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Durch den Urheberrechtsdschungel in der Unterrichtsvorbereitung | Open Educational Resources – OER | bpb.de

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Durch den Urheberrechtsdschungel in der Unterrichtsvorbereitung Eine Orientierungshilfe

Luca Mollenhauer

/ 5 Minuten zu lesen

Was bei der Nutzung von Materialien aus dem Internet für die Unterrichtsvorbereitung in punkto Urheberrechte zu beachten ist, hat Luca Mollenhauer vom DIPF für uns zusammengetragen.

Viele Lehrende nutzen für die Unterrichtsvorbereitung Materialien aus dem Internet. Dabei ist in punkto Urheberrecht einiges zu beachten. (© Christin Hume, Externer Link: unsplash)

Der Einsatz von Medieninhalten aus dem Internet ist auch für Lehrerinnen und Lehrer längst Normalität – und das mit gutem Grund. Nie war es leichter, vielfältige Materialien zu finden, die den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Doch bleiben viele Lehrende unsicher im Umgang mit dem korrekten Umgang mit dem Urheberrecht. Dieser Artikel gibt ihnen Hinweise zur Nutzung von Materialien aus dem Netz, auf Unterstützungsangebote und Tipps, wie man Fallstricke des Urheberrechts umgehen kann.

Worauf sollten Lehrerinnen und Lehrer achten bei der Nutzung von Medieninhalten aus dem Internet?

Quellenprüfung

Wie vertrauensvoll und glaubwürdig ist die Quelle des Materials? Diese Frage gilt selbstverständlich in allen Lebenslagen und insbesondere bei der Beschaffung von Informationen und Lehr-/Lernmaterialien aus dem Internet. Hierbei kann die Vertrauenswürdigkeit der Quelle nicht immer vollends geklärt werden. Bei Unsicherheit ist es ratsam, in erster Linie Materialien etablierter Organisationen zu verwenden oder von Institutionen wie Landesbildungsservern oder anderen Suchportalen mit öffentlichem Auftrag.

Urheberrecht

Seit der Reform des Urheberrechts 2018 gilt es folgende Kernpunkte zur Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials in Bildungseinrichtungen zu beachten:

  • Es dürfen bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt oder verbreitet werden. Bedingung ist, dass mit der Nutzung keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden. Dies gilt ebenfalls für Schulbücher, die nach 2005 erschienen sind. Die 15 Prozent gelten pro Werk, für ein Schuljahr und eine Klasse.

  • Werke "geringen Umfangs", z.B. Gedichte oder Bilder dürfen vollständig vervielfältigt und den Lernenden bereitgestellt werden.

  • Zeitungsartikel bzw. Artikel von Nachrichtenseiten dürfen in vollem Umfang zur Veranschaulichung verwendet werden.

Zwar vereinfachen die Regelungen das Urheberrecht, doch atmet auch das "neue Urheberrecht" weiterhin die Luft eines auf das Klassenzimmer beschränkten Unterrichts. So müssen Lehrkräfte bei der digitalen Ablage von Materialien sicherstellen, dass nur die Lehrenden der jeweiligen Klasse Zugriff haben. Die Möglichkeit, Materialien klassenübergreifend zu teilen, besteht nicht. Auch der Austausch zwischen Lehrkräften kann nur innerhalb der gleichen Einrichtung erfolgen.

Eine Alternative mit mehr Freiheitsgraden zur Nutzung und Weitergabe ist der Einsatz von freien Lizenzen wie bestimmten Creative-Commons-Lizenzen und den dazugehörigen Materialien, besser bekannt als Open Educational Resources (OER).

CC-Lizenzen

Die CC-Lizenzen basieren auf vier verschiedenen Modulen, die miteinander kombiniert werden können:

  • Namensnennung (BY): Verpflichtet Nutzer*innen zur "Attribution"/Nennung von Autor*innen bei der Weitergabe des lizenzierten Materials

  • Nicht-Kommerzielle Nutzung (NC – Non Commercial): Das Material darf nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Externer Link: Was ist eine kommerzielle Nutzung?

  • Keine Bearbeitungen (ND – No Derivatives): Das Material darf nicht bearbeitet, abgewandelt oder in anderer Weise verändert werden, dazu gehören auch Übersetzungen. Nur exakte Kopien dürfen geteilt werden.

  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen (SA – Share Alike): Nutzer*innen müssen bei Veränderungen das Material unter derselben CC-Lizenz weitergeben.

Da die Module NC und ND die Nutzung und Veränderung einschränken bis verbieten, gelten diese nicht als OER-Lizenzen. Die gängigsten OER-Lizenzmodelle sind die Lizenzen CC BY und CC BY-SA sowie die CC0-Lizenz, die eine nahezu bedingungslose Freigabe ohne Nennung der Autor*innen erlaubt. Materialen unter diesen drei Lizenzen erlauben eine freie Nutzung und Weitergabe von Materialien sowie auch das Anpassen und Bearbeiten. Dank der CC-Lizenzen geschieht dies alles in einem rechtssicheren Rahmen.

Wo finden Lehrende Angebote zur Orientierung zu den Themen Urheberrecht und Nutzung von Medien aus dem Internet?

