlichen Arbeits-und Verwertungsbereich hinzielte. Soweit der in diesem Sinne berufsbezogene ZBW eingeschlagen und durchgehalten wurde, lief er über die Berufsaufbauschulen, die Fachschulen und Fachhochschulen, nicht über die Oberstufe des ZBW (Kollegs und Abendgymnasien). In den siebziger Jahren wuchs jedoch die Zahl der Fachhochschulabsolventen, die nicht als höherqualifizierte Arbeitskräfte (z. B. graduierte Ingenieure und Betriebswirte) in ihre früheren Arbeitsbereiche zurückkehrten, sondern ein wissenschaftliches Zweitstudium an einer Universität oder Technischen Hochschule aufnahmen.

In der Oberstufe des ZBW, insbesondere in den Kollegs, sollte das Prinzip der Berufsbezogenheit dadurch verwirklicht werden, in-dem man beabsichtigte, „bildende Gehalte der Arbeits-und Sozialwelt der Gegenwart in den Bildungsplan planmäßig einzubeziehen" In der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Institute zur Erlangung der Hoch-schulreife heißt es zur Berufsbezogenheit: „Die Arbeit der Kollegs setzt Berufserfahrung der Kollegiaten voraus. Didaktik und Methodik des Unterrichts sollen möglichst in allen Bildungsbereichen von dieser Berufserfahrung wesentlich mitbestimmt sein." In den didaktischen und methodischen Empfehlungen der KMK für die Arbeit an Instituten zur Erlangung der Hochschulreife wird zur Berufsbezogenheit der Unterrichtsinhalte ausgeführt: „Besonders für Fächer, die zur Wahl gestellt sind, kann das Berufswissen Ausgangspunkt und Grundlage sein . .. Die Auswahl (der Unterrichtsgegenstände) soll auch die Integration der Fächer und die Einbeziehung der Berufserfahrung ermöglichen."

Erfahrungen und Untersuchungen zeigen jedoch, daß die Berufsbezogenheit für die Bildungsarbeit in der Oberstufe des ZBW keine wesentliche Bedeutung erhalten hat Karin Storch kritisiert, „der Zweite Bildungsweg selbst ist alles andere als berufsnah. Den erwachsenen Lernenden wird keine Brücke zu ihrer Arbeit geschlagen. Die Lehrpläne und Lehrziele sind ausschließlich an denen der Kinderund Jugendschule orientiert. Bildung bezieht sich auf eine Welt, in der es keine Arbeit unter Vorgesetzten, keine Konflikte und keine Frustrationen am Arbeitsplatz gibt."

Ausschlaggebend für die Ausbildung an Kollegs und Abendgymnasien wurde die Orientierung der dort unterrichtenden Gymnasiallehrer und der geltenden Prüfungsordnungen am Ziel der allgemeinen Hochschulreife und an der Oberstufe des Gymnasiums. So schrieb Kollegleiter Rassmann 1962: „Sie (die Kollegs) müssen ein gleichwertiges Zertifikat ausstellen und prüfen daher z. Z. am besten gleich nach derselben Reifeprüfungsordnung, nach der die den Hochschulen gewohnten Reifezeugnisse ausgestellt werden." Das Selbstverständnis der Institute des ZBW wird in der Jubiläumsschrift des Koblenz-Kollegs (1976) zutreffend ausgedrückt: „Der Unterricht ist an den Kollegs inhaltlich im wesentlichen durch die Bildungstradition des Gymnasiums geprägt. Kollegs sind eigentlich , nachgeholte Gymnasien'."

Auch im Zweiten Bildungsweg kamen so die traditionellen Widersprüche der Gesellschaft und des Bildungswesens wieder zum Vorschein, wie sie sich bereits in der kapitalistischen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts ausgebildet hatten: Die Teilung der gesellschaftlichen Arbeit in geistige und körperliche Arbeit und ihre bildungsökonomische Entsprechung in der Trennung von geistiger Bildung, insbesondere höherer Schulund Hochschulbildung, die dem öffentlichen (d. i. gesellschaftlich herrschendes bürgerliches) Interesse zugeordnet wurde, und der Ausbildung der Arbeitskräfte, die Angelegenheit des Privatinteresses der Arbeitskraftverwerter war. Erich Frister hat diesen Widerspruch so charakterisiert: „Allgemeine Bildung ist die berufliche Bildung für die Herrschenden, berufliche Bildung ist die allgemeine Bildung für die Beherrschten." Insoweit der auf allgemeine Hochschulreife ausgerichtete Zweite Bildungsweg die Funktion hatte, zusätzlichen industriellen Führungsnachwuchs hervorzubringen und zur Auffüllung und Ergänzung von Leistungseliten beizutragen, konnte und sollte er die reformerische Innovationsaufgabe, eine Integration von allgemeiner und beruflicher Bildung zu versuchen und damit den Gegensatz von Allgemeinbildung und Berufsbildung schrittweise aufzuheben, nicht erfüllen.

