Die Regelung sieht wie folgt aus
Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird in sieben Schritten an den aktuellen Rentenwert (West) angeglichen, beginnend ab 1. Juli 2018, endend am am 1. Juli 2024 (Angleichungstreppe).
Die Anhebung des aRW (Ost) erfolgt um einen festgelegten Prozentsatz des Westwertes: ab 01.07.2018 auf 95,8%. In den Folgejahren steigt dieser Prozentsatz um jeweils 0,7 Prozentpunkte.
Die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze werden zeitgleich entsprechend angehoben.
Ab 2025 erfolgen die Rentenanpassung und die Fortschreibung der Bezugsgröße so wie der Beitragsbemessungsgrenze auf Grundlage der gesamtdeutschen Lohnentwicklung.
Ab Januar 2019 erfolgt die schrittweise Abschmelzung des Umrechnungsfaktors für die Hochwertung der Entgelte von Beschäftigten in den neuen Bundesländern bis zum Jahr 2025.
Die bis zum 31.12.2024 hochgewerteten Entgelte bzw. Entgeltpunkte bleiben erhalten.
Die Finanzierung der Rentenüberleitung erfolgt gemischt bzw. zeitversetzt: Bis 2021 allein aus den Einnahmen der Rentenversicherung (Beitragseinnahmen und reguläre Bundeszuschüsse), ab 2022 aus zusätzlichen Steuermitteln. Im ersten Jahr soll der Bundeszuschuss um 200 Mio. Euro erhöht werden, in den nachfolgenden Jahren 2023 bis 2025 um Jährlich 600 Mio. Euro.
Mit dem dann erreichten Gesamtbetrag eines zusätzlichen Bundeszuschusses von 2 Mrd. Euro wird damit die Hälfte der Kosten der Rentenangleichung abgedeckt.