Die korrekte Nutzung von Materialien im Unterricht ist nicht immer übersichtlich und sofort zu begreifen. Auch für die oben genannten OER- und andere CC-Lizenzen bedarf es Einarbeitung, denn auch hier gelten Regeln, die z.B. bei der Quellenangabe einzuhalten sind. Glücklicherweise gibt es im Internet eine Vielzahl von Angeboten, die Lehrkräfte unterstützen. Im Folgenden werden einige offene Angebote vorgestellt, die zwei Anliegen abdecken: Informationen zur Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material generell und Angebote, die einen besonderen Schwerpunkt auf die Verwendung von Materialien unter freien Lizenzen legen und eine Einführung in das Thema Open Educational Resources bieten.

Grundsätzlich bieten die meisten offiziellen Institutionen, wie Externer Link: Landesinstitute für Lehrerfortbildung und Schulentwicklung oder Externer Link: Landesbildungsserver Informationen rund um das Urheberrecht an. So gibt es beispielsweise eine Externer Link: umfangreiche Informationssammlung, die vom Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) in Baden-Württemberg bereitgestellt wird.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat im November 2020 eine Externer Link: Fachinformation publiziert, die einen guten Überblick zum Urheberrecht vermittelt und auch auf freie und offene Lizenzen und das Thema OER eingeht.

Spezialisierte Portale und Websites

Neben behördlichen Angeboten gibt es eine Reihe von spezialisierten Portalen und Websites, die darauf ausgerichtet sind, Lehrkräfte und die interessierte Allgemeinheit zum Thema Urheberrecht und bei der Verwendung von freien Lizenzen zu unterstützen.

Die Informationsplattform Externer Link: iRights.info behandelt Fragen zum Urheberrecht und weiteren Rechtsgebieten. Dort finden sich eine Reihe von Leitfäden und Hilfestellungen, die insbesondere das Thema CC-Lizenzen und OER beleuchten.

Das Externer Link: Internet-ABC bietet Informationen und Hilfestellungen für Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen bereit, um Kinder im Alter von fünf bis zwölf Jahren bei den ersten Schritten im Netz zu begleiten. Hierbei gibt es eine Reihe von Praxishilfen zum Thema Urheberrecht, die u.a. in Kooperation mit iRights entstanden sind.

Die Plattform OERinfo – die Externer Link: Informationsstelle OER bietet einen umfassenden Einstieg in das Thema OER. Seit 2016 vom BMBF finanziert, ist OERinfo der zentrale Anlaufpunkt für OER im deutschsprachigen Raum (Transparenzhinweis: Der Autor dieses Textes ist Projektkoordinator von OERinfo).

Hier sei hier auch auf die zahlreichen Online-Communities verwiesen, in denen sich Lehrkräfte vernetzen und austauschen. So gibt es z.B. im Kurznachrichtendienst Mastodon den Hashtag Externer Link: #FediLZ oder auch OERcamps Externer Link: https://www.oercamp.de/, die in regelmäßigen Abständen stattfinden und eine Vielzahl von Angeboten bereithalten.

Welche Tools gibt es, selbst Texte, Bilder und Grafiken zu generieren?

Mit Externer Link: tutory lassen sich sehr leicht Arbeitsblätter für verschiedenste Unterrichtsszenarien mit einem Baukastenprinzip und zahlreichen Vorlagen erstellen. Darüber hinaus können über angeschlossene Bildersuchen direkt frei lizenzierte Bilder eingefügt werden.

Mit Externer Link: H5P lassen sich schnell und leicht interaktive Inhalte erstellen, veröffentlichen und teilen. Die Software ist Open Source und kann im Browser oder mit der App Externer Link: Lumi als Desktop-Anwendung genutzt werden. Über 50 inhaltliche Vorlagen bietet H5P, darunter z.B. interaktive Videos, Lückentexte, oder Quizze. In Planung ist der sogenannte OER Hub, der es ermöglichen soll erstellte H5P-Inhalte von anderen Nutzenden einfach weiterzuverwenden.

Heutzutage können auch mit KI Bilder erzeugt werden, die ggf. für die Nutzung im Unterricht hilfreich sind. Bei nahezu allen Anbietern ist eine Registrierung erforderlich und meist ist die Nutzung auch mit weiteren Kosten verbunden. Ohne Anmeldung funktioniert das Tool Externer Link: DeepAI. Hier können Bilder erstellt und heruntergeladen werden. Alle Bilder sind Teil der sogenannten Public Domain und frei von jeglicher urheberrechtlichen Bestimmung.

Abschließend sei gesagt, dass in einer digital vernetzten Bildungslandschaft mit OER kollaborativ gearbeitet und Inhalte frei ausgetauscht werden können. Durch den Einsatz der genannten Tools und Unterstützungsangebote können Lehrkräfte hochwertige und urheberrechtlich konforme Inhalte erstellen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Lernenden zugeschnitten sind.

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Luca Mollenhauer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation und dort beim Deutschen Bildungsserver als Themenverantwortlicher für Digitale Bildung und Digitale Infrastrukturen zuständig. Er koordiniert das Projekt OERinfo – die Informationsstelle OER und weitere Projekte im Kontext von offener Bildung wie die Meta-Suchmaschine ELIXIER oder das Social Bookmarking-Tool edutags.