Berufliche Umorientierung

Weil das Prinzip der Berufsbezogenheit an dem skizzierten gesellschaftlichen und bildungsökonomischen Widerspruch scheiterte, konnte der Zweite Bildungsweg seine primäre bildungsökonomische Funktion nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ nicht ausfüllen. Im Gutachten von Blinkert für den Deutschen Bildungsrat wird belegt, daß der ZBW nicht zur weiteren Qualifizierung innerhalb der beruflichen Tätigkeit, sondern hauptsächlich zur beruflichen Umorientierung genutzt wird. Nach Herbert Knepper streben nur 14°/der Befragten einen Beruf an, der „in großem Umfang mit den bisherigen beruflichen Aufgaben Berührungspunkte hat", dagegen stehen 64 % der Befragten ihrem früheren Beruf ablehnend oder gleichgültig gegenüber Die Wirkungen der beruflichen Sozialisation wurden offensichtlich überbewertet und falsch eingeschätzt. Nach Blinkert liegen der Auffassung von der Kontinuität der beruflichen Orientierung bei den Teilnehmern des ZBW „Vor-

Stellungen über Ökonomie und Sozialstruktur zugrunde, die weitgehend irreal sind. Es wird unterstellt, daß Entscheidungen zu einer bestimmten Berufsausbildung im Durchschnitt freiwillig erfolgen und primär von Neigungen und Interessen bestimmt werden. Die Arbeitswelt wird prinzipiell als Ort produktiver und schöpferischer Eigenleistungen angesehen." Dagegen geben etwa die Hälfte der Absolventen des ZBW Unzufriedenheit mit ihrer früheren Arbeit als Motiv für die Weiterbildung an

Legitimationsfunktion

Neben der bildungsökonomischen Funktion wurde der gesellschaftspolitischen Legitimationsfunktion des Zweiten Bildungsweges besondere Bedeutung verliehen. Dahrendorf sah „eine erste wichtige soziale Funktion des Zweiten Bildungsweges" darin, „daß seine Institutionen im Zuge einer in der Sozialentwicklung angelegten und verfassungsmäßig garantierten Gleichheit der Ausbildungs-und damit Aufstiegschancen bislang benachteiligten Schichten gewissermaßen nachträglich noch eine Möglichkeit zur Wahrnehmung ihrer Rechte eröffnen" Dem ZBW wurde eine bildungsund sozialpolitische Ergänzungs-und Kompensationsfunktion zugewiesen, die — im Sinne eines Versprechens nachträglicher Ermöglichung sozialer und bildungsmäßiger Chancengleichheit (Dahrendorf identifiziert hier weitgehend Bildungs-und Sozialchancen) — vor allem für unterprivilegierte gesellschaftliche Gruppen geschaffen werden sollte. Der ZBW sollte diesen Gesellschaftsschichten die Möglichkeit geben, ihr soziales und politisches „Bürgerrecht auf Bildung" wahrnehmen zu können. Daß dieses Versprechen auf nachträgliche Kompensation und Korrektur ungleicher Sozial-und Bildungschancen in Wirklichkeit nur für einige wenige einlösbar war, sollte sich bald herausstellen.

Schon um den Zweiten Bildungsweg so ausbauen und ausstatten zu können, daß er für die Benachteiligten eine realistische „Möglichkeit zur Wahrnehmung ihrer Rechte" auf „Gleichheit der Ausbildung und damit Aufstiegschancen“ sein würde, wären wirtschaftliche und politische Entscheidungen sowie Bildungsinvestitionen notwendig gewesen, die eine andere ökonomische und gesellschaftspolitische Machtverteilung und Kräfteverhältnisse voraussetzten, als sie in der Bundesrepublik Deutschland vorhanden waren und sind. Wenn man sich außerdem einmal — nur als Gedankenspiel — vorstellt, ein vergrößerter und erweiterter ZBW würde für die meisten Angehörigen benachteiligter Sozialschichten eine echte Möglichkeit zur Realisierung ihrer Bildungsrechte eröffnen, wird sofort einsehbar, daß die Identifikation von Bildung und sozialem Aufstieg der gesellschaftlichen Wirklichkeit nicht entspricht. Sozialen Aufstieg durch Bildung — und insbesondere durch nachträgliche Bildung — als gesamtgesellschaftlichen Prozeß kann man sich ohne eine grundlegende Veränderung der Wirtschaftsund Sozialstruktur nicht vorstellen. Das zeigen auch die neuere Diskussion über die Entkoppelung von Bildungsund Beschäftigungssystem und die Einschränkung der Zugangsberechtigung zu beruflichen Ausbildungsgängen und Laufbahnen trotz vorhandener Bildungsabschlüsse und Eingangs-voraussetzungen. Die durch familiale, schulische und berufliche Sozialisation aufgebauten psychologischen und sozialen, motivationalen und sprachlichen Bildungsbarrieren bei vielen Angehörigen sogenannter Unterschichten sowie ihre sozial-ökonomische Benachteiligung sorgten in Wirklichkeit dafür, daß nachträgliche soziale und bildungsmäßige Chancengleichheit durch den Zweiten Bildungsweg für sie allenfalls abstrakt und formal bestand, sofern sie überhaupt von der Existenz des ZBW wußten. Wie wenig der ZBW seiner bildungsund gesellschaftspolitischen Legitimationsfunktion gerecht werden konnte, zeigen vor allem die oben dargestellten niedrigen Anteile, die er an der Gesamtzahl der Besucher und Absolventen der Mittel-und Oberstufe des Bildungswesens erreichen konnte. Nur jeder 60. Berufsschüler besuchte 1975 eine Berufsaufbauschule. Karin Storch kritisiert angesicht der Relation von 2 363 Abiturienten des ZBW gegenüber 73 264 von Gymnasien (1968): „Diese Zahlen zeigen, daß der Reservemechanismus der Sozialstruktur in der Praxis offenbar nur ein Ausnahmemechanismus ist, ein schmaler Pfad für einige wenige, eine Sackgasse für viele."

Aber auch im Hinblick auf die Gruppen, die zum Zweiten Bildungsweg gefunden und die-sen durchlaufen haben, konnte dieser seine sozial-und bildungspolitische Funktion nicht hinreichend erfüllen. Verschiedene Untersuchungen, welche die soziale Herkunft von Teilnehmern der Oberstufe des ZBW beschreiben, haben festgestellt, daß Arbeiterkinder und Kinder aus anderen bildungsmäßig benachteiligten Sozialgruppen an diesen Bildungseinrichtungen unterrepräsentiert sind Der Anteil der Arbeiterkinder bei den Absolventen des Zweiten Bildungsweges war Ende der fünfziger Jahre mit 17 0/0 zwar erheblich höher als bei den übrigen Studenten (nur 5%); das bedeutet aber immer noch eine starke Unterrepräsentation dieser Sozialgruppe. Blinkert resümiert: „Der Zweite Bildungsweg in seiner derzeitigen Konzeption bietet vorwiegend aufstiegsmotivierten Kindern aus ökonomisch benachteiligten mittleren Schichten eine zweite Chance, wobei von dieser Möglichkeit allerdings Frauen weitgehend ausgeschlossen sind." Frauen waren durch ihre schichtenund geschlechtsspezifische Benachteiligung bis Ende der sechziger Jahre im ZBW noch mehr ünterrepräsentiert als in Gymnasien. Der Anteil weiblicher Studierender an Kollegs in Hessen betrug 1968 rd. 150/0, er stieg bis 1976 auf 46 °/o. Auch in der Oberstufe des ZBW insgesamt hat die Zahl der Frauen erheblich zugenommen (Frauenanteil 1976: an Kollegs 39 %, an Abendgymnasien 48, 5 °/o). An den Berufsaufbauschulen sind die Schülerinnen mit einem Anteil von 27, 2 °/o (1976) jedoch nach wie vor beträchtlich unterrepräsentiert

Emanzipationsstreben

Der Zweite Bildungsweg hat bei einer nicht geringen Zahl seiner Absolventen allerdings ein Ergebnis hervorgebracht, das ihm bestenfalls als nachrangige Aufgabe gestellt war: Er hat bei den Lernenden oft ein Streben nach Emanzipation ausgelöst und gefördert, das sich zunächst in dem Drang nach „Befreiung von der als repressiv empfundenen BerufSituation" äußerte und zu einem bewußten „Bruch mit dem früheren Berufsmilieu" führte Dieses Emanzipationsstreben findet auch seinen Ausdruck im Interesse an einer kritischen Aufarbeitung ökonomischer, sozialer und politischer Erfahrungen, welche die Teilnehmer des ZBW im Zusammenhang mit der Arbeitswelt und ihrer betrieblichen Berufsausbildung und Arbeitstätigkeit gemacht haben. Zu dieser Aufarbeitung ist die lernende Auseinandersetzung „mit Soziologie und Ökonomie, insbesondere mit kritischer Gesellschaftstheorie und politischer Ökonomie, erforderlich" Das Interesse der Studierenden der Oberstufe des ZBW für die Fächer Politik (Sozialkunde) und Wirtschafts-und Sozialwissenschaften, in denen diese Gebiete bearbeitet werden können, ist dementsprechend überdurchschnittlich groß.

Emanzipation als Bedürfnis und Ziel des Lernens entsteht bei den betreffenden Teilnehmern des Zweiten Bildungsweges im allgemeinen nicht primär durch den Unterricht, der sich ja nicht wesentlich von dem am Gymnasium unterscheidet, sondern wird als Motiv und Begründung für den Eintritt bereits mitgebracht. In der Untersuchung von Zapf beurteilten 15 °/o der Befragten ihr „politisches Enga-gement" als „sehr wichtig“ für den Eintritt in den ZBW. Das war vor allem für die Abiturjahrgänge 1965 bis 1969 des ZBW (18%) ein wichtiges Motiv. Hier muß gewiß der Einfluß der Studenten-, Schülerund Lehrlingsbewegung auf diese Motivbildung berücksichtigt werden; aber vor drei Jahren (1974) kam Astrid Albrecht-Heide bei der Untersuchung von Abendgymnasiasten in Frankfurt zu einem ähnlichen Ergebnis: 15% der untersuchten Gruppe nannten Emanzipation als Grund für den Besuch des Abendgymnasiums

Emanzipationsstreben und politisches Engagement werden nach unseren Erfahrungen im Zweiten Bildungsweg eher verstärkt. Dazu tragen die Widersprüche zwischen postulierten Bildungsaufgaben und dem erfahrenen Zustand des ZBW (autoritäre Strukturen der Instituts-bzw. Anstaltsordnungen, Zurückdrängen der jungen Erwachsenen in die Situation unmündiger Schüler, Lehrer ohne Ausbildung und Erfahrung in der Erwachsenenbildung übertragen Verhalten, Formen und Methoden des Unterrichts aus der Kinder-und Jugendschule sowie daraus entstehendes kritisches Bewußtsein, Konfliktlernen und Entwicklung von Gruppensolidarität oft mehr bei als die Inhalte und Formen des Unterrichts.

Audi die Untersuchungsergebnisse von Zapf zeigen eine Steigerung des politischen Interesses bei den Absolventen des Zweiten Bildungsweges. Sie ging mit einem politischen Einstellungswandel einher. Etwa zwei Drittel der Befragten (Abendgymnasiasten 62 %, Kollegia-ten 73 %) gaben an, daß sich ihre politische Einstellung nach links verschoben hätte. Das machte sich vor allem im Anstieg der Sympathien für die SPD (60 % gegenüber 17 % CDU/CSU und 6 % FDP), aber auch für die radikale Linke (7 %) bemerkbar. „Im weiteren Sinn sind diese Daten Ausdruck einer gestiegenen Kritikbereitschaft, vor allem aber von Veränderung des Gesellschaftsbildes und der Distanz zum Herkunftsmilieu." Zapf begreift den ZBW für seine Absolventen als „Agentur der psychischen Mobilisierung" und gesellschaftlichpolitischen „Resozialisierung"

Reservoir für pädagogische Berufe

Eine sozialökonomische Reproduktionsfunktion, die dem Zweiten Bildungsweg aufgegeben worden war und die er relativ gut erfüllt hat, wird heute vielfach negativ bewertet — seine Eigenschaft, „ein Reservoir für pädagogische Begabungen" (Zapf) oder jedenfalls für pädagogische Studiengänge und Berufe zu sein. Ende der sechziger Jahre wurde rd. ein Drittel der Absolventen des ZBW Lehrer Neben pädagogischer Neigung mögen auch soziales Engagement, ein verhältnismäßig kurzes und nicht zu teures Studium, Vorbilder von Lehrern im ZBW, bei Wirtschaftsund Berufspädagogen eine gewisse Berufskohärenz und nicht zuletzt günstige Berufschancen Einfluß auf die Wahl von Lehrerberufen gehabt haben. In den siebziger Jahren ist — mit zunehmendem Frauenanteil — die Zahl der Anwärter aus dem Zweiten Bildungsweg für pädagogische Berufe (Lehrer, Sozialund Diplom-Pädagogen) noch weiter gestiegen. Mit der Kürzung der Bildungsausgaben, der wachsenden Zahl von Lehrerund Pädagogikstudenten mit sinkenden Ausbildungs-und Beschäftigungschancen (trotz weiterbestehenden Lehrermangels) werden Maßnahmen ergriffen (Numerus clausus, Abbau von Lehrerund Pädagogik-Studiengängen, Nichteinstellung von Anwärtern für das Lehramtsreferendariat, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit für ausgebildete Lehrer und Diplom-Pädagogen), um den Andrang zu pädagogischen Berufen zu stoppen. Davon ist direkt (Verlängerung der Lehrerarbeitszeit, Kürzung der Planstellen, Vergrößerung der Kurse bzw. Lerngruppen) und indirekt (Ver-schlechterung der Studien-und Berufsaussichten der Absolventen) auch der Zweite Bildungsweg betroffen.

Wirkungen von Expansion und Restriktion in der Bildungspolitik

Insgesamt scheint der Schluß berechtigt, daß Abbau und Restriktionen, denen der ZBW ausgesetzt ist, weniger durch seine scheinbaren oder tatsächlichen funktionellen Defizite zu erklären sind als durch die Ausdehnung und Verschiebung im Bildungsbereich einerseits und die Folgen der öffentlichen Finanzkrise und der wirtschaftlichen Konjunktur-und Strukturkrise andererseits, die seit 1971 (rückläufiger Steuerzuwachs) bzw.seit 1973 („Ölkrise“ und Konjunkturkrise) in steigendem Umfang auf den Bildungssektor durchschlugen. Die quantitative Bildungsexpansion bewirkte in der Sekundarstufe I folgendes Wachstum der Schülerzahl von 1965 bis 1975: bei den Realschulen um rd. 108 0/0, in der Mittelstufe der Gymnasien um rd. 91 0/0 und bei den Berufsfachschulen um rd. 79 °/0; dagegen ging die Zahl der Berufsaufbauschüler um rd. 49 % zurück und die Hauptschülerzahl stieg nur um rd. 20°/0 Im Mittelstufenbereich des Schulwesens hat folglich eine deutlich erkennbare Verlagerung stattgefunden. Der Weg zum mittleren Bildungsabschluß wurde zwar von einer wesentlich größeren Zahl von Schülern eingeschlagen, doch er führte über Realschule, Gymnasium und Berufsfachschulen und immer weniger über den ZBW.

Im Sekundarbereich II, der zur Hochschulreife führt, wuchs in dieser Zeit die Zahl der Schüler an Gymnasien und Fachoberschulen um rd. 201 %, während an Abendschulen und Kollegs rd. 155% mehr Teilnehmer gezählt wurden. Auch hier ging die Bedeutung des Zweiten Bildungsweges relativ zurück, weil ein größerer Teil der Jugendlichen auf dem „normalen" Weg die Hochschulreife zu erreichen suchte.

Insoweit unsere These richtig ist, daß der Zweite Bildungsweg maßgeblich von den Qualifikationsansprüchen und vom Bedarf der Wirtschaft an Anwärtern für höher qualifizierte Tätigkeiten bestimmt wurde, konnte das Interesse der Industrie an Einrichtungen des ZBW nur so lange anhalten, wie die Absolventen des zahlenmäßig nicht ausreichten, um technisch und ökonomisch hoch-und höchstqualifizierte Arbeitskräfte in genügender Zahl verfügbar zu haben und Führungsnachwuchs auffüllen zu können. „Wenn es aber nicht mehr möglich ist, über den zweiten Weg in höhere Positionen aufzusteigen, weil der Arbeitsmarkt gesättigt ist, dann wird der Zweite Bildungsweg ein noch stärkeres Schattendasein führen als bisher. Denn er ist ...

ein Reservefonds der Wirtschaft."

Durch die Konjunktur-und Strukturkrise in ihren Machtpositionen gestärkt, drängen wirtschaftlich und gesellschaftlich dominierende Gruppen mit wachsendem Gewicht darauf, die Restriktionen im Bildungswesen noch zu verschärfen, z. B. die „unvertretbare Steigerung der Abiturientenzahl" rückgängig zu machen. Unprofitable „Überqualifikationen" und die Verteuerung der im Wert steigenden höher qualifizierten Arbeitskraft sollen vermieden werden. Die in das weiterführende Bildungswesen vordringenden Kinder aus unteren Sozialschichten, insbesondere aus der Arbeiterschaft, werden dabei wieder zurückgedrängt: „Das Statistische Ländesamt von Baden-Württemberg wies nach, daß der Zuwachs des Anteils von Arbeiterkindern beim Übergang von der Grundschule auf Realschulen und Gymnasien ab 1971 deutlich abflachte, der Anteil schon 1972 seinen Gipfel erreichte und seitdem wieder fällt. Auch der Anteil der Arbeiterkinder unter den Studenten — lange Jahre konstant bei 5 %, im Zuge der Expansion in den 60er Jahren dann endlich auf 12 % gestiegen, wächst trotz weiter steigender Studenten-zahlen schon seit 5 Jahren nicht mehr." Im ZBW stiegen dagegen in den siebziger Jahren Zahl und Anteil der Arbeiterkinder weiter an. Eine kürzlich am Hessenkolleg Kassel durchgeführte Untersuchung hat z. B. ergeben, daß dort der Anteil der Kollegiaten, deren Väter Arbeiter, kleine Angestellte oder untere Beamte sind, 41 % beträgt

Daß bildungspolitische Restriktionen gegen den ZBW und gegen den sogenannten „Dritten Bildungsweg" vorgesehen sind, stellte auch die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" fest: „Maßgebliche Bildungspolitiker sind dagegen zur Zeit damit beschäftigt, auf jenen Wegen die Hürden höher zu legen, die zwar auch zum Studium führen, für die sich die Öffentlichkeit aber nicht so sehr interessiert, eine Verschärfung der Auslese also weniger spektakulär ist. Es handelt sich um den Zweiten und den Dritten Bildungsweg."

Ein finanzpolitisches Interesse der Bundesländer, den Zweiten Bildungsweg abzubauen, könnte darin begründet sein, daß dieser relativ teuer ist. Das gilt besonders für die Oberstufe des ZBW. Weil die Institute des ZBW meistens eine relativ geringe Schülerzahl haben, sind ihre Betriebskosten und Personalkosten oft relativ höher als die großer Schulsysteme. Der Anteil der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz voll Geförderten war 1975 mit rd. 85 0/0 und einem durchschnittlichen Forderungsbetrag von DM 456, — monatlich wesentlich größer als in allen anderen Bereichen des Bildungswesens. Dies ist zugleich ein Beleg für die ökonomische Unterprivile-gierung dieser Schüler des ZBW

Obwohl der ZBW sich — wegen der beschriebenen Funktionsziele und Rahmenbedingungen — nicht zu einem Bereich der Weiterbildung und Erwachsenenbildung entwickeln konnte, sondern im wesentlichen „individueller Nachholmechanismus" (Zapf) geblieben ist, obwohl er deshalb auch keine bedeutsamen Beiträge zu einer Didaktik und Methodik der Erwachsenenbildung geleistet und keine erwachsenenspezifischen Bildungsgänge und Curricula hervorgebracht hat, liegt m. E. die zukünftige Aufgabe des ZBW in einem noch aufzubauenden System der Weiterbildung, wie es im Bildungsgesamtplan vorgesehen ist. „Entgegen allen modernen pädagogischen Erfahrungen und Erkenntnissen ist die Kombination von Erstausbildung, Arbeitserfahrung und einem breiten Fächer von Weiterbildungsmöglichkeiten bis heute nicht verwirklicht ... unterentwickelt ist das Gesamtangebot der Weiterbildung ... Im Ausbau der Weiterbildung für breite Schichten sehe ich eine wichtige Aufgabe der Bildungspolitik in den nächsten Jahren." Dieser Aussage des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft, Helmut Rohde, kann man nur zustimmen.

Die Durchsetzung dieser „wichtigen Aufgabe der Bildungspolitik“ erscheint jedoch sehr zweifelhaft angesichts eines zunehmenden Interesses an einer Reduktion der Lohnkosten, Sozialabgaben und steuerlichen Belastungen sowie an der Einschränkung der Staatsausgaben, gerade auch im Bildungswesen. Einschließlich der Finanzierung der umfangreichen beruflichen Fortbildungs-und Umschulungsmaßnahmen zur Bekämpfung der strukturellen Arbeitslosigkeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz flossen 1975 ebenso wie 1974 nur 1, 3 Mrd. DM (0, 13% des Sozialprodukts und 0, 4 % des öffentlichen Gesamthaushalts) in den Bereich der Weiterbildung. Das war ein Rückgang von fast 2 % (minus 1, 8 %) gegenüber dem Vorjahr Eine Gesamtkonzeption für den Bereich der Weiterbildung liegt bis heute nicht vor.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Die Zahlenangaben sind vorläufige Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes. Statistisches Bundesamt, VII B, zit. nach Jahrbuch für wissenschaftliche Ausbildung — Schule, WAS'77, hrsg. v. Otto Peters und Heinz Gollhardt, Köln 1977, S. 122.

  2. Vgl. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft (Hrsg.), Grundund Strukturdaten, Ausgabe 1976, Bonn 1976, S. 39.

  3. Quelle: Vorläufige Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes, VII D, zit. nach WAS 77, a. a. O., S. 96. ...

  4. Quelle: Statistisches Bundesamt, VII D, zit. nach WAS’ 77, S. 85.

  5. Empfehlung des Schulausschusses der Kultusministerkonferenz, 199. Sitzung des Schulausschusses am 3. /4. März 1977 in Bonn, Entwurf — Vereinbarung über die Neugestaltung des Kollegs, S. 2.

  6. Vereinbarung über die Neugestaltung des Kollegs, a. a. O., S. 1.

  7. Vgl. Berichte in der Frankfurter Rundschau v. 21. 4. 1977, S. 13, und v. 21. 5. 1S 77, S. III,

  8. Fritz Arlt, Stellungnahmen und Leistungen der Unternehmer zum Zweiten Bildungsweg, in: Dahrendorf/Ortlieb (Hrsg.), Der Zweite Bildungsweg im Sozialen und kulturellen Leben der Gegenwart, a. a. O„ S. 285.

  9. Fritz Arlt, Der Zweite Bildungsweg. Sozialer Aufstieg begabter berufstätiger Jugendlicher durch Ausbildung, Bildung und Arbeitsleistung, München 1968, S. 28.

  10. Ralf Dahrendorf, Die vier Bildungswege der modernen Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung des Zweiten Bildungsweges in den hochindustrialisierten Gesellschaften des Westens, in: Der Zweite Bildungsweg im sozialen und kulturellen Leben der Gegenwart, hrsg. v. Ralf Dahrendorf und Heinz-Dietrich Ortlieb, Heidelberg 1959, S. 51.

  11. Freerk Huisken, in: Materialien zur politischen Ökonomie des Ausbildungssektors, hrsg. v. Elmar Altvater und Freerk Huisken, Erlangen 1971, S. 174.

  12. Helmut Belser, Zweiter Bildungsweg. Das Problem eines berufsbezogenen Bildungsganges zur Hochschulreife, Weinheim 1960, S. 121.

  13. Vgl. Ralf Dahrendorf, a. a. O., S. 53.

  14. Vgl. Baldo Blinkert, Die Situation von Abendgymnasien und Kollegs in der Bundesrepublik Deutschland. Reihe: Deutscher Bildungsrat, Gutachten und Studien der Bildungskommission, Bd. 31, Stuttgart 1974, S. 23.

  15. Errechnet aufgrund von Zahlen des Statistischen Bundesamtes, VH D, entnommen aus WAS'77, S. 116— 117.

  16. Belser, a. a. O., S. 118.

  17. Vgl. Arlt, Der Zweite Bildungsweg, a. a. O., S. 91.

  18. Elmar Altvater, F. Huisken, Materialien zur politischen Ökonomie des Ausbildungssektors, Ein-leitung, a. a. O., S. XXIII.

  19. So heißt es in § 3 Abs. 2 der „Ordnung der Eignungsprüfung an den Hessenkollegs“, Erlaß des Hessischen Kultusministers v. 4. 3. 1966, Amtsblatt 1966, S. 384.

  20. Belser, a. a. O., S. 123.

  21. Vereinbarung über die Institute zur Erlangung der Hochschulreife („Kollegs"). Beschluß der Kultusministerkonferenz v. 7. /8. Juli 1965, abgedr. im Amtsblatt des Hess.

  22. Kultusmin. 1965, S. 646, Abs. L, Z. 4.

  23. Empfehlungen zur didaktischen und methodischen Gestaltung der Arbeit an den Instituten zur Erlangung der Hochschulreife („Kollegs"), Beschluß der Kultusministerkonferenz v. 7. /8. 7. 1965, abgedr. im Amtsblatt des Hess. Kultusministers 1965, S. 649 f. Abs. II, Z. 1 und Z. 3.

  24. Vgl. u. a.den Beitrag des Leiters des Braunschweig-Kollegs, Walter Rassmann: über den Zugang zur Hochschule auf dem Zweiten Bildungsweg, in: Die Pädagogische Provinz, 16. Jg., 1962, S. 461 ff., und die Ergebnisse bei Baldo Blinkert, a. a. O„ S. 33 ff„ 57 f. und 92.

  25. Karin Storch, Der Zweite Bildungsweg. Chance oder Illusion?, Frankfurt 1974, S. 17.

  26. Koblenz-Kolleg 1966- 1976. 10 Jahre Staatliches Koblenz-Kolleg, o. O., o. J., S. 5.

  27. Vgl. Blinkert, a. a. O., S. 39.

  28. Blinkert, a. a. O., S. 40.

  29. Nach einer Untersuchung von Wolfgang Zapf/Baldo Blinkert/Katrin Zapf, zitiert bei Blinkert, a. a. O., S. 39.

  30. Dahrendorf, a. a. O., S. 47.

  31. Karin Storch, a. a. O., S. 16.

  32. Vgl. Paul Hamacher, Bildung und Beruf bei Studierenden des Zweiten Bildungsweges, Stuttgart 1968; Johannes Regenbogen, Bildungswille und Bildungssituation, Weinheim 1968; Wolfgang Zapf, Der nachgeholte Aufstieg — Untersuchungen über Absolventen des Zweiten Bildungsweges, in: Neue Sammlung, Jg. 11, 3/1971, S. 249 ff.; Willi Wolf, Selektionsprozesse im Zweiten Bildungsweg, untersucht am Beispiel der Hessenkolleqs, Kronberq/Ts.

  33. Blinkert, a. a. O„ S. 28.

  34. Errechnet aufgrund von Zahlen des Statistischen Bundesamtes, VII D.

  35. Blinkert, a. a. O„ S. 57 und S. 79.

  36. Vgl. Blinkert, a. a. O., S. 58.

  37. Astrid Albrecht-Heide, Entfremdung statt Emanzipation, Frankfurt 1974, S. 125.

  38. Vgl. z. B. „Empfehlungen zur didaktischen und methodischen Gestaltung der Arbeit an den Instituten zur Erlangung der Hochschulreife" der KMK von 1965, insbes. Abs. I, Z. 2. Dort wird zum Ausdruck gebracht, daß Kollegialen eigenständig urteilen und entscheiden sollen; und Abs. II, Z. 6. Hier werden die Kolleglehrer aufgefordert, bei der Auswahl der Unterrichtsgegenstände zu bedenken, „daß die Kollegialen in ihrer beruflichen Tätigkeit ... bereits ein Problembewußtsein erworben haben. Dabei handelt es sich z. B. um folgende Probleme: Humanisierung der Arbeit, gerechter Lohn, betriebliches Sozialgefüge, Sozialprestige, sinnvolle Freizeitgestaltung, Mitbestimmungsrecht und die grundsätzliche Frage nach der Angemessenheit der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Ordnungen", a. a. O., S. 649 und S. 650.

  39. In der Untersuchung von Zapf wird zur Kritik der Absolventen am ZBW ausgeführt: „Im Vordergrund steht die Kritik an Lehrern und an der Direktion (21 %). Die Stichworte sind: mangelhafte pädagogische Kenntnisse, insbes. für Erwachsenenunterricht, elitäre Einstellung der Lehrer, Beschwörung des . Geistes der Schule’, Willkürverhalten, Fachegoismus." (S. 258) — „Kritiken an Verschulung'und . Verkindischung'(21 %). Schulmäßiger Lehrbetrieb, keine Differenzierung zum Gymnasium, Präsenzpflicht. Klassenbuch, Frontalunterricht, zu viele Fächer, Zensurendrill, man wird wie ein Schulkind behandelt und benimmt sich auch so* (S. 259), Zapf, a. a. O., S. 258 u. 259; vgl. auch Blinkert, a. a. O., S. 84.

  40. W. Zapf, a. a. O., S. 267 und 268.

  41. Vgl. W. Zapf, a. a. O., S. 271.

  42. Errechnet aufgrund von Grund-und Strukturdaten 1976, a. a. O., S. 16 u. 17.

  43. K. Storch, a. a. O., S. 23.

  44. Ludwig von Friedeburg, Bildungsreform am Ende? Entwicklungstendenzen in der Bundesrepublik, in: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): Hinter den Barrikaden. Zur Verteidigung der Bildungsreform. Dokumentation des GEW-Kongresses „Ausbildung und Arbeit für junge Bürger", Frankfurt 1976, S. 54.

  45. Auch Zapf stellte 1969/70 einen wachsenden Anteil von Arbeiterkindern unter den letzten Abiturjahrgängen des ZBW fest. — Der Anteil der Arbeiterkinder an den Hessenkollegs war auch schon in den sechziger Jahren überdurchschnittlich hoch. Johannes Regenbogen (a. a. O., S. 31) registrierte Ende 1965 fast ein Viertel (24%) Arbeiterkinder.

  46. Unter „Drittem Bildungsweg" versteht man den Zugang und die „Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis". Diese Zulassung kann durch „Begabtenprüfungen", „Sonderreifeprüfungen für Nichtschüler" erreicht werden. Die Zulassungs-und Prüfungsbestimmungen für diese Zugänge zur Hochschule sollen nach dem KMK-Entwurf verschärft und dem gymnasialen Abitur angeglichen werden.

  47. Ein Superabitur für Spätberufene, von Bernd E. Heptner, in: FAZ v. 27. 1. 1976.

  48. Vgl. Eckdaten 1975 zum BAföG, in: Grundund Strukturdaten 1976, a. a. O., S. 109. Die Ausführungen dieses Abschnitts beziehen sich hauptsächlich auf Kollegs. Abendgymnasien haben meistens keine eigenen Schulgebäude. Ihre Besucher sind großenteils Arbeitnehmer, die Einkommen aus abhängiger Beschäftigung beziehen und deshalb auch keine

  49. Helmut Rohde, Reform der beruflichen Bildung, in: GEW: Hinter den Barrikaden, a. a. O., S. 25.

  50. Vgl. Bildungsbudget, in: Grund-und Strukturdaten 1976, a. a. O., S. 126— 127.

Weitere Inhalte

Wilhelm Frenz, Dr. phil., geb. 1933, seit 1975 Prof, für Didaktik der Gesellschaftswissenschaften an der Gesamthochschule Kassel, 2. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für politische Bildung, Landesgruppe Hessen; zehn Jahre Tätigkeit an einem Kolleg des Zweiten Bildungswegs, 1972— 1975 Lehrbeauftragter für Erwachsenenbildung an der Universität Marburg. Veröffentlichungen u. a.: Konzentration und Monopolisierung; Eliten im sozialen Wandel, beides in: Für einen wirtschafts-und sozialwissenschaftlichen Schwerpunkt in der gymnasialen Studienstufe, hrsg. v. Hess. Institut für Lehrerfortbildung, Reinhardswaldschule bei Kassel, 1970; Probleme und Chancen zur Integration beruflicher und politischer Bildung, in: Hess. Blätter für Volksbildung, H. 4/1973; Wirtschaftskonzentration und Macht, erscheint Stuttgart 1